Datum: 14.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Gerolsbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Bauangelegenheiten
2.1 Antrag auf Errichtung eines Jauche-Gülle-Sillagesickersaft-Erdbeckens auf dem Flurstück (FlNr.) 75 der Gemarkung Klenau
2.2 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 646 der Gemarkung Singenbach (Ankertshausen)
2.3 Antrag auf Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 198/55 der Gemarkung Gerolsbach
2.4 Tekturantrag auf Kiesabbau auf den Flurstücken (FlNr.) 875/10 und 876 der Gemarkung Strobenried
3 Vorlage der Jahresrechnung 2019
4 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben aus dem Jahr 2019
5 Prüfung der Jahresrechnung 2019
6 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020 mit Anlagen
7 Finanzplan und Inverstitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023
8 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2020
9 Bauleitplanung
9.1 Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ - Entwurfsplanung
10 Ökologische Umgestaltung eines Teilstückes am Gerolsbach mit dem Ziel einer natürlichen Retenion (nähe Einfahrt Kohlstatt)
11 Erschließung Baugebiet "An der Schrobenhausener Straße" - Deckschicht
12 Straßenwidmung - Aufstufung der Straße Kohlstatt
13 Auftragsvergabe - Straßensanierung Wilhelmstraße, Gerolsbach
14 Auftragsvergabe - Straßensanierung Kohlstatt, Gerolsbach
15 Sanierung Grundschule Gerolsbach - Vergabe LED-Beleuchtung
16 Erweiterung Wertstoffhof - Vergabe Stahlsteg
17 Ertüchtigung Mobilfunkabdeckung im Gemeindegebiet
18 Zuschussantrag für Renovierung Kapelle Sachenbach
19 Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerolsbach (Kindertageseinrichtungensatzung)
20 Bekanntgaben / Sonstiges
20.1 Coronavirus und Ehrenamtliches Engagement in Gerolsbach
20.2 Corona-Pandemie - Anschaffung von Gesichtsmasken / Aktuelle Zahlen
20.3 Anmerkungen zum Zeitungbericht vom 11.04.2020 // Gerichtsurteil zum Ordnungsgeldverfahren gegen GRM Stefan Maurer

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 2
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2.1. Antrag auf Errichtung eines Jauche-Gülle-Sillagesickersaft-Erdbeckens auf dem Flurstück (FlNr.) 75 der Gemarkung Klenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt



JGS-Erdbecken: 628 m²
Bruttovolumen: 1.469 m³
Nutzvolumen: 1.201m³
Einzäunung:        Höhe 1,80m, oberer Abschluss Stacheldraht

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 646 der Gemarkung Singenbach (Ankertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

 
Die angedachte Bebauung liegt im Außenbereich.
Folgende Fragen werden gestellt:
  • Ist an der eingezeichneten Stelle eine Wohnbebauung möglich?
  • Die Hofstelle wird als Nebenerwerbs-Landwirtschaft geführt. Könnte an der eingezeichneten Stelle ein „Betriebsleiterhaus oder Austragshaus“ errichtet werden?

Beschluss

Einer Errichtung eines Wohnhauses wird zugestimmt.
Wird keine Genehmigung des Vorhabens in Aussicht gestellt, könnte auf Antrag ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.3. Antrag auf Neubau einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 198/55 der Gemarkung Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Bereits am 24.07.2019 wurde ein Antrag auf Errichtung von zwei Wohngebäuden mit gemeinsamer Tiefgarage im Gemeinderat behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert. Der Antrag wurde vom Bauherrn zurückgenommen (Mitteilung 24.02.2020 / Eingang 26.02.2020).

Am 08. Oktober 2019 (Ergänzende Unterlagen wurde am 29.10.2019 nachgereicht) wurde ein neuer Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten und Tiefgarage eingereicht.
 
Grundstücksfläche:        1.471 m²
Gebäudekubatur:
Grundfläche:                1.167,78 m²
Geschossfläche:        1.091,52 m²
Umbauter Raum:        7.783,79 m³

Für das Flurstück 198/41 liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor.
Eine Abstimmung mit den umliegenden Gebäuden (Stellplätze etc.) wurde nach Aufforderung vorgelegt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Annette Schütz-Finkenzeller stimmte mit Nein.

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2.4. Tekturantrag auf Kiesabbau auf den Flurstücken (FlNr.) 875/10 und 876 der Gemarkung Strobenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 2.4

Sachverhalt

Mit Antrag vom 03.03.2020 (Eingang 11.03.2020) wird die
  • Tieferlegung der Abbausohle auf 467m und die
  • Wiederverfüllung mit Material der Zuordnung Z 1.2 nach Eckpunktepapier
beantragt.

