Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Gerolsbach
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ansprache des Ersten Bürgermeisters zur Konstituierenden Sitzung
2 Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
3 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
4 Benennung der Fraktions- und Gruppierungssprecher
5 Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
6 Beschlussfassung über die Art der weiteren Bürgermeister
7 Bildung eines Wahlausschusses für die Beschlusswahl
8 Wahl des Zweiten Bürgermeisters
9 Wahl des Dritten Bürgermeisters
10 Vereidigung und Geheimhaltungsverpflichtung der weiteren Bürgermeister
11 Vorläufige Weitergeltung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und Sonstige Hinweise
12 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
13 Information und Sitzverteilung der Ausschüsse
14 Besetzung der Ausschüsse
15 Bestellung eines Jugendbeauftragten und dessen Stellvertreter
16 Bestellung eines Verbandsrates für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Paartalgruppe, Hohenwart
17 Bestellung Verbandsräte für den Schulverband Scheyern
18 Bestellung von Vertretern der Gemeinde in den Planungsverband „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“
19 Bestellung von Vertretern der Gemeinde in den Vorstand der Dorferneuerung Alberzell II
20 Bestätigung des aktuellen Senioren- und Behindertenbauftragten
21 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Standesbeamten
22 Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen - Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter
23 Festlegung Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder
24 Terminierung der Gemeinderatssitzung
25 Bekanntgaben / Sonstiges
25.1 Corona-Krise
26 Bauangelegenheiten
26.1 Antrag auf Vorbescheid - Anbau einer Wohneinheit mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr. 733) der Gemarkung Gerolsbach - (Außenbereich: Schachach)

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1. Ansprache des Ersten Bürgermeisters zur Konstituierenden Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeisters begrüßt alle Mitglieder das neu gewählten Gemeinderatsgremium für die Wahlperiode 2020 bis 2026.
Er stellt fest, dass zu der für heute anberaumten konstituierenden Sitzung des neugewählten Gemeinderates alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und es keine Einwände gegen die Tagesordnung gibt.
In der Ladung wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass in dieser Sitzung die Vereidigung der neuen Mitglieder des Gemeinderates, die Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen soll.
Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder erschienen sind, ist der Gemeinderat beschlussfähig.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Gemeinderatssitzungen von den Mitgliedern nach Zustimmung (Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 BayDSG) Bildaufnehmen gemacht werden können. (Es besteht Einverständnis)
Tonaufnahmen von Gemeinderatssitzungen in Gerolsbach sind grundsätzlich nicht gestattet, es sein denn der Gemeinderat und die einzelnen Mitglieder stimmen Tonaufnahmen zu.
Erster Bürgermeister Martin Seitz weißt auf den Art. 20 Gemeindeordnung (GO) „Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht“ für ehrenamtlich tätige Personen hin.
Bei einer Sitzungsverhinderung bitte rechtzeitig entschuldigen geben.
I.d.R. sprechen sich alle Gemeinderatsmitglieder mit DU an

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2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).
Der Erste Bürgermeister stellt fest, dass
       Herr Oliver Eisert
       Herr Stephan Hailer
       Herr Johann Hirschberger
       Herr Thomas Koller
       Herr Christian Neugschwender
       Herr Peter Popfinger
       Herr Wilhelm Reim
       Frau Isabell Steurer
neu zu vereidigen sind. Er bat die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder vorzutreten und nahm den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe!

Hinweis:
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die vorgenannten Gemeinderatsmitglieder legten anschließend alle den Eid ab, davon die Gemeinderatsmitglieder Herr Oliver Eisert;        Herr Stephan Hailer;        Herr Johann Hirschberger; Herr Thomas Koller; Herr Christian Neugschwender; Herr Peter Popfingermit religiöser Bekräftigungsformel.

Zur Kenntnisnahme

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3. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert hat sich der Stimme enthalten.

