Einziehungsverfahren nach Art. 8 Bay. Straßen und Wegegesetz - Branst Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Einziehungsverfahren wurde aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.10.2017 eingeleitet. Die Ankündigung des Einziehungsverfahrens erfolgte per öffentliche Bekanntmachung, im Rahmen dessen konnten Einwendungen bis 22.03.2018 abgegeben werden.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, ob die Einziehungsvoraussetzungen des Art. 8 BayStrWG erfüllt sind.
Abwägung siehe Schreiben der Anwaltskanzlei Labbè & Partner vom 04.06.2018 (wurde versandt)
Nach Abwägung aller Informationen (siehe o. g. Schreiben) ist das Teilstück des nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Branst Weg“ für den Verkehr bzw. die öffentliche Nutzung entbehrlich.

Beschluss

Die öffentlichen Verkehrsfläche (nichtausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg „Branst Weg“ - Teilstück) des Flurstücks (FlNr) 971/7 Gemarkung Gerolsbach wird auf einer Länge von ca. 500m (siehe Übersichtskarte bzw. Beschlussfassung vom 17.10.2017)  eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Annette Schütz-Finkenzeller stimmten mit Nein

Datenstand vom 13.02.2019 11:06 Uhr