Datum: 15.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Behandlung von Anfragen und Anregungen aus der Bürgerversammlung 2019
3 Behandlung der Empfehlungen aus der Bauausschusssitzung vom 09.05.2019
3.1 Straßensanierung Junkenhofen - Wundersdorf/Ruppertszell
3.2 Begutachtung Straße zwischen Fichtenweg und Ruppertszeller Straße, Junkenhofen
3.3 Gehwege in der "Blumensiedlung", Singenbach
3.4 Gehwege in der Zaderfeldstraße, Marsstraße, Orionstraße und Raiffeisenstraße - Gerolsbach
3.5 Erschließungsarbeiten "Erweiterung Sonnleitenring", Gerolsbach
3.6 Grundschule - Außenanlagen
3.7 Bebauung "Straßäcker III"
3.8 Neuer Spielplatz Straßäcker III/Sportgelände
3.9 Tiefbauarbeiten Kindergartenvorplatz
3.10 Straßensanierung Schulweg, Fasanenweg und Zufahrt Anwesen Singenbacher Straße 19 in Alberzell
3.11 Mobilfunkförderprogramm - Zwischeninformation
4 Bauleitplanung
4.1 Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Strobenried -Gröben-, Gemarkung Strobenried, Änderung des Umgriffs; Erneute Auslegung
5 Bestimmung Straßenname - Baugebiet Nr. 44 "Aichmühle", Gerolsbach
6 Regelungen zur Ausübung eines Wohnungsbenennungsrecht für zwei Wohngebäude im BG "Straßäcker III" - Festlegung Kriterienkatalog
7 Bestätigung der Kommandanten der FFW Schachach
8 Bestätigung des Stellvertretenden Kommandanten der FFW Strobenried
9 Anträge der CSU-Fraktion auf Behandlung im Gemeinderat
9.1 Die Straßenbankette der gemeindeeigenen Straßen sollen ab heuer nur noch einmal pro Jahr im Spätsommer/Herbst gemulcht werden
9.2 Der Aufwuchs der gemeindlichen Ausgleichsflächen soll in Zukunft vollständig abgefahren werden - Auf eine ordnungsgemäße Pflege/Bewirtschaftung ist zu achten
9.3 Anlage von Blühflächen auf gemeindlichen Flächen ab 2020
10 Bekanntgaben / Sonstiges
10.1 Sanierung Grundschule Gerolsbach - Sachstandsbericht / Vergaben
10.2 Gemeinsame Besichtigung der Austellung -900 Jahre Benediktiner in Scheyern-
10.3 Europawahl am 26.05.2019
10.4 Aktuelle Straßensanierungsarbeiten
10.5 Vernissage am 16.05.2019 im Rathaus Gerolsbach

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Behandlung von Anfragen und Anregungen aus der Bürgerversammlung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Bürgerversammlung wurde bereits veröffentlicht.
In der Bürgerversammlung wurden keine Anträge gestellt, eine Beschlussfassung im Gemeinderat ist somit nicht notwendig.
Zur Kenntnisnahme

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3. Behandlung der Empfehlungen aus der Bauausschusssitzung vom 09.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3

Sachverhalt

Anmerkung: GRM Xaver Schaipp erscheint zur Sitzung.

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3.1. Straßensanierung Junkenhofen - Wundersdorf/Ruppertszell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.1

Sachverhalt


Auftragsvolumen:                        695.980,27 €                (GRB vom 12.02.2019)
Arbeiten laufen seit Anfang April 2019. Von ortsansässigen Bürgern wurden die Arbeiten und die Abstimmungen gelobt.
Mehrkosten für den Bau einer 8 cm starken Asphalttragschicht im Bereich des Anbaubereiches
(Pos. 02.08.13): 1.700 m² a 12,34 €/m² = + 20.978,00 €
Einsparpotential bei folgender Position Vorprofilierung (Pos. 02.08.14)
Aufgrund der neuen Asphalttragschicht im Anbaubereich kann bei den durchzuführenden
vollflächigen Fräsarbeiten eine relative Ebenheit hergestel lt werden, so dass man die Menge
des Asphaltes für den Profilausgleich reduzieren kann.
Einsparpotential ca. 200 to a 51,49 €/to = - 10.298,00 €
Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 10.680,00 € (netto). Aufgrund von Einsparungen im Bereich der Erdbauarbeiten wird keine Überschreitung der Auftragssumme erwartet.

