Datum: 11.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Technische Verfügbarkeit der Anlagen 2019 98,9 %
2018 97,5 %
Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung:
Brutto-Stromerzeugung 2019 18,179 Mio kWh
Planwert 16,100 Mio kWh
Überschreitung + 2,079 Mio kWh
= + 12,9 %
Vergleich 2018 15,3 Mio kWh (- 5 % unter Planwert)
Kummulierte Planwerte aus 1. Wirtschaftsplan:
2015 – 2019 5.529 T€
Istwerte/Umsatzerlöse 2015 – 2019 5.909 T€
Mehrerlös 380 T€
Bilanz 2019 überwiegend aufgestellt (hat zu 99 % endgültigen Charakter):
Umsatzerlöse/Stromertrag 1.581 T€
Vergleich 2018 1.317 T€
Verbesserung + 264 T€
Planerlöse laut Wirtschaftsplan 1.420 T€
Überschreitung + 161 T€
Vorläufiger Jahresüberschuß 180 T€
(2018 Jahresfehlbetrag - 79 T€)
Finanzkraft – CashFlow 2019 1.224 T€ ( + 247 T€)
2018 977 T€)
daraus zu bedienen:
- Zins/Tilgung Projektfinanzierung 775 T€
- Entnahme für Annuität KU 92 T€
- Zinszahlung BEG (1.095 T€ - 3% 33 T€
- ( 550 T€ - 2,5 %) 14 T€
= Liquiditätsüberschuß + 310 T€
Entwicklung Darlehensstand Projektfinanzierung:
31.12.2019 8.435 T€
31.12.2018 9.015 T€
Tilgung 580 T€
Entwicklung flüssige Mittel/Guthabensaldo Bank:
31.12.2019 1.053 T€
31.12.2018 489 T€
Erhöhung 564 T€
Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 500 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre.
Die wichtigsten Zahlen aus der GuV zur vorläufigen Bilanz 2019:
Abschreibungen auf Sachanlagen 844 T€
Zinsaufwand Bankverbindlichkeiten 196 T€
Vollwartungsvertrag Nordex 186 T€
Grundstückskosten 47 T€
Technische Betriebsführung 30 T€
Zuführung Rückstellung Rückbaukosten 26 T€
Versicherungen 13 T€
Strombezug Eigenverbrauch 12 T€
Beratungs-/Abschlusskosten 10 T€
Kosten Geschäftsführung 7 T€
Das Jahr 2019 war in den 4 Jahren der Betriebstätigkeit was die erzeugte Strommenge und auch die Umsatzerlöse bzw. das Jahresergebnis betrifft das beste Geschäftsjahr und kann daher als Rekordjahr bezeichnet werden.
Der bisherige Verlauf seit Inbetriebnahme passt – wir können zufrieden sein !
Franz-Xaver Koller, Geschäftsführer
Eine längere Diskussion entsteht - unter anderem werden irreführende Aussagen aus einem Zeitungsartikel (PAF Kurier vom 20.07.2019) des GRM Stefan Maurer richtiggestellt.
GRM Xaver Schaipp stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Ende der Debatte
Abstimmungsergebnis: 14 : 1
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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3. Informationen über die PV-Anlagen auf gemeindlichen Dächern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Zur Finanzierung der folgenden Photovoltaikanlagen wurden Darlehen aufgenommen:
- Feuerwehrhaus Strobenried
- Bauhofhalle und Containerhalle
- Hochbehälter
- Kindergarten Villa Kunterbunt
- Bauhof-Feuerwehrgebäude
- Sportheim
- Schule
- Dorfheim Junkenhofen
Der Schuldenstand beträgt zum 01.01.2020 noch 238.655,46 €. Das Darlehen läuft noch bis zum Juli 2022.
Die jährliche Einspeisevergütung
dieser Anlagen beträgt ca. 106.000 €.
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4. Kinderbetreuung/Grundschule im Gemeindegebiet - Informationen der Einrichtungsleiterinnen/Rektorin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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4 |
Sachverhalt
Defizitberechnung Kindergärten 2019
Einnahmen Ausgaben Differenz
Regenbogen 212.517,43 € 352.565,90 € - 140.048,47 €
Kunterbunt 556.490,57 € 858.315,37 € - 301.824,80 €
Gesamt 769,008,00 € 1.210.881,27 € - 441.873,27 €
Das jährliche Defizit der Kindergärten beträgt 441.873,27 €. Der Differenzbetrag zwischen dem Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € zu den Kindergartengebühren (einschl. Spielgeld), die unter diesem Betrag liegen, beträgt monatlich 2.426,47 €. Hochgerechnet auf das Jahr ergibt das einen Betrag von 29.117,64 €, der der Gemeinde zusätzlich zur Deckung ihres Defizits zur Verfügung steht. Davon sind 5.310,00 € Spielgeld, das an die Kindergärten weitergegeben wird. Dies ist auch von Zuschussgeber so gewollt.
