Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Voranfrage auf Errichtung von bis zu fünf zusätzlichen Wohnungen in einer ehemaligen Hofstelle auf den Flurnummern 986 und 990 Gemarkung Gerolsbach (Hilm)
3 Voranfrage auf Errichtung einer zusätzlichen Wohnung in einer ehemaligen Hofstelle auf der Flurnummer 986 Gemarkung Gerolsbach (Hilm)
4 Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 und Stellungnahme der Verwaltung
5 Feststellung der Jahresrechnung 2022
6 Entlastung der Jahresrechnung 2022
7 Eingabe einer Bürgerin
8 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Abzweig" Schrobenhausener Straße"
9 Kommunale Wärmeplanung
10 Verkehrsschau im Gemeindebereich am 21.06.2023
11 Bekanntgaben / Sonstiges
11.1 Sturzflut-Risikomanagement - Zwischenbericht
11.2 Bürgerfest 2023
11.3 Gemeindliches Ferienprogramm
11.4 Gemeindera(t)d-Rundfahrt am 15.07.2023
11.5 Gemeindliche Feuerwehren - Dank für Ihre Einsätze
11.6 Zuschussgewährungen
11.7 Stadtradeln - die meisten pro Kopf Kilometer im Landkreis

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Dieser TOP wird zurückgestellt.

zum Seitenanfang

2. Voranfrage auf Errichtung von bis zu fünf zusätzlichen Wohnungen in einer ehemaligen Hofstelle auf den Flurnummern 986 und 990 Gemarkung Gerolsbach (Hilm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Eigentümer stellt eine Bauvoranfrage für einen Umbau der bestehenden Hofstelle im Weiler Hilm. Es sollen zusätzlich fünf neue Wohneinheiten entstehen, so dass in Summe im Bauernhaus final sieben Wohnungen entstehen (Wobei derzeit nur eine Wohnung im Bauernhaus vorhanden ist!). Angedacht ist den bestehenden Wohnraum in kleinere Wohneinheiten aufzuteilen (ca. 70m² pro Wohnung) und das Dachgeschoss auszubauen. 
GRM Isabell Steurer erschein zur Sitzung 

Anmerkungen:
  • Die Straßenerschließung erfolgt aktuell über einen nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg und einer Privatstraße zur Kreisstraße. Die Unterhaltspflicht dieses öffentlichen Feld- und Waldweg obliegt nicht der Gemeinde. Aufgrund dieser Situation ergaben sich immer wieder Streitigkeiten. 
Bei einer angedachten Errichtung von sieben Wohneinheiten muss die Straßen-erschließung neu geregelt werden (ggf. eigenständige westliche Straßenerschließung mit Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 1089/2 Gmkg Gerolsbach, Regelungen zum Winterdienst, Zufahrt für Notarztversorgung, Zufahrt Müllfahrzeug, etc.).
  • Derzeit erfolgt eine Schmutzwasserbeseitigung über eine sog. Kleinkläranlage. Diese hat bereits des öffteren Probleme bereitet, da es keinen entsprechenden Vorfluter gibt. An dieser Stelle müsste ein Konzept zur Abwasserentsorgung ausgearbeitet werden. 
  • Kritisch hinterfragt werden muss § 35 BauGB, insbesondere § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe f BauGB. In diesem Abschnitt heißt es „im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle“ 
Bisher war nur eine „Wohnung“ vorhanden (Aktuell liegt noch ein weiterer Antrag auf „Entstehung einer zusätzlichen Wohnung“ in Hilm vor (siehe nächster TOP). 
Im Vorfeld müssen mindestens die aufgeführten Punkte aus gemeindlicher Sicht geklärt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

zum Seitenanfang

3. Voranfrage auf Errichtung einer zusätzlichen Wohnung in einer ehemaligen Hofstelle auf der Flurnummer 986 Gemarkung Gerolsbach (Hilm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer stellt eine Bauvoranfrage für einen Umbau der bestehenden Hofstelle im Weiler Hilm. Es soll eine neue Wohneinheit in dem Gebäude auf FlNr. 986 entstehen, so dass in Summe acht Wohneinheiten entstehen (siehe vorhergehenden TOP). 