Zur Kenntnisnahme

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3.2. Begutachtung Straße zwischen Fichtenweg und Ruppertszeller Straße, Junkenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Es wurde eine Asphaltierung des Weges mit der Flurnummer 508 Gemarkung Klenau im Zuge der Sanierungsarbeiten Junkenhofen – Wundersdorf/Ruppertszell angeregt.
Richtpreis für eine Asphaltierung des Weges:        Gesamtkosten circa. 19.000 €
Eine Kostenbeteiligung vom Jagdverband Klenau/Junkenhofen in Höhe von circa 5.000 € wird in Aussicht gestellt. (Die Möglichkeit nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG Heranziehung der Beteiligten [Kostenbeteiligung] wird nicht wahrgenommen.)

Hinweise zur Straße:
Der Straßenbaulastträger hat nur einen Ausbauzustand vorzuhalten, der dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen entspricht. Eine Verpflichtung zu einem weitergehenden Ausbau zu Gunsten eines darüber hinausgehenden Verkehrsbedürfnisses besteht nicht
Ausgebaute  Öffentliche Feld- und Waldwege dienen überwiegend, aber nicht ausschließlich der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken. Die Benutzung im Rahmen der Widmung und der Wegebeschaffenheit ist nicht auf den Beteiligtenkreis (i.s. Art. 54 BayStrWG) beschränkt (Gemeingebrauch). (Eine Beschränkung nach § 45 Abs. 1und 9 StVO wäre zulässig)
Die Straße wurde im Zuge der Flurbereinigung Klenau/Junkenhofen (ca. 1976 – 1980 ) hergerichtet. Die Straße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:
Eine Asphaltierung des Weges (Flurnummer 508 Gemarkung Klenau) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. Gehwege in der "Blumensiedlung", Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Im Siedlungsgebiet wurden Glasfaserkabel verlegt. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Gehwege wurde der alte Asphalt komplett ausgebaut. Aktuell wurden die Gehwege provisorisch mit einer Trag-Deckschicht asphaltiert, die Bordsteine sind größtenteils intakt.
Kostenschätzung Gehwege sanieren:                ca. 130.000 € bis 150.000 €
Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen, dass eine Sanierung der Gehwege aktuell nicht stattfinden soll (Mittelfristige Sanierung). 

Beschluss

Die besagten Gehwege, die derzeit nur provisorisch asphaltiert sind, sollen mittelfristig (Zeitraum bis 5 Jahre) saniert werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.4. Gehwege in der Zaderfeldstraße, Marsstraße, Orionstraße und Raiffeisenstraße - Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Im kompletten Siedlungsgebiet wurden Glasfaserkabel verlegt. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Gehwege wurde der alte Asphalt komplett ausgebaut. Die vorhandenen Bordsteine sind größtenteils kaputt und müssen saniert werden (Ersatzbeschaffung der vorhandenen Bordsteine ist nicht mehr möglich). Eine provisorische Zwischenlösung (Einbau Trag-Deckschicht) ohne Austausch der Bordsteine ist so gut wie nicht möglich
Kostenschätzung - Gehwege sanieren:                ca. 150.000 €
Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass eine Sanierung der Gehweg (Neue Bordsteine inkl. Pflastern der Gehwege) durchgeführt werden soll.

Beschluss

Die besagten Gehwege sollen zeitnah saniert werden. Hierbei werden die Bordsteine ausgetauscht und die Gehwegfläche gepflastert. Nach entsprechender Angebotseinholung (beschränkter Ausschreibung), soll der wirtschaftlichste Bieter beauftragt werden. Der Gemeinderat ist entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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3.5. Erschließungsarbeiten "Erweiterung Sonnleitenring", Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.5

Sachverhalt

Eine Ortsbesichtigung der Arbeiten durch den Bauausschuss fand nicht statt.
Die Kanalerschließungsarbeiten sind im vollen Gange.