Hinweis: Im aktuellen Genehmigungsbescheid vom 16.06.2017 ist eine Wiederverfüllung mit nachstehenden Materialien erlaubt:
    • Örtlich anfallender Abraum
    • Örtlich anfallende unverwertbare Lagerstättenanteile
    • Unbedenklicher Bodenaushub (= Z. 0-Material) ohne Fremdanteile

In einer weiteren örtlichen Kies- und Sandgruben ist eine Wiederverfüllung mit maximal Z. 1.1 (Verfüllung Kategorie B) Materialien erlaubt!

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die abweichende Wiederverfüllungsbeantragung muss hierbei noch speziell geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Annette Schütz-Finkenzeller und GRM Georg Kirmayr stimmten mit Nein.

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2019. Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:  
Rechnungsergebnis 2019

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
6.899.356,10 €
7.900.816,11 €
14.800.172,21 €
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
             15,00
              0,00 €
               15,00 €
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
6.899.341,10 €
7.900.816,11 €
14.800.157,21 €
Soll-Ausgaben
6.899.341,10 €
7.900.816,11 €
14.800.152,21 €
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
6.899.341,10 €
7.900.816,11 €
14.800.157,21 €
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
              0,00 €                      
              0,00 €
                0,00 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Ist-Einnahmen
6.915.050,64 €
8.031.109,93 €
14.946.160,57 €
Ist-Ausgaben
7.029.634,92 €
7.916.525,65 €
14.946.160, 57 €
Ist-Überschuss (+)

+ 114.584,28 €
0,00
Ist-Fehlbetrag (-)
-114.584,28

             0,00 €

Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
keine Abstimmung, nur Bekanntgabe

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4. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben aus dem Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 4

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen sind im Laufe des Rechnungsjahres 2019 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die lt. Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu genehmigen sind (überplanmäßig: über 6.250 €, außerplanmäßig über 3.125 €):

























































































Die Ausgaben waren unabweisbar. Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen bei den angegebenen Haushaltsstellen.

Die über-/und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Prüfung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 5

Sachverhalt

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2019 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind auf ihre Verpflichtung zur gründlichen, gewissenhaften und sachgerechten Wahrnehmung der Prüfung aufmerksam zu machen. Sie sind auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 20 Abs. 1 GO) und zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) hinzuweisen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2020 mit Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2020 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2020 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2019 – 2023 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                6.784.000 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        5.074.600 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtgungen im Vermögenshaushalt wird auf 650.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        320 v.H.
                       b) für die Grundstücke (B)                                320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                320 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Finanzplan und Inverstitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 7

Sachverhalt

Dem Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 – 2023 wird zugestimmt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens wurde im Finanzausschuss vorberaten. Die Veränderungen gegenüber der letzten Finanzausschusssitzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugeschickt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Wirtschaftsplan 2020 unverändert zuzustimmen.
Dem Wirtschaftsplan 2020 wird zugestimmt. Weisungen werden nicht erteilt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 9
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9.1. Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ - Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Am 18. Dezember 2019 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen BP Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ beschlossen.

Nunmehr wurden verschiedene Voruntersuchungen durchgeführt und ein Planungsentwurf (wurde im Vorfeld versandt) erarbeitet.

Dieser Planungsentwurf soll Grundlage für einen entsprechenden Durchführungs- bzw. städtebaulichen Vertrag und für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden.

Beschluss

Den vorgestellten Planungsentwurf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden notariellen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Ökologische Umgestaltung eines Teilstückes am Gerolsbach mit dem Ziel einer natürlichen Retenion (nähe Einfahrt Kohlstatt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2019 (nichtöffentlicher Teil) vorbesprochen wurden der Gemeinde Grundstücke in der Nähe der Einfahrt nach Kohlstatt zum Kauf angeboten. Teile dieser Grundstücke eignen sich, nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen, für eine Umgestaltung des Gerolsbach (siehe übersandte Entwurfsplanung).

Diese naturnahe Umgestaltung mit dem Ziel einer natürlichen Retention (Wasserrückhaltung) wird im Rahmen des gemeindlichen Gewässerentwicklungskonzepts (2014) mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten gefördert.

