Datum: 15.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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2 |
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2.1. Antrag auf Erweiterung einer Schreiner-Werkstatt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 60 Gemarkung Gerolsbach (Münchener Straße, Gerolsbach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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2.1 |
Sachverhalt
Es wird ein Anbau an die bestehende Werkstatt (südlich) beantragt. Hierbei wird eine bestehende Hütte abgerissen und es erfolgt ein direkter Anbau mit einer Grundfläche von 57m² und einen Bruttorauminhalt von 259 m³ (Nachbarunterschriften liegen vor).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2.2. Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 1116 der Gemarkung Strobenried (Außenbereich)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Fragen zum Vorbescheid:
- Besteht Einvernehmen mit der Bebauung einer Teilfläche der Flurnummer 1116?
- Besteht Einvernehmen mit der Situierung und Ausrichtung der Baukörper?
- Besteht Einvernehmen mit der geplanten Größe der Baukörper (Wohnhaus ca. 150m² Grundfläche, Garage ca. 50m² Grundfläche)?
- Besteht Einvernehmen mit einer Geschossentwicklung von E+I?
- Besteht Einvernehmen mit der geplanten Firsthöhe von ca. 8,90m, von OK FFB EG gemessen?
- Besteht Einvernehmen mit der Dachform von Wohnhaus und Garage als Satteldach?
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, die benachbarten Hopfengärten müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Wird keine Genehmigung des Vorhabens in Aussicht gestellt, könnte auf Antrag ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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3 |
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3.1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die angedachte 20. Änderung des Flächennutzungsplans [FlNP] im Ortsteil Klenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 16.10.2018 inklusive Ergänzungen vom 09.10.2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans gefasst. Die betroffene Fläche liegt im Gemarkungsbereich Klenau und umfasste ca. 3,15 ha. In der Gemeinderatssitzung am 18.12.2019 wurde bekanntgegeben, dass die angestrebte Flächennutzungsplanänderung nicht mehr weiterverfolgt wird. Aufgrund dessen wurde dieser Tagesordnungspunkt „Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses“ angesetzt.
Zwischenzeitlich kontaktierten die Kirchenverantwortlichen (Grundstückseigentümer) die Gemeindeverwaltung mit der Bitte um Rückstellung des Tagesordnungspunktes.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird zurück gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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4. Straßensanierungsmaßnahmen Kohlstatt und Wilhelmstraße, Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2019 behandelt sollen verschiedene Ortsstraßen saniert werden. Nach Beratung mit dem Ingenieurbüro wird angestrebt die Wilhelmstraße und die Straße nach Kohlstatt im Jahr 2020 zu sanieren. Hierfür werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet.
Straßensanierung nach Kohlstatt:
- Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist
- Von einer eventuellen Förderung ist abhängig, ob die Straßensanierung in einer Breite von 5 Metern oder 4,5 Meter erfolgen soll/kann (Eine Teilstücksanierung wird voraussichtlich nur in einer Breite von 3 Metern erfolgen) --> Ein Grundstückerwerb erfolgt nicht
- Eine neue Straßenbeleuchtung würde Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen
Wilhelmstraße
- Wasserleitungsneubau auf einer Länge von ca. 180 Metern
- Einbau neuer Sinkkästen (ca. 3 Stück)
- Erneuerung Straßenbeleuchtung
Gesamtkosten
- Circa 750.000 €, Brutto (inkl. Beleuchtung) + circa 20% Nebenkosten (Ingenieurleistungen, etc.)
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5. Übersicht Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Im Gemeindegebiet gibt es derzeit 476 Straßenleuchten hiervon sind bereits 317 (66%) mit LED-Technik ausgestattet. 159 Leuchten werden derzeit noch mit Natriumdampf-Hochdrucklampen (HSE/HST) betrieben. Wobei bereits weitere 47 Leuchten auf LED-Technik in den nächsten Wochen umgerüstet werden. Nach dieser Umrüstung sind circa 76 % der Straßenleuchten im Gemeindegebiet auf LED-Technik u
mgestellt.
Zur Kenntnisnahme
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6. Kommunalwahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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6 |
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6.1. Festlegung von Plakatierungsregeln zur Kommunalwahl im Gemeindebereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Für die Kommunalwahl können Parteien/Wählervereinigungen grundsätzlich Wahlwerbung im öffentlichen Raum platzieren. Dieser Anspruch auf notwendige und angemessene Wahlwerbemöglichkeiten gilt jedoch nicht unbegrenzt. Werden Informationsstände, Plakattafeln, etc. auf öffentlichen Verkehrsflächen zur Information oder zur Werbung aufgestellt, liegt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung vor, da der erlaubnisfreie Gemeingebrauch nur die Inanspruchnahme der Straße zum Aufenthalt oder zur Fortbewegung, nicht jedoch die Lagerung von Sachen oder das Aufstellen von Gegenständen im Verkehrsraum umfasst.
