Datum: 13.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Landrat Albert Gürtner und seiner Stellvertreter
2 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
3 Bestellung eines weiteren Feldgeschworenen
4 Bauangelegenheiten
4.1 Antrag auf Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 463 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schleichern)
4.2 Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Flurstück (FlNr.) 245/7 der Gemarkung Gerolsbach
5 Sanierung Propsteistraße Gerolsbach
6 Erneuerung Straßenbeleuchtung Hofmark- und Propsteistraße
7 Klärschlammentsorgung - Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage
8 Dorfheime Junkenhofen und Singenbach - Betrachtung der Heizanlagen
9 Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020
10 Änderung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023
11 Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens für das Jahr 2020
12 Gerolsbacher Weihnachtsmarkt 2020
13 Bekanntgaben / Sonstiges
13.1 Antrag des Bündnis 90/Die Grünen Gerolsbach - Erstellung eines Flächenkatasters
13.2 Geschwindigkeitsmessung am 21.09.2020
13.3 Abkochgebot für den Ortsteil Einsassen aufgehoben
13.4 Bürgerversammlung 2021
13.5 Stellungnahme zur Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen
13.6 Verabschiedung Kämmerer Franz Haberer

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1. Vorstellung des Landrat Albert Gürtner und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der Terminabsage des Landrats vertagt.

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2. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bestellung eines weiteren Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Zur Bestellung als Feldgeschorener hat sich Herr
               Jakob Buchberger, Gröben
beworben.
Zwischenzeitlich hat der langjährige Feldgeschworene Georg Demmelmeir, Gröben mitgeteilt, dass er sein Ehrenamt als Feldgeschorener niederlegt. Der Feldgeschworene Herr Martin Schaipp, Gerolsbach ist kürzlich verstorben. Somit sind aktuell 5 Feldgeschworene im Gemeindegebiet bestellt.
Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz AbmG) sind für jede Gemeinde, sofern möglich, vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Sind weniger als drei Feldgeschworene vorhanden, wählt der Gemeinderat gemäß Art. 11 Abs. 3 Satz 3 AbmG die fehlenden Feldgeschworenen. Die Wahl hat in geheimer Abstimmung nach Art. 51 Abs. 3 GO zu erfolgen
Zur Wahl steht:
               Jakob Buchberger, Gröben 4, 85302 Gerolsbach
Die anschließende Wahl in geheimer Abstimmung nach Art. 51 Abs. 3 GO ergab bei Anwesenheit von 15 stimmberechtigten Mitgliedern, somit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats, gültige JA-Stimmen 13 // gültige Nein-Stimmen 0 // ungültige Stimmen 2.
Eine Vereidigung des neuen Feldgeschworenen wird zeitnah durch den Bürgermeister vorgenommen.

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 4
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4.1. Antrag auf Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 463 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schleichern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt




Eckdaten

Grundfläche:                    980,69m²

Geschossfläche EG:            980,69m³
Geschossfläche OG:            217,50m²

Bruttorauminhalt:         7.058,40m³

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2. Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Flurstück (FlNr.) 245/7 der Gemarkung Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 4.2

Sachverhalt



Eckdaten

Bruttogrundfläche Wohngebäude:                713,19 m²
Bruttogrundfläche Garagen:                        233,64 m²
Geschossfläche:                                713,19 m²
Bruttorauminhalt Wohngebäude:                  2355,00 m³
Bruttorauminhalt Garagen:                           639,00 m³
Wohnfläche Gesamt:                                536,65 m²
Nutzfläche Gesamt:                                203,64 m²

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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5. Sanierung Propsteistraße Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Wie im Bauausschuss vorbesprochen und in der GR-Sitzung am 14.07.2020 beschlossen, soll die Propsteistraße in Gerolsbach komplett, (ohne Unterbau), saniert werden.

Die vom GBU und Gemeinderat gewünschten zusätzlichen Arbeiten wurden ins Angebot mit aufgenommen. Die Angebotssumme der Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG, Neuburg, beträgt 41.559,56€ Brutto.

Die Arbeiten dauern ca. eine Woche und sind für KW 46  eingeplant. Die Anlieger wurden bereits informiert.  