Entgegen der Behauptungen in einem Leserbrief (SOB-Zeitung 25.01.2020), wird in den Fällen, in denen der Kindergartenbeitrag einschl. Spielgeld unter dem Elternbeitragszuschuss von 100 € liegt, das Spielgeld seit April 2019 nicht mehr erhoben.
In beiden Kindergärten gilt momentan ein Anstellungsschlüssel von 9,3. Dadurch ist eine hervorragende Betreuung der Kinder gewährleistet. Der zulässige Anstellungsschlüssel liegt bei 11,0. Bei einem Anstellungsschlüssel von 11,0 könnte Personal eingespart werden. Dadurch könnte das Defizit der beiden Kindergärten um ca. 116.000 € gesenkt werden.
Berichte der Einrichtungsleiterinnen/Rektorin
Die Kindergartenleiterinnen Frau Brückl und Frau Krämer, Grundschulrektorin Frau Winter und Mittagsbetreuungsleiterin Frau Wagenhuber berichten über die alltäglichen Herausforderungen in Ihren Einrichtungen. Von allen Seiten wird die gute Zusammenarbeit aller Einrichtungen untereinander und mit der Gemeinde gelobt.
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5. Beschaffung neuer PC´s für Schule, Kindergärten und Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die derzeit 25 Laptop´s im Schüler-IT-Raum sind veraltet und teilweise defekt. Im Zuge der Sanierung der Grundschule sollen diese neu beschafft werden. Im Zuge der Förderung „Digitales Klassenzimmer“ liegt der Gemeinde für diese Maßnahme eine Förderzusage in Höhe von 11.000,00 € vor. Da die Geräte im IT-Schülerraum-Raum ausschließlich stationär benutzt werden, werden keine Laptop´s sondern kostengünstigere Mini-PC´s beschafft.
Ebenso Handlungsbedarf besteht bei den vorhandenen PC´s in den beiden Kindergärten und in der Verwaltung. Auch diese Geräte sind veraltet und mit dem Betriebssystem Windows 7 ausgestattet. Die Unterstützung für dieses Betriebssystem ist seit Mitte Januar 2020 von Microsoft abgekündigt, es werden keine Sicherheitsupdates mehr ausgeliefert. Aus Sicherheitsgründen ist zwingend ein Upgrade auf Windows 10 notwendig. Die vorhandenen Geräte sind größtenteils unter Windows 10 nicht lauffähig. Bei einigen wenigen wäre ein Upgrade möglich, der damit verbundene Dienstleistungsaufwand ist aber mit einer Neuanschaffung gleichzusetzen.
Somit ist eine Beschaffung von insgesamt 40 Mini-PC´s notwendig. Es wurden hierfür Angebote von 3 Lieferanten eingeholt. Nach Auswertung der Unterlagen stellte sich das Angebot der Fa. Communicate Consult aus Markt Indersdorf als das wirtschaftlichste heraus. Die Angebotssumme beträgt brutto 30.651,22 € (zzgl. Dienstleistung nach Aufwand).
Die Fa. Communicate Consult hat bereits die Arbeiten bzgl. Netzwerk und WLAN an der Schule sowie die Serverumstellung im Rathaus durchgeführt.
Da die für den Schüler-IT-Raum vorgesehenen Geräte zunächst bei der Kommunalwahl bei der Auszählung zum Einsatz kommen sollen, muss die Beschaffung zeitnah erfolgen. Der Auftrag wurde daher bereits am 29.01.2020 an die Fa. Communicate Consult erteilt, um die Geräte bis Ende Februar geliefert und betriebsbereit zur Verfügung zu haben.
Beschluss
Die Beauftragung
der Fa. Communicate Consult wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Doppelhauses mit jeweils einer Garage auf dem Flurstück (FlNr.) 1 der Gemarkung Strobenried
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Fragen zum Vorbescheid:
- Darf man in diese Baulücke Bauen?
- Wie sieht es mit gegebenen Auflagen aus?
- Bestehen seitens der Kirche besondere Auflagen?
Hinweise der Gemeindeverwaltung:
- Der angrenzende Hopfengarten muss bei einem Bauvorhaben entsprechend gewürdigt werden.
