Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Bericht des Geschäftsführers Franz Xaver Koller
Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Brutto-Stromerzeugung 2022 17,070 Mio kWh (+ 1,950 Mio kWh)
Vergleich 2021 15,120 Mio kWh
Planwert 16,095 Mio kWh
Vorläufige Bilanz 2022
Umsatzerlöse/Stromertrag 2.934 T€ (2021 1.546 T€)
Planerlöse - Wirtschaftsplan 1.432 T€ (Überschreitung 1.502 T€)
Vorläufiger Jahresüberschuss 1.309 T€ (2021 139 T€)
Finanzkraft – CashFlow 2022 2.306 T€ (2021 1.150 T€)
daraus zu bedienen:
- Zins/Tilgung Projektfinanzierung 774 T€
- Zinszahlung BEG (822 T€ - 3%) 25 T€
- -dto.- (412 T€ - 2,5%) 10 T€
= Liquiditätsüberschuß 1.496 T€
Die wichtigsten Zahlen aus der GuV zur vorl. Bilanz 2022: 2021
Umsatzerlöse 2.935 T€ 1.546 T€
Abschreibung auf Sachanlagen 843 T€ 843 T€
Vollwartungsvertrag Nordex 207 T€ 191 T€
Zinsaufwand Bankverbindlichkeiten 155 T€ 171 T€
Grundstückskosten 88 T€ 46 T€
Techn. Betriebsführung 63 T€ 32 T€
Zuführung Rückstellung Rückbaukosten 26 T€ 26 T€
Unterhalt Wege/Wiederaufforstung 11 T€ 7 T€
Strombezug/Eigenverbrauch 15 T€ 13 T€
Versicherungen 13 T€ 13 T€
Inspektionen/TÜV Prüfung 6 T€ 7 T€
Beratungs-/Abschlusskosten 12 T€ 15 T€
Kosten Geschäftsführung 7,4 T€ 7 T€
Erlösabschöpfung/Übergewinnsteuer 19,5 T€ -- T€
Gewerbesteuer 149 T€ -- T€
Vorläufiger Jahresüberschuss 1.309 T€ 139 T€
Entwicklung Darlehensstand Projektfinanzierung (Ursprungs-DA 10,0 Mio €)
31.12.2022 6.616 T€
31.12.2021 7.236 T€
Tilgung 620 T€
Entwicklung flüssige Mittel/Guthabensaldo Bank:
31.12.2022 2.200 T€
Festzinsanleihe (fällig 11/2023) 500 T€ = 2.700 T€
31.12.2021 650 T€
-zusätzlich Forderungen/ Darlehen an Gesellschafter 844 T€ (2021: 1.261 T€)
Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 500 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre
Technische Verfügbarkeit der Anlagen 2022 95,5 %
2021 98,1 %
2020 98,4 %
Das Jahr 2022 war im Vorjahresvergleich ein deutlich besseres Windjahr in ganz Deutschland. Die Stromerzeugung lag dadurch um rund 2 Mio. kWh höher als 2021.
Die Marktpreise an der Strombörse hatten hohe Schwankungen und lagen das ganze Jahr 2022 über der garantierten EEG-Vergütung von 8,90 Cent/kWh. (Die Bandbreite lag zwischen 12 Cent – 46 Cent/kWh).
Das ist neben der höheren Stromproduktion der maßgebliche Grund der exorbitant gestiegenen Stromerlöse.
Zur Kenntnisnahme
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3. Vorlage der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2022. Die Jahresrechnung schließt wie
folgt ab:
Rechnungsergebnis 2022
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Verwaltungshaushalt
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Vermögenshaushalt
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Gesamthaushalt
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Soll-Einnahmen
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8.645.617,63 €
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3.251.978,12 €
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11.897.595,75 €
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./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
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0,00
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0,00 €
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0,00 €
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Summe bereinigter Soll-Einnahmen
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8.645.617,63 €
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3.251.978,12 €
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11.897.595,75 €
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Soll-Ausgaben
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8.645.617,63 €
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3.251.978,12 €
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11.897.595,75 €
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Summe bereinigter Soll-Ausgaben
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8.645.617,63 €
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3.251.978,12 €
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11.897.595,75 €
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Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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Feststellung des Ist-Ergebnisses
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Ist-Einnahmen
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8.632.311,51 €
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3.352.543,16 €
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11.984.854,67 €
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Ist-Ausgaben
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8.746.182,67 €
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3.238.672,00 €
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11.984.854,67 €
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Ist-Überschuss (+)
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0,00 €
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Ist-Fehlbetrag (-)
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0,00 €
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Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme.