Beschluss

Auf Grundlage der vorgestellten Planungen soll der Gerolsbach in einem Teilstück ökologisch umgestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Ingenieurleistungen zu vergeben, Fördermittel zu beantragen und ein Ausschreibungsverfahren vorzubereiten .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Erschließung Baugebiet "An der Schrobenhausener Straße" - Deckschicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe für o. g. Baumaßnahme aufgefordert. Bei der Angebotse röffnung lagen sechs Angebote vor.
Das Angebot der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Neuburg/Donau  stellt sich, mit einer Angebotssumme von 48.492,50€ Brutto, als wirtschaftlichstes Angebot heraus.
Anmerkung: Massen-Änderungen können sich im Rahmen der Ausführung ergeben.

Beschluss

Der Auftrag für die o. G. Leistung wir an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Neuburg/Donau zum Angebotspreis von 48.492,50€ Brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Straßenwidmung - Aufstufung der Straße Kohlstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 12

Sachverhalt

Wie bereits in vorhergehenden Gemeinderatssitzungen berichtet, wurde geprüft die Straße nach Kohlstatt entsprechend zur Gemeindeverbindungsstraße umzustufen. Hiervon ist ein Teilbereich (Süd-West nach Süd-Ost) betroffen, der derzeit als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet ist.

1. Straßenbeschreibung:

Straßenname:        Kohlstätter Weg
Anfangspunkt:        Einmündung Staatsstraße 2084 bei Aichmühle, Fl.Nr. 175/32 Gmkg. Gerolsbach
Endpunkte:        nordöstl. Ende bei Fl.Nr. 337/2 Gmkg. Gerolsbach
       nordwestl. Ende bei Fl. Nr. 353/5 Gmkg. Gerolsbach
Gemeinde:        Gemeinde Gerolsbach                
Landkreis:        Pfaffenhofen a. d. Ilm

2. Träger der Straßenbaulast


Art der Baulast
Träger der Baulast
Gültig ab
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,000
0,750
0,750
Straßenbaulast
Gemeinde Gerolsbach

0,750
0,940
0,190

3. Widmungsbeschränkung:

Tonnagen-Beschränkung        bis 3,5 Tonnen (Anlieger frei)


4. Begründung:

Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Gemeindeverbindungsstraße (Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG). Sie ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG umzustufen.

5. Rechtslage:
Die Umstufungsabsicht muss mit den beteiligten Straßenbaulastträgern abgestimmt und eine Einigung erzielt werden. Weiter muss die Straßenaufsichtsbehörde (Art. 61 BayStrWG, Kreisverwaltungsbehörde) informiert werden. Diese hat zwei Monate Zeit sich hierzu zu äußern (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG)


6. Widmung von Straßen und Wegen:

Ein Teilbereich (FlNr. 337/2 Gmkg Gerolsbach, Länge circa 190 m) der unter 1. aufgeführten Straße wird gemäß i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft.

Beschluss

Ein Teilbereich der Straße nach Kohlstatt soll nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zu einer Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft werden (Art. 7 Absatz 1 BayStrWG). Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt alle entsprechenden Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Auftragsvergabe - Straßensanierung Wilhelmstraße, Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 13

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 14 Firmen zur Angebotsabgabe am aufgefordert, zur Angebotseröffnung am 19.03.2020 lagen 12 Angebote vor.
Die abgegeben Angebote wurden durch das Ingenieurbüro WipferPlan mbH, Pfaffenhofen formal und rechnerisch geprüft:
Das wirtschaftlichstes Angebot gab die Firma Schweiger Straßenbau GmbH, Altomünster mit einer Angebotssumme über 214.595,08 €, Brutto ab.

Beschluss

Der Auftrag für die o. g. Straßensanierungsarbeiten wird an die Firma Schweiger Straßenbau GmbH, Altomünster zum Angebotspreis über 214.595,08 €, Brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Auftragsvergabe - Straßensanierung Kohlstatt, Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 14

Sachverhalt

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 14 Firmen zur Angebotsabgabe am aufgefordert, zur Angebotseröffnung am 19.03.2020 lagen 11 Angebote vor.
Die abgegeben Angebote wurden durch das Ingenieurbüro WipferPlan mbH, Pfaffenhofen formal und rechnerisch geprüft:
Das wirtschaftlichstes Angebot gab die Firma Franz Schelle GmbH & Co KG, Pfaffenhofen mit einer Angebotssumme über 413.720,39 €, Brutto ab.

