Kreisverkehr Klage gegen Planfeststellungsverfahren - Positives Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht München vom 26.10.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das beklagte Planfeststellungverfahren einer Kreisverkehrsanlage (Landkreis Pfaffenhofen) im Ortszentrum von Gerolsbach ist rechtens. Die Einwände der Klägerin sind unbegründet und werden per Urteil vollumfänglich zurückgewiesen. Der Urteilsspruch fand ohne vorheriger mündlicher Verhandlung statt.
Somit können die Ausführungsplanungen und Zuwendungsbeantragung für den dringend notwendigen Kreisverkehr im Herzen von Gerolsbach fokussiert und ein jahrelanges Planungsverfahren positiv für alle Verkehrsteilnehmer abgeschlossen werden.
Hierfür möchte sich unsere Gemeinde für den Einsatz des Landkreises, Stellvertretend bei den Landräten Herrn Wolf, Herrn Gürtner und dem Tiefbauleiter Herrn Arthur Kraus herzlich bedanken.
Datenstand vom 21.02.2022 12:20 Uhr