Datum: 24.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Entbindung des Herrn Johann Felber von seinem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied
3 Entscheidung über das für Herrn Johann Felber nachrückende Gemeinderatsmitglied (Listennachfolger), Annahme der Wahl durch Herrn Stefan Fottner und Vereidigung
4 Neubesetzung gemeindlicher Ausschüsse (Personal-, Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss)
5 Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG
6 Bauangelegenheiten
6.1 Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Getreidehalle auf dem Flurstück (FlNr.) 660 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich - Großplamberg)
6.2 Antrag auf Neubau eines Biolegehennenstalles mit Kotlager auf dem Flurstück (FlNr.) 303 Gemarkung Klenau, Außenbereich (Anstelle des genehmigten Masthähnchenstalles - nähe Junkenhofen)
6.3 Antrag auf Anbau eines Außenklima-Wintergartens und Erneuerung der Aufstallung im best. Hühnerstall auf dem Flurstück (FlNr.) 725 Gemarkung Strobenried (Außenbereich - Bockhof)
7 Bauleitplanung
7.1 19. Änderung des Flächennutzungsplan Gerolsbach in den OT Alberzell und Singenbach; Behandlung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Feststellungsbeschluss
8 Vergabe Sanierungsarbeiten Gehwegsanierung "Zaderfeldsiedlung"
9 Straßensanierung - Siedlungsgebiete Gerolsbach Nord-Ost; Vergabe von Ingenieurleistungen
10 Anschaffung eines Dreiseitenkipper für den gemeindlichen Bauhof
11 Straßenwidmung Ortsstraßen
11.1 Am Eichet, Alberzell
11.2 Am Eichet, Alberzell (Fußweg)
11.3 Panoramablick, Gerolsbach
11.4 Auf der Höh, Gerolsbach
11.5 Sonnleitenring, Gerolsbach
11.6 Rosenstraße, Singenbach
12 Bekanntgaben / Sonstiges
12.1 Kindergartenbelegung
12.2 Sachstandsbericht Sanierung Grundschule Gerolsbach
12.3 Prüfbericht - Gerolsbachbrücke an der Hofmarkstraße
12.4 Stadt-/Gemeinderadeln 06.07. bis 26.07.2019
12.5 Akutelle Termine

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Entbindung des Herrn Johann Felber von seinem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Herr Johann Felber teilte am 15.05.2019 mit, dass er aus persönlichen Gründen als Gemeinderatsmitglied nicht mehr zur Verfügung steht und mit sofortiger Wirkung zurück tritt. (Art. 19 GO i.V.m. Art. 48 Abs. 1 GLKrWG –Niederlegung des Amtes-).

Herr Johann Felber gehörte dem Gemeinderat Gerolsbach seit 26.01.1998 bis dato an. Neben dem Amt als Gemeinderatsmitglied war Herr Felber in nachfolgenden gemeindlichen Ausschüssen vertreten:

Personalausschuss                        26.01.1998 bis 2002 und
2014 bis dato
Finanzausschuss                        2008 bis 2014
Rechnungsprüfungsausschuss        2008 bis 2014

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Johann Felber sein Amt als Gemeinderatsmitglied aufgrund persönlicher Gründe niederlegt (Art. 19 GO i.V.m. Art. 48 Abs. 1 GLKrWG). Herr Johann Felber ist daher von seinem Amt ab sofort entbunden (Zeitgleich endet die Mitgliedschaft in den gemeindlichen Ausschüssen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Johann Felber wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Nach der Abstimmung wurde Herr Johann Felber als Gemeinderatsmitglied entbunden.

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3. Entscheidung über das für Herrn Johann Felber nachrückende Gemeinderatsmitglied (Listennachfolger), Annahme der Wahl durch Herrn Stefan Fottner und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Herr Stefan Fottner, Junkenhofen wurde von der Nachfolge (Listennachfolger) in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig aufgefordert, zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Herr Fottner erklärt sich bereit die Wahl anzunehmen und das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied auszuüben (Schreiben vom 05.06.2019). Er erhielt im Vorfeld die Geschäftsordnung des Gemeinderates Gerolsbach ausgehändigt.
Urlaubsbedingt wird Herr Fottner erst zur nächsten Gemeinderatssitzung erscheinen und kann dann an dieser Stelle den Eid nach Art. 31 Abs. 4 GO ableisten.
Zur Kenntnisnahme

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4. Neubesetzung gemeindlicher Ausschüsse (Personal-, Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Der TOP wird zurückgestellt

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5. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö informativ 5

Sachverhalt

Geschäftsführer Herr Franz Xaver Koller erläutert die Ergebnisse der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG aus dem letzten Geschäftsjahr:
Bericht Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG
(GR-Sitzung 24.6.2019 – letzter Bericht im Juli 2018)

Seit 1.1.2019 neuer Vertrag mit Direktvermarkter Statkraft
Umstieg auf 2-Strom Modell
  • Marktwert/Strompreis vom Direktvermarkter
  • Marktprämie vom Netzbetreiber Bayernwerk
Bisher 8,81 Ct./kWh – neu  8,90 Ct./kWh
Bei Erreichen Planwert von 16,1 Mio kWh = Mehrertrag 14 T€ p.a.
Die Verfügbarkeit der Anlagen war 2018 bei 97,5 % (Nordex garantiert im Rahmen Vollwartungsvertrag Verfügbarkeit von mind. 97 %).
Aktuell zum 31.5.2019 liegt die Verfügbarkeit bei 99 %.