Beschluss

Die Vergabe der Sanierung der Propsteistraße Gerolsbach an die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis über 41.559,56€ Brutto wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Erneuerung Straßenbeleuchtung Hofmark- und Propsteistraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Wie in den GRS am 17.06.2020 und 07.07.2020 beschlossen, werden die Hofmark- und Propsteistraße saniert.
Im Zuge dessen soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Das Bayernwerk Netz GmbH unterbreitet folgendes Angebot:

Propsteistraße        12.345,15€ Brutto
Ersatzbau: 4 Stück
Neubau: 1 Stück

Hofmarkstraße         8.615,35€ Brutto
Ersatzbau: 2 Stück
Neubau:1 Stück

Beschluss

Die Beauftragung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Hofmarkstraße und Propsteistraße) an die Bayernwerk Netz GmbH wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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7. Klärschlammentsorgung - Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Projektvorstellung einer möglichen Klärschlammtrocknungsanlage auf der Zentralen Kläranlage Gerolsbach (siehe Unterlagen)

Beschluss

Die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage an der Kläranlage Gerolsbach wird positiv gesehen. Das Kommunalunternehmen Gerolsbach wird beauftragt weitere Vorplanungen und Gespräche mit Nachbarkommunen voranzutreiben. Der Gemeinderat wird über die weiteren Projektschritte informiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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8. Dorfheime Junkenhofen und Singenbach - Betrachtung der Heizanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Aktuelle Heizanlagen:

Dorfheim Singenbach:

Bestandsanlage

Das Gebäude wird über einen Öl-Niedertemperaturkessel Buderus Logano G115 Baujahr 2002 mit einer thermischen Leistung von 28 kW in Kombination mit einem 140l Heizwasserspeicher beheizt. In der Heizperiode wird auch das Trinkwarmwasser über den Kessel erwärmt. Die Trinkwarmwasserbereitung im Sommer findet über elektrische Durchlauferhitzer statt. Es sind keine Beschwerden über zu geringe Temperaturen in den Räumen bekannt, weshalb von einer ausreichenden Dimensionierung des Kessels ausgegangen wird. Die Wärmeübertragung erfolgt über Heizkörper mit Thermostatventilen. Die Heizkörper werden manuell geregelt. Als Vorlauftemperatur wurde 70°C bei einer Temperaturspreizung von 15K angenommen.

Da es sich bereits um einen Niedertemperaturkessel handelt, besteht keine Austauschpflicht nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine Austauschpflicht nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung besteht ebenfalls nicht, da die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte zuletzt eingehalten wurden.


Dorfheim Junkenhofen:

Bestandsanlage

Das Gebäude wird über einen Öl-Niedertemperaturkessel Viessmann Vitola-biferral-RN Baujahr 1994 mit einer thermischen Leistung von 27 kW beheizt. Es sind keine Beschwerden über zu geringe Temperaturen in den Räumen bekannt, weshalb von einer ausreichenden Dimensionierung des Kessels ausgegangen wird. Die Wärmeübertragung erfolgt über Heizkörper mit Thermostatventilen. Die Heizkörper werden manuell geregelt. Als Vorlauftemperatur wurde 70°C bei einer Temperaturspreizung von 15K angenommen.

Der bestehende Heizkessel ist 26 Jahre alt und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Da es sich bereits um einen Niedertemperaturkessel handelt, besteht jedoch keine Austauschpflicht nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine Austauschpflicht nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung besteht ebenfalls nicht, da die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte zuletzt eingehalten wurden.

Zusammenfassende Betrachtung beider Dorfheime:
Aufgrund der unregelmäßigen Nutzung, hauptsächlich in den Abendstunden, erwies sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht als empfehlenswert. Wegen der geringen Jahresarbeitszahl ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in den vorliegenden Fällen empfehlenswert und i. d. R. auch nicht förderfähig. Daher kann auch der für den Austausch von Ölheizungen mögliche 45% Zuschuss nicht in Anspruch genommen werden. Bei Umstellung auf eine Holzpelletheizung wäre ein Zuschuss möglich.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden verschiedene Heizvarianten wirtschaftlich betrachtet (Öl-Bestandskessel, Holzpelletskessel, Luftwärmepumpe, Öl-Brennwertkessel).