- Die Niederschlagswasser bzw. Abwassersituation muss vorab mit dem Bauvorhaben abgestimmt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, die aufgeführten Hinweise werden entsprechend weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Vorbescheid - Ausbau der bestehenden Nord/West Balkone zu einem Wintergarten, Balkon auf der Westseite und Anbringung einer Gaube auf der Ostseite auf dem Flurstück (FlNr.) 322 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich Kohlstatt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Neubau eines erdgeschossigen Wohnhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Flurstück (FlNr.) 757 der Gemarkung Strobenried (Außenbereich Gröben)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Zur vorausgegangenen Bauvoranfrage (Behandlung in der Bauausschusssitzung am 12.09.2017 und in der GR-Sitzung am 19.09.2017; Genehmigungs-Bescheid LRA v. 13.12.2017) wird mit Antrag 24.01.2020 der Neubau eines erdgeschossigen Wohnhauses mit zwei Stellplätzen beantragt.
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Gröben erstellt wird und die zukünftigen Festsetzungen eingehalten werden müssen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ein ausreichendes Sichtdreieck (Kreisstraße Paf8/Geh- und Radweg Abzweig Gemeindestraße) muss gewahrt werden. Dies gilt auch für eine zukünftige Bepflanzung (Orientierungshöhe Stromverteilerkasten).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Straßenbeleuchtungsanlagen "Zaderfeldsiedlung" - Umrüstung auf LED
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Bayernwerk AG soll die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED weiterverfolgt werden.
Für die „Zaderfeldsiedlung“ Gerolsbach unterbreitet die Bayernwerk AG nachstehendes Angebot:
Sonnenstraße: 5 Brennstellen
Kosten: 16.937,78 € (Brutto)
Zaderfelstraße: 7 Brennstellen
Kosten: 21.402,39€ (Brutto)
Raiffeisenstraße: 6 Brennstellen
Kosten: 15.978,94€ (Brutto)
Orionstraße: 4 Brennstellen
Kosten: 10.328,26€
Marsstraße: 4 Brennstellen
Kosten: 10.232,16€
Gesamtkosten: 74.879,53€ (Brutto)
GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Tagesordnungspunkt soll vertagt und zwischenzeitlich weitere Angebote eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis: 1 : 14
GRM Stefan Maurer stimmte mit JA.
Beschluss
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen bzw. Neubau in der „Zaderfeldsiedlung“ Gerolsbach, wie vorgestellt, wird beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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10. Erschließung Baugebiet "Aichmühle" - Errichtung Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Aichmühle“ Gerolsbach müssen 7 neue (LED) Leuchtstellen errichtet werden. Hierfür hat die Bayernwerk AG ein Kostenangebot über
19.231,46€ Brutto
Beschluss
Die Auftragsvergabe für die Errichtung der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Aichmühle“, Gerolsbach zum Angebotspreis über 19.231,46€ Brutto, wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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11. Erweiterung Recyclinghof Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Bezüglich der Erweiterung des Recyclinghofes wurden sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, zum Abgabetermin wurden fünf
Angebote abgegeben.
Das wirtschaftlichste Angebot unterbreitete die Firma Landschaftspflege Streng, Gerolsbach, mit einer Angebotssumme über 45.904,84 €, Brutto.
Beschluss
Der Auftrag für die Erweiterung des Recyclinghofes Gerolsbach wird an die Firma Landschaftspflege Streng, Gerolsbach zum Angebotspreis von 45.904,84 €, Brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. Abschluss Sanierungsarbeiten "Zaderfeldsiedlung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt
Die Sanierungsarbeiten in der „Zaderfeldsiedlung“ (Gehwegsanierung und Erneuerung der Fahrbahnbeläge) konnten Ende letzten Jahres abgeschlossen werden und sind mittlerweile schlussgerechnet.
In den Gemeinderatssitzungen am 15.05.2019; 24.06.2019 und 09.10.2019 wurden Sanierungsarbeiten in Höhe von insgesamt 203.960,17 €, Brutto beauftragt. Die Abrechnungssumme beziffert sich auf 212.952,21 €. Somit ergeben sich begründete Mehrkosten von 8.992,04 €.
Mehrkosten:
- Austausch von veralteten Edelstahlwinkeln und Lieferung von SSK-Aufsätzen bei den Straßeneinläufen
- Erneuerung von kaputten Schachtabdeckungen
- Austausch eines defekten Wasserschiebers
- Aufbringen einer Schottertragschicht auf den Gehwegen
Beschluss
Die begründeten Mehrkosten werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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13. Neuer Spielplatz "Sonnleitenring"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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13 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Erweiterung Sonnleitenring“ soll ein Spielplatz mit Spielgeräten für Kinder aller Altersgruppen angelegt werden. Ein entsprechender Übersichtsplan wurde übermittelt.
Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung des IB Wipfler Plan auf circa 90.000 € Brutto.
Beschluss
Die Planung soll, wie vorgestellt, umgesetzt werden. Eine entsprechende Ausschreibung kann durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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14. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Straßensanierung Kohlstatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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14.1 |
Sachverhalt
Wie in der Sitzung vom 15.01.2020 angekündigt wird die Straße nach Kohlstatt saniert. In dem Zuge könnte eine neue Straßenbeleuchtung errichtet werden. Aufgrund dessen wurde eine Abfrage der Anlieger durchgeführt. Bei den Rückantworten (2/3) wurde sich einhellig gegen eine Neuerrichtung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Kohlstatt ausgesprochen.
Förderung:
Eine Förderung der Straßensanierungsmaßnahme wurde nicht in Aussicht gestellt.
Die Straße im Bereich Kohlstatt ist zum Teil als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Die Widmung stammt aus den 1960iger Jahren. Es wird derzeit geprüft, ob die Straßen als Ortsstraße aufgestuft werden kann/soll.
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14.2. Breitbandversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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14.2 |
Sachverhalt
Anschlusszahlen nach der Baufertigstellungsliste
Von 796 ausgeschriebenen Anschlüsse wurden 456 Verträge abgegeben und dazu die Hausanschlüsse gebaut. Anschlussquote 57,29 %.
Zur Kenntnisnahme
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14.3. Trinkwasseranalyse und Legionellenprüfung Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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informativ
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14.3 |
Sachverhalt
Die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung und der Legionellenprüfung an der Grundschule waren unauffällig, die Werte entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Zur Kenntnisnahme
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14.4. Bürgermeister- und Gemeinderatswahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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14.4 |
Sachverhalt
Am 04.02.2020 tagte der gemeindliche Wahlausschuss, in diesem wurden alle eingebrachten Wahlvorschläge für gültig erklärt. Somit sind zugelassen:
Für die Bürgermeisterwahl: 2 Wahlvorschläge:
Ordnungszahl: Name des Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeichnung Bewerber
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. CSU Seitz Martin
08 Unabhängige Bürger UB Maurer Stefan
Für die Gemeinderatswahl: 4 Wahlvorschläge
Ordnungszahl: Name des Wahlvorschlagsträgers Kurzbezeichnung
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. CSU
02 Bündnis 90/Die Grünen GRÜNE
07 Freie Wähler Gerolsbach FW
08 Unabhängige Bürger UB
Die Wahleinweisungsveranstaltungen finden für die Urnenwahlhelfer am Mi., 04.03.2020 und für die Briefwahlhelfer am Do., 05.03.2020 jeweils um 18.30 Uhr im Rathaus Gerolsbach statt (Insgesamt werden 112 ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt).
Zur Kenntnisnahme
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14.5. Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur 19. Flächennutzungsplanänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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2. Sitzung des Gemeinderates
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11.02.2020
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ö
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14.5 |
Sachverhalt
Am heutigen Tag ging eine Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen (20.01.2020) wegen einer Anfrage vom 02.12.2019 (ein Tag nach dem Bürgerentscheid) des Herrn Stefan Maurer bezüglich der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Gemeindeverwaltung ein. In dieser Anfrage bezweifelte Herr Maurer die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse, da Erster Bürgermeister Martin Seitz -nach dem Empfinden des Herrn Maurers- zu Unrecht an den B
eschlussfassungen ausgeschlossen wurde.
Fazit der Stellungnahme des LRA:
Aus Sicht der Fachstellen im Landratsamt handelte es sich bei dem vorliegenden Fall um eine persönliche Beteiligung des Ersten Bürgermeisters, daher ist u.a. Art. 49 Abs. 1 GO anzuwenden. Der Erste Bürgermeister war von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Eine notwendige Beteiligung von Herrn Bürgermeister Martin Seitz am Verfahren – wie von Herrn Maurer - als Grundlage der formalen Rechtmäßigkeit des Verfahrens als zwingend angesehen, wird von den Fachstellen nicht gesehen.
Das Verfahren ist daher hinsichtlich des Ausschlusses von Herrn Ersten Bürgermeister Martin Seitz – nach Prüfung der uns vorliegenden Akten – korrekt betrieben worden.
Zur Kenntnisnahme
Datenstand vom 17.06.2020 21:46 Uhr