Zur Kenntnisnahme

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3.6. Grundschule - Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.6

Sachverhalt

Die Sanierung des Allwetterplatz inkl. Außenanlagen wurde fertiggestellt.

Aktuell erfolgen die Außenmalerarbeiten und  Fundamentarbeiten für den Außensteg.

Zur Kenntnisnahme

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3.7. Bebauung "Straßäcker III"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.7

Sachverhalt

Die Bebauung der einzelnen Parzellen ist im vollen Gange. Aktuell steht noch ein Grundstück zum Verkauf zur Verfügung.
Zur Kenntnisnahme

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3.8. Neuer Spielplatz Straßäcker III/Sportgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.8

Sachverhalt

Die Spielgeräte des neuen Spielplatzes wurden errichtet. Im Zuge der Umgestaltung des angrenzenden Wertstoffhofes soll der Spielplatz noch eingezäunt werden.
Zur Kenntnisnahme

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3.9. Tiefbauarbeiten Kindergartenvorplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.9

Sachverhalt

Eine Planungsänderung (Auffüllung) ist erforderlich, da sich beim Teilabbruch der Stützmauer (hinter den Garagen im Pfarrgarten) herausstelle, dass diese im Fundamentbereich starke Schäden aufwiesen (siehe Foto).
Mit der Planungsänderung ergeben sich gegenüber der bisherigen Planung Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000,- € brutto (Mehrkosten für Abbrucharbeiten, L-Steine, Rollkies, Noppenfolie, Dränagen-Leitung). Im Gegenzug werden die Kanalanschlusskosten (Niederschlagswasser) weniger.

Beschluss

Die Ausführungsänderung inkl. der damit verbundenen Mehrkosten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.10. Straßensanierung Schulweg, Fasanenweg und Zufahrt Anwesen Singenbacher Straße 19 in Alberzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.10

Sachverhalt

Im Zuge der Dorferneuerung Alberzell können die Ortsstraßen Schulweg, Fasanenweg (Teilbereich Eichenrieder Straße) sowie die Zufahrt Singenbacher Straße 19 saniert werden. Es gelten die bei der Dorferneuerung für den Straßenbau vereinbarten Konditionen (Eine Zuwendungsgewährung im Rahmen der Dorferneuerung erfolgt nicht).

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:
Die aufgeführten Ortsstraßen in Alberzell sollen im Zuge der Dorferneuerung Alberzell, auch ohne Zuwendungsgewährung , mitsaniert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.11. Mobilfunkförderprogramm - Zwischeninformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3.11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 11.12.2018 wurde beschlossen eine Interessensbekundung im Rahmen des Bay. Breitbandförderprogrammes abgegeben. Nun mehr wurde der Gemeinde eine Mitteilung übersandt (Schreiben vom 23.04.2019). In dieser wird eine generelle Fördermöglichkeit in Aussicht gestellt, doch werden erst noch sog. „Suchkreise“ von den Mobilfunkanbietern angefordert.
Wenn die Information der „Suchkreise“ vorliegt, müssen konkrete Standortvorschläge erarbeitet werden. Eventuell können Kooperationen mit Nachbargemeinden eingegangen werden.

Zur Kenntnisnahme

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 4
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4.1. Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Strobenried -Gröben-, Gemarkung Strobenried, Änderung des Umgriffs; Erneute Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 4.1

Sachverhalt

  1. Sachvortrag
Der Gemeinderat Gerolsbach hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 die, im Rahmen des Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Zum gebilligten Planentwurf vom 12.09.2018 sollten noch die konkret erforderlichen Ausgleichsflächen je einbezogenes Baugrundstück ermittelt, den Eingriffen verbindlich zugeordnet, die Herstellungs- und Pflegemaßnahmen mit den Grundstückseigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in der Planung dargelegt werden. Im Anschluss daran sollte dann die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung stattfinden.
Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen mit allen betroffenen Grundstückseigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt waren, haben sich zwei weitere Grundstückseigentümer bei der Gemeindeverwaltung Gerolsbach gemeldet und darum gebeten, auch die Fl.Nrn. 854 und 859/3 vollumfänglich in den Geltungsbereich der Satzung aufzunehmen und auf den, bisher im Außenbereich liegenden Teilen der Baugrundstücke ebenfalls ein Baurecht für die Nachkommen zu ermöglichen.
Im Zuge der Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer in Gröben sollte dieser Anfrage aus Sicht der Verwaltung nachgekommen werden. Die gegenständlichen Flächen sind auch durch die baulichen Nutzungen der angrenzenden Bereiche geprägt und können daher mit einbezogen werden. Wie schon bei den bisher einbezogenen Flächen sind für die Ergänzungsflächen Baugrenzen, höchstzulässige Grundflächen und erforderliche Eingrünungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Letztgenannte wurden bereits vorab mit den Grundstückseigentümern und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Im Zuge der Einbeziehung der Fl.Nr. 854 bietet es sich an, ein Baufenster für das bereits vorhandene Bestandsgebäude (Haus-Nr. 8) mit einer entsprechenden geringfügigen Erweiterungsmöglichkeit zuzulassen und ein neues Baufenster für die Neuerrichtung eines Gebäudes zu definieren. Eine umlaufende Eingrünung ist hier teilweise bereits vorhanden, sollte aber noch verbindlich festgesetzt werden (vorhandene Gehölze sind anrechenbar). Gleiches gilt für die Fl.Nr. 859/3, hier wird ein Baufenster für eine Neubebauung festgesetzt, die erforderliche Eingrünung ist Großteils auf der benachbarten Fl.Nr. 1006 anzulegen. Nur hier kann diese wirksam und in ausreichender Breite umgesetzt werden.
Für den südliche Teilbereich der Fl.Nr. 1019 besteht bereits aufgrund seiner Lage im Innenbereich ein Baurecht nach § 34 BauGB – allerdings ist dadurch keine Ortsrandeingrünung verbindlich umzusetzen. Im Zuge der nicht erfolgten Eingrünung bei der Bebauung der aus der Fl.Nr. 1019 herausgeteilten Fl.Nr. 855/1 wird angeregt, eine entsprechend wirksame Ortsrandeingrünung auf der Fl.Nr. 1019 mit in den Umgriff der Einbeziehungssatzung mit aufzunehmen.
Ebenso hat sich im Laufe der Bearbeitung herausgestellt, dass eine verbindliche Regelung zur Erschließung der beiden in zweiter Reihe liegenden Grundstücke Fl.Nrn. 819/3 und 947 erforderlich ist. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 819 ist daher ein Geh-, Fahr– und Leitungsrecht zugunsten der Grundstücke Fl.Nrn. 819/3 und 947 einzutragen und dinglich zu sichern. Dies sollte auch entsprechend in der Planzeichnung festgesetzt werden.

Beschluss

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gröben“ mit den neu hinzugekommenen, im Sachvortrag erläuterten Inhalten in der Fassung vom 15.05.2019.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5. Bestimmung Straßenname - Baugebiet Nr. 44 "Aichmühle", Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 5

Sachverhalt


Die Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. 44 „Aichmühle“ soll den Namen
Aichmühle
erhalten

