Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 51) für das Sondergebiet "Solarpark Forstern"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Wie in der vorhergehenden Tagesordnung behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen (19. Januar 2022 und 15. Februar 2022) die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-anlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 für das geplante Sondergebiet „Solarpark Forstern“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 für das Sondergebiet „Solarpark Forstern“ umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 360, 1015/12, 1024, 1026, 1028, 1029 und 1029/2 der Gemarkung Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 21,92 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 337/2 (Teilfläche = Tf.) und 367 (Tf.)
  • im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 359/1, 354/2, 353/3, 322 und 320
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 676/2 (Tf.), 1015/10, 375/3, 374, 370/5 und 370/3
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 368 und 368/1.
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 21,92 ha, hiervon sind ca. 10,97 ha für die Ausweisung als Sondergebiet vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr