Datum: 22.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der letzten öffentlichen Sitzungsprotokolle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die Niederschriften (27.09.2023 und 26.10.2023) keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Verlängerung der Veränderungssperre nach den §§ 14ff BauGB für den Bebauungsplanbereich "Südlich der Hauptstraße"; Gemarkung Strobenried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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01. Sitzung des Gemeinderates
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19.01.2022
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ö
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6.2 |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat fasste am 19.01.2022 den Beschluss, im Ortsbereich Strobenried den Bebauungsplan „Südlich der Hauptstraße“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planung im Bereich Strobenried „Südlich der Hauptstraße“ wurde durch Satzung vom 21.01.2022, eine Veränderungssperre erlassen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 24.01.2022
Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre wird gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert, nachdem die Prüfungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens noch andauern. Die Jahresfrist beginnt mit dem 24.01.2024. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch am 23.01.2025
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach erlässt aufgrund der § 14, § 16 und § 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für das Bebauungs-plangebiet „Dorfmitte-Strobenried“, Gemarkung Strobenried
Satzung
über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanbereich „Dorfmitte-Strobenried“, Gemarkung Strobenried
§ 1
Zur Sicherung der Planung im Bereich Strobenried „Südlich der Hauptstraße“ wurde durch Satzung vom 21.01.2022, eine Veränderungssperre erlassen. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 24.01.2022
Die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre wird gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert. Die Jahresfrist beginnt mit dem 24.01.2024. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird, spätestens jedoch am 24.01.2025
§ 2
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Die Veränderungssperre umfasst die nachstehenden Grundstücke der Gemarkung Strobenried Flurnummern 10/5; 1163; 27; 27/1; 28; 30; 32/2; 36; 37/6; 38; 38/1; 57; 113/4; 170; 171/1 und 73
Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5
Im Osten: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5
Im Süden: Staatsstraße FlNr. 396/1
Im Westen: Kreisstraße FlNr. 248/3
jeweils der Gemarkung Strobenried
§ 3
In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 2) dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 4
(1) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind und Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(2) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde.
§ 5
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 BauGB).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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2.2. Städtebauliche Entwicklung Ortsteil Lichthausen - Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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2.2 |
Sachverhalt
Bereits am 16.11.2021 wurde die Überplanung behandelt. Zwischenzeitlich wurde eine Versammlung mit den Einwohnern aus Lichthausen durchgeführt. Im Nachgang wurden Kostenübernahmevereinbarungen übersandt. Von 9 Anwesen haben 5 Anwesen die Kostenübernahmevereinbarung akzeptiert.
Zur Kenntnisnahme
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2.3. Städtebauliche Entwicklung Ortsteil Labersberg - Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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2.3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 beschlossen, nach Vorlage entsprechender Kostenübernahmevereinbarungen das Verfahren für eine Außenbereichssatzung einzuleiten. Verschiedene Vorgespräche mit Behörden; Planern fanden statt und die einzelnen Kostenübernahmevereinbarungen wurden an die Akteure versandt. Eine Rückmeldung soll bis 01.12.2023 erfolgen.
Zur Kenntnisnahme
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3. Dorferneuerung Schachach / Eisenhut
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Erste Ortsversammlungen fanden statt. In diesen fand ein reger Austausch statt, unter andrem wurden Themen wie
- Straßenerneuerungen
- Ortsweiher
- Zentraler Treffpunkt
- Straßenbeleuchtung
angesprochen.
Zur Kenntnisnahme
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4. Neuerungen im Kommunalverfassungsrecht, Kommunalrecht inkl. mandatbezogene Änderungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
- Änderungen im Kommunalwahlrecht und mandatsträgerbezogene Neuregelungen
- Verwendung Geschlechtsneutraler Formulierungen
- Verdoppelungsmöglichkeit für Gemeinden bis zu 3.000 Einwohner entfällt (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 / Art. 31 Satz 4 / Art. 34 Nr. 1 Satz 2 GLKrWG)
- Abschaffung der Höchstaltersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte (Art. 39 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG)
- Erweiterte Wählbarkeitshindernisse für das Bürgermeisteramt [Beamte dessen Beamtenverhältnis wg. Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe beendet wurde oder dies unabhängig vom Beamtenstatus](Art. 39 Abs. 2 Nr. 5 und 6 GLKrWG)
- Nachweis der Wählbarkeit; betrifft berufsmäßige Bürgermeister die außerhalb Bayerns oder im Ausland Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben
- Vorverlegung der Fristen und Termine, betrifft u.a. die Einreichung der Wahlvorschläge
- Angleichung der Mehrheits- an die Verhältniswahlen (Art. 38 GLKrWG)
- Nach Art. 34 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.000 die Ersten Bürgermeister Kraft Gesetzt berufsmäßig tätig, bei Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 2.500 bis 5.000 sind die Ersten Bürgermeister grundsätzlich berufsmäßig tätig, bei Gemeinden bis zu 2.500 Einwohner sind die Ersten Bürgermeister grundsätzlich Ehrenbeamte.
