Anschaffung Zapfwellenstromerzeuger für Katastrophenschutz im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 05. Sitzung des Gemeinderates 18.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen des Katastrophenschutzes sollen im laufenden Jahr alle Feuerwehrhäuser und das Rathaus mit einem Notstromschalter ausgerüstet werden. Im Falle eines länger andauernden Stromausfalls soll dadurch in jedem Ortsteil das Feuerwehrhaus bzw. Dorfheim als Erstanlaufstelle/Versammlungsstätte für den Ernstfall dienen.
Um eine externe Notstromeinspeisung sicherstellen zu können, sind neben Umrüstarbeiten in den einzelnen Objekten auch geeignete Notstromaggregate vorzuhalten (keine Aggregate aus den Löschfahrzeugen!). 
Bereits 2019 wurde ein geeignetes Notstromaggregat für die Kläranlage Gerolsbach angeschafft. Da dieses bei einem mehrtägigen Stromausfall nicht ausreichen wird, wurden Angebote für die Anschaffung eines 2. Aggregates (baugleich) eingeholt.
Die Anschaffung gestaltet sich aufgrund der aktuellen Situation sehr schwierig. Viele Hersteller können aufgrund fehlenden Materials nicht produzieren. Bei einigen Anbietern muss mit täglichen Preissteigerungen und Lieferzeitänderungen gerechnet werden.
Der günstigste Bieter konnte eine 14-tägige Preisbindung garantieren, Lieferung Ende des Jahres. Der Angebotspreis für den Zapfwellenstromerzeuger beträgt 10.769,50€ brutto. Bereits hier ist eine deutliche Preissteigerung zum Kauf in 2019 ersichtlich.
Aus o. g. Gründen wurde die Anschaffung innerhalb der Preisbindungsfrist getätigt. 

Beschluss

Die Anschaffung des Zapfwellenstromerzeugers zum Angebotspreis über 10.769,50€ brutto an den günstigsten Bieter wird bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 16:28 Uhr