Zahlen/wirtschaftliche Entwicklung:
Laut ursprünglichem Windgutachten und darauf basierenden Wirtschaftsplan gehen wir von einer erzeugten Strommenge von 16,1 Mio kWh im Jahr aus.
2018 war in ganz Süddeutschland ein schwaches Windjahr. Lange Hochdruck- und Schönwetterperioden von April – September hat zu einem deutlich geringeren Windaufkommen als in 2017 geführt.
In 2017 wurden 18,1 Mio kWh erzeugt (= 12,4 % über Planwert)  
In 2018 waren wir bei 15,3 Mio kWh (= 5 % unter Planwert)                                                    
Wenn die Planwerte nicht erreicht werden ist das natürlich nicht zufriedenstellend – dies lag aber nicht an einer fehlenden  Verfügbarkeit der Anlagen oder langen Störungszeiten sondern einfach am Supersommer.
Das soll aber kein Grund zur Beunruhigung sein. Seitens Gemeinde, BEG PAF und Bayernwerk hatte man 2014/2015 die Investitionsentscheidung für das Windkraftprojekt  auf Basis des 1. Wirtschaftsplans getroffen, für den die Windmessung und Vergleichswerte umliegender Anlagen die Grundlagen waren.
Die Planwerte für die Stromerlöse 2015-2018 lagen bei gesamt 4.102 T€ - die Istzahlen für diesen Zeitraum waren bei 4.328 T€ = Mehrerlös von 226 T€ !
In 2019 liegt aktuell zum 31.5.2019 die erzeugte Leistung bei 9,44 Mio kWh und damit um rd. 20 % über dem Zeitziel aus den Planwerten. Wir haben zum 31.5.  1,634 Mio kWh Stromerzeugung Vorsprung zum Zeitziel.

Für die Bilanz 2017 wurde uns durch den Wirtschaftsprüfer wie in den Vorjahren der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bilanz 2018 ist fast fertiggestellt – daraus die wichtigsten Zahlen:
Umsatzerlöse/Stromertrag  1.317 T€ (2017  1.563 T€).
Laut Wirtschaftsplan hatten wir Planerlöse mit 1.420 T€ p.a. – um 103 T€ unterschritten !
Vorläufiges Ergebnis/Jahresfehlbetrag 2018  -78 T€  (2017  +158 T€ JÜ).

Die Finanzkraft läßt sich aus dem CashFlow (JÜ+AfA+Zinsaufwand) ableiten:

CashFlow 2018       977 T€       (2017 1.218 T€)
daraus zu bedienen:
-Zins/Tilgung Projektfinanzierung                        775 T€  (Tilg.Beginn war 30.6.17)
-Entnahme für Annuität KU (Beteilig.Finanz.)          92 T€  (Tilg.Beginn 2018)
-Zinszahlung an BEG  (1.095 T€ - 3%)                  33 T€
                            (550 T€ - 2,5 %)                  14 T€
= Liquiditätsüberschuß                                  63 T€

Das bedeutet, dass trotz Unterschreitung der Planerlöse die Verpflichtungen vollständig bedient werden konnten und auch noch ein Liquiditätsüberschuß vorhanden war.
Aktuelles Geschäftsjahr 2019 – Stand 31.5.
-Umsatzerlöse                822 T€ (2018  666 T€ + 156 T€)
-vorläufiger Gewinn                261 T€ (2018  101 T€ + 156 T€)
-CashFlow                        661 T€ (2018  504 T€ + 157 T€)

Guthabensaldo bei der Bank:
31.12.2018                489 T€
31.5.2019                1.036 T€
Die Windkraftgesellschaft hat seit Beginn der Geschäftstätigkeit stets über eine ausreichende Liquidität verfügt.
Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 500 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre. Nach der bisherigen Entwicklung gehe ich davon aus, daß wir diese Rücklage/Reserve nicht beanspruchen müssen.


Fazit nach 3,5 Jahren Betriebszeit:
  • Zusammenarbeit mit dem technischen Betriebsführer reencon läuft nach wie vor gut
  • Service von Nordex mittlerweile zufriedensellend
  • Ausfall der Anlagen durch Störungen sind gering
  • Technische Verfügbarkeit lag immer bei mind. 97 %

Wie von mir zu Beginn meiner GF-Tätigkeit schon herausgestellt, sollte nach 5 Jahren Betriebstätigkeit (Ende 2020) eine erste Zwischenbilanz gezogen werden, in der dann kummuliert die Planzahlen mit den erreichten Werten abzugleichen sind.
Der bisherige Verlauf und Entwicklung passt – wir können zufrieden sein!

Franz-Xaver Koller, Geschäftsführer


Zur Kenntnisnahme

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6. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö informativ 6
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6.1. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Getreidehalle auf dem Flurstück (FlNr.) 660 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich - Großplamberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Mit Antrag vom 15.05.2019 (Eingang 29.05.2019) wurde ein Neubau einer landwirtschaftlichen Getreidehalle bei Großpalmberg beantragt. Zeitgleich wird ein Abbruch eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes (Stallung) angezeigt (Der Neubau ersetzt das alte landwirtschaftliche Gebäude).

Eckdaten:
Gru ndfläche:        660m²
Umbauter Raum: 4.722m³

Nutzfläche: 567,35m

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Neubau eines Biolegehennenstalles mit Kotlager auf dem Flurstück (FlNr.) 303 Gemarkung Klenau, Außenbereich (Anstelle des genehmigten Masthähnchenstalles - nähe Junkenhofen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Mit Antrag vom 31.05.2019 (Eingang 03.06.2019) wurde ein Neubau einer Biolegehennenstalles mit Kotlager für 3000 Tiere beantragt. Der Biolegehennenstall soll anstelle des genehmigten Masthähnchenstalles (siehe GR-Sitzungen am 15.11.2017 TOP 79a und 12.12.2017 TOP 87a) bei Junkenhofen errichtet werden.

