20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach (Freiflächen Photovoltaikanlagen); Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 19.01.2022 und 15.02.2022 beschlossen nach Vorprüfungen der eingegangenen Anträge entsprechende Bauleitplanverfahren für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchzuführen. Drei Antragsteller legten nunmehr konkrete Planunterlagen vor. 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerolsbach widerspricht den Darstellungen der geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne (VBP) Nr. 50, Nr. 51 und Nr. 52. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind, ist im Folgenden eine planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Die betreffenden Bereiche sollen im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren in Sonderbauflächen (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden. Siehe nachstehende Übersicht.
Änderungsbereich 1 (Gemarkung Klenau)
Änderungsbereich 2 (Gemarkung Gerolsbach)

Änderungsbereich 3 (Gemarkung Singenbach)


Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst daher drei Änderungsbereiche 

Die Planbearbeitung wird vom Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisen-
bahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den Flächennutzungsplan in drei Bereichen zu ändern, für die konkrete Anträge zur Aufstellung von vor­habenbezogenen Bebauungsplänen vorliegen.
Diese Änderung wird als 20. Änderung geführt und erfolgt parallel zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne.
Der Änderungsbereich 1 (Gemarkung Klenau) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 50 für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“ und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 15, Gmkg. Klenau, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 6,54 ha.
Der Änderungsbereich 2 (Gemarkung Gerolsbach) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 51 für das Sondergebiet „Solarpark Forstern“ und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 360, 1015/12, 1024, 1026, 1028, 1029 und 1029/2, Gmkg. Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 21,92 ha.
Der Änderungsbereich 3 (Gemarkung Singenbach) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 574, 579 und 602, Gmkg. Singenbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 18,74 ha.
Für alle drei Änderungsbereiche ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ geplant. Derzeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan für alle drei Änderungsbereiche Flächen für die Landwirtschaft dar.
Der Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr