Datum: 26.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
GRM Oliver Eisert weißt daraufhin, dass bei TOP 5 und 6 die Jahreszahl jeweils 2022 heißen muss. GRM Stefan Maurer ist der Meinung die Anmerkung unter TOP 6 wurde zu ausführlich gestaltet.
Die Zahlen werden korrigiert, weitere Änderungen erfolgen nicht. Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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2. Antrag auf Vorbescheid zur Änderung der Nutzung eines Betriebs zur Holzverarbeitung in ein Fuhrunternehmen auf dem Flurstück (FlNr. 543) der Gemarkung Singenbach (Duckenried)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Fragen zum Vorbescheid:
Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.
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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Fahrzeug- und Lagerhalle auf dem Flurstück (FlNr.) 53/3 der Gemarkung Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Fragen zum Vorbescheid:
Zur Info:
Lt. Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dient das Vorhaben keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut Risikomanagement - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Wie bereits in vorhergehenden Gemeinderatssitzungen, zuletzt am 19.01.2022, behandelt wurden Förderanträge für die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut- Risikomanagement für den Gemeindebereich Gerolsbach gestellt.
Mit Schreiben vom 01.08.2022 wurde einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass aus dieser Zustimmung kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann und dass der Antragsteller das volle Finanzierungswagnis trägt. Insbesondere stellt die Zulassung des vorzeitigen Vorhabenbeginns keine Zusicherung auf den Erlass eines Förderbescheides dar.
Im Rahmen einer beschränkt öffentlichen Ausschreibung wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zur Angebotseröffnung (22.03.2023) lagen 2 Angebote vor.
Nach Überprüfung aller Gebote, stellte sich ein Angebot über 96.769,02 €, Brutto am wirtschaftlichsten dar.
Beschluss
Der Auftrag für das o.g. Konzept wird an den wirtschaftlichsten Bieter für eine Auftragssumme über 96.769,02 €, Brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Schöffenwahl 2023 - Abstimmung über die Vorschlagsliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Aktuell werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Die Gemeinde Gerolsbach wurde mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Ingolstadt aufgefordert, das Verfahren nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung einzuleiten. Für den Gemeindebereich Gerolsbach sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pfaffenhofen zwei Personen (Mindestanzahl) vorzuschlagen.
Durch Aufrufe über regionale Medien meldete sich fünf Personen für die Vorschlagsliste.
Bei einer Person liegen Umstände vor, die zum Ausschluss für das Schöffenamt führen (Schöffen müssen gesundheitlich, d.h. geistig und körperlich geeignet sein, das Amt auszuüben (§ 33 Nr. 4 GVG). Eine Geisteskrankheit schließt einen Bewerber in jedem Falle aus). Aufgrund dessen wurde eine schriftliche Anhörung der Person durchgeführt. Die Rückantwortmails vom 18./19./22.03.2023 bestätigt die Annahme.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste ist eine wahlähnliche Handlung. Für die Aufnahme einer Person in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz-GVG). Sofern über die Vorschlagsliste in Gänze abgestimmt wird, muss die gesamte Liste die erforderliche Mehrheit erhalten.
Nach erfolgter Beschlussfassung im Rat wird die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran besteht eine weitere Woche lang die Möglichkeit, Einspruch gegen die Aufnahme von Personen in die Liste zu erheben, die die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Liste dem Amtsgericht übermittelt. Die konkrete Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von 4 Bürgerinnen und Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.
Es werden folgende Personen vorgeschlagen:
Burger Anton, 85302 Gerolsbach
Kohlmeyer Ingo, 85302 Alberzell
Krenn Ulrich, 85302 Gerolsbach
Männer Sebastian, 85302 Gerolsbach
Die Vorschlagsliste ist eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und danach, mit etwaigen Einsprüchen, dem Amtsgericht Pfaffenhofen zu übersenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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6. Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
In den letzten Jahren sind die Kosten in den Kindergärten und in der Kinderkrippe deutlich angestiegen. Dies liegt unter anderem an der Ausweitung der gesetzlichen Betreuungsansprüche und dem damit verbundenen Anstieg der Personalkosten. Die Sachkosten sind ebenfalls laufend ansteigend. In diesem Jahr werden sich die Preissteigerungen, u.a. steigende Energiekosten, deutlich bemerkbar machen. Die Einnahmeseite hat dagegen stagniert. Die staatlichen Zuschüsse blieben trotz dieser Kostenentwicklung unverändert. Die Kindergartengebühren wurden in den letzten Jahren nur gering erhöht (siehe unten, aktueller Status). Die rasante Kostenentwicklung konnte damit aber nicht ausgleichen werden. Die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der letzten Jahre wird nachfolgend als Kurzübersicht und in den Anlagen detailliert dargestellt.
Diese Entwicklung hat einige Nachbareinrichtungen bereits veranlasst, die Kindergarten- bzw. Kinderkrippengebühren deutlich anzupassen. Die Vergleichszahlen regionaler Einrichtungen, die eine Anpassung bereits vorgenommen haben, sind aus den Anlagen zu entnehmen.
Hinweis zum Defizit:
Das aufgezeigte Defizit ist der „reine“ kommunale Anteil nach Abzug aller staatlichen Förderungen!
Nachfolgend die aktuellen Gebühren im Kindergarten und in der Kinderkrippe sowie jeweils der Vorschlag der Verwaltung über die neuen Gebühren.
*In der neuen Gebühr ist das Spielgeld enthalten. Brotzeit und Mittagessen wird je nach Nutzung wie bisher separat verrechnet.
Die Gebührenanpassung hat bei gleichbleibender Kinderanzahl und gleichen Buchungszeiten eine Erhöhung der Einnahmen um ca. 190.000 EUR zur Folge. (Einer Gebührenanpassung könnte eine Verringerung der Buchungszeiten folgen (bedarfsgerechtere Buchungszeiten). Somit würde Einnahmeerhöhung geringer ausfallen. Gleichzeitig könnten sich verringerte Buchungszeiten positiv auf die nötigen Personalkapazitäten (stetiger Personalmangel) auswirken)
Unabhängig von einer einmaligen Gebührenanpassung erfolgt weiterhin (ab 2024) eine jährliche Gebührenanpassung in Höhe der prozentualen Steigerung der Tarifgehälter (entsprechend laufender Tarifabschlüsse) – siehe Beschlussfassung im Jahr 2014.
Eine Diskussion in denen verschiedenste Gesichtspunkte durch Gemeinderatsmitglieder vorgebracht werden wird geführt.
Beschluss
Eine Gebührenanpassung für die Kindergarten- und Krippeneinrichtungen wie vorgestellt wird zum 01.09.2023 (Neues Betreuungsjahr) durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert und GRM Isabell Steurer stimmten mit Nein.
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7. Örtliche Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze im Gemeindegebiet (Art. 7 BayKiBiG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote als bedarfsnotwendig anerkennen (siehe hierzu auch TOP 12.6 aus der GRS vom 14.03.2023). Diese Entscheidung ist regelmäßig anzupassen.
Diese Entscheidung ist Grundvoraussetzung für Investitionskostenförderungen des Freistaats Bayern, denn die Finanzhilfen für beispielsweise den Ausbau von Betreuungsplätzen oder einen Neubau eines Kindergartens beschränken sich stets auf den von der Gemeinde anerkannten Bedarf.
Der Gemeinderat wird regelmäßig auf Grundlage der örtlichen Entwicklungen über den aktuellen Stand des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen informiert. Wie bereits mehrfach angesprochen, macht die - erfreuliche- stabile Entwicklung der Kinderzahlen die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit zusätzlicher Kindergarten- und Krippenplätze erforderlich.
Im Kindergarten „Regenbogen“ sind zurzeit 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen“ bewilligt.
Im Kindergarten „Villa Kunterbunt“ sind zurzeit 3 Krippengruppen mit je 12 Kindern als „Regelgruppen“, 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern als „Regelgruppen“ und eine Kindergartengruppe mit 15 Kindern als „Integrationsgruppe“ (in einem angemieteten Gebäude) bewilligt.
Im Kinderkrippenbereich sind derzeit (2022/23) 36 Plätze (inkl. „Sondergenehmigung“) 39 Plätze verfügbar. Aktuell liegen 41 Anmeldungen für das Betreuungsjahr 2023/24 vor.
Im Kindergartenbereich stehen derzeit (2022/2023) 164 Plätze (9 I-Kinder – mit entsprechender „Sondergenehmigung“) zur Verfügung. Aktuell liegen 152 Anmeldungen vor (bei Annahme, dass 50% der Korridorkinder (16) weiterhin im KiGa betreut werden). Mögliche Zuzüge oder I-Kinder sind bei den Anmeldezahlen nicht berücksichtigt.