Eckdaten:
Stall:                                        341,55m²
„Wintergarten“                                252,00 m²
Vorbereitungsraum/Lager                54,00m²
Kotlager                                105,85m²
Sonstiges (Vorraum, dgl.)                27,36m²

Umbauter Raum:                        4.115,77m³

Nach allgemeiner Zustimmung des Gemeinderats wird dem Zuhörer Herrn Winter (Landwirt) das Wort erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Antrag auf Anbau eines Außenklima-Wintergartens und Erneuerung der Aufstallung im best. Hühnerstall auf dem Flurstück (FlNr.) 725 Gemarkung Strobenried (Außenbereich - Bockhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 03.06.2019 (Eingang 05.06.2019) wurde ein Anbau eines Außenklima-Wintergartens und Erneuerung der Aufstallung im best. Hühnerstall beantragt.

Ecktaten Außenklima-Wintergarten:

Grundfläche:                132,60m²
Bruttorauminhalt:        377,91m²
Nutzfläche:                124,20m²

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 7
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7.1. 19. Änderung des Flächennutzungsplan Gerolsbach in den OT Alberzell und Singenbach; Behandlung der eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  1. STELLUNGNAHMEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne Einwände und Bedenken abgegeben:

  • LRA Pfaffenhofen - Abfallwirtschaft, Stellungnahme vom 27.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen - Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 28.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Kommunale Angelegenheiten, Stellungnahme vom 14.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Seniorenbeauftragter, Stellungnahme vom 18.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Tiefbau, Stellungnahme vom 19.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Verkehr, ÖPNV, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • LRA Pfaffenhofen – Wirtschaftsentwicklung KUS, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 07.03.2019
  • Staatliches Bauamt Ingolstadt, Stellungnahme vom 11.03.2019
  • IHK für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 05.04.2019
  • Markt Hohenwart, Stellungnahme vom 28.03.2019
  • Gemeinde Aresing, Stellungnahme vom 12.03.2019
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, Stellungnahme vom 08.03.2019
  • Gemeinde Gachenbach, Stellungnahme vom 04.03.2019
  • Gemeinde Jetzendorf, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Gemeinde Scheyern, Stellungnahme vom 21.03.2019
  • Gemeinde Waidhofen, Stellungnahme vom 04.03.2019

  • Kein Beschluss erforderlich

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken oder Hinweisen abgegeben:

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 18.03.2019

Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen zum o. g. Vorhaben keine grundsätzlichen Anregungen oder Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die betroffenen Flächen sowohl in Alberzell als auch in Singenbach nach der landwirtschaftlichen Standortkartierung überwiegend als Fläche mit günstigen Erzeugungsbedingungen eingestuft sind. Der Wegfall an landwirtschaftlichen Flächen beträgt in Summe rund 5,4 ha.
Notwendige Ausgleichsflächen sollten innerhalb der Planungsgebiete vorgesehen werden. Außerdem ist der Faktor zur Berechnung der Ausgleichsflächen so gering wie möglich anzusetzen, um den weiteren Verlust an landwirtschaftlichen Flächen zu minimieren.

Forstwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.

Abwägung
Aufgrund der Standortgebundenheit (Erweiterungen bestehender Betriebe) ist die Inanspruchnahme der benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen unumgänglich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird Ausgleichsbedarf und die Lage der Ausgleichsflächen konkretisiert. Anzumerken ist hier, dass aufgrund der von AELF vorgebrachten günstigen Erzeugungsbedingungen der betroffenen Flächen, als auch hinsichtlich der optimalen baulichen Ausnutzung der Standorte, ein anderer Standort mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen zum Ausgleich zu bevorzugen wäre.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des AELF zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis: 12:0



  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 08.04.2019

In der Gemeinderatsitzung am 16. Oktober 2018 wurde u.a. beschlossen, den Flächennutzungsplanänderungsbereich in Alberzell neu zu ordnen und nun eine Mischgebiets- anstelle einer Dorfgebietsfläche dazustellen sowie die geplante neue Gewerbegebietsausdehnung Richtung Süden und im westlichen Bereich zu verkleinern bzw. zurückzunehmen.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.a. Verfahren und hat zu dem überarbeiteten Planungsentwurf über ihre Äußerungen im Rahmen der Stellungnahme vom 6. August 2018 hinaus keine weiteren Anmerkungen. Darauf sei erneut verwiesen; die angebrachten Aspekte haben als prinzipiell noch einmal angeführt zu gelten; die planerische Intention ist weiterhin zu unterstützen und zu begrüßen.

Abwägung
Die Stellungnahme der Handwerkskammer ist zur Kenntnis zu nehmen, die Stellungnahme vom 06.08.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 12:0


  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Planungsrechtlich und ortsplanerische Beurteilung, Stellungnahme vom 26.03.2019

  1. Die städtebauliche Erforderlichkeit ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen. Die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung in den Siedlungsgebieten [...] sind dabei möglichst vorrangig zu nutzen (vgI. 3.2 (Z) Landesentwicklungsprogramm).

Erläuterung:
Die Abwägung des Gemeinderates vorn 16.10.2018 wird von der Fachstelle zur Kenntnis genommen. Zwar wird die Verringerung der Flächenausweitung bei Standort 1 (Alberzell) grundsätzlich begrüßt. Jedoch können - auch wenn es sich um Erweiterungen bestehender Betriebe handelt- diese Betriebserweiterungen eine zur Verhältnis zur Ortsgrüße stehende, moderate Ortsentwicklung (u. a. bei Gleichbehandlung ansässiger Gewerbebetriebe) beeinträchtigen und diese Ortschaften überdehnen. Die gewerbliche Entwicklung sollte daher vor allem in den Hauptorten der Gemeinden gefördert werden.

