Datum: 26.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Protokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
TOP wurde zurückgestellt.
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2. Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Futterlager und Stallung) auf der Flurnummer 801/6 Gemarkung Gerolsbach (Schachach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt
Baubeschreibung:
Stellplätze (neu): 2
Grundfläche 739,20 m²
Nutzfläche: 704,10 m²
Brutto-Rauminhalt: 5.306,22 m³
Länge: 61,60 Meter
Breite: 12,00 Meter + 4,00 Meter (Vordach)
Wandhöhe: 5,00 Meter
Firsthöhe: 8,73 Meter
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Zwischenbericht zum Haushalt 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Nachfolgend ein Kurzüberblick zum Haushalt 2023 nach Sollbuchungen, Stand 17.10.23:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen 6.033.619,63 €
Ausgaben 5.701.039,34 €
Vermögenshaushalt:
Einnahmen 2.365.287,99 €
Ausgaben 1.697.012,61 €
Gesamthaushalt:
Einnahmen 8.398.907,62 €
Ausgaben 7.398.051,95 €
Überplan- bzw. außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben stellen sich wie folgt dar, Stand 17.10.2023:
Überplanmäßige Soll-Einnahmen in Summe: 427.423 €
darunter u.a.:
- Gewerbesteuer 197.154 €
- Zuweisungen zum Straßenbau 124.337 €
Überplanmäßige Soll-Ausgaben in Summe: 186.958 €
darunter u.a.:
- Schulverbandsumlage Mittelschule Scheyern 49.000 €
- Umlagen an Fremdkindergärten 51.392 €
- Tiefbaumaßnahme BG Aichmühle 15.264 €
- Erwerb von Grundstücken 29.625 €
Zur Kenntnisnahme
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4. Antrag auf Erlass einer gemeindlichen Verordnung für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Betreiber der Autowaschanlage im Gewerbegebiet „Straßäcker III“ stellt mit Schreiben vom 04.09.2023 einen Antrag auf Erlass einer Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen
an Sonn –und Feiertagen.
In der Begründung des Antrags wird folgendes aufgeführt:
„.. der Betrieb meiner Waschanlage wird gegenüber Konkurrenten aus umliegenden Gemeinden erschwert, weil die Gemeinde Gerolsbach keine Verordnung für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen erlassen hat. Meine Waschanlage darf deshalb an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen. ….
Ich stelle hiermit den Antrag, dass die Gemeinde Gerolsbach eine Verordnung für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 22.00 Uhr … erlässt“
Rechtliche Würdigung:
In Art. 140 GG i. V. m Art. 147 BV ist der Schutz der Sonn- und Feiertage aufgeführt. Spezielle Regelungen finden sich für Bayern im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG).
Art. 1 FTG besagt „An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.“
In Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG ist aufgeführt, dass das Verbot für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag – ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat, nicht gilt.
Das heißt jede Gemeinde in Bayern kann individuell durch Verordnung regeln, ob ein Betrieb einer Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen zulässig ist. Hierbei sind Vorgaben aus dem FTG einzuhalten.
An folgenden Feiertagen darf eine Autowaschanlage nicht betrieben werden:
Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag
Weiter darf ein Betrieb an den sonstigen Sonn- und Feiertagen erst ab 12.00 Uhr aufgenommen werden. Ein Betriebsende kann individuell (unter Beachtung sonstiger Immissionsschutzrechtliche Anforderungen) festgelegt werden. Verwaltungsvorschlag: Betriebsende 20.00 Uhr.
Beschluss
Die Gemeinde erlässt eine
Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Gerolsbach (Autowaschanlagenverordnung)
Die Gemeinde Gerolsbach erlässt aufgrund Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz (FTG) das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende
Verordnung
§ 1 Betrieb von Autowaschanlagen
(1) Im Gemeindegebiet Gerolsbach dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12:00
Uhr bis 20:00 Uhr, vorbehaltlich der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, betrieben werden.
(2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:
- Neujahr
- Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
- 1. Mai
- Pfingstsonntag, Pfingstmontag
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Wilhelm Reim, GRM Martin Winter, GRM Stefan Fottner und GRM Johann Hirschberger
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5. Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e. V.; Erhöhung der Fundtierkostenpauschale
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Gemeinde ist gemäß §§ 90a, 967 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs.1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Diese Tiere sind gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.
Die Gemeinde hat den Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. im Rahmen eines Tierunterbringungsvertrags mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut und der Tierschutzverein erhält für die erbrachten Leistungen eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale (Fundtierkostenpauschale) in Höhe von 0,75 € pro Einwohner.