Beschluss

Der Auftrag für die o. g. Straßensanierungsarbeiten wird an die Firma Franz Schelle GmbH & Co KG, Pfaffenhofen zum Angebotspreis über 413.720,39 €, Brutto vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Sanierung Grundschule Gerolsbach - Vergabe LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Im Rahmen der Sanierung der Grundschule Gerolsbach soll auch die Innenbeleuchtung erneuert werden. Für die geplante LED-Beleuchtung wurden durch eine beschränkte Ausschreibung elf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zur Angebotseröffnung lagen drei  Angebote vor.
Die abgegebenen Angebote wurden durch den beauftragten Elektro-Fachplaner geprüft.
Es ergibt sich folgende Rangfolge:
  1. Geprüfte Angebotssumme:          89.110,18€
  2. Geprüfte Angebotssumme:          97.541,33€
  3. Geprüfte Angebotssumme:          130.871,65€
Vorab wurde für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf 30 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt, vorbehaltlich der Förderzusage, der Vergabe der Erneuerung der Innenbeleuchtung Grundschule Gerolsbach, an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot (Angebotspreis 89.110,18 €, Brutto) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Erweiterung Wertstoffhof - Vergabe Stahlsteg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 16

Sachverhalt

Im Rahmen der Erweiterung des Wertstoffhofes wird ein zusätzlicher Steg für einen neuen Containerstandort benötigt. Es wurden acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote vor.
Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete die Firma Metallbau Ostermaier, Aresing, mit einer Angebotssumme über 7.131,67€, Brutto.
Aufgrund der aktuellen langen Materialbestellzeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Auftrag bereits an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Metallbau Ostermaier, mit einer Angebotssumme über 7.131,67€ Brutto.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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17. Ertüchtigung Mobilfunkabdeckung im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 17

Sachverhalt

Wie bereits berichtet ist unsere Gemeinde seit längerer Zeit in das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm eingestiegen. Zwischenzeitlich wurde mehrfach mit Nachbarkommunen korrespondiert und an einer landkreisweiten Mobilfunkmessung teilgenommen.
Die Messergebnisse wurden ausgewertet. Hierbei stellte sich heraus, dass ein vorgeschlagener „Suchkreis“ der Mobilfunkanbieter nur teilweise geeignet ist. Aufgrund dessen erscheint es sinnvoll eine weitere Beratung durch ein leistungsstarkes Büro in Anspruch zu nehmen. Die Firma IK-T, Regensburg (diese hat unsere Kommune bereits bei der Breitbanderschließung beraten) unterbreitet nachstehendes Angebot:
Beratungsleistungen zu Mobilfunkplanungen
2.1 Untersuchungen der voraussichtlichen Mobilfunkabdeckung von verschiedenen Standorten innerhalb der Suchkreise von Telekom, Vodafone und Telefonica. Ggf. sind hierbei auch die Masthöhen zu variieren.
2.2 Untersuchungen der voraussichtlichen Mobilfunkabdeckungen von verschiedenen Standorten außerhalb der Suchkreise von Telekom, Vodafone und Telefonica, da sich exemplarisch gezeigt hat, dass Standorte außerhalb von Suchkreisen die Anforderungen der Gemeinde ggf. besser erfüllen als innerhalb der Suchkreise.
2.3 Untersuchungen der voraussichtlichen Mobilfunkabdeckung an verschiedenen Windkraftanlagen.
2.4 Ggf. Abklärung mit den Nachbargemeinden, ob evtl.  eine gemeinsame Vorgehensweise sinnvoll ist.
2.5 Dokumentation der Planungsergebnisse mit Karten zu den berechneten Mobilfunkab-deckungen.
2.6 Berücksichtigung der Anbindung relevanter Funkstandorte mit Glasfasern und Stromtrassen.
2.7 Besprechungen mit T-Mobile, Vodafone und Telefonica.

Kostenangebot:                5.760,- € (zzgl. Fahrtkosten/ungeplante Kosten)

Beschluss:
Das Beratungsbüro IK-T, Regensburg wird zu den vorgestellten Konditionen für die weiteren Mobilfunkplanungen im Gemeindegebiet beauftragt.
Abstimmungsergebnis:        16 : 0


Interkommunale Zusammenarbeit:
Im Rahmen des Bayerische Mobilfunk-Förderprogramms ist eine Interkommunale Zusammenarbeit möglich (ähnlich wie bei der Breitbandförderung). Vorteile, neben der gemeinsamen Zusammenarbeit, ist auch ein erhöhter Fördersatz um 50.000 €. Aufgrund dessen sollte intensiv geprüft werden, ob eine sinnvolle Zusammenarbeit mit einer Nachbarkommune eingegangen werden soll.