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4. Benennung der Fraktions- und Gruppierungssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppierungen benennen folgende Fraktions- bzw. Gruppierungssprecher:
Die CSU-Fraktion setzt sich aus insgesamt 7 Gemeinderatsmitgliedern zusammen.
Als Fraktionssprecher wurde benannt:        Dr. Albert Zaindl

Die FWG-Fraktion setzt sich aus insgesamt 5 Gemeinderatsmitgliedern zusammen.
Als Fraktionssprecher wurde benannt:        Martin Winter

Die Grüne-Gruppierung setzt sich aus insgesamt 2 Gemeinderatsmitgliedern zusammen.
Als Sprecher wurde benannt:                Wilhelm Reim

Die UB-Gruppierung setzt sich aus insgesamt 2 Gemeinderatsmitgliedern zusammen.
Als Sprecher wurde benannt:                 Stefan Maurer

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5. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Nach Art. 35 der Bayerischen Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch weitere (= Dritten) Bürgermeister wählen kann (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO).
Es darüber abzustimmen, ob ein Dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Dauer seiner Wahlzeit 2020 bis 2026 zwei weitere Bürgermeister (Zweiter und Dritter) in der Gemeinde Gerolsbach einzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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6. Beschlussfassung über die Art der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit (berufsmäßige weitere Bürgermeister) sein sollen (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO).

Beschluss

Die weiteren Bürgermeister (Zweiter und Dritter) sind ehrenamtlich tätig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bildung eines Wahlausschusses für die Beschlusswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahlen einen Wahlausschuss (Hilfsgremium) zu bilden, dem folgende Personen angehören sollen:
Erster Bürgermeister Martin Seitz, Wahlleiter
Geschäftsleiter Thomas Kreller

Beschluss

Der Bildung eines Wahlausschusses wie aufgeführt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Wahl des Zweiten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeister sind durch Beschlusswahl zu bestimmen (Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss Art. 51 Abs. 1 GO genügt nicht). Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO) per Stimmzettel. Die Wählenden sind nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 u. 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Es wurden folgende Wahlvorschläge unterbreitet:
CSU-Fraktion:                        kein Vorschlag
FWG-Fraktion:                Gerti Schwertfirm
Grüne-Gruppierung:                Gerti Schwertfirm
UB-Gruppierung:                Oliver Eisert
Der Erste Bürgermeister ließ nun die Stimmzettel ausgeben und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu legen.
Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt (Anlage 1).
Von den anwesenden 17 Mitgliedern des Gemeinderates (einschl. Erster Bürgermeister) haben 17 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke im vorgenannten Verzeichnis (Anlage 1) überein.
Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Es wurde festgestellt, dass 0 Stimmzettel ungültig sind.
Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen, es entfielen auf
Gerti Schwerfirm                        15 Stimmen
Oliver Eisert                                2 Stimmen

Der Erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass
Frau Gerti Schwerfirm
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeisterin gewählt ist.

Erster Bürgermeister Martin Seitz fragte die Gewählte, ob die Wahl angenommen wird. Die Gewählte nahm die Wahl an.
Die Stimmzettel wurden gesammelt und verschlossen (Anlage 2).

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9. Wahl des Dritten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeister sind durch Beschlusswahl zu bestimmen (Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss Art. 51 Abs. 1 GO genügt nicht). Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO) per Stimmzettel. Die Wählenden sind nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 u. 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Es wurden folgende Wahlvorschläge unterbreitet:
CSU-Fraktion:                        Xaver Schaipp
FWG-Fraktion:                kein Vorschlag
Grüne-Gruppierung:                Wilhelm Reim
UB-Gruppierung:                Oliver Eisert
Der Erste Bürgermeister ließ nun die Stimmzettel ausgeben und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn gefaltet in die Wahlurne zu legen.
Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt (Anlage 1b).
Von den anwesenden 17 Mitgliedern des Gemeinderates (einschl. Erster Bürgermeister) haben 17 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke im vorgenannten Verzeichnis (Anlage 1b) überein.
Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Es wurde festgestellt, dass 0 Stimmz ettel ungültig sind.

Hinweis:
Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 u. 5 GO).

Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen, es entfielen auf
Xaver Schaipp                                13 Stimmen
Wilhelm Reim                                2 Stimmen
Oliver Eisert                                        2 Stimmen

Der Erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass
Herr Xaver Schaipp
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Erster Bürgermeister Martin Seitz fragte den Gewählten, ob die Wahl angenommen wird. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Die Stimmzettel wurden gesammelt und verschlossen (Anlage 2b).

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10. Vereidigung und Geheimhaltungsverpflichtung der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 10

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Martin Seitz erklärte, dass Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm und Dritter Bürgermeister Xaver Schaipp nunmehr die Ämter als Ehrenbeamter gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO wahrzunehmen haben.
Die weiteren Bürgermeister sind nach Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) i.V.m. § 38 Abs. 1 BeamtStG durch den Ersten Bürgermeister zu vereidigen. Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfällt nach Art.27 Abs.4 KWBG, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird. Dies ist der Fall bei Zweiter Bürgermeisterin Gerti Scherfirm

Wortlaut:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz  für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaats Bayern,
Gehorsam den Gesetzten
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.
(Der Diensteid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.)
Der gewählte Dritte Bürgermeister Xaver Schaipp legte anschließend den Eid mit religiöser Bekräftigungsformel ab.

Eine Geheimhaltungsverpflichtung wurde von den gewählten Zweiten und Dritten Bürgermeistern nach der Eidesleistung unterzeichnet.

Zur Kenntnisnahme

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11. Vorläufige Weitergeltung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und Sonstige Hinweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 11

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde
a.        die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderats (16.09.2014) und
b.        die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (16.09.2014)
c.        ein Geschäftsordnungsentwurf des Gemeinderats
d.        Textausgabe Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, inkl. Geschäftsordnungsmuster des Bay. Gemeindetags (ab Seite 135)        
e.        Informationen über das gemeindliche Ratsinformationssystem (für die neuen Gemeinderatsmitglieder) inkl. Zugangseröffnung (alle Gemeinderatsmitglieder) für die elektronische Kommunikation
bereits mit der der Einladung zu dieser konstituierenden Gemeinderatssitzung übersandt bzw. als Tischvorlage bereitgestellt.
Die Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung des Gemeinderates sollen vorläufig weitergelten und die Fraktionen/Gruppierungen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung entsprechende Änderungswünsche erstellen und schriftlich bis 05.06.2020 vorlegen, damit diese in die entsprechende Tagesordnung aufgenommen und beraten werden können.

Beschluss

Dieser Vorgehensweise wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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12. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit Sitzungseinladung die bisher geltende und ein Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt.
Änderungen im Vergleich zur Vorgängerfassung sind

  • in § 2 Abs. 1c die Anpassung der Bezeichnung des Grundstücks- und Bauausschusses in Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschuss.
 
  • in § 3 Abs. 2 Anpassung der genannten Entschädigungshöhe des Sitzungsgeldes von derzeit 30,- € auf 35,- € pro notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts


vom 12.05.2020

Die Gemeinde Gerolsbach erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1) 1Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,

b) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,

c) den Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4
weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis c genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister. Der zweite Bürgermeister führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss, Stellvertreter ist der 3. Bürgermeister.

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.

(4) 1Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) 1Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.


§ 4

Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin

1Der Erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 5

Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen


1Der Zweite und Dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 7

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 16.09.2014 außer Kraft.



GRM Stefan Maurer stellt den Antrag:
Es soll ein eigenständiger Umweltausschuss gebildet werden.

Abstimmungsergebnis:        2 : 15
 
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit JA.

