Einheitliche Regelung für gemeindliche Zuschüsse für Vereinsjubiläen
Daten angezeigt aus Sitzung: 5. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) | 5. Sitzung des Gemeinderates | 15.05.2018 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Über Anträge der Vereine auf Zuschüsse zu Vereinsjubiläen wurde vom Gemeinderat bisher immer im Einzelfall entschieden. Um künftig eine einheitliche Regelung für Zuschüsse an Vereine zu Vereinsjubiläen zu erreichen, wird folgende Regelung vorgeschlagen:
Beschluss
Die ortsansässigen Vereine erhalten zu den Feierlichkeiten anlässlich ihrer Vereinsjubiläen einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 5,00 € pro Jahr ihres Bestehens. Der Zuschuss wird automatisch bei offiziel
len Feierlichkeiten gewährt. Ein Beschluss des Gemeinderats ist nicht mehr erforderlich. Die Zuschüsse können vom Ersten Bürgermeister o. V. i. A. bewilligt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Albert Zaindl und GRM Georg Ottinger stimmten mit Nein
Datenstand vom 19.12.2019 15:07 Uhr