In beiden Größenklassen (bis 5.000 Einwohner) besteht die Option, durch Erlass oder Aufhebung einer entsprechenden Satzung den Status abweichend zu bestimmten (Art. 34 Abs. 2 Sätze 2,3 und Abs. 4 GO)
Nach Art. 120 Abs. 1 GO bleibt die Rechtsstellung der bis zum Inkrafttreten der Regelung am 01.01.2024 gewählten Bürgermeister bis zum Ende Ihrer laufenden Amtszeit unberührt.
- Erweiterung der Inkompatibilitätsvorschriften (=Ausfluss Gewaltenteilung) (u.a. Art. 31 Abs. 3 GO)
- Erstattung von Mandatsbedingter Betreuungskosten (Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 GO)
- Kommunalverfassungsrecht
- Digitale amtliche Bekanntmachung (Art. 26 Abs. 2 GO)
- Regelungen zu Live-Streams und Mediatheken, u.a. ist ein 2/3 Beschluss für eine Einführung eines Live-Streams nötig (Art. 52 Abs. 4 GO)
- Klarstellung zu Hybridsitzungen (Art. 47 a Abs. 4 Satz 5 GO)
- Hybride Bürgerversammlungen, muss vorab per Satzung geregelt werden (Art. 18 Abs. 4 GO)
- Klarstellungen zu Bürgerentscheiden (Art. 18a GO)
- Erleichterte Befugnisübertragungen auf Bedienstete (Art. 39 Abs. 2 GO)
- Organkompetenzen bei Personalentscheidungen (Art. 43 Abs. 1 GO)
- Einheitliche Firsten für Konstituierende Sitzungen, vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit (Art. 46 Abs. 2 GO)
- Abwesenheitsgrund in der Sitzungsniederschrift muss nicht mehr angegeben werden (Art. 54 Abs. 1 GO)
- Mögliche Erteilung von gebührenpflichtigen Kopien der genehmigten Niederschriften (Art. 54 Abs. 3 GO)
- Erleichterte Durchführung von Ortssprecherwahlen (Art. 60a Abs. 1 GO)
Die aufgeführten Änderungen treten voraussichtlich im Wesentlichen zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Zur Kenntnisnahme
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5. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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5 |
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5.1. Geschwindigkeitsmessung in Alberzell "Am Eichet"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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5.1 |
Sachverhalt
Am 13.09.2023 wurde eine Geschwindigkeitsmessung im Zeitraum von 14:15 Uhr bis 15:15 Uhr, in Alberzell nähe Baugebiet „Am Eichet“ durchgeführt.
In diesem Zeitraum wurden aus Alberzell ausfahrend 6 Fahrzeuge gemessen. Die Durchschnitts-geschwindigkeit betrug 37 km/h (schnellster 38 km/h).
Nach Alberzell einfahrend wurden 12 Fahrzeuge gemessen. Hier betrug die Durchschnittsge-schwindigkeit 41 km/h (schnellster 49 km/h).
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5.2. Bericht über die aktuellen öffentlichen Baustellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Aktuelle Baustellen:
- Straßensanierung Hofmark Junkenhofen (abgeschlossen)
- Straßensanierung „Blumensiedlung“ Singenbach (abgeschlossen)
- Kreisverkehr in der Ortsmitte Gerolsbach (ist im Zeitplan)
- GVS Gerolsbach – Wolfertshausen, Feinasphaltierung von Gerolsbach nach Finkenzelle wird zeitnah erfolgen
- BG „Erweiterung Sonnleitenring“, Feinasphaltierung ist erfolgt
- Geh- und Radweg Junkenhofen zur Landkreisgrenze DAH (fast) fertiggestellt
Zur Kenntnisnahme
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5.3. Gigabitversorgung - Gemeinde Gerolsbach zählt zu den Best-Practice Gemeinden Bayerns
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit Sitz in Amberg teilt mit:
„… Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Gemeinde zu den ersten fünfzig bayerischen Gemeinden gehört), die nach Abschluss aller aktuell dem Bayerischen Breitbandzentrum bekannten Ausbaumaßnahmen (z.B. Ausbau mit den Förderprogrammen des Bundes und des Freistaats Bayern, eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen) flächendeckend mit Gigabit versorgt ist. Ihre Gemeinde zählt somit zu den Best-Practice Gemeinden und soll als Vorbild für andere Gemeinden im Freistaat dienen. ….“
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5.4. Termine Gemeinderatssitzungen 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
Im Anhang befindet sich eine Terminübersicht.
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5.5. Gemeindliche Veranstaltungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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22.11.2023
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5.5 |
Sachverhalt
- Bürgerversammlung am 23.11.2023 in Singenbach
- Gerolsbacher Weihnachtsmarkt am 02.12.2023
Datenstand vom 24.01.2024 12:17 Uhr