Beschluss

Die vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, wurde den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern ausgehändigt und der Inhalt beraten. Der Gemeinderat akzeptiert diese Satzung vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

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13. Information und Sitzverteilung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 13

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 1der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Gemeinderat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Aus schüsse:
a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,
b) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,
c) den Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4
weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Den Vorsitz in Buchstabe a) bis c) genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister. Der zweite Bürgermeister führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss, Stellvertreter ist der 3. Bürgermeister.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in der Geschäftsordnung (Art. 33 GO). Hierbei ist darauf zu achten, dass dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung für die Ausschüsse Rechnung getragen wird (Spiegelbildlichkeitsprinzip). Die Ausschussmitglieder werden aus der Mitte des Gemeinderats in Form einer Beschlussfassung bestellt.
Eine Berechnung der Ausschusssitzverteilung erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen gemeindlichen Geschäftsordnung (§ 6) – Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer Diese ergibt nachstehende Sitzverteilung

Berechnung nach Hare/Niemeyer:
(in Klammern ist die Reihenfolge der Sitzverteilung angegeben):


CSU-Fraktion
FWG-Fraktion
Grüne-Gruppierung
UB-Gruppierung
Sitzverteilung GR

7
5
2
2
zu vergebende Sitze
4
28
20
8
8
Gemeinderatsmitglieder
16




Sitzverteilung Ausschüsse

1,75
1,25
0,5
0,5
a) vor dem Komma (Höchstzahl)

1 (1)
1 (2)


b) nach dem Komma (Höchstzahl)

0,75 (3)
0,25
0,5 (4)
0,5






Ausschusssitze

1
1




1

1


Die Berechnung der Sitzverteilung der gemeindlichen Ausschüsse ergibt, nachstehendes Ergebnis:

CSU-Fraktion                        2 Sitze
FWG-Fraktion                        1 Sitz
Grüne-Gruppierung                1 Sitz
UB-Gruppierung                        kein Sitz

In der derzeit gültigen Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 6 Abs. 1 Satz 2 vorgesehen „…haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.“ 
Nach dem Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen hat der Wahlvorschlag „Grüne„ mehr Wählerstimmen als der Wahlvorschlag „UB“ auf sich vereinigen können. Aufgrund dessen geht der 4. Ausschusssitz an die Grünen.
(Auch bei Anwendung des Berechnungsverfahren Sainte-Laguè/Schepers würde die Sitzverteilung gleichbleiben. Beim Berechnungsverfahren nach d`Hont würden nur die beiden Fraktionen Ausschusssitze erhalten)

Beschluss

Der vorgestellten Ausschusssitzverteilungsberechnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

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14. Besetzung der Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 14

Sachverhalt

In die Ausschüsse werden folgende Gemeinderatsmitglieder (jeweils auf Vorschlag der Fraktionen/Gruppierungen) berufen:

  1. Finanzausschuss:

Vorsitzender:                Erster Bürgermeister                        Seitz Martin
Vertr. Zweite Bürgermeisterin        Gerti Schwertfirm

                       Ausschussmitglied                        Vertreter
Von der CSU:                Alfred Höpp                                Christian Neugschwender
                       Thomas Koller                        Dr. Albert Zaindl        
Von der FWG:                Martin Winter                                Stefan Fottner
Von den Grünen        Wilhelm Reim                                Isabell Steurer

  1. Personalausschuss:

Vorsitzender:                Erster Bürgermeister                        Seitz Martin
Vertr. Zweite Bürgermeisterin        Gerti Schwertfirm
               
Ausschussmitglied                        Vertreter
Von der CSU:                Thomas Koller                        Alfred Höpp
                       Christian Neugschwender                Peter Wörle
Von der FWG:                Stefan Fottner                                Johann Hirschberger
Von den Grünen        Wilhelm Reim                                Isabell Steurer

  1. Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschuss:

Vorsitzender:                Erster Bürgermeister                        Seitz Martin
Vertr. Zweite Bürgermeisterin        Gerti Schwertfirm

Ausschussmitglied                        Vertreter
Von der CSU:                Peter Wörle                                Xaver Schaipp
                       Dr. Albert Zaindl                        Peter Popfinger        
Von der FWG:                Stephan Hailer                        Gerti Schwertfirm
Von den Grünen        Isabell Steurer                        Wilhelm Reim

  1. Rechnungsprüfungsausschuss:

Vorsitzende :                Zweite Bürgermeisterin                Gerti Schwertfirm
Vertr. Dritte/r Bürgermeister                Xaver Schaipp