Beschluss

Die Erschließungsstraße im Baugebiet Nr. 44 „Aichmühle“ erhält den Namen
Aichmühle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Regelungen zur Ausübung eines Wohnungsbenennungsrecht für zwei Wohngebäude im BG "Straßäcker III" - Festlegung Kriterienkatalog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Gerolsbach hat sich beim Verkauf von zwei Grundstücken für Wohnbebauung (WA) im Baugebiet „Straßäcker III“ ein sogenanntes Wohnungsbenennungsrecht gesichert. Die Gemeinde ist hierdurch berechtigt auf die Dauer von 20 Jahren (nach Fertigstellung) Mieter für die Wohnungen vorzuschlagen.
Wie vereinbart, kann die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Fertigstellungsanzeige der Wohnung (bzw. nach Anzeige von frei stehenden Wohnungen) solche Personen (Mieter) benennen, die Ihre Wohnberechtigung durch einen Wohnungsberechtigungsschein (Art. 14 BayWoFG) nachweisen und grundsätzlich im Gemeindegebiet (ggf. Landkreis PAF) Ihren Wohnsitz aufweisen. Pro Wohneinheit können mindestens drei Mieter benannt und eine Rangfolge festgelegt werden. Der Eigentümer ist berechtigt maximal zwei Personen pro Wohneinheit aus dem benannten Personenkreis der Gemeinde abzulehnen (hierfür muss ein triftiger Grund vorliegen). Nach Auswahl muss der Vermieter einen Mietvertrag abschließen die die ortsübliche Miete nicht übersteigt.
Wird keine Person von der Gemeinde vorgeschlagen bzw. scheiden die oben genannten Kriterien aus, kann der Eigentümer die Wohnungen beliebig vermieten.
Neben den oben genannten Wohnungsbesetzungskriterien werden nachstehende Punkte für eine gemeindliche Vorschlagsreihenfolge festgesetzt:
  • Schriftliche Mitteilung an die Gemeindeverwaltung:
(Ein Bewerbungsschreiben (per Brief oder E-Mail) an die Gemeinde Gerolsbach muss erfolgen.)
  • Nachweis über einen Wohnungsberechtigungsschein
(Wer eine solche Bescheinigung zwar beantragt, aber die schriftliche Bescheinigung noch nicht hat, kann sich auch bewerben. In diesem Fall ist eine Kopie des entsprechenden Antrages beizugeben.)

  • Sonstige Nachweise
Berücksichtigt können auch Personen werden, die auf sonstige Hilfeleistungen angewiesen sind. Hierfür ist eine Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Sozialhilfeleistungen oder anderer sozialer Leistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) notwendig
Es erfolgt eine Gewichtung der eingehenden Bewerbungen. Es werden dabei für folgende Kriterien Zusatzpunkte vergeben (Nachweise müssen entsprechend vorliegen):

Voraussetzung Wohnungsberechtigungsschein                                        

1. Bepunktung, wenn ein Sozialhilfebescheid vorgelegt wird                        20 Punkte

2. Bepunktung, wenn ein Wohngeldbescheid bzw. ALGII                        10 Punkte
    (Hartz IV) vorgelegt wird

3. Bepunktung von minderjährigen Kindern                je Kind                  3 Punkte

4. Behinderung eines Antragstellers oder Familienmitgliedes ab einem
    Behinderungsgrad von 50                                                          2 Punkte
    bzw.
    Behinderung eines Antragstellers oder Familienmitgliedes ab einem
    Behinderungsgrad von 80                                                          3 Punkte

5. Pflegestufe eines Antragstellers oder Familienmitgliedes
    a)  Pflegegrad 1 - 2                                                                   1 Punkt
    b)  Pflegegrad 3 - 4                                                                   2 Punkte
    c)  Pflegegrad 5                                                                           3 Punkte

6. Betreuung eines Elternteils                        je Person                           1 Punkt

Beschluss

Die vorgestellten Kriterien werden zukünftig für die Ausübung des Wohnungsbenennungsrecht (Sozialer Wohnbau) im Baugebiet „Straßäcker III“ angewandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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7. Bestätigung der Kommandanten der FFW Schachach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Neuwahl der Kommandanten der FFW Schachach in der Jahreshauptversammlung am 22.02.2019.