Anmerkungen:
  • Die Straßenerschließung erfolgt aktuell über einen nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg und einer Privatstraße zur Kreisstraße. Die Unterhaltspflicht dieses öffentlichen Feld- und Waldweg obliegt nicht der Gemeinde. Aufgrund dieser Situation ergaben sich immer wieder Streitigkeiten. 
Bei einer angedachten Errichtung von sieben Wohneinheiten muss die Straßen-erschließung neu geregelt werden (ggf. eigenständige westliche Straßenerschließung mit Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße FlNr. 1089/2 Gmkg Gerolsbach, Regelungen zum Winterdienst, Zufahrt für Notarztversorgung, Zufahrt Müllfahrzeug, etc.).
  • Derzeit erfolgt eine Schmutzwasserbeseitigung über eine sog. Kleinkläranlage. Diese hat bereits des öffteren Probleme bereitet, da es keinen entsprechenden Vorfluter gibt. An dieser Stelle müsste ein Konzept zur Abwasserentsorgung ausgearbeitet werden. 
  • Kritisch hinterfragt werden muss § 35 BauGB, insbesondere § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe f BauGB. In diesem Abschnitt heißt es „im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle“ 
Bisher war nur eine „Wohnung“ vorhanden (Aktuell liegt noch ein weiterer Antrag auf „Entstehung einer zusätzlichen Wohnung“ in Hilm vor (siehe vorhergehender TOP). 

Im Vorfeld müssen mindestens die aufgeführten Punkte aus gemeindlicher Sicht geklärt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

zum Seitenanfang

4. Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2022 und Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung wird bekannt gegeben. Die Verwaltung nahm zu den Feststellungen im Prüfungsbericht Stellung.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Prüfungsberichts und der Stellungnahme der Verwaltung.

Zur Kenntnisnahme

zum Seitenanfang

5. Feststellung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschlusses festgestellt.

Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
8.645.617,63 €
3.251.978,12 €
11.897.595,75 €
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
             0,00
              0,00 €
               0,00 €
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
8.645.617,63 €
3.251.978,12 €
11.897.595,75 €
Soll-Ausgaben
8.645.617,63 €
3.251.978,12 €
11.897.595,75 €
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
8.645.617,63 €
3.251.978,12 €
11.897.595,75 €

Beschluss

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art.102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschlusses festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Entlastung der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Jahresrechnung 2022

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Gerolsbach für das Jahr 2022 wird mit dem im Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023 festgestellten Ergebnissen der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein. BGM Martin Seitz war aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses TOP`s ausgeschlossen (Art. 49 GO).

zum Seitenanfang

7. Eingabe einer Bürgerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 13.07.2023 gab Frau Hülsebus reine Namenlisten in dreifacher Ausfertigung ab. Auf den Listen waren Namen, Ort und ein Eintragungsdatum aufgeführt. In einem Zeitraum vom 28.05 bis 03.07.2023 trugen sich nachfolgende Personengruppen ein. 
22 Personen mit Ortsangabe Gerolsbach bzw. eines Ortsteils von Gerolsbach 
36 Personen aus Landkreisgemeinden PAF
46 Personen aus sonstigen bayerischen Kommunen 
(Bsp.: Frankenthal, Cham, Bad Tölz, Waigolshausen, Eschlkam, Vöhrigen, …)
44 Personen aus Kommunen außerhalb Bayern 
       (Bsp.: Homburg, Zwickau, Berlin, Schmölln, Vreschen-Bokel, Marl, Templin, Essen,)
17 Personen ohne Ortsangabe bzw. aus Österreich
165 Gesamt
Auf diesen Listen waren weder ein Titel, eine Begründung, eine Unterschrift oder sonstiger Text aufgeführt. 
Frau Hülsebus verwies im Gespräch auf eine durch Sie initiierte Eingabe mit dem Titel „Machen Sie die Gebührenerhöhung rückgängig“. 