Beschluss

Eine sinnvolle Interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen soll angestrebt und eine entsprechende Vereinbarung kann durch den Ersten Bürgermeister o. V. i. A. eingegangen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Zuschussantrag für Renovierung Kapelle Sachenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 18

Sachverhalt

Für die Renovierung der Kapelle Sachenbach wurde bei der Gemeinde ein Zuschussantrag
über 5.000,00 € gestellt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 106.433,60 €.
Seitens des Landkreises Pfaffenhofen wird das Vorhaben unterstützt. Von Seiten des Landkreises ist ebenso eine Zuwendung von 5.000,00 € in Aussicht gestellt. Die endgültige Entscheidung hierüber steht noch aus.
Neben Zuwendungen von Gemeinde und Landkreis sind noch Zuschüsse beim Bezirk Oberbayern (20.000,00 €), beim Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (40.000,00 €) und der Landesstiftung (20.000,00 €) beantragt.

Beschluss

Der beantragte Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € wird gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerolsbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 19

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die als Anlage beigefügte Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gerolsbach (Kindergarteneinrichtungen-/Kindergartensatzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 20

Sachverhalt

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20.1. Coronavirus und Ehrenamtliches Engagement in Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö informativ 20.1

Sachverhalt

Seit Auftreten des Corona-Virus stehen wir vor Herausforderungen, die wir in Art und Ausmaß so leider nicht kannten.
So wurde bereits veranlasst, dass für eine Versorgung u.a. mit Lebensmittel für ältere und oder hilfsbedürftige M itbürgerinnen und Mitbürger- ein ehrenamtliches Netzwerk aufgebaut wird.
Deshalb suchen wir - in Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe - junge Volljährige Leute die ein solches ehrenamtliches Engagement einbringen möchten.
In den ersten Tagen des K-Falls haben sich bereits mehrere Personen in eine Helferliste eintragen lassen. Hier werden die Kontaktdaten und Informationen aufgenommen. Wenn jemand Hilfe benötigt, kann über die Gemeinde/Nachbarschaftshilfe ein Kontakt zwischen den Parteien hergestellt werden. .
Ein herzliches Dankeschön an alle Hilfsbereiten, die sofort für ihre Mitmenschen bereit stehen und sich kümmern!

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20.2. Corona-Pandemie - Anschaffung von Gesichtsmasken / Aktuelle Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 20.2

Sachverhalt

Die Gemeinde hat sich an einer Sammelbestellung von „Gesichtsmasken“ über das Landratsamt Pfaffenhofen beteiligt.
Löblich wird das Engagement von einem „Strobenriedener Näherkreis“ erwähnt, die weit über 1.000 Masken für die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen angefertigt haben. Koordiniert durch die Gemeindeverwaltung soll zeitnah ein Aufruf stattfinden, diesem Beispiel zu folgen um weitere Mas ken anzufertigen.
Aktuelle Zahlen
Im Gemeindegebiet sind derzeit 12 CoVid 19 Fälle registriert, wobei 5 Personen als geheilt gelten.

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20.3. Anmerkungen zum Zeitungbericht vom 11.04.2020 // Gerichtsurteil zum Ordnungsgeldverfahren gegen GRM Stefan Maurer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 3. Sitzung des Gemeinderates 14.04.2020 ö 20.3

Sachverhalt

Zeitungsbericht vom 11.04.2020 – „Maurer wettert gegen Gemeinderatssitzung“ – Ein unmöglicher Bericht mit bewussten Fehlinformationen


Verwaltungsstreitsache Stefan Maurer (Kläger)        gegen        Gemeinde Gerolsbach (Beklagte)
wegen                Ordnungsgeld
Bay. Verwaltungsgericht München        Urteil vom 04.03.2020

1.        Klage wird abgewiesen
2.        Der Kläger hat die Kosten zu tragen
3.        Kostenentscheidung

Sachverhalt:
In der GRS vom 09. November 2016 hat GRM Maurer trotz Hinweis sich der Abstimmung enthalten (Verstoß Art. 48 Abs. 1 GO). In der Sitzung vom 15.02.2017 wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,- € verhängt. Dies wurde mit Bescheid vom 28.04.2017 gegenüber GRM Maurer erklärt. GRM Maurer legte hiergegen Rechtsmittel ein.
Urteil:                umfasst 20 Seiten!
Zusammenfassung:
Es ist somit festzuhalten, dass der Kläger sich ohne genügende Entschuldigung seiner Stimme enthalten und damit gegen das Stimmenthaltungsverbot des Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GO verstoßen hat. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gemeinderats darf in derartigen Fällen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Der Gemeinderat hat daher ermessensgerecht die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Kläger beschlossen.

Datenstand vom 17.06.2020 21:45 Uhr