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4. Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bei nachfolgenden Haushaltsstellen sind im Laufe des Rechnungsjahres 2022 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die lt. Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu genehmigen sind (überplanmäßig: über 9.250 €, außerplanmäßig über 4.625 €):
Die Ausgaben waren unabweisbar. Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bei den angegebenen Haushaltsstellen.
Beschluss
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Prüfung der Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2022 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind
auf ihre Verpflichtung zur gründlichen, gewissenhaften und sachgerechten Wahrnehmung der
Prüfung aufmerksam zu machen. Sie sind auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 20 Abs. 1
GO) und zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) hinzuweisen.
Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer:
Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 soll vom gesamten Gemeinderat durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 12
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.
Beschluss
Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2022 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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6. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2023 mit Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung vom 14.02.2023 wurden seitens der Fraktionen/Gruppierungen keine zusätzlichen Fragen gestellt. Sollten nach Sitzungseinladung noch Fragen zum Rechenschaftsbericht 2022, zum Haushalts-, Finanz- und Investitionsplan der Gemeinde sowie zum Wirtschaftsplan des KUG für das Jahr 2023 vorhanden sein, dann bitte diese Fragen bis Freitag, 10.03.2023, 10:00 Uhr per Mail an a.koller@gerolsbach.de senden.
Es wurden von der UB-Gruppierung noch Fragen eingereicht, die entsprechend beantwortet wurden.
Der Haushaltsplan 2023 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde
empfohlen, den Haushaltsplan 2023 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende
Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2022
– 2026 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den
Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung
erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.818.600 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.955.900 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
2.256.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer:
Auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Strom soll die Gemeinde in diesem Haushaltsjahr verzichten (Aussetzung Konzessionsabgabe).
Abstimmungsergebnis: 2 : 12
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Ja.
Anmerkung:
Bereits im letzten Jahr wurde dieser Antrag (12.04.2022) gestellt und ein entsprechender Hinweis im Protokoll aufgenommen.
Die Konzessionsabgabe ist ein Teil des Strompreises. Die Kommunen erheben sie von den Energieversorgern als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege. Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Auf die Gemeinde Gerolsbach entfallen ca. 93.000,- € aus der Konzessionsabgabe Strom. Bei einem Verzicht kommen nach Einschätzung lediglich etwa ein Drittel den örtlichen Stromkunden zugute. Der restliche Abgabenerlass entfalle auf den örtlichen Netzbetreiber bzw. die anderen Stromanbieter.
Ein Verzicht auf die Konzessionsabgabe verstößt gegen das Kommunalrecht (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 i. V. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 GO - Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 05.12.2013 - RN 5 K 12.1797). Dementsprechend muss eine Gemeinde diese Grundsätze nicht nur dann in den Blick nehmen, wenn sie selbst Geld ausgibt, sondern auch wenn ihr die Möglichkeit der Einnahmeerzielung eingeräumt wird. Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verzicht nur ein geringer Teil des Geldes bei ortsansässigen Bürgern und Unternehmen ankommen würde und somit keine Förderung für die örtliche Bevölkerung vorliegt.
Der gestellte Antrag des GRM Stefan Maurer ist rechtswidrig.
Beschluss
Der vorgelegten, erläuterten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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7. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Der als Anlage zur Verfügung gestellte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 wurde abschließend besprochen.
Beschluss
Dem Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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8. Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmen Gerolsbach für das Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens wurde abschließend besprochen.
