Datum: 09.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Festlegung des Sitzungsortes während der aktuellen Corona-Pandemie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die heutige Gemeinderatssitzung wurde wieder in den angstamten Sitzungsort im Sitzungssaal des Rathauses Gerolsbach verlegt. Dies hat nachstehende Gründe:
- Die Benutzung der Schulturnhalle ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden (Auf-/Abbau der Tische/Stühle, Reinigung, etc.) und der anlaufende Schulbetrieb wird in Teilen gestört
- Die Schulturnhalle ist für eine Gremiumssitzung nur beschränkt geeignet (schlechte Akustik, keine technische Ausstattung, dgl.)
Verschiedene Gemeinderatsmitglieder haben bereits geäußert Sitzungen im Sitzungssaal im Rathaus zu bevorzugen.
Beschluss
Es wird beschlossen unter Einhaltung der Hygienevorschriften die zukünftigen Gemeinderatssitzungen, auch während der Corona-Pandemie, im Sitzungssaal des Rathauses abzuhalten. Hierbei wird die Einschränkung der Besucherzahl in Kauf genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Windkraft Gerolsbach - Bericht des Geschäftsführers über die Entwicklung des ersten Halbjahres 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Herr Franz Xaver Koller, Geschäftsführer berichtet über die aktuellen Ergebnisse der Bürgerwindräder Gerolsbach:
Technische Verfügbarkeit der Anlagen 30.6.2020 99,2 %
(2019 98,9 %)
(2018 97,5 %)
Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung:
Brutto-Stromerzeugung 30.6.2020 10,708 Mio kWh
Planwert 8,691 Mio kWh
Überschreitung + 2,017 Mio kWh
= + 23,2 %
Vergleich Gesamtjahr 2019 18,2 Mio kWh (+ 12,9 % über Planwert)
Gesamtjahr 2018 15,3 Mio kWh (- 5 % unter Planwert)
BWA-Zahlen 30.6.2020 30.6.2019
Umsatzerlöse/Stromertrag 935 T€ 895 T€ (+ 40 T€)
Gesamtkosten 618 T€ 585 T€ (+ 33 T€)
Betriebsergebnis 316 T€ 309 T€ (+ 7 T€)
Vorläufiges Ergebnis 228 T€ 210 T€ (+ 18 T€)
Bilanz 2019
Umsatzerlöse/Stromertrag 1.581 T€ (Planerlöse 1.420 T€)
Überschreitung Planerlöse 161 T€
Jahresüberschuß 174 T€
Finanzkraft – CashFlow 2019 1.219 T € (2018 977)
daraus zu bedienen:
- Zins/Tilgung Projektfinanzierung 775 T€
- Entnahme für Annuität KU 92 T€
- Zinszahlung BEG (1.095 T€ - 3% 33 T€
( 550 T€ - 2,5 %) 14 T€
= Liquiditätsüberschuß 305 T€
Die wichtigsten Zahlen aus der GuV zur Bilanz 2019:
Abschreibungen auf Sachanlagen 844 T€
Zinsaufwand Bankverbindlichkeiten 196 T€
Vollwartungsvertrag Nordex 186 T€
Grundstückskosten 47 T€
Technische Betriebsführung 32 T€
Zuführung Rückstellung Rückbaukosten 26 T€
Versicherungen 13 T€
Strombezug Eigenverbrauch 12 T€
Beratungs-/Abschlusskosten 10 T€
Kosten Geschäftsführung 7 T€
Entwicklung Darlehensstand Projektfinanzierung (Ursprungs-DA 10,0 Mio €)
30.6.2020 8.140 T€ (Rückführung 295 T€)
31.12.2019 8.435 T€
31.12.2018 9.015 T€
(Tilgung Gesamtjahr 2020 590 T€)
Planmäßiges Tilgungsende der Projektfinanzierung ist der 30.6.2032.
Ferner ist eine Bank-Bürgschaft gegenüber dem LRA PAF für kalkulierte Rückbaukosten über 513 T€ gestellt. Diese kalkulierten Kosten wurden aus den bisherigen Liquiditätsüberschüssen in voller Höhe angespart.
Entwicklung flüssige Mittel/Guthabensaldo Bank:
30.6.2020 1.480 T€ (Erhöhung 427 T€)
31.12.2019 1.053 T€
31.12.2018 489 T€
Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 500 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre. Diese Rücklage steht der Windkraftgesellschaft nach Tilgungsende der Projektfinanzierung zur freien Verfügung.
Das Jahr 2019 war in den 4 Jahren der Betriebstätigkeit was die erzeugte Strommenge und auch die Umsatzerlöse bzw. das Jahresergebnis betrifft das beste Geschäftsjahr. Bei der bisherigen Entwicklung im laufenden Jahr 2020 kann von ähnlichen Ergebnissen wie im Vorjahr ausgegangen werden. Die Planwerte sollten auf alle Fälle erreicht werden.