Beschluss

Nachdem jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegt, werden
  1. Herr Roland Brandstetter als 1. Kommandant der Freiw. Feuerwehr Schachach
und
  1. Frau Sonja Matthies als Stellvertretende Kommandantin der Freiw. Feuerwehr Schachach bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bestätigung des Stellvertretenden Kommandanten der FFW Strobenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Neuwahl des Stellvertretenden Kommandanten der FFW Strobenried in der Jahreshauptversammlung am 29.03.2019

Beschluss

Nachdem jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegt, wird

Herr Martin Kohl als Stellvertretender Kommandant der Freiw. Feuerwehr Strobenried bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Anträge der CSU-Fraktion auf Behandlung im Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Begründung des CSU-Antrages:
Nachdem sich ja auch in Gerolsbach fast 20 Prozent der Wahlberechtigten ins Volksbegehren „Rettet die Bienen“ eingetragen haben, sollte auch die Gemeinde Gerolsbach ihren Beitrag zu Artenschutz leisten. Der finanzielle Aufwand der Maßnahmen hält sich in Grenzen, da ja durch einmaliges Mulchen auch Geld gespart wird. Sollte sich dennoch ein Mehraufwand ergeben, sind wir der Meinung, dass es uns unsere Heimat schon wert sein sollte. Bei den Blühflächen ab kommendem Jahr, könnten wir uns vorstellen, dass sich sicher einige Gemeindebürger als „Blühpaten“ beteiligen werden

Klarstellung:
In Gerolsbach haben 15,6% der Wahlberechtigten beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“ unterschreiben.

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9.1. Die Straßenbankette der gemeindeeigenen Straßen sollen ab heuer nur noch einmal pro Jahr im Spätsommer/Herbst gemulcht werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Die Straßenbankette der gemeindeeigenen Straßen sollen ab heuer nur noch einmal pro Jahr im Spätsommer/Herbst gemulcht werden.

Zu beachten ist die Verkehrssicherheit muss gewährleistet werden. Weitere Abstimmungen werden erfolgen.
Zur Kenntnisnahme

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9.2. Der Aufwuchs der gemeindlichen Ausgleichsflächen soll in Zukunft vollständig abgefahren werden - Auf eine ordnungsgemäße Pflege/Bewirtschaftung ist zu achten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Zu beachten ist, für gemeindliche Ausgleichs- und (teilweise) Flurbereinigungsflächen gibt es bereits verschiedene Hinweise zur Un terhaltung. Weiter wird auf die Beschlussfassung vom 10.04.2018 (Ökoflächenbewertung im Gemeindegebiet) verwiesen.
Beispiel eine Pflegehinweises:
Die Mahd erfolgt einmal jährlich, nach der Samenreife, frühestens im September. Um Kleintiere zu schonen, ist der Schnitt 10 cm über dem Boden anzusetzen und das Mähgut vor dem Abtransport einige Stunden liegenzulassen.
Kleine Flächen können mit der Sense geschnitten werden, größere Flächen mit einem Balkenmäher. Auf den Einsatz von Scheiben- und Trommelmäher (Rotationsmäher) sollte gänzlich verzichtet werden. Ebenso ungeeignet sind Mulchgeräte. Der Schaden bei Kleintieren ist bei ihnen erheblich.
In den ersten Jahren kann eine Mahd 2-3 mal/Jahr erforderlich sein, um die Fläche auszuhagern (gilt nicht für abgeschobene Flächen).
In Abstimmung mit dem beauftragten Landschaftspflegebüro und überörtlicher Behörden werden Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Zur Kenntnisnahme

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9.3. Anlage von Blühflächen auf gemeindlichen Flächen ab 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 9.3

Sachverhalt

Wie bereits im vorhergehenden Antrag wird u.a. auf die Beschlussfassung vom 10.04.2018 (Ökoflächenbewertung im Gemeindegebiet) verwiesen.

Beispiel Neuanlage:
Die bei der Anlage von mageren Gras- und Krautfluren nötige Aushagerung kann auf zwei Arten geschehen:
1. Durch Mahd
Wenn genügend Zeit vorhanden ist, kann die Fläche durch Mahd ausgehagert werden. Um den Prozess zu beschleunigen, wird die betroffene Fläche im Anfangsstadium 3 bis 4 mal pro Jahr gemäht.
2. Durch Oberbodenabtrag:
Durch Abschub der nährstoffreichen Humusschicht mit anschließender Sukzession und Ansaat kann innerhalb überschaubarer Zeit eine Rückgewinnung von Magervegetation auf nährstoffarmen Rohböden erreicht werden. Eine Einsaat ist meistens nicht notwendig, da sich die Gras- und Krautvegetation von selbst einfindet.