Beschluss
Dem Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2023 wird unverändert zugestimmt. Weisungen an den Verwaltungsrat werden nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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9. Städtebauliche Entwicklung Labersberg - Außenbereichssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Für den Bereich Labersberg stellen verschiedene Anwohner mit Schreiben vom Februar 2023 (Eingang 16.02.2023) einen Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Labersberg ist generell als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob eine städtebauliche Entwicklung in Labersberg vorangebracht werden soll. Denkbar wäre ggf. die beantragte Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Beschluss
Für den Ortsteil Labersberg, Gemarkung Gerolsbach, kann eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB erarbeitet werden. In der Satzung soll für die bebauten Bereiche in Labersberg bestimmt werden, dass für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe dienenden Vorhaben nichts entgegensteht und dadurch der Ort zukunftsfähig erhalten bleibt. Der vorgesehene Umgriff wird in einer Entwurfsplanung erarbeitet. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Vorab müssen entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen (Städtebauliche Verträge) abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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10. Feuerwehrausstattung - Anschaffung eines Rettungsspreizers inklusive Zubehör für die FFW Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
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ö
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|
10 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2022 behandelt, werden neue Rettungsgeräte (Spreizer/Schneidgerät inkl. Zubehör) für die FFW Gerolsbach beschafft. Im September 2022 ist man noch von einer Fördermöglichkeit ausgegangen. Dieser Einzelförderung wurde mit Kriterien belegt (u.a. Länge der Fahrzeughaltung, dgl.), die von unserer Seite nicht erfüllt werden können. Somit muss eine Anschaffung ohne Fördermittel vollzogen werden.
Bei den Gerätschaften fand zwischenzeitlich eine Preiserhöhung von ursprünglich 48.033,16 € auf 51.993,42 € statt und es lag eine weitere Ankündigung auf eine neuerliche Preiserhöhung vor, so dass bereits im Vorfeld der Auftrag für die Lieferung der Gerätschafften durchgeführt wurde.
Beschluss
Die Anschaffung für die notwendigen Rettungsgerätschaften (Spreizer/Schneidgerät inkl. Zubehör) zu einem Gesamtpreis über 51.993,42 €, Brutto wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Aktuelle Entwicklung Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Weiterhin sind Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden sehr hoch, so dass, wie bereits mehrmals besprochen, Unterkünfte in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aktuell sind 18 ukrainische Flüchtlinge in privaten Unterkünften im Gemeindegebiet untergebracht. Eine Wohnung in Gerolsbach für 8 Flüchtlinge wurde Anfang des Jahres durch das Landratsamt angemietet und ist nunmehr belegt.
Konsens im Landkreis ist, dass jede Gemeinde im Bezug zur Gemeindebevölkerung mindestens 2% aufnehmen soll/muss (für Gerolsbach bedeutet das derzeit 77 Personen). Die aktuelle gemeindliche „Quote“ beträgt 0,48% (jetzt 0,69%). In der Landkreisübersicht der untergebrachten Flüchtlinge ist Gerolsbach an letzter Position.
An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass es in unserem Gemeindegebiet keine staatlichen Stellen (Gebäude, Einrichtungen, Außenstellen, dgl.) gibt. Es sind nur kommunale Einrichtungen die typisch für eine ländliche Gemeinde sind vorhanden. Dieser Umstand muss bei zukünftigen Zuteilungen Berücksichtigung finden.
Seit wideraufkommen der Flüchtlingszuströme sind verschiedene Objekte im Gemeindegebiet an die zuständige Stelle im Landratsamt (LRA) zur Beurteilung angeboten worden. Ein Objekt wird von Seiten des LRA abgelehnt, ein weiteres Objekt befindet sich noch in der Prüfungsphase und bei einem dritten Objekt differieren die Mietvorstellungen.
Deshalb steht im Raum, dass ein „Containerdorf“ errichtet werden muss.
Zur Kenntnisnahme
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12. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
|
|
12 |
zum Seitenanfang
12.1. Stadtradeln 2023 vom 1. bis 21. Juli
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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12.1 |
zum Seitenanfang
12.2. Schöffenwahl 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
|
|
12.2 |
Sachverhalt
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Die Gemeinde Gerolsbach wurde mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Ingolstadt aufgefordert, das Verfahren nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung einzuleiten. Für den Gemeindebereich Gerolsbach sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pfaffenhofen zwei Person vorzuschlagen. Die Aufstellung der Vorschlagslisten muss bis spätestens 15.05.2023 erfolgen.