Daher wird die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 aufrechterhalten.

  1. Gemäß § 1 Abs. 8 Nr. 5 BauGB, LEP 2013 8.4.1 (G) und Art. 141 Abs. 1 Satz 4 Bayverf ist [...] die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu beachten sowie gemäß Art 3 Abs. 2 BayVerf die kulturelle Überlieferung zu schützen. Dabei ist die Eigenständigkeit der Region zu wahren (vgl. Art 3a BayVerf). Auf eine gute Gestaltung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B Ill 1.5 (2)).

Erläuterung:
Die Fachstelle nimmt die Abwägung des Gemeinderates vom 16.10.2018 zur Kenntnis und begrüßt die Verringerung der Flächenausweitung bei Standort 1 (Alberzell).
Bezüglich einer stärker entlang der Höhenlinien orientierten gewerblichen Entwicklung sowie der Nutzung der benachbarten Flurnummer 355 der Gemarkung Alberzell in unmittelbarer Nachbarschaft wird die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.01.2018 aufrechterhalten.

  1. Auf eine gute Ein- und Durchgrünung der Baugebiete insbesondere am Ortsrand und in den Ortsrandbereichen soll geachtet werden (vgl. Regionalplan der Region Ingolstadt (10), B Ill 1.5 (2)). Darüber hinaus dient der Grünstreifen der Abschirmung von Immissionen (z. B. Staub, Spritz- und Düngemittelabdrift, etc.) auf Flächen unterschiedlicher Nutzung (vgl. § 1 Abs. 8 Nr. 7 c BauGB).

Erläuterung:
Die Abwägung der Gemeinde vom 16.10.2018 wird zur Kenntnis genommen und die erweiterte Randeingrünung an der Nordseite für den Änderungsbereich 1 in Alberzell begrüßt.
Bezüglich der Breite in Abhängigkeit von den Höhen möglicher Gebäude sowie einer sanften Ausführung der Eingrünungen wird auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 verwiesen.
Für den Änderungsbereich 2 wird angeregt, die in der Abwägung angeführten bestehenden Gehölzstrukturen auch in die Flächennutzungsplanung aufzunehmen.

  1. Auf den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG zwischen Gebietsarten unterschiedlicher Nutzung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Erläuterung:
Es wird auf den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG zwischen Gebietsarten unterschiedlicher Nutzung hingewiesen. Demnach sind „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen [...] die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen [...] auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete [...] so weit wie möglich vermieden werden [...].“ Dies gilt z. B. für Wohnen und Landwirtschaft oder Wohnen und Gewerbe.

Abwägung
zu 1.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die gewerbliche Entwicklung wird weiterhin am Hauptort der Gemeinde Gerolsbach gesehen, zu diesem Zweck hat die Gemeinde Gerolsbach auch hier das Gewerbegebiet Straßäcker jüngst erweitert. Wie aber schon am 16.10.2018 dargelegt, wird an der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die bereits bestehenden und langjährig etablierten Gewerbebetriebe in Singenbach und Aberzell weiter festgehalten.
zu 2.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die Gewerbegebietsfläche in Alberzell wurde kompakter und dem Geländeprofil folgend zugeschnitten, so dass den genannten Belangen der städtebaulichen und landschaftlichen Einbindung Rechnung getragen wurde.
An der Darstellung wird weiter festgehalten.
zu 3.        Die Stellungnahme der Fachstelle vom 24.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Hinsichtlich genauer Darstellungen bestehender und geplanter Gehölzstrukturen und der konkreten Maßnahmen zur wirksamen Eingrünung der Baugebiete wird auf die Nachfolge verbindliche Bauleitplanung verwiesen.
zu 4.        Der Trennungsgrundsatz wird von der Gemeinde Gerolsbach berücksichtigt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind hier genauere Regelungen und Festsetzungen – gerade auch im Hinblick auf den Immissionsschutz zu treffen.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle zur Kenntnis, an den Darstellungen wird weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Landkreis Pfaffenhofen, Behindertenbeauftragte, Stellungnahme vom 04.02.2019

Gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO und Art. 26 Abs. 1 BayVwVfG baten Sie mich als Behindertenbeauftragte des Landkreises Pfaffenhofen a. d. llm zu dem oben genannten Bauvorhaben Stellung, hinsichtlich der Barrierefreiheit, zu nehmen. Es wurden folgende Unterlagen per Mail vom 11.03.2019 per Mail übermittelt:
Übersichtslageplan, Satzungsentwurf, Begründung, Umweltbericht Bereich Alberzell und Umweltbericht Bereich Singenbach, Beschlussbuchauszug.

Meine Stellungnahme stützt sich auf Art. 1, Art. 4 BayBGG (Barrierefreiheit) und Art. 10 Abs. 2 BayBGG (Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr), Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayStrWG (Straßenbaulast - behinderte Personen) sowie einschlägige DIN-Normen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolsbach hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung in Gerolsbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung umfasst zwei Änderungsbereiche in den Ortsteilen Alberzell und Singenbach. Der Geltungsbereich 1 in Alberzell umfasst die Fl. Nrn. 354 (Teilfläche), 355 (Teilfläche), 357, 358 (Teilfläche) sowie 358/4 Teilfläche), jeweils Gemarkung Alberzell und hat eine Grüße von rund 3,9 ha.

Er wird wie folgt umgrenzt:
- lm Norden: Fl. Nrn. 358
- lm Osten: Fl. Nrn. 358
- lm Süden: Fl. Nrn. 358/4, 350 sowie
- lm Westen: Fl. Nrn. 67, 72/2, 353, 354, 355, 358/4,
jeweils Gemarkung Alberzell.