Fazit:
Der bisherige Verlauf seit Inbetriebnahme passt – wir können zufrieden sein!
Zur Kenntnisnahme
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4. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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4 |
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4.1. Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung, Doppelgarage und Erweiterung Wohnraum auf dem Flurstück (FlNr.) 630 der Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Garbertshausen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Grundfläche Neubau: 98m²
Bruttorauminhalt Neubau: 742m³
Nutzfläche: 155m²
(Anmerkung: Ob eine
Privilegierung für Landwirtschaft vorliegt wurde nicht geprüft)
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4.2. Antrag auf Umbau einer bestehenden Lagerhalle auf dem Flurstück (FlNr.) 1237 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Riedern)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Gewerbliche Nutzfläche: 113,08 m² (+Hackschnitzelheizung)
Brutto-Rauminhalt: 769 m³
(Anmerkung: Ob eine Privilegierung fü
r Landwirtschaft vorliegt wurde nicht geprüft)
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4.3. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Halle für Maschinen und Agrarerzeugnisse + Kompostierfläche auf dem Flurstück (FlNr.) 1112 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich Breitsamet)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Grundfläche: 1.430 m²
Geschossfläche: 1.020 m²
Umbauter Raum: 9.412 m³
(Anmerkung: Ob eine Privilegierung für Landwirtschaft vorliegt wurde nicht geprüft.
Im Gemeinderat wurde am 13.03.2019 einem Antrag auf Neubau einer Hofzufahrt nach Breitsamet stattgegeben. Die Umsetzung der Zuwegearbeiten wurde bis dato nicht umgesetzt)
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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5. Vorstellung des Gesamtkanalsanierungskonzepts; Beschlussfassung über die weitere Sanierungs- bzw. Erneuerungsausführung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Verwaltungsratssitzung am 20.08.2019 (18.12.2019) erläutert, wurde das gemeindliche Kanalnetz in den letzten Jahren kontinuierlich gespült und optisch untersucht (2012 Alberzell; 2014 Hauptsammler, 2017 Strobenried, Teile von Gerolsbach, 2018 Teile von Gerolsbach, 2019 Singenbach, Teile von Gerolsbach, 2020 Klenau/Junkenhofen und Rest Gerolsbach). Die gewonnenen Erkenntnisse wurden, wie letztes Jahr beschlossen, in ein Gesamtkanalsanierungskonzept eingearbeitet (siehe Erläuterungsbericht).
Die zusammengefasste Auswertung ergibt nachstehendes Sanierungsbild.
(Weitere Details werden anhand von Plänen in der Gemeinderatssitzung erläutert)
Renovierungs- (Schlauchlining) und Erneuerungsmaßnahmen
Sanierungs-, Reparatur- und Schachtsanierungsmaßnahmen
Die Sanierungskosten der einzelnen Projekte gliedern sich wie folgt:
Fördermöglichkeit:
Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der sog. Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018). Der Schwerpunkt liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen (Reparaturen werden nicht gefördert!). Im Dezember 2019 hat das Kommunalunternehmen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid im Rahmen der Härtefallregelung nach RZWas 2018 erhalten (Was ist die Härtefallregelung: Ein Härtefall liegt vor, wen die sog. Pro-Kopf-Belastung (PKB) in einem Satzungsgebiet über einer der vorgegebenen Härtefallschwellen liegt)
Der Fördersatz liegt zwischen 50% bis 90% der tatsächlichen Kosten, Minimum bei 180,- € pro renovierten Meter Abwasserkanal bzw. 360 € pro erneuerten Meter Abwasserkanal.
Die Richtlinie ist noch bis 31.12.2021 gültig (Vor Ablauf dieses Datums müssen alle Maßnahmen schlussgerechnet sein!)
Alternativ:
Voraussichtlich Anfang 2021 wird die Möglichkeit bestehen, dass ein neuer Bescheid nach der „RZWas 2021 (Härtefallregelung)“ beantragt werden kann und gleichzeitig der alte Bescheid außer Kraft gesetzt wird. Vorteil wäre, dass ein längerer Förderzeitraum (bis 2024) gilt. Nachteil könnte sein, dass die Fördersätze sinken (Wobei derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Fördersätze gestalten).
Finanzierung:
Die Reparaturkosten müssen im Rahmen der Abwassergebühren ausgeglichen werden. Die Renovierungs- bzw. Erneuerungskosten können im Rahmen von Beiträgen oder über die Abwassergebühren erhoben werden (Eine Neuberechnung der Globalkalkulation wurde im April 2020 beauftragt).