Die Geburtenzahlen der letzten Jahre gliedern sich wie folgt:
2019 = 40 Geburten
2020 = 43 Geburten
2021 = 34 Geburten
2022 = 50 Geburten
Aufgrund von Bauaktivitäten im Wohnbausektor in unserer Gemeinde ist davon auszugehen, dass die Geburten- und Zuzugsrate gleichbleibend ist und mit ähnlichen bzw. leicht erhöhten Betreuungsraten, wie dargestellt zu rechnen ist. Darüber hinaus muss bedacht werden, dass auch weiterhin Flüchtlinge, mit entsprechendem Bedarf, zugewiesen werden.
Beschluss
Auf der Grundlage des vorliegenden Sachvortrags und der sich hieraus ergebenden mittel- bis langfristigen Entwicklung der Kinderzahlen erkennt der Gemeinderat der Gemeinde Gerolsbach die Bedarfsnotwendigkeit von 190 Kindergartenplätze (bisher 164) und 48 Krippenplätzen (bisher 36) gem. Art 7 BayKiBiG an
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der FF Alberzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der Versammlung am 15.03.2023 wurden
Herr Johann Effner als Erster Kommandant und
Herr Martin Seitz jun. als Zweiter Kommandant
der Freiwilligen Feuerwehr Alberzell gewählt.
Die Verwaltung hat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Kommandanten und des Stellvertreters erneut überprüft und es gab keine Beanstandungen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Nachdem die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegt, werden
Herr Johann Effner als Erster Kommandant und
Herr Martin Seitz jun. als Zweiter Kommandant
der Freiwilligen Feuerwehr Alberzell bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Anmkerung: BGM Martin Seitz hat aufgrund Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung dieses TOP`s nicht teilgenommen.
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9. Bestätigungen der Feuerwehrkommandantin der FF Strobenried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Versammlung am 01.04.2023 wurde
Frau Karin Kraus als Erste Kommandantin
der Freiwilligen Feuerwehr Strobenried gewählt.
Die Verwaltung hat erneut die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Kommandantin überprüft und es gab keine Beanstandungen ( Art. 8 Abs. 4 BayFwG).
Beschluss
Nachdem die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegt, wird
Frau Karin Kraus als Erste Kommandantin
der Freiwilligen Feuerwehr Strobenried bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Umbau Verkehrsknotenpunkt Ortsmitte Gerolsbach (Kreisverkehr) - Antrag CSU-Fraktion "Gestaltung der Mittelinsel"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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10 |
Sachverhalt
Wie bereits vorgestellt starten die Vorarbeiten zum Umbau des Verkehrsknotenpunkts der Ortsmitte (Kreisverkehr) Gerolsbach in Kürze.
Die CSU-Fraktion stellt einen Antrag auf „Gestaltung der Mittelinsel“ (siehe Antragsschreiben).
Beschluss
Es soll ein lokaler Bürgerwettbewerb durchgeführt (Aufruf im Bürgerblatt / gemeindliche Homepage) werden. Kriterien des Wettbewerbes werden noch im Detail ausgearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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11. Geh- und Radweg Junkenhofen - Landkreisgrenze (Staatsstraße 2045) - Ausbau eines Teilstückes als "Wirtschaftsweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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11 |
Sachverhalt
Der Geh- und Radweg soll nach Rücksprache auf einer Länge von circa 265 Metern (Bau-Km 0,000 bis 0265) um 0,5 Meter (anstatt 2,5 Meter auf 3,0 Meter) verbreitert, als Wirtschaftsweg ausgebaut werden. Die Mehrkosten hierfür hat die Gemeinde zu tragen.
Mehrkosten
Ausbaukosten:
Erhaltungsmehrkosten (Ablösevereinbarung): 3.834,54 €
Beschluss
Der Verbreiterung des Geh- und Radweges auf einer Länge von 265 einhergehend mit dem Ausbau zu einem Wirtschaftsweg (Teilstück), wie obenstehend aufgeführt, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Bürgerantrag aus dem Ortsteil Einsassen - Errichtung einer "30iger Zone"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt
Bürger aus dem Ortsteil Einsassen stellen den Antrag auf Errichtung einer 30ger Zone – siehe Antragsschreiben.
Tempo 30-Zonen:
Tempo-30-Zonen haben sich in vielen Wohngebieten etabliert. Der Verkehr wird beruhigt, Fußgänger und Radfahrer fühlen sich sicherer.