Der Geltungsbereich 2 in Singenbach umfasst die FI. Nr. 53 (Teilfläche), 55, 91/3 sowie 182, jeweils Gemarkung Singenbach und hat eine Grüße von rund 1,5 ha.

Er wird wie folgt umgrenzt:
- lm Norden: Fl. Nm. 52
- lm Osten: Fl. Nrn. 44/2, 53, 54
- lm Süden: Fl. Nm. 56/1, 181 sowie
- lm Westen: Fl. Nrn. 183, 205,
jeweils Gemarkung Singenbach.

Ich möchte auf meine bisherige Stellungnahme vom 25.07.2018 hinweisen, welche die Grundprinzipien der barrierefreien Gestaltung beinhalten. Wenn bei dem vorliegenden Plangebiet die Grundprinzipien der Barrierefreiheit eingehalten werden, bestehen für die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken zur Umsetzung.

Hinweisen möchte ich auf das Angebot der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Nächstgelegener Beratungsstandort ist Ingolstadt. Weitere Infos unter:
https://www. byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html.

Abwägung
Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen vom 25.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Es sei nochmals erneut vorgebracht, dass die vorgebrachten Anregungen der Behindertenbeauftragten im Rahmen der weiterführenden verbindlichen Bauleitplanung und der baulichen Umsetzung der Betriebserweiterungen zu beachten sind.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten des Landkreises Pfaffenhofen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 12:0



  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Immissionsschutzverwaltung, Stellungnahme vom 12.03.2019

Aus Sicht der Bodenschutzbehörde wird wie folgt Stellung genommen:
Aus den eingereichten Verfahrensunterlagen konnten wir entnehmen, dass unsere Stellungnahme von der Bodenschutzbehörde vom 20.07.2019 in Ihrem Auszug der öffentlichen Niederschrift über die 9. Sitzung des Gemeinderates vom 16. Oktober 2018 berücksichtigt wurde.

Geltungsbereich 1 (Alberzell)
lm Geltungsbereich 1 der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach sind nach derzeitiger Aktenlage des Landratsamtes Pfaffenhofen keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt.

Der Geltungsbereich 1 wird aktuell teils ackerbaulich genutzt. Ggf. entstandene Bodenbelastungen aus der landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere des Oberbodens, empfehlen wir, bei Erdarbeiten hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen.

Geltungsbereich 2 (Singenbach)
lm Geltungsbereich 2 der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach sind nach derzeitiger Aktenlage des Landratsamtes Pfaffenhofen keine Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen bekannt.
Sollten im weiteren Verfahren Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren.


Abwägung
Die gleichlautende genannte Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde vom 20.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt.
Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde sind erneut zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu beachten.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Denkmalschutz, Stellungnahme vom 25.03.2019

Die Planung betrifft in Alberzell sowie in Singenbach Bereiche mit Verdachtsflächen für Bodendenkmäler. Das BLfD ist zu beteiligen.
Außerdem befindet sich in Singenbach in unmittelbarer Nähe folgendes Baudenkmal:
Nummer                                        307994
Verfahrensstand                                Benehmen hergestellt, nachqualifiziert
Traditionelle Objektbezeichnung                St. Stephan
Funktion                                        katholische Kirche, Filialkirche, Saalkirche
Adresse                                        Kapellenweg 6
Beschreibung        Kath. Filialkirche St. Stephan, verputzte Saalkirche mit halbrundem Chorschluss und schlankem Westturm mit Treppengiebel, Innenraum mit erneuerter Holzfelderdecke, im Kern 15. JH., Umgestaltung 18. Jh.: mit Ausstattung
Aktennummer        D-1-86-125-39
Die Sichtbeziehung zur Kath. Filialkirche St. Stephan könnte durch die vorliegende Planung beeinträchtigt werden. Das BLfD ist zu beteiligen.
Abwägung
Die gleichlautende genannte Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 03.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Die vorgebrachten Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde sind erneut zur Kenntnis zu nehmen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Eine grundsätzliche Störung der Sichtbeziehungen zur Kath. Filialkirche St. Stephan wird nicht gesehen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist dies jedoch noch explizit zu prüfen.

Beschlussvorschlag
Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis: 12:0


  1. Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutztechnik, Stellungnahme vom 26.03.2019

Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 06.07.2018 wird verwiesen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus zwei Geltungsbereichen. Geltungsbereich 1 umfasst die Fl Nr. 350, 354, 355, 357 sowie 358/4i der Gemarkung Alberzell.
Der Geltungsbereich 2 umfasst die Fl Nr. 53. 55, 91/3 sowie 162 der Gemarkung Singenbach.
lm rechtskräftigen FNP sind die Flächen als Fläche für die Landwirtschaft und Dorfgebietsfläche dargestellt. Zukünftig sollen die Flächen als Gewerbe- und Mischgebiet ausgewiesen werden.

Zum Vorhaben in Alberzell liegt eine Schalltechnische Untersuchung der C. Hentschel Consult vom September 2017 vor (Projektnr. 1572-2017 V01-1). Diese ist auf Grund der Änderung des Geltungsbereiches anzupassen.

Zum Vorhaben in Singenbach besteht bereits eine positive Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 18.08.2016 (BV IV 20161055).

lm Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist in Abstimmung mit dem SG 41 – Immissionsschutztechnik ein Gutachten vorzulegen, das die Verträglichkeit der gewerblichen Nutzung der Betriebe mit der umliegenden Wohnbebauung nachweist.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach. Mögliche Auflagen werden zur Aufstellung der Bebauungspläne bzw. Bauanträge gestellt.