Zur Kenntnisnahme
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12.3. Aktuelle öffentliche Baumaßnahmen im Gemeindegebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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14.03.2023
|
ö
|
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12.3 |
Sachverhalt
Straßenausbau- und sanierung GVS Gerolsbach – Wolfertshausen
Baubeginn: voraussichtlich Mitte April 2023
Straßensanierung Hofmark, Junkenhofen
Baubeginn: KW.35/2023 – Fertigstellung KW. 48/2023
Umbau Knotenpunkt Ortsmitte Gerolsbach (Kreisverkehr)
Mai 2023 Beginn Kanalbau
Juli 2023 Beginn Brückenbau
März/April 2024 Beginn Straßenbau
Straßensanierung „Blumensiedlung“, Singenbach
Die Arbeiten wurden letzte Woche wieder aufgenommen
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12.4. Ramadama-Aktion 2023
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
|
14.03.2023
|
ö
|
|
12.4 |
Sachverhalt
Herzlicher Dank an alle Beteiligten!!
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12.5. Wasserrechtsverfahren - Zutageförderung von Trinkwasser aus den Brunnen I und II Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
14.03.2023
|
ö
|
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12.5 |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 18.01.2023 (Bekanntmachung 26.01.2023) wurde für die Zutagefördern von Grundwasser für die gemeindliche Trinkwasserversorgung einschließlich der Löschwasserbereitstellung die gehobene Erlaubnis bis 31.12.2040 erteilt.
Die gehobene Erlaubnis gewährt das Recht aus der Wassergewinnungsanlage Seizierler Holz (bestehend aus den Brunnen Nr. I und II) maximal 16 l/s und 230.000 m³/a Grundwasser zutage zu fördern.
Ein Einwänder der im Gerolsbacher Forst, in dem sich auch die Brunnenanlage befindet, zwei Waldgrundstücke besitzt; lag einen Einwand ein. Er monierte u.a. das Absterben von Kieferbäumen.
Feststellungen hierzu:
Die Waldgrundstücke liegen stromseitlich bzw. abstromig außerhalb des Schutzgebietes.
Die Hauptwurzelmasse der Bäume befindet sich innerhalb der ersten Meter (bis ca. 3 m) des Waldbodens. Die Wasserversorgung der Bestände ist bei nicht grundwasserbeeinflussten Standorten, wie im vorliegenden Fall, durch die Niederschläge und die Wasserhaltekapazität der oberen Bodenschichten bestimmt.
Fazit
Es wurde in der mündlichen Verhandlung hierzu am 25.11.2022 festgestellt, dass die Grundwasserentnahme für die öffentliche Trinkwasserversorgung inkl. Löschwasserbereitstellung für die Gemeinde Gerolsbach nach derzeitigen Erkenntnissen keinerlei negativen Einfluss auf den Baumbestand und die Umwelt hat.
Zur Kenntnisnahme
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12.6. Kinderbetreuung - Anmeldezahlen KiGa und KiKr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
3. Sitzung des Gemeinderates
|
14.03.2023
|
ö
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12.6 |
Sachverhalt
Kindergartenzahlen 2022/2023 (Stand: 14.03.2023)
Kindergarten 154 Kinder
68 Kinder im „Regenbogen“ – 86 Kinder in der „Villa Kunterbunt
Kinderkrippe 39
Kindergartenanmeldezahlen 2023/2024 (Stand: 14.03.2023)
ab September 2023 ab Januar 2024
Kindergarten 144 149
62 Kinder im „Regenbogen“ 66 Kinder im „Regenbogen
82 Kinder in der „Villa Kunterbunt 83 Kinder in der „Villa Kunterbunt
Krippe 37 41
Zur Kenntnisnahme
Datenstand vom 24.05.2023 15:27 Uhr