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V. hat sich nun an alle Landkreisgemeinden gewandt, die einen Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. geschlossen haben und die Notwendigkeit der Erhöhung der bisher vereinbarten jährlichen Fundtierkostenpauschale dargelegt.
Aus Sicht des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V ist eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner gewünscht. Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Fundtierkostenpauschale erläutert.
Die betroffenen Landkreisbürgermeister stimmten – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses ihrer Gremien - einer Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale auf 1,- € pro Einwohner ab 01.01.2024 zu (Der neue Tierunterbringungsvertag wird bis 31.12.2025 geschlossen, er beinhaltet eine Anpassungsklausel).
Beschluss
Die Erhöhung der im Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. festgelegten jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,-€ pro Einwohner ab 01.01.2024 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Peter Wörle.
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6. Straßenausbau und -sanierungsmaßnehme GVS Gerolsbach - Wolfertsahausen - Entsorgung teerhaltiges Aushubmaterial
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt
Bei den Abtragsarbeiten wurde teerhaltiges Asphalt- und Schottermaterial freigelegt. Hierbei handelt es sich um ca. 1.000 Tonnen. Dieses Material muss ausgebaut und entsorgt werden.
Für die Entsorgung wurden 3 Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste beziffert sich auf 83.776,- €, Brutto. Aufgrund des Baufortschrittes und damit keine Verzögerungen/Behinderungen eintreten (Mehrkosten) wurde der Auftrag bereits erteilt.
Beschluss
Die Auftragsvergabe für die Entsorgung des teerhaltigen Asphalt- und Schottermaterials zum Angebotspreis über 83.776,- €, Brutto wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.
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7. Erschließung Baugebiet "Erweiterung Sonnleitenring" - Feinasphaltierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Im Rahmen einer beschränkten öffentlichen Ausschreibung wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zur Angebotseröffnung (19.10.2023) lagen 5 Angebote vor.
Nach rechnerischer Überprüfung aller Gebote, stellte sich ein Angebot über 48.076,00 €, Brutto am wirtschaftlichsten dar.
Beschluss
Die Straßendeckarbeiten (Feinasphaltierung) werden an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis über 48.076,00 Brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag zur Tagesordnung - Aufnahme eines zusätzlichen TOP: Antrag auf Benutzung des gemeindlichen Wappens FF Schachach (Verein)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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8 |
Sachverhalt
….
Beschluss
Der zusätzliche TOP wird aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag der FF Schachach (Verein) auf Benutzungs des gemeindlichen Wappens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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9 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 20.10.2023 stellt Herr Werner Domes für die Freiwillige Feuerwehr Schachach (Verein) einen Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens auf Textilen (T-Shirts). Nach Art. 4 Abs. 3 GO dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde von Dritten nur mit Genehmigung verwendet werden
Beschluss
Das gemeindliche Wappen kann wie beantragt verwendet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Neue Mitarbeiterinnen im Rathausteam
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Seit 01.10.2023 verstärkt Frau Andrea Huber den Bereich Verbrauchsgebühren, Flächenmanagement und Sonderaufgaben das Rathausteam. Ebenfalls seit Anfang Oktober ist Frau Franziska Ehrensperger als gemeindliche Inklusionsbeauftrage im Rathaus tätig.
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10.2. Abwassereinrichtung - Erfolgreiche Teilnahme am Benchmarking "Abwasser Bayern"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Die Teilnahme am Benchmarking ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der eigenen Abwasserentsorgung, zum Erhalt der kom. Ver- und Entsorgungsstruktur in Bayern, zur Modernisierung und zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess der bay. Wasserwirtschaft.
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10.3. Bürgerversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
|
ö
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10.3 |
Sachverhalt
Die diesjährige Bürgerversammlung findet am 23. November 2023 um 19 Uhr im Dorfheim Singenbach statt. Ein Vorabauszug über die Haushaltsübersicht wird im Bürgerblatt (Ausgabe November 2023) erscheinen.
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10.4. Einweihung Geh- und Radweg Junkenhofen-Landkreisgrenze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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9. Sitzung des Gemeinderates
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26.10.2023
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ö
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10.4 |
Sachverhalt
Die Einweihung und Eröffnung des Geh- und Radwegs Junkenhofen zur Landkreisgrenze Dachau findet am 24. November 2023 um 14 Uhr am Forsthof 1 (Wörle) statt. Fürs leibliche Wohl ist gesorgt.
Datenstand vom 24.01.2024 12:16 Uhr