Abwägung
Die genannte Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt
Die Schalltechnische Untersuchung der C. Hentschel Consult vom September 2017 vor (Projektnr. 1572-2017 V01-1) wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung angepasst und konkretisiert, um die Verträglichkeit der gewerblichen Nutzung der Betriebe mit der umliegenden Wohnbebauung nachzuweisen und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Wohnbebauung festzusetzen.
Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zur Kenntnis zu nehmen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sollte für beide Standorte eine schalltechnische Untersuchung angefertigt werden, welche die Verträglichkeit mit den angrenzenden Wohnnutzungen nachweist.

Beschlussvorschlag
Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist für beide Standorte eine schalltechnische Untersuchung anzufertigen.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.



  1. Landratsamt Pfaffenhofen, Naturschutz, Stellungnahme vom 01.04.2019

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das geplante
Vorhaben.

Die Gemeinde Gerolsbach plant die 19. Änderung des Flächennutzungsplans in den Ortsteilen Alberzell und Singenbach.
Der Geltungsbereich Alberzell umfasst dabei die Flurnrn. 357, 358/4 und Teilflächen der Flurnrn. 350, 354 und 355, jeweils Gemarkung Alberzell. Der Geltungsbereich Singenbach umfasst die Flurnrn. 55. 91/3 und 182 sowie eine Teilfläche der Flurnr. 53, jeweils Gemarkung Singenbach.
Der rechtkräftige Flächennutzungsplan vom 14.11.1983 weist in den beiden Geltungsbereich überwiegend „Flächen für die Landwirtschaft“ und zu geringen Teilen „Dorfgebiet" aus.
Mit der vorliegenden 19. Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Bebauungsplanung zur Erweiterung eines ortsansässigen Betriebs geschaffen werden. Die dargestellte Dorfgebietsfläche soll der weiteren Anbindung der geplanten Bauflächen an die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Dorfgebietsausweisung dienen.

Auf die naturschutzfachliche Stellungnahme vom 26.07.2018 im Rahmen der ersten Auslegung wird verwiesen. Die vorgenommenen Änderungen des FNP (Verkleinerung des Geltungsbereich Alberzell) wirken sich nicht auf die bereits geäußerten Anregungen aus.

Die Abwägungen des Billigungsbeschlusses vom 16.10.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abwägung
Die genannte Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die damals vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde sollten auch weiterhin zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet werden.

Beschlussvorschlag
Die bereits am 26.07.2018 vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde werden auch weiterhin zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


  1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom 14.03.2019

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab zuletzt mit Schreiben vom 26.07.2018 zu o. g. Vorhaben eine Stellungnahme ab.
In unserem letzten Schreiben kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
In der vorliegenden Planung hat sich der Umgriff der überplanten Flächen in Alberzell verringert und umfasst nun ca. 0,75 ha Mischgebiet und 1,9 ha Gewerbegebiet. Die Planung in Singenbach bleibt unverändert.
Das Vorhaben steht den Erfordernissen der Regional- und Landesplanung nicht entgegen.
Hinweise
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen die Entstehung unzulässiger Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen ist (vgl. LEP-Ziel 5.3.1. i. d. F. der Änderungs-VO vom 21.02.2018).

Abwägung
Die genannte Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Regierung von Oberbayern sind erneut zur Kenntnis zu nehmen, insbesondre dahingehend, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Einzelhandelsnutzungen in den Gewerbegebieten ausgeschlossen werden sollten.

Beschlussvorschlag
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Regierung von Oberbayern werden zur Kenntnis genommen, im Rahmen der folgenden verbindlichen Bauleitplanung sind Einzelhandelsnutzungen in den Gewerbegebieten auszuschließen. 

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

  1. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Stellungnahme vom 06.03.2019

Wir verweisen auf unser Schreiben vom 05.07.2018, Az. 3-4621-PAF-8503/2018, das weiter zu beachten ist, insbesondere bei der nachfolgenden Erstellung der zugehörigen Bebauungspläne.
Abwägung
Die genannte Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2018 behandelt. Die damals vorgebrachten Hinweise und Anregungen des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt sind auch weiterhin zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind dann entsprechende Hinweise in die Planung zu übernehmen, Entwässerungskonzepte zu erarbeiten und mit dem WWA abzustimmen.

Beschlussvorschlag
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind diese entsprechend zu berücksichtigen und in die Planung zu übernehmen, es Entwässerungskonzepte zu erarbeiten und mit dem WWA abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis: 11:1
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.


B.        STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT

  1. Eigentümer Fl.Nr. 354, Gmkg Alberzell, Stellungnahme vom 05.04.2019

Fristgerecht erhebe ich folgenden Einwand als unmittelbar betroffener Eigentümer gegen die oben genannte 19. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Alberzell und beantrage, die reduzierte Grünfläche komplett aus meinem Grundstück zu entfernen, da diese eine große Beeinträchtigung darstellt. Zur Begründung wird folgendes ausgeführt:
In der zweiten Auslegung des Planentwurfs der 19. Änderung des Flächennutzugsplanes im OT Alberzell musste ich mit Verwunderung feststellen, dass nach wie vor auf meinem Grundstück ein Grenzgrün eingezeichnet ist. Das Grün ist zwar reduziert, aber ich verstehe die Notwendigkeit für diese Änderung immer noch nicht, zumal in dem Gespräch am 19.12.2018 (in der Gemeindekanzlei mit Herrn Bgm. Seitz, Herrn Alfred Höpp, Herrn Kreller, meiner Frau und mir) vereinbart wurde, dass das in meinem Grundstück eingezeichnete Grenzgrün komplett entfernt wird!
Hier bitte ich den Gemeinderat doch zu berücksichtigen, dass Anlass und Ziel der Planung einzig und allein die Erweiterung der Betriebsfläche der Firma I&S ist, so dass diese auch als Nutznießer des dann entstehenden Gewerbegebietes für sämtliche Beeinträchtigungen aufzukommen hat.
Wie Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Seitz, im Telefonat am 04.04.2019 erklärt haben, entfaltet der Flächennutzungsplan hinsichtlich der Grünfläche sowieso keine Rechtswirkung. Die Grünfläche wird ja dann erst im Bebauungsplan – wenn überhaupt - festgesetzt, also könnte die Grünfläche im Flächennutzungsplan ja entfallen und erst im Bebauungsplan entsprechend der zulässigen Bebauung angepasst bzw. festgesetzt werden. Demzufolge würde einer Entfernung der Grünfläche nichts im Wege stehen. Aufgrund dieser Sachlage bzw. Auskünfte des Herrn Bgm. Seitz wird daher gebeten, dieses Grenzgrün zu entfernen.

