Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) | 10. Sitzung des Gemeinderates | 14.11.2018 | ö | 6 |
Beschluss
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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Und damit der
Gesamtbetrag
Des
Haushaltslanes
(einschl. der
Nachträge
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Erhöht um
Euro
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Vermindert
Um Euro
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Gegenüber
Bisher Euro
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Auf
Nunmehr
Euro
verändert
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die Einnahmen die Ausgaben
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94.900
94.900
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6.045.700
6.045.700
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6.140.600
6.140.600
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die Einnahmen die Ausgaben
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486.500
486.500
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7.303.100
7.303.100
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6.816.600
6.816.600
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§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamt
betrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 510.000 € um 2.400.000 € erhöht und damit auf 2.910.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 13.02.2019 11:37 Uhr