Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 vorgestellt, strebt die Raiffeisen ArGe e. V. eine gemeinsame Entwicklung der oben genannten Flächen an. Hierbei soll eine wohn- als auch eine gewerbliche Nutzung der bisher unbebauten Grundstücke in unmittelbarer Nähe der Bankgeschäftsstelle Gerolsbach erfolgen.
Die Gemeinde ist grundsätzlich mit diesem Vorhaben einverstanden und beabsichtigt, für das Gebiet entsprechende Planungen einzuleiten. Aufgrund dessen wurden bereits zahlreiche Vorarbeiten geleistet und ein erstes Entwurfskonzept erarbeitet (siehe übersandte Unterlagen)
Bauleitplanung:
Die zu überplanenden Flächen (Grundstücke mit den Flurnummer 5; 7 und 247/24 jeweils der Gemarkung Gerolsbach) sind derzeit als „Gemischte Bauflächen“ im gemeindlichen Flächennutzungsplan deklariert.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, für eine Neuansiedlung eines Supermarktes, Gewerbe und Wohnbebauung auf den besagten Flächen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich. Ebenso ist die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann dies im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren erfolgen.
Der Bebauungsplan soll nicht als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Anstelle eines Durchführungsvertrages können entsprechende Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) abgeschlossen werden. In diesen können neben den allgemeinen Festsetzungen nach § 9 BauGB, auch Regelungen zur Grundstücksnutzung, Befristungen und Bedingungen, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, dgl. geregelt werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und umfasst folgende Grundstücke:
Grundstücke mit den Flurnummer 5; 7; 247/24, 73/3 (Teilfläche); 247/22 und 175/15 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Gerolsbach
(siehe beiliegenden Lageplan)
Konzept:
Bauabschnitte (siehe Lageplan Bauabschnitte)
Bauabschnitt 1 - Gebäude Einzelhandel
- EG Einzelhandel (Supermarkt) mit Backshop/Tagescafé
- 1. OG mit nicht störendem Gewerbe (vorzugsweise Zahnarztpraxis)
- 2. OG Wohnen mit kleinen Wohneinheiten
Bauabschnitt 2 - Südosten der Quartiersbebauung
- Baukörper Süd-Ost 1 mit gewerblicher Nutzung im EG (vorzugsweise Apotheke
und /oder Physiotherapeut) und altersgerechten Wohnungen in den
Obergeschossen
Bauabschnitt 3 - Nordwesten der Quartiersbebauung
- Wohnungsbau
Die zeitliche Staffelung der Ausführung wird mit Fristen für Beginn bzw. Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
Weitere Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplans
- Elektroladeinfrastruktur; insbesondere im Bereich Einzelhandel
- Begrünte Flachdächer
- Pflicht PV-Anlagen
- Regenwasserbewirtschaftung
Sonstige Anregungen (ggf. Festsetzungen / Regelungen im städtebaulichen Vertrag)
- Bewahrung eines dörflichen Charakters (Bebauungsdichte, Bauform, dgl.)
- Einrichtung Carsharing (Elektromobilität)
- Fernwärmeanschluss aller Gebäude
- Vorgabe eines KfW-40 Standards für die zur errichteten Gebäude
- Festsetzung der Fassadengestaltung (Bsp. Anteil Holz, dgl.)