Ausschussmitglied                        Vertreter
Von der CSU:                Christian Neugschwender                Alfred Höpp
                       Peter Popfinger                        Peter Wörle
Von der FWG:                Stephan Hailer                        Martin Winter
Von den Grünen        Isabell Steurer                        Wilhelm Reim

Beschluss

Der jeweils vorgeschlagenen Ausschussbesetzungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

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15. Bestellung eines Jugendbeauftragten und dessen Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 15

Sachverhalt

Zum Jugendbeauftragten werden
GRM Peter Popfinger (CSU-Fraktion) und GRM Oliver Eisert (UB-Gruppierung)
vorgeschlagen.
Beschluss:
Zum Jugendbeauftragten wird Herr Peter Popfinger bestellt.

Abstimmungsergebnis:        15 : 2

Mit Nein stimmten GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer

Als Stellvertreter des Jugendbeauftragten wird GRM Xav er Schaipp vorgeschlagen.
Beide  Personen erklären sich mit einer Berufung einverstanden

Beschluss

Zum Stellvertreter Jugendbeauftragten wird Herr Peter Popfinger bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer

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16. Bestellung eines Verbandsrates für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Paartalgruppe, Hohenwart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 16

Sachverhalt

Als Vertreter der Gemeinde Gerolsbach werden berufen:

Verbandsrat                                                
Gemeinderatsmitglied Martin Winter                

Vertreter
Georg Ottinger (ehemaliges Gemeinderatsmitglied)

GRM Winter erklärt sich mit einer Berufung einverstanden. Herr Ottinger wird im Nachgang informiert.
Hinweis:
Nach Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird eine Gemeinde in der Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters kann eine beteiligte Gebietskörperschaft andere Personen als ihre Vertreter bestellen. Die weiteren Vertreter einer Gebietskörperschaft in der Verbandsversammlung werden durch die Beschlussorgane der Gebietskörperschaften bestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Berufung der oben aufgeführten Personen als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Paartalgruppe für die Amtsperiode von 01.05.2020 bis 30.04.2026 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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17. Bestellung Verbandsräte für den Schulverband Scheyern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 17

Sachverhalt

Hinweis:
Nach Art. 31 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird eine Gemeinde in der Verbandsversammlung durch den ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters kann eine beteiligte Gebietskörperschaft andere Personen als ihre Vertreter bestellen. Die weiteren Vertreter einer Gebietskörperschaft in der Verbandsversammlung werden durch die Beschlussorgane der Gebietskörperschaften bestellt.


Als Vertreter der Gemeinde Gerolsbach werden berufen:

Verbandsrat                                                Vertreter
  1. Erster Bürgermeister Seitz Martin                        Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwerfirm

Als weitere/n Verbandsrat/rätin werden vorgeschlagen
GRM Oliver Eisert und GRM Gerti Schwerfirm

Beschluss:
Als weiterer Verbandsrat im Schulverband Scheyern soll GRM Oliver Eisert bestellt werden.
Abstimmungsergebnis:        2 : 15
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit JA.


Beschluss:
Als weitere Verbandsrätin im Schulverband Scheyern soll GRM Gerti Schwertfirm bestellt werden.
Abstimmungsergebnis:        15 : 2
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.


Als Stellvertreter der weiteren Verbandsrätin werden vorgeschlagen
GRM Martin Winter und GRM Oliver Eisert

Beschluss:
Als Stellvertreter der weiteren Verbandsrätin im Schulverband Scheyern soll GRM Martin Winter bestellt werden.
Abstimmungsergebnis:        14 : 3
GRM Oliver Eisert, GRM Stefan Maurer und GRM Wilhelm Reim stimmten mit Nein.

