Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans auf der Flurnummer 198/38 (Zwischen Panoramablick und Schrobenhausener Straße) der Gemarkung Gerolsbach inkl. Teilaufhebung des BP Nr. 28 "SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 8. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2018 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Für das Grundstück mit der Flurnummer 198/38 Gemarkung Gerolsbach soll ein neuer Bebauungsplan inkl. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 28 „Sondergebiet für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“ ausgearbeitet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Zwischen Panoramablick und Schrobenhausener Straße“ inkl. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 28 „Sondergebiet für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück:
Flurnummer (FlNr.) 198/38 und 73/6 (Teilfläche Kreisstraße), Gemarkung Gerolsbach
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Nord/Osten:                Grundstück mit der FlNr. 73/6 (Kreisstraße)
Im Süd/Osten:                        Grundstücke mit den FlNr. 198/43; 198/45, 198/61   (Wohnbebauung)
Im Süd/Westen:        Grundstücke mit den FlNr. 1350/2; 1350; 1350/1; 1349/1; 1349; 1348, 1347 (Wohnbebauung); 1351 (Straße))
Im Nord/Westen:                Grundstücke mit den FlNr. 1346; 1346/1 (Wohnbebauung); 1345 (Straße)
jeweils der Gemarkung Gerolsbach
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung BP Nr. 45 „Panoramablick/Schrobenhausener Straße“ inkl. Teilaufhebung BP 28 „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“.
Die Verwaltung wird angewiesen eine entsprechende Entwurfsplanung vom IB WipflerPlan, Pfaffenhofen erstellen zu lassen. Die Entwurfsplanung wird nach Ausarbeitung dem Gemeinderat vorgelegt, um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange abstimmen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.02.2019 11:34 Uhr