Regelungen zur Kommunalwahl:
Im Hauptort Gerolsbach dürfen pro Partei/Wählervereinigung bis zu 8 Plakate (bis DINA0) und in den Ortsteilen bis zu 4 Plakate (bis DINA0), unter Beachtung des Merkblattes zur Wahlwerbung, aufgestellt werden. Wobei jede Plakatierung mindestens 3 Arbeitstage vor Aufstellung in der Gemeindeverwaltung angezeigt werden soll. Hierbei müssen folgende Mindestangaben aufgeführt werden:
- Anzahl und Größe der Plakate
- Zeitraum der Aufstellung
(Normalfall: 6 Wochen vor der Wahl bis 1 Woche nach der Wahl)
- Standorte
Für Großflächenplakate, sog. „Wesselmänner“ oder dergleichen (Bauzaunfeld) muss eine extra Anzeige erfolgen. Jede Partei/Wählervereinigung darf maximal 2 Großflächenplakate im Gemeindegebiet aufstellen, wobei insgesamt nur 9 Großflächenplakate zugelassen werden (Die Aufstellungszulassung der Großflächenplakate erfolgt nach Anzeigeneingang). Vorgesehene Standorte:
Kreuzung St.-Andreas-Straße/Pfaffenhofener Straße/AIC-Straße – max. 4 Plakat
Bei ehemaligen Stakelbeck (öffentlicher Grund FlNr. 500/13 oder 500/5) – max. 2 Plakat
Bei Dorfheim (Klenauer Straße 2c) - max. 2 Plakat
Bei Dorfheim (Petershausener Straße 2) - max. 1 Plakat
Bei mobilen Großflächenplakaten ist auf eine ausreichende Standfestigkeit wegen erhöhter Windlast zu achten.
Beschluss
Die aufgeführten Regelungen sollen für die Wahlwerbung zur Kommunalwahl 2020 angewandt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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6.2. Wahlausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Anlässlich der Kommunalwahl ist als Wahlorgan ein Wahlausschuss zu bilden, der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet und nach der Wahl das Ergebnis förmlich feststellt.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter sowie vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer/innen. Für jede/n Beisitzer/in ist eine stellvertretende Person zu berufen. Bei der Auswahl der Beisitzer/innen sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderats-/Stadtratswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Aufgrund dessen wurden die Vorsitzenden bzw. Sprecher der Gruppierungen mit Schreiben vom 18.12.2019 aufgefordert Vorschläge bis 08.01.2020 zu unterbreiten. Folgende Parteien/Gruppierungen haben Vorschläge unterbreitet:
CSU Beisitzer und Stellvertreter
CWG Beisitzer und Stellvertreter
FW keine Vorschläge
UB Beisitzer und Stellvertreter
Weitere Personen wurden von den Parteien/Gruppierungen die derzeit im Gemeinderat vertreten sind nicht vorgeschlagen, so dass der Wahlleiter die weiteren Beisitzer bestimmt. Die erste Sitzung des Wahlausschusses (Prüfung Zulassung der Wahlvorschläge und ggf. Listenverbindungen) findet am 04.02.2020 statt.
Zur Kenntnisnahme
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7. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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7 |
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7.1. Wasserrechtserteilung - Einleiten von Niederschlagswasser aus der Ritter-Gerold-Straße in den Mühlbach, Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 20.12.2019 wurde die beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bay. Wassergesetz (BayWG) zur Benutzung des Mühlbaches in Form der Einleitung von Niederschlagswasser erteilt.
Als weitere Auflagen wurden u.a. festgelegt:
- Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 175/35 Gemarkung Gerolsbach müssen großzügige Uferaufweitungen und retentionswirksame Feuchtmulden und –senken geschaffen werden.
Zusätzlich müssen bachaufwärts direkt am Südufer des Gerolsbaches insgesamt 20 Schwarzerlen gepflanzt werden.
Die Umsetzung der Auflagen muss bis Ende 2020 erfolgen.
Zur Kenntnisnahme
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7.2. Sanierung Kiga Regenbogen - Kostenfeststellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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1. Sitzung des Gemeinderates
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15.01.2020
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ö
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7.2 |
Sachverhalt
Kostenverfolgungsübersichtigen wurden versandt.
Erweiterung Kindergarten: Kostenberechnung: 789.000 €
Kostenfeststellung nach Schlussrechnungen 718.980 €
Sanierung Bestandsgebäude: Kostenberechnung 212.000 €
Kostenfeststellung nach Schlussrechnungen 150.037 €
(Kostenangaben sind Brutto)
Vom Landratsamt wurde eine Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG zur kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG durchgeführt. Dabei wird u.a. geprüft, ob die Fördervoraussetzungen (z.B. Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Konzeption, Anzahl der Schließtage, Staffelung der Elternbeiträge, Übereinstimmung der Buchungsbelege mit den Eintragungen im KiBiG.web, Einhaltung Jahresanstellungsschlüssel, Übereinstimmung Eintragung der Arbeitszeit im KiBiG.web mit den Arbeitsverträgen) eingehalten wurden.
Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Datenstand vom 17.06.2020 21:46 Uhr