Abwägung
Die Gemeinde ist angehalten, die Belange des Naturschutzes und Landschaftsbildes auch bei der vorbereitenden Bauleitplanung zu berücksichtigen und für Bauflächen – auch wenn deren Umsetzung noch nicht konkret ansteht – eine Ortsrandeingrünung als gemeindliche Zielsetzung zur Einbindung in die Landschaft vorzusehen.
Die dargestellte Flächen zur Ortsrandeingrüng kann also nicht entfallen
(Hinweis: Gegenüber dem ersten Entwurf wurde die Ortsrandeingrünung auf dem besagten Grundstück bereits reduziert dargestellt).

Beschlussvorschlag
An der Darstellung einer Ortsrandeingrünung für die dargestellten Mischbauflächen auf der Fl.Nr. 354 Gmgk. Alberzell wird auch weiterhin festgehalten. 

Abstimmungsergebnis: 10:2
Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Annette Schütz-Finkenzeller stimmten mit Nein.

Anmerkung: BGM Martin Seitz war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (Art. 49 GO).

Beschluss

Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat Gerolsbach stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die von der Planungsgesellschaft WipflerPlan, Pfaffenhofen ausgearbeitete 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 24.06.2019 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung einzuholen und diese dann öffentlich bekanntzugeben und wirksam werden zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: BGM Martin Seitz war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (Art. 49 GO). GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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8. Vergabe Sanierungsarbeiten Gehwegsanierung "Zaderfeldsiedlung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.05.2019 beschlossen, soll der Gehweg der Zaderfeldsiedlung (Raiffeisenstraße, Marsstraße, Sonnenstraße, Orionstraße und Zaderfeldstraße) zeitnah saniert werden. Hierbei werden die Bordsteine ausgetauscht und die Gehwegfläche gepflastert.
Aufgrund dessen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Von fünf Angebotsa ufforderungen wurden drei abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Seitzmeir, zum Angebotspreis von 126.450,59 €, Brutto, unterbreitet.
Die Ausführung der Arbeiten soll zeitnah erfolgen.

Beschluss

Der Auftrag für die Sanierung des Gehwegs der Zaderfeldsiedlung (Raiffeisenstraße, Marsstraße, Sonnenstraße, Orionstraße und Zaderfeldstraße) wird an die Firma SSP Seitzmeir GmbH, Mitterscheyern, zum Angebotspreis von 126.450,59 €, Brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Straßensanierung - Siedlungsgebiete Gerolsbach Nord-Ost; Vergabe von Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2019 (TOP 9) erwähnt sollen die Wasserleitungen in der „Schulsiedlung“ sinnvoll saniert werden. Hierbei handelt es sich um folgende Straßen:
  • Drei-Linden-Straße
  • Steinleiten (Teilbereich)
  • Schulstraße
  • Bergernstraße
  • Karlstraße
  • Herzogstraße
  • Wilhelmstraße
  • Ludwigstraße
  • Kohlstatt

Hierfür liegt ein Ingenieurvertragsentwurf für das Kommunalunternehmen Gerolsbach vor
Kostenschätzung Wasserleitungsneubau:        ca. 1,6 Mio. € (Nettobaukosten)
Planungsleistungen:                                ca. 115.000 € (Netto)
Weitere Abstimmungen finden diesbezüglich im Kommunalunternehmen statt.

Zeitgleich zur Wasserleitungserneuerung muss eine Planung der Straßensanierungsarbeiten erfolgen.
Hierfür liegt eine Kostenschätzung für die Bereiche
  • Bergernstraße
  • Steinleiten
  • Drei-Linden-Straße (Teilbereich)
  • Schulstraße
  • Herzogstraße
  • Karlstraße
wie folgt vor.
Kostenschätzung Straßensanierung:                        ca. 583.000 € (Nettobaukosten)
Planungsleistungen (siehe Honorarermittlung):                ca.   48.000 € (Netto)
Für die Bereiche
  • Kohlstatt (Teilbereich)
  • Drei-Linden-Straße (Teilbereich)
  • Wilhelmstraße
  • Ludwigstraße
wie folgt vor.

Kostenschätzung Straßensanierung:                        ca. 956.400 € (Nettobaukosten)
Planungsleistungen (siehe Honorarermittlung):                ca.   87.000 € (Netto)

Beschluss

Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt, bei gleichzeitiger Auftragserteilung „Wasserleitungserneuerung – Siedlung Schulgebiet“, Ingenieurverträge für die vorgestellten Straßensanierungsarbeiten zu vergeben (Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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10. Anschaffung eines Dreiseitenkipper für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für den gemeindlichen Bauhof soll ein Reisch Tandem Dreiseitenkipper mit Druckluftbremsanlage angeschafft werden.
Aufgrund dessen wurden 3 Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete die Firma BayWa AG, Sielenbach, zum Angebotspreis von 16.481,50€ brutto.