Beschluss
Das Kommunalunternehmen Gerolsbach wird beauftragt, die notwendigen Reparatur-, Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten am gemeindlichen Kanalnetz im Jahr 2021 durchzuführen. Hierbei müssen die Fördermöglichkeiten der RZWas 2018 berücksichtigt werden. Nach Vorlage der neuen Globalberechnung wird im Gemeinderat festgelegt wie die Finanzierung dieser Arbeiten ausgestaltet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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6. Sanierung Hofmarkstraße - Vorstellung Ausführungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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6 |
Sachverhalt
Wie in den vorhergehenden Gemeinderatssitzungen beraten wurden die Ausführungspläne für die Sanierung der Hofmarkstraße in Gerolsbach erarbeitet (Pläne werden noch übersandt).
Die Baukostenberechnung (Straßenbau, Bepflanzung, Brückensanierung, Beleuchtung, Nebenkosten) beziffert sich auf circa. 280.000 €, Brutto. Die Honorarkosten für Ingenieurleistungen beziffern sich auf ca. 41.000 €.
Nach positiver Beschlussfassung kann der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (60%) ausgearbeitet und an die Regierung von Oberbayern (Städtebauförderung) gestellt werden. Parallel kann die Ausschreibung vorbereitet erstellt und versandt werden.
Beschluss
Den aufgezeigten Ausführungsplänen und dem Kostenrahmen wird zugestimmt. Die Zuwendung kann beantragt und die Ausschreibung durchgeführt werden. Der Bürgermeister o. V. i. A. wird bevollmächtigt, vorbehaltlich der Förderzusage, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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7. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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7 |
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7.1. Erlass der 4. Einbeziehungssatzung Gerolsbach "Münchner Straße"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2020 beraten, soll für einen Teilbereich an der Münchener Straße in Gerolsbach eine Einbeziehungssatzung erlassen werden (Entwurfsplan wurde übersandt). Zielsetzung ist es, auf einer bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägten Außenbereichsfläche die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen. Durch einzelne Festsetzungen soll sich das Vorhaben in den vorhandenen Bestand
einpassen. 
Beschluss
Für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gerolsbach (Teilflächen der Fl.Nrn.53 und 53/3 - Umgriff
siehe Planentwurf) wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
Der vorgestellte Entwurf in der Fassung vom 09.09.2020 wird gebilligt.
Die Einbeziehungssatzung ist gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Antrag UB-Gruppierung _ Beschaffung eines Elektro-Dienstwagens und Errichtung einer Ladestadion.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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8 |
Sachverhalt
Mit Mail vom 26.08.2020 stellte die UB-Gruppierung einen Antrag auf Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes. Weitere Unterlagen wurden nicht übersandt.
Die UB-Gruppierung erklärte nur vages und konnte kein Konzept, keinen Standort, keine Kosten, etc. mitteilen.
GRM Wilhelm Reim regt an die Fahrtkosten für Dienstfahrten getrennt nach Einrichtungen (Gemeindeverwaltung/Kindergarten) der letzten Jahre herauszufiltern und die Zahlen dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Einer Beschaffung eines Elektro-Dienstwagens und Errichtung einer Ladestation wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.
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9. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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9 |
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9.1. Provisorische und neue Trinkwasserleitung nach Einsassen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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9.1 |
Sachverhalt
05.08.2020 1. Rohrbruch Gussleitung Alberzell – Einsassen (Gussleitung ca. 70 Jahre alt )
06.08.2020 2. Rohrbruch direkt daneben
07.08.2020 3. Rohrbruch ca. 200 m in Richtung Alberzell (Entscheidung - neue Leitung )
Wasserversorgung musste durch THW sichergestellt werden (ca. 900 m
Trinkwasserleitung wurde oberirdisch verlegt)
Notleitung muss 2x in der Woche beprobt/untersucht werden // Abkochgebot für den
OT Einsassen
Kurzfristig mögliche Trasse für neue Leitung erforscht (musste sehr schnell
gehen, da die Notleitung laut Gesundheitsamt nur wenige Wochen bestehen
bleiben darf). Nach Rücksprache mit den Grundbesitzern wurde entschieden die
neue Leitung von Graham nach Einsassen zu verlegen
08.08.2020 Vorortbesprechung mit allen Bauausschussmitgliedern, weiteren Gemeinderatsmitgliedern und Bauhof/Wasserwart
11.08.2020 Notwendiges Material für die neue Leitung wurde errechnet und Auftragserteilung
erfolgte
13-14.08.20 Baustelleneinrichtung Fa. Riedlberger
17-25.08.20 Einbau Wasserleitung inkl. Spülbohrung (Fa. Riedlberger)
26.08.2020 Leitung desinfiziert und abgedrückt
27.08.2020 Wasserproben
01./02.09.20 Anschlussarbeiten neue Leitung - Rückbau Notversorgung
Aufgrund einer Verkeimung der Notwasserleitung inkl. Verteilnetz Einsassen muss das Wasser bis zur Keimfreiheit abgekocht werden (Abkochgebot für Einsassen)
Alle Schritte/Arbeiten wurden unter Aufsicht und in Absprache mit dem Gesundheitsamt ausgeführt (Regelmäßige Besprechung der Wasserproben usw.).