Somit sind nachstehende Personen als Verbandsräte für den Schulverband Scheyern bestellt.
Verbandsrat                                                Vertreter
  1. Erster Bürgermeister Seitz Martin                        Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwerfirm
  2. Gerti Schwerfirm                                        Martin Winter

Die Personen erklären sich mit der Berufung einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Berufung der oben aufgeführten Personen als Verbandsrat in die Verbandsversammlung des Schulverbands Scheyern für die Amtsperiode von 01.05.2020 bis 30.04.2026 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

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18. Bestellung von Vertretern der Gemeinde in den Planungsverband „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 18

Sachverhalt

Die Gemeinde ist Mitglied im 2013 von allen 19 Landkreisgemeinden gegründeten Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“. Nach § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied den jeweils amtierenden ersten Bürgermeister als Verbandsrat und einen (nicht stimmberechtigten) Ständigen Vertreter aus dem Kreis der Gemeinderatsmitglieder. Für den ständigen Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen
Nachstehende Personen werden als gemeindliche Vertreter in Planungsverband „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ berufen.
Neben den Stimmberechtigten Verbandsrat Erster Bürgermeister Martin Seitz werden als nicht stimmberechtigter Ständige Vertreter/in:        

Frau Gerti Schwertfirm  

Herr Wilhelm Reim

vorgeschlagen

Beschluss:
Herr Wilhelm Reim wird als ständiger Vertreter in den Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm“ entsandt.

Abstimmungsergebnis:        4 : 13

Anmerkung: Mit Ja stimmten GRM Wilhelm Reim, GRM Isabell Steurer, GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer.



Als weiterer Stellvertreter wird                                                

Herr Thomas Kreller, Geschäftsleiter

vorgeschlagen.


Die Personen erklären sich mit der Berufung einverstanden.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Berufung von GRM Gerti Schwertfirm als ständige Vertreterin und Herrn Thomas Kreller als weiterer Stellververtreter für  Amtsperiode vom 01.05.2020 bis 30.04.2026 für den Planungsverbands  „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmten GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer.

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19. Bestellung von Vertretern der Gemeinde in den Vorstand der Dorferneuerung Alberzell II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 19

Sachverhalt

Nachstehende Mitglieder des Gemeinderats sollen in den Vorstand der Dorferneuerung Alberzell II berufen werden.

Mitglied in der Vorstandschaft:                        Vertreter:
Höpp Alfred                                                Hailer Stephan

Beide  Personen erklärten sich mit der Berufung einverstanden.

Beschluss

Die Berufung der vorgenannten Personen in den Vorstand der Dorferneuerung Alberzell II wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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20. Bestätigung des aktuellen Senioren- und Behindertenbauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 20

Sachverhalt

Eine Neubestellung eines Senioren- und Behindertenbeauftragten ist aufgrund der neuen Wahlperiode nicht nötig. Herr Alois Lacher ist weiterhin von der Gemeinde als Senioren- und Behindertenbeauftragter bestellt.
Herr Lacher erfüllt die Aufgaben mit großen Engagement und die Gemeinde Dank Ihm hierfür und hofft, dass er das Amt noch Lage ausübt.

Zur Kenntnisnahme

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21. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes; Bestellung von Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 21

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Bürgermeister zu Standesbeamten bestellt werden. Die Bestellungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 AVPStG müssen nicht erfüllt werden, wenn der Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften be-schränkt wir d.

Gemäß§ 2 Abs. 3 AVPStG sollen die bestellten Bürgermeister zeitnah nach ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Gemäß § 3 Abs. 3 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 spä-testens mit Ablauf ihrer Amtszeit. In der Wahlperiode 2014 bis 2020 waren Erster Bürgermeister Martin Seitz und Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Ersten Bürgermeister Martin Seitz und Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwerfirm zum Standesbeamten bzw. Standesbeamtin mit eingeschränkten Aufgabenbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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22. Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen - Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 22

Sachverhalt

§ 5 Abs. 1 Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gerolsbach
Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Gerolsbach besteht aus 5 Mitgliedern.
§ 5 Abs. 2 Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gerolsbach
Der Verwaltungsratsvorsitzende ist der Erste Bürgermeister (Geborenes Mitglied des Verwaltungsrats), seine Vertretung richtet sich nach Art. 39 GO. Die übrigen 4 Mitglieder werden von den Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften vorgeschlagen und sind auf die Dauer von sechs Jahren bzw. bis zum Ende Ihrer Amtszeit als Gemeinderatsmitglieder zu bestellen. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates ist ein ständiger Vertreter zu bestellen, die Bestellung erfolgt ebenfalls auf Vorschlag der Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften (§ 5 Abs. 3) 
Als Verwaltungsratsmitglieder werden folgende Personen jeweils auf Vorschlag der Fraktionen [Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben. § 5 Geschäftsordnung des Gemeinderats] berufen (Vertreter jeweils in Klammern).

GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Dieser Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt und die Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens überarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:        4 : 13
GRM Oliver Eisert, GRM Stefan Maurer, GRM Wilhelm Reim und Isabell Steurer stimmten mit JA.

Verwaltungsratsvorsitzender:        Erster Bürgermeister Martin Seitz (Geborenes Mitglied)

1.        (CSU)        Alfred Höpp                                (Thomas Koller)
2.        (CSU)        Xaver Schaipp                        (Dr. Albert Zaindl)
3.        (FWG)        Johann Hirschberger                        (Stephan Hailer)
4.        (FWG)        Stefan Fottner                                (Martin Winter)
Alle Personen erklärten sich mit der Bestellung einverstanden.

Beschluss

Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder wie aufgeführt wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

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23. Festlegung Entschädigung für Verwaltungsratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 23

Sachverhalt

Nach § 5 Abs. 12 Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Gerolsbach kann der Gemeinderat die die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder festlegen.
Bis dato galt. Findet die Sitzung des Verwaltungsrats am Tag einer Gemeinderatssitzung bzw. im Anschluss einer Gemeinderatssitzung statt,  erhalten die Verwaltungsratsmitglieder keine Entschädigung. Weitere Entschädigung wurden nicht festgesetzt.

Beschluss

Vorschlag:
Die ehrenamtlichen Verwaltungsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 15,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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24. Terminierung der Gemeinderatssitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 24

Sachverhalt

Die Sitzungen sollen regelmäßig im Wechsel an einem Dienstag oder Mittwoch im Großem Sitzungssaal des Rathauses Gerolsbach (Regelfall)  stattfinden.
Der vorliegende Sitzungsplan der künftigen Gemeinderatssitzungen im Jahr 2020 wurde Ende des Jahres 2019 bekannt gegeben und soll entsprechend fortgeführt werden:

Mittwoch; 17.06.2020
Dienstag, 14.07.2020
Mittwoch, 09.09.2020                
Dienstag, 13.10.2020
Mittwoch, 11.11.2020                
Dienstag, 15.12.2020 (18.00 Uhr)
Die Gemeinderatssitzungen beginnen in der Regel um 19.30 Uhr

Bürgerversammlung:
Aufgrund der Corona-Krise wurde noch keine Bürgerversammlung im Jahr 2020 abgehalten. Nach entsprechender Lage wird ein Termin rechtzeitig bekanntgegeben (Voraussichtlicher Ort: Dorfheim Junkenhofen).

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25. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 25

Sachverhalt

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25.1. Corona-Krise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 25.1

Sachverhalt


  • Öffnung Parteiverkehr im Rathaus ab 18.05.2020

Ab diesen Zeitpunkt ist keine telefonische Voranmeldung mehr nötig.
 
Weiterhin gilt:
Beim Betreten des Rathauses muss eine Mund-Nasenabdeckung getragen werden.
Es muss sich jeder Besucher des Rathauses in eine Liste eintragen (Eingangsbereich).
Hygiene- und Abstandsregeln müssen zwingend eingehalten werden.

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26. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 26
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26.1. Antrag auf Vorbescheid - Anbau einer Wohneinheit mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr. 733) der Gemarkung Gerolsbach - (Außenbereich: Schachach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 26.1

Sachverhalt



Grundflächenzahl:                0,289

Geschossflächenzahl:        0,430

Baumassenzahl:                0,353

Wohnfläche:                        129,42

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.11.2020 16:31 Uhr