Umstufung einer Gemeindeverbindungsstraße - Harreßer Weg (Gemarkung Strobenried)


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 08. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Harreßer Weg befindet sich im Gemarkungsbereich Strobenried und führt vom Abzweig des Weilers Gütersberg zum Weiler Harreß. Der Weg wurde im Jahr 1980 zur Gemeindeverbindungsstraße (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i. V. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG)  aufgestuft. 


Der Harreßer Weg ist nach dem aktuellen Ausbauzustand und seiner Verkehrsbedeutung als öffentlicher Feld und Waldweg (Art. 53 Nr. 1 i. V. m Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG) einzustufen. Aufgrund dessen sollte zeitnah eine Umstufung der Straße  (Abstufung) nach Art. 7 BayStrWG erolgen.

Beschluss

Das Umstufungsverfahren (Abstufung) im Sinne des Art. 7 BayStrWG  für den „Harreßer Weg“, der derzeit als Gemeindeverbindungsstraße (Art. 46 Nr. 1 BayStrWG) geführt ist, wird eingeleitet.  Der Harreßer Weg soll zukünftig als öffentlicher Feld- und Waldweg (Art. 53 Nr. 1 BayStrWG) gewidmet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 12:10 Uhr