Die Rechtsgrundlage dazu findet man in § 45 Abs. 1 c i. V. Art. 44 StrVO; Art. 2 Satz 1 Nr. 1 und Art. 3 Abs. 1 ZustGVerk. Zuständig für die Errichtung einer 30iger-Zone ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde).
Errichtet können sie i. d. R. abseits der Hauptverkehrsstraßen werden, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. In Tempo-30-Zonen gelten einige besondere Regeln.
Die Tempo-30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören. Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1, am Ende die grau hinterlegte, durchgestrichenen Variante 274.2.
An den einzelnen Straßeneinmündungen wird der Hinweis nicht wiederholt
Als Vorfahrtsregel gilt meistens rechts vor links.
Beim Parken in Tempo-30-Zonen gelten die gleichen Vorschriften wie auf anderen Straßen. Park- und Halteverbote müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
.
Beschluss
Im Ortsteil Einsassen soll eine Tempo-30-Zone errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Johann Hirschberger stimmte mit Nein.
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13. Anschaffung Software für Geoinformationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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13 |
Sachverhalt
Zur Bearbeitung und Auswertung von Geoinformationen nutzt die Gemeinde aktuell das Programm TERA. Der Anbieter dieses Programms hat sich bei einem anderen Anbieter beteiligt. Deren Softwarelösung, GIS-Zentrum, wird das Programm TERA ablösen.
Das GIS-Zentrum ist ein leistungsstarkes, webbasiertes geografisches Informationssystem, das seit vielen Jahren in zahlrechen kommunalen Verwaltungen (Marktführer) und Industriebetrieben im Einsatz ist. Eine Umstellung von TERA auf GIS-Zentrum ist für die Gemeinde sinnvoll.
Neben dem GIS-Zentrum sollen weitere, nachfolgende Zusatzmodule angeschafft werden:
- Modul Herstellungs- und Erschließungsbeiträge (Abrechnung Beiträge) (neu)
- Finanzmodul (neu)
- Modul Straßen- und Bestandverzeichnis (Umstellung Bestand)
- Modul Bebauungspläne (Umstellung Bestand)
- Modul Baulücken (Umstellung Bestand)
- Modul Kanal (Umstellung Bestand)
Die Anschaffung weitere Module sind für die Folgejahre vorgesehen.
Für die Umstellung sind Dienstleistungsangebote des Anbieters für Migration und Pflege der Bestandsdaten nötig.
Die Anschaffungskosten inklusive Dienstleistungen für diese Software betragen 16.647,27 EUR brutto. Die künftigen monatlichen Kosten betragen aktuell 555,79 EUR. Die Kosten für das Programm TERA entfallen künftig.
Neben den Anschaffungskosten werden noch Schulungskosten für die Mitarbeiter der Gemeinde anfallen. Diese werden auf ca. 3.000,00 EUR geschätzt. Im Haushalt wurden für die Anschaffung Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR vorgesehen.
Beschluss
Der Anschaffung der Software GIS-Zentrum zu einem Angebot von 16.647,27 EUR und aktuell 555,79 EUR monatlichen Kosten wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Einladung zur Eröffnung des Geh- und Radweg Strobenried - Diepoltshofen (Gde. Waidhofen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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14.1 |
Sachverhalt
Am 05.05.2013 um 15.00 Uhr findet die Einweihungsfeier für den neuen Geh- und Radweg bei Strobenried statt.
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14.2. Aktuelle gemeindliche Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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14.2 |
Sachverhalt
- Straßensanierung „Blumensiedlung“, Singenbach
- Feinasphaltierungsarbeiten „Brünnlfeld“; „Bachwiesen“ und „Aichmühle“ sind (fast) ab
- Straßenausbau- und sanierungsarbeiten GVS Gerolsbach – Wolfertshausen beginnen voraussichtlich Mitte Mai
- Die Vorarbeiten (Kanalbau) zum Kreisverkehr starten Mitte/Ende Mai
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14.3. Katzenproblematik nähe Ritter-Gerold-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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4. Sitzung des Gemeinderates
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26.04.2023
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ö
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14.3 |
Sachverhalt
Vor kurzem wurden zahlreiche Katzen von einem Anwesen in der Ritter-Gerold-Straße „vor die Türe“ gesetzt und werden nicht anständig versorgt. Die Katzen streunen umher, hierdurch fühlen sich viele Anwohner belästigt. Weiter wurde angegeben, dass die Katzen in einem „schlechten“ Zustand sind.
Wenn sich die Situation nicht zeitnah bessert muss behördlich eingeschritten werden.
Datenstand vom 25.05.2023 14:05 Uhr