Strombeschaffung ab 01.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Bereits am 23.02.2021 wurde per Beschlussfassung entschieden, dass sich unsere kommunalen Einrichtungen an der KUBUS-Strombündelausschreibung 2023 bis 2025 beteiligen. Es sollte „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden. Die aktuellen Stromverträge laufen am 31.12.2022 aus. 

Im Juni 2022 wurde von der KUBUS GmbH und vom Bay. Gemeindetag mitgeteilt, dass für die 1.453 öffentlichen Auftraggeber wieder für einen Zeitraum von 3 Jahren Angebote eingeholt werden sollen (Arbeitspreis pro Lieferjahr). Mit Mail vom 07.10.2022 teilte die KUBUS GmbH die aktuellen Ergebnisse der Strombündelausschreibung mit. Hier stellte sich heraus, dass für verschiedene Lose keine Angebote abgegeben wurden. Unsere Kommune erhielt auch keinen Lieferkontrakt. KUBUS   erklärte, dass aufgrund der derzeitigen Marktlage keine weitere Ausschreibung durchgeführt wird. 
Der Bay. Gemeindetag teilte mit Rundschreiben vom 07.10.2022 mit, unter anderem mit:
„Aufgrund des schwierigen Marktumfelds konnten nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommenge Lieferkontrakte geschlossen werden, für 2/5 jedoch nicht, da die diesbezüglich eingegangenen Angebote als unwirtschaftlich gewertet wurden. […]  Aufgrund dieser im Auktionszeitraum an der Börse geltenden Strompreise liegt das Preisniveau der bezuschlagten Lose im Durchschnitt über die 3 Jahre Laufzeit bei 45,9336 ct/kWh bzgl. des reinen Energiepreises. Brutto errechnen sich bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 % rund 69 ct/kWh. Da - um überhaupt Angebote zu erhalten - für jedes Lieferjahr der Preis eigens ausgeschrieben werden musste, liegen die Preise für 2023 bei vielen Lieferkontrakten deutlich höher, im Maximum bei bis zu 76,6 ct/kWh (reiner Energiepreis). In diesen Fällen sinken sie 2025 auf bis zu 28,31 ct/kWh.
Gegenüber 2020 führen diese Ergebnisse im Durchschnitt ca. zu einer Verdreifachung der Bruttopreise, für 2023, bei unterschiedlichen Preisen für die Lieferjahre, zu einer Vervierfachung.“

Problematisch war, dass der Ausschreibungszeitraum (Ende August 2022) in dem Zeitraum stattfand, an dem die Strommarktpreise sehr hoch waren und viele Anbieter einen Neukunden-Aufnahmestopp hatten. Siehe nachfolgendes Schaubild


Zum Vergleich 
Aktueller gemeindlicher Strompreis (SLP):                0,05275 € Arbeitspreis (Gesamt ca. 0,205 €/kWh)
KUBUS-Preis für das Jahr 2023 (Ökostrom-Mix Obb.)        0,67829 € Arbeitspreis (Gesamt ca. 0,80 €/kWh)

Aktuell haben sich die Preise wieder etwas entspannt.
Weiterhin gilt aber für Kommunen, trotz der angespannten Situation am Energiemarkt das Vergaberecht zu beachten. Denkbar ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. 

Daher wurde zwischenzeitlich mit mehreren Anbietern Kontakt (5) aufgenommen. Wobei von drei Anbietern keine Rückantwort erfolgte.  

Bieter 1 (Variabler Preis):
Bündelt den Verbrauch zu einem Gesamtportfolio und kauft direkt an den Handelsplätzen zu vielen verschiedenen Kaufzeitpunkten ein. Somit werden echte Marktpreise erzielt (kein Festpreis mehr!). Diese Einkaufsvorteile werden an die Mitglieder weitergegeben. Eine monatliche Grundgebühr und Risikoaufschläge gibt es nicht (nur Verwaltungsgebühr). Gegen einen Aufpreis von 0,4 ct / kW/h kann 100% zertifizierter Ökostrom erworben werden. 

D. h. Es werden feste monatliche Abschläge berechnet und zum Jahresschluss werden die endgültigen Lieferpreise berechnet – siehe nachfolgendes Beispiel. In diesem Modell gelten variable Preise. (Bis 25.11.2022 kann der Auftrag erteilt werden, dann kann eine Belieferung ab 01.01.2023 zugesagt werden. Eine Beauftragung erfolgt für mindestens 3 Jahre)



Bieter 2 (fester Preis): 
Bei einem regionalen Stadtwerk wurde heute (13.00 Uhr) eine Preisanfrage in Auftrag gegeben. Für unsere Liegenschaften kann ein Arbeitspreis für das Jahr 2023 über:
42,74 ct/kWh
beauftragt werden. Eine Zusage muss bis Morgen-Vormittag 10.00 Uhr erfolgen. 
(Bruttopreis ca. 56 ct/kW/h (Konzess., Stromsteuer, NEV-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Uml., Abschalt-Uml., Arbeitspreis-Netz)

Allgemeiner Hinweis zur Energiepreisbremse:
Die kommunalen Spitzenverbände gehen derzeit davon aus, dass die Kommunen neben der So-
forthilfe auch von sämtlichen anderen Entlastungen profitieren werden.

Beschluss

Es wird vorgeschlagen, dem Bieter 1 den Auftrag für die Stromversorgung der Liegenschaften der Gemeinde/KU Gerolsbach ab 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu erteilen. Es wird ein Öko-Strom-Bezug beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Verträge abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2024 13:56 Uhr