Beschluss

Der Auftrag für die Anschaffung eines Reisch Tandem Dreiseitenkipper für den gemeindlichen Bauhof wird an die BayWa AG, Sielenbach, zum Angebotspreis von 16.481,50€ brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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11. Straßenwidmung Ortsstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11

Sachverhalt

Die nachfolgend aufgeführten Straßen liegen in der Gemarkung Gerolsbach, Alberzell und Singenbach. Sie sollen gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die neu zu widmenden Flächen sind in den anliegenden Lageplänen farbig dargestellt.

Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Straßenflächen ist die Gemeinde Gerolsbach.
Die Widmung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Entstehung öffentlicher Straßen. Der zuständige Baulastträger ist gesetzlich verpflichtet, und zwar im Rahmen der Daseinsfürsorge, die Verkehrswege für die Bedürfnisse der Allgemeinheit bereit zu stellen und sie für diese Zwecke zu widmen.

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11.1. Am Eichet, Alberzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.1

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Am Eichet
Anfangspunkt:        Kreuzung Am Eichet - Ringstraße am nordwestl. Ende bei Fl. Nr. 51 Gmk. Alberzell
Endpunkt:        Einmündung in die Ringstr. am nordwestl. Ende bei Fl. Nr. 323/6 Gmk. Alberzell
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,426
0,426

3. Widmungsbeschränkung:

keine


4. Begründung:

Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen

Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.2. Am Eichet, Alberzell (Fußweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.2

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Am Eichet
Anfangspunkt:        südwestl. bei Fl.Nr. 51/10 Gmk. Alberzell
Endpunkt:        südwestl. bei Fl.Nr. 33/10 Gmk, Alberzell
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,029
0,029

3. Widmungsbeschränkung:

nur für Fußgänger


4. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als beschränkt öffentlicher Weg. Sie/Er ist deshalb gemäss Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.3. Panoramablick, Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.3

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Panoramablick
Anfangspunkt:        Einmündung in den Sonnleitenring am südwestl. Ende der Fl.Nr. 1347/1, Gmk. Gerolsbach
Endpunkt:        Einmündung in den Sonnleitenring am südöstlichen Ende der Fl.Nr. 198/70  Gmk. Gerolsbach
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,164
0,164

3. Widmungsbeschränkung:

keine

4. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.4. Auf der Höh, Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.4

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Auf der Höh
Anfangspunkt:        Einmündung in den Sonnleitenring am südwestlichen Ende der Fl. Nr. 1361, Gmk. Gerolsbach
Endpunkt:        Einmündung in dien Sonnleitenring am südöstlichen Ende der Fl.Nr. 1357/1, Gmk. Gerolsbach
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,114
0,114

3. Widmungsbeschränkung:

keine

4. Begründung:

Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen

Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.5. Sonnleitenring, Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.5

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Sonnleitenring
Anfangspunkt:        Einmündung in die Schrobenhausener Straße am nordöstlilchen Ende der Fl.Nr. 198/38, Gmk. Gerolsbach
Endpunkt:        Einmündung in die Schrobenhausener Straße am nordöstlichen Ende der Fl. Nr. 198/40 Gmk. Gerolsbach
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,162
0,162
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,162
0,369
0,207

3. Widmungsbeschränkung:

Keine


4. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11.6. Rosenstraße, Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 11.6

Sachverhalt

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Rosenstraße
Anfangspunkt:        Einmündung in die Fliederstr.
Endpunkt:        Einmündung in die St 2084 südl. bei Fl. Nr. 21/2 Gmk. Singenbach
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,216
0,216

3. Widmungsbeschränkung:

Keine


4. Begründung:


Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäss Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen

Beschluss

Widmung von Straßen und Wegen


Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 12
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12.1. Kindergartenbelegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 12.1
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12.2. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö informativ 12.2

Sachverhalt

.

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12.3. Prüfbericht - Gerolsbachbrücke an der Hofmarkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 12.3

Sachverhalt

Am 06.05.201 9 fand die turnusgemäße Hauptprüfung der o. g. gemeindlichen Brücke statt. Wie bereits bei der letzten Hauptprüfung erreichte die Brücke wieder Zustandsnote 2.
Um u. a. den Zustand der Brücke zu verbessern wurde bereits mit Beschlussfassung vom 12.12.2017 eine Grundlagenermittlung in Auftrag gegeben. Eine Umsetzung der Maßnahme erfolgte noch nicht, da erst das Planfeststellungsverfahren zum möglichen Kreisverkehr abgewartet wird (Umleitungsstrecke).
Zur Kenntnisnahme

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12.4. Stadt-/Gemeinderadeln 06.07. bis 26.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 12.4

Sachverhalt

Worum geht’s?
Tritt 21 Tage für mehr Radförderung, Klimaschutz und lebenswerte Kommunen in die Pedale! Sammle Kilometer für dein Team und deine Kommune! Egal ob beruflich oder privat – Hauptsache CO2-frei unterwegs! Mitmachen lohnt sich, denn attraktive Preise und Auszeichnungen winken.

Wer kann teilnehmen?
Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen der teilnehmenden Kommune sowie alle Personen, die dort arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.

Wann wird geradelt?
Gemeinsamer Aktionszeitraum 06.07. bis 26.07.2019 an 21 aufeinander-folgenden Tagen.

Wo melde ich mich an? Wer liegt vorn?
Alle Infos zur Registrierung, den Ergebnissen und vieles mehr auf der Website und Social Media.

www.stadtradeln.de/gerolsbach
Für die Gemeinderatsmitglieder gibt es ein eigenes Team „Team Gemeinderat“

Am 12.07.2019 um 18.00 Uhr findet eine gemeinsame Feierabend-Tour statt.

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12.5. Akutelle Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 6. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2019 ö 12.5

Sachverhalt

Datenstand vom 24.10.2019 10:07 Uhr