Hinweis:
Kommunalrechtlich wird eine Unterschriftenaktion dann relevant, wenn die Unterschriften als Petition bei der Gemeinde eingereicht werden, vgl. Art. 56 Abs. 3 GO. Petitionen bedürfen der Schriftform, zu dieser gehört u.a. die Unterschrift des Petenten. Die Petenten haben grundsätzlich ein Recht auf Behandlung der Eingabe durch das zuständige Organ (Gemeinderat) und eine Antwort (nicht fristgebunden, kein Anspruch auf ausführliche Begründung).
Aufgrund der abgegebenen Unterlagen, lose Namenslisten ohne Unterschrift, können diese Unterlagen nicht als Petition gewertet werden. Ein Antwortschreiben kann auch nicht erfolgen, da keine Begründung, keine Hinweise, kein Titel, etc. zu den Namenslisten vorliegen. 

Antrag GRM Stefan Maurer:
Die beschlossene Gebührenerhöhung im Kinderbetreuungsbereich wird zurückgestellt. Es muss mit Betroffenen (Elternbeirat, Einwendungsführer, Gemeinderatsmitgliedern) gesprochen werden und eine neue Bewertung stattfinden. 
Abstimmungsergebnis: 2 : 15
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert

Antrag GRM Isabell Steurer
Es soll eine Neuüberarbeitung der Gebühren im Kinderbetreuungsbereich und eine Stufenerhöhung auf drei Jahre gestreckt erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 4 : 13
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert, GRM Wilhelm Reim und GRM Isabell Steurer.

zum Seitenanfang

8. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Abzweig" Schrobenhausener Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Abzweig Schrobenhausener Straße“ (Teilstücke aus Flurnummern 73/3, 5 und 7 Gemarkung Gerolsbach – siehe Skizze) erschließt verschiedene Grundstücke (u.a. Raiffeisenbank und zukünftig Supermarkt mit Praxisräumen und Wohngebäude) Die Straße ist hergestellt und erlangt die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Gerolsbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Teileigentum und Städtebaulicher Vertrag).

Die Straße ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Das Straßenteilstück ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.

Beschluss

Der Abzweig Schrobenhausener Straße, bestehend aus Teilflächen der Flurnummern 73/3, 5 und 7 Gemarkung Gerolsbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Straßenname:        „Abzweigung“ Schrobenhausener Straße
Anfangspunkt:        südl. Ende Fl.Nr. 73/6 Gmkg. Gerolsbach
Endpunkt:        bei Fl.Nr. 7/0 Gmkg. Gerolsbach
Straßenbaulast:                Gemeinde Gerolsbach
Widmungsbeschränkungen:                keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

zum Seitenanfang

9. Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Warum eine Kommunale Wärmeplanung (KW)?
Der Wärmewende kommt bei der Transformation der Energieversorgung hin zur Treibhausgasneutralität 2045 eine zentrale Bedeutung zu. In Deutschland wird rund die Hälfte der Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Fossilen Energieträgern kommt dabei – abhängig vom Einsatzgebiet – nach wie vor die dominierende Rolle zu: Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt aktuell mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. (Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK))

Was ist eine KW?
Der kommunalen Wärmeplanung soll die Aufgabe zukommen, an der Erreichung der Klimaziele und der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgerichtete Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln und einen flächendeckend verbindlichen Rahmen zu schaffen, in dem die für das Gelingen der Wärmewende erforderlichen Investitionen getätigt werden können. (Quelle: BMWK)

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen

Förderquote:
Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

Individuell:
Die Gemeindeverwaltung hat im Dezember 2022 einen Förderantrag gestellt, da damals noch unklar war ob die 90% Förderung auch für Folgejahre weiter Bestand hat. Aktuell erfolgten bereits mehrere Prüfrunden mit entsprechenden Unterlagenergänzungen. Hierbei ergibt sich nachfolgender Gesamtfinanzierungsplan:

Bewilligungszeitraum 
01.09.2023 - 31.08.2024
Gesamtmittel: 
53.250,00 €
Eigenmittel: 
5.325,00 €
Mittel Dritter/Einnahmen: 
0,00 €
Beantragte Bundesmittel: 
47.925,00 €
Beantragte Förderquote: 
90,00 %

Eine Förderzusage bzw. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt noch nicht vor. 