Um ein schnelles Ergebnis zu erzielen, kann eine Einsaat den Prozess jedoch beschleunigen. Die Ansaat geschieht vorzugsweise mit dem Heu-Mulch-Verfahren. Hierbei wird das Heu direkt und möglichst frisch auf die zu begrünenden Flächen ausgebracht. Bei beiden Verfahren ist es wichtig, zur Erhaltung der Artenvielfalt die gesamte Bandbreite der Arten zu erfassen.
In Abstimmung mit dem beauftragten Landschaftspflegebüro und überörtlicher Behörden werden Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Zur Kenntnisname

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10. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10
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10.1. Sanierung Grundschule Gerolsbach - Sachstandsbericht / Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10.1

Sachverhalt

In den letzten Monaten wurden die verschiedenen Gewerke für die Sanierung der Grundschule Gerolsbach ausgeschrieben und im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vergeben. Nachstehend sind alle Gewerke aufgeführt:

Gewerk:
Unternehmen:
Angebotssumme:
Status:
Metallbau- und Schlosserarbeiten (Außensteg)
Metallbau Josef Weindl GmbH, Mainburg
320.000,00 €
beauftragt
Fensterbauarbeiten
Schreinerei Alubau Baierl GmbH, Langenmosen
167.449,94 €
beauftragt
Türbauarbeiten
Schreinerei Alubau Baierl GmbH, Langenmosen
142.435,81€
beauftragt
Schreinerarbeiten
Jakob und Stefan Salvamoser GbR, Gerolsbach
61.725,90€
beauftragt
Elektroarbeiten
Elektro Rinauer, Schrobenhausen
315.242,97€
beauftragt
Blendschutzvorhänge
Raumausstattung Rudolf Fuß,
Singenbach
9.097,30€
beauftragt
Bodenbelagsarbeiten
Zuber Raumdecor,
Aresing
52.972,50€
beauftragt
Trockenbauarbeiten
TBL Trockenbau,
Altomünster
47.869,32 €
beauftragt
Malerarbeiten
Maler Blerim GmbH, Scheyern
166.466,08
beauftragt
Kernbohrarbeiten/ Betonschneidearbeiten
BEBO Betonbohr-Service GmbH, Hohenwart
17.130,35 €
beauftragt
Kücheneinrichtung
Lehner Großküchentechnik GmbH & Co. KG,
Winhöring
53.636,05 €
beauftragt
Turnhallenboden
Hoppe Sportbodenbau GmbH,
Holzgerlingen
64.874,10 €
beauftragt
Regelungstechnik
Sauter-Cumulus, Augsburg
52.379,16 €
beauftragt
Heizung-Sanitär
Schuler Sanitär Heizung Lüftung, Neuburg
161.529,49 €
beauftragt
Lüftung
RGS Technischer Service GmbH, Ingolstadt
32.555,16 €
beauftragt

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10.2. Gemeinsame Besichtigung der Austellung -900 Jahre Benediktiner in Scheyern-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10.2

Sachverhalt

In der Zeit vom 01.05. bis 23.06.19 läuft die Sonderausstellung 900 Jahre Benediktiner in Scheyern. Hierzu könnte bei Interesse eine gemeinsame Besichtigung organisiert werden.

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10.3. Europawahl am 26.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10.3

Sachverhalt

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10.4. Aktuelle Straßensanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10.4

Sachverhalt

Bereich Lichthausen:                Die Fein-Asphaltierung ist abgeschlossen


GVS Klenau – Sattelberg:        Die Straßensanierungsarbeiten sind Ende dieser Woche komplett abgeschlossen


GVS Junkenhofen – Wundersdorf/Ruppertszell:        
Die Fein-Asphaltierung wird diese Woche abgeschlossen

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10.5. Vernissage am 16.05.2019 im Rathaus Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10.5
Datenstand vom 19.07.2019 07:17 Uhr