Herzlichen Dank an alle mitwirkenden Helfer, Landwirten und Grundstückseigentümern, Firma Riedlberger, THW, Gesundheitsamt, Landratsamt, Bauausschuss- und Gemeinderatsmitglieder, Gemeindemitarbeiter und natürlich den Einsassener Bürgern.
Zur Kenntnisnahme
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9.2. Vorberatung - Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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9.2 |
Sachverhalt
Die aktuell gültige Hundesteuersatzung (wurde übersandt) stammt aus dem Jahr 2006. Aufgrund verschiedener Veränderungen sollte dieses Satzung angepasst/neu erlassen werden. Unter anderem sind bereits 15 Hundekotbehälter („Hunde-WC“) im Gemeindegebiet aufgestellt. Aktuell liegt ein weiterer Antrag von GRM Oliver Eisert auf Aufstellung von zwei zusätzlichen Hundekotbehältern vor.
Im Vorfeld werden nachstehende Informationen für eine Entscheidungsfindung bekanntgegeben:
Aktuelle Hundesteuersätze: 25,- € (für den ersten Hund)
30,- € (für den zweiten Hund)
30,- € (für jeden weiteren Hund)
12,50 € (Züchterhunde / 15,- € weitere Züchterhunde)
500,- € (für Kampfhunde)
Steuersatzrahme aus 16 Landkreis- und Umlandgemeinden
16,- € bis 45,- € (für den ersten Hund)
16,- € bis 100,- € (für den zweiten Hund)
16,- € bis 100,- € (für jeden weiteren Hund)
128,- € bis 750,- € (für Kampfhunde)
Aktuelle Anzahl von Hunden im Gemeindegebiet: 260
(ca. 30 Zweithunde / 5 Züchterhunde)
(Keine Kampfhunde)
Steuereinnahmen: ca. 6.600,- €/Jahr
Gemeindliche Aufwendungen für Hunde im Jahr:
Anschaffungskosten Hunde-WC (15 Stück) ca. 4.500,- € (AfA 373,- €)
Sachbearbeitung Hundesteuer inkl. Hundemarken: ca. 1.860,- €
Laufenden Materialkosten (Beutel, Entsorgung, etc.) ca. 500,- €
Personalkosten Entsorgung ca. 11.000,- €
(Hunde-Toiletten werden 1x wöchentlich entleert)
laufende Gesamtaufwendungen/Jahr: ca. 13.733,- €
(Beachte (Hunde-)Steuer = ist eine Geldleistung die ohne Gegenleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden die den gesetzlichen Besteuerungstatbestand erfüllen (hier Art. 3 KAG). Im Gegensatz zu Beiträgen/Gebühren muss bei Steuern keine Kostenkalkulation erfolgen.)
Die aktuelle Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer wurde übersandt.
Zur Kenntnisnahme und weiteren Beratung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen
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9.3. 40-jähriges Dienstjubiläum im Rathaus Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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9.3 |
Sachverhalt
Unser langjähriger Mitarbeiter Peter Demmelmeir konnte am 01.09.2020 sein 40-jähriges Dienstjubiläum im Rathaus Gerolsbach feiern. Bereits am 01.09.1978 war Herr Demmelmeir als Auszubildender in der Gemeindeverwaltung aktiv. Ab 01.09.1980 ist er als Angestellter aktiv. Herr Demmelmeir ist die erste Anlaufstelle im Rathaus und bestimmt hatte schon jeder Gerolsbacher Kontakt. Wir wünschen Herrn Demmelmeir alles Gute und freuen uns weiterhin auf seine Tatkraft im Rathaus.
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9.4. Bericht über aktuelle Baustellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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9.4 |
Sachverhalt
Erschließung BG „Aichmühle“
Die Erschließungsarbeiten laufen nach Plan.
Sanierung Wilhelmstraße
Sanierung Straße nach Kohlstatt
Kanalerneuerung Hofmark, Junkenhofen
Die Kanalerneuerungsarbeiten sind abgeschlossen
Geh- und Radwegbau Gerolsbach nach Lichthausen (BA I)
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9.5. Sachstandsbericht - Kinderbetreuung (Kindergarten / Schule)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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ö
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9.5 |
zum Seitenanfang
9.6. Sachstandsbericht - Wasser/Abwassereinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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8. Sitzung des Gemeinderates
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09.09.2020
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9.6 |
Datenstand vom 03.11.2020 12:22 Uhr