Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage im Gemarkungsbereich Gerolsbach (nähe Fürholzen/Forstern); Grundsätzlicher Umgang mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6.3

Sachverhalt

  1. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage im Gemarkungsbereich Gerolsbach (nähe Fürholzen/Forstern)
Zwei Gemeindebürger haben in Zusammenarbeit mit dem Büro MHB Montage GmbH ein Konzept für die Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen bei Fürholzen und Forstern eingereicht. 
Folgende Eckpunkte sind in dem Konzept angegeben:

Bei Fürholzen

Bei Forstern




Insgesamt:
Geplante installierte Leistung:                ca. 13,9 MW
Ertrag:                                        ca. 34.800.000 kWh/Jahr
CO² - Einsparung:                                ca. 16.300.000 kg/Jahr
Beanspruchte-Fläche (umzäunt):                ca. 26,15 ha

(Weitere Unterlagen wurden übersandt)

BGM Seitz erläutert ausführlich die Antragssituation und die bis dato bereits erfolgten gemeindlichen Schritte für die lokale Energiewende. 

GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt und ein Anliegerversammlung abgehalten werden. 
Abstimmungsergebnis:  1 : 16 
Mit Ja stimmte GRM Stefan Maurer. 

Verschiedene Statements werden von den GRM`s abgegeben. Unter anderem wird auf den Flächenverbrauch hingewiesen - der einen Entzug der landwirtschaftlichen Fläche darstellt. Auch sollten noch mehr Anstrengungen erfolgen Dachflächen mit PV-Anlagen zu bestücken.
Um eine rechnerische CO²-Neutraliätit im Gemeindegebiet zu erreichen, sind Freiflächen-PV-Anlagen (FPV) nötig. Weiter ist es begrüßenswert, dass heimische Investoren die FPV planen und betreiben möchten. 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik) auf Grundlage des eingereichten Konzeptes einzuleiten. 
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 4 
Mit Nein stimmten GRM Stefan Fottner, GRM Peter Wörle, GRM Franz-Xaver Schaipp und GRM Stefan Maurer.



  1. Grundsätzlicher Umgang mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Wie bekannt ist unsere Gemeinde Gerolsbach seit Jahren bestrebt erneuerbare Energiequellen zu erschließen und zu fördern. Bereits vor rund zehn Jahren wurde ein Verfahren für eine Freiflächen Photovoltaikanlage eingeleitet, scheiterte aber an den damaligen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um eine zukünftige Orientierung für Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet und eine vernünftige Koexistenz der Landwirtschaft gestalten zu können wird nachstehendes vorgeschlagen:

Grundsätzlich können bis ein Prozent der gesamten Gemeindefläche für Freiflächen Photovoltaikanlagen verwendet werden. Diese Flächen sollen sich je Gemarkungsbereich aufteilen. Somit ergibt sich nachstehender Flächenwert:

Gemeindefläche:                        5.898 ha                circa 1% (F-PV)        circa 58,98 ha

Gemarkung Alberzell                          663 ha                circa 1% (F-PV)          circa 6,63 ha

Gemarkung Gerolsbach                2382 ha                circa 1% (F-PV)        circa 23,82 ha

Gemarkung Klenau                          726 ha                circa 1% (F-PV)         circa  7,26 ha

Gemarkung Singenbach                  830 ha                circa 1% (F-PV)          circa 8,30 ha 

Gemarkung Strobenried                1297 ha                circa 1% (F-PV)        circa 12,97 ha

Beschluss

Im Gemeindegebiet können bis zu ein Prozent der gesamten Gemeindefläche mit Freiflächen Photovoltaikanlagen bestückt werden, wobei eine Aufteilung je Gemarkungsbezirke erfolgt.    Sollte diesbezüglich der Gesetzgeber neue Vorgaben beschließen wird dieser Grundsatzbeschluss entsprechend überarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRm Stefan Fottner, GRM Peter Wörle, GRM Franz-Xaver Schaipp und GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.04.2022 14:35 Uhr