Beschluss

Die Kommunale Wärmeplanung wie vorgestellt soll nach einer Förderzusage, unabhängig von weiteren gesetzlichen Bestimmungen, vorangetrieben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

zum Seitenanfang

10. Verkehrsschau im Gemeindebereich am 21.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 10

Sachverhalt

Am 21.06.2023 fand eine Verkehrsschau im Beisein von Vertretern des Landratsamtes Pfaffenhofen und der Polizei Pfaffenhofen statt. 
Das Protokoll wurde übersandt.

Zur Kenntnisnahme

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Sturzflut-Risikomanagement - Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Wie im April beschlossen sind die Arbeiten für das Kommunale Sturzflut – Risikomanagement beauftragt und die Vorbereitungsphase (Projektierung, Datenbeschaffung und Auswertung, Start-Gespräch) abgeschlossen. Aktuell befinden wir uns mitten in Phase 1 „Hydraulische Modellierung“ (von 4 Phasen). Ein Modellaufbau (siehe nachfolgenden Auszug) und erste Rechenläufe wurden bereits durchgeführt. 
Ein Workshop (Validierung Ergebnisse, Festlegen Schutzziele, Vorkonzeption Maßnahmen) findet voraussichtlich im September statt. 
Zur Kenntnisnahme

zum Seitenanfang

11.2. Bürgerfest 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Ein tolles Fest mit zahlreichen Gästen. 
Danke an die Organisatoren und Helfer!

zum Seitenanfang

11.3. Gemeindliches Ferienprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.3

Sachverhalt

Der Gerolsbacher Ferienpass beinhaltet dieses Jahr wieder ein umfangreiches Programm mit 24 verschiedenen Aktionen. Los geht es am 01.08. die letzte Aktion findet am 09.09.23 statt. 
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Vereinen, Organisatoren, Helfern und natürlich unseren Jugendbeauftragten und der Gemeindeverwaltung. 

zum Seitenanfang

11.4. Gemeindera(t)d-Rundfahrt am 15.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.4

Sachverhalt

Am 15.07.2023 erfolgte die dritte Gemeinde-Ra(t)d-Rundfahrt mit 13 Teilnehmern. Folgende Punkte wurden angefahren:

Rathaus Gerolsbach
„Aichmühle“ (Feinasphaltierung)
„Straßäcker III“
Bauhof- FF-Haus Gerolsbach 
Sachenbach (Kapelle)
Strobenried (neuer Geh- und Radweg)
Kiesgrube bei Riedern
Gerolsbach – Wolfertshausen (Straßensanierung und -ausbau)
Singenbach 
Schallschutzwand
„Blumensiedlung“
Abenteuerspielplatz
Klenau (Bäume bei der Kirche)
Junkenhofen (Neuer Geh- und Radweg)
Alberzell 
       „Brünnlfeld“
       Baustelle Ortseingang

zum Seitenanfang

11.5. Gemeindliche Feuerwehren - Dank für Ihre Einsätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.5
zum Seitenanfang

11.6. Zuschussgewährungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.6

Sachverhalt

Die Kath. Dorfhelferinnen und der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e. V.“ Pfaffenhofen bedanken sich für die Zuschüsse von der Gemeinde Gerolsbach

zum Seitenanfang

11.7. Stadtradeln - die meisten pro Kopf Kilometer im Landkreis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 11.7

Sachverhalt

Pro Kopf-sind 10,27 Kilometer geradelt worden, das war im Landkreis PAF der Spitzenwert!


Nachmeldungen noch bis 28.07.2023 möglich!

Datenstand vom 17.10.2023 16:25 Uhr