Beschluss

Aufgrund der vorgestellten Daten wird ein zukünftiger Einbau von Pellets-Heizanlagen in den Dorfheimen Singenbach und Junkenhofen favorisiert. Ein Baukostenzuschuss (nach Abzug der Förderung) kann für die Erneuerung der Heizanlagen in Aussicht gestellt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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9. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 9

Beschluss

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden




und damit der Gesamtbeitrag des
Haushaltsplanes
(einschl. der Nachträge)



erhöht um Euro

vermindert um Euro
Gegenüber
bisher
Euro
auf nunmehr
Euro
verändert
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben





197.700
197.700


6.784.000
6.784.000


6.586.300
6.586.300
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben





407.800
407.800



5.074.600
5.074.600



4.666.800
4.666.800


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 650.000 € um 650.000 € erhöht und damit auf 1.300.000 € neu festgesetzt.

§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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10. Änderung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 10

Beschluss

Dem geänderten Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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11. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 11

Beschluss

Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2020 als Anlage zum Haushaltsplan 2020 wird zugestimmt. Weisungen werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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12. Gerolsbacher Weihnachtsmarkt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In Anbetracht der aktuellen Situation stellt sich die Frage, ob der Gerolsbacher Weihnachtssmarkt unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienevorschriften stattfinden soll.


Antrag auf Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer:
Das Geld, das sich die Gemeinde durch die Absage des Weihnachtsmarkts spart, soll an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet werden.


Abstimmungsergebnis: 1:14

GRM Stefan Maurer stimmte mit Ja.

Beschluss

Zur Beratung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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13. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 13
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13.1. Antrag des Bündnis 90/Die Grünen Gerolsbach - Erstellung eines Flächenkatasters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö beschließend 13.1

Sachverhalt

Trotz zahlreicher Bemühungen ist der Abwärtstrend beim Artenschutz in Deutschland ungebrochen. Durch intensive Nutzung und Düngung verschwinden artenreiche Wiesen und mit ihnen Lebensraum und Nahrungsgrundlage zahlreicher Insekten.
Seit 1990 ist die Zahl der Grünland-Schmetterlinge um 35 % zurückgegangen. Nur 37 % der
Wildbienenarten sind in ihrem Bestand ungefährdet. Viele spezialisierte Arten bleiben in unserer intensiv genutzten Landschaft mit fehlenden Landschaftsstrukturen und extensiv genutzten Flächen auf der Strecke. Es droht der Verlust wichtiger Ökosystemleistungen, die bisher selbstverständlich in Anspruch genommen werden. Der Rückgang biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften ist aus ökologischen wie ökonomischen Gründen kritisch zu bewerten (z.B. UBA 2015). Das Ergebnis des durch die ÖDP initiierten Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zeigte in aller Deutlichkeit, dass sich weite Teile der Bürger der Problematik des Artenrückgangs bewusst sind und Maßnahmen, die die Situation verbessern, fordern. Es zeigte sich aber auch, dass Artenschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angegangen werden muss, in der jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig zu werden hat. Natürlich kommt der Landwirtschaft als flächenmäßig größtem Nutzer (47,7 % der Fläche, Stand 2013) eine hohe Verantwortung zu, wobei es sich allerdings um Flächen handelt, die an erster Stelle einen Ertrag erzielen sollen.

Kommunale Flächen unterliegen nicht diesem Zwang, meist handelt es sich um sogenannte „Eh da - Flächen“: Das sind Flächen in Agrarlandschaften mit ihren Siedlungsbereichen, die weder einer landwirtschaftlichen noch einer gezielten naturschutzfachlichen Nutzung unterliegen. Begründungen für einen Fokus auf Artenschutz auf kommunalen Flächen finden sich z.B. in der bayrischen Verfassung (Art. 141), im Bundesnaturschutzgesetz § 1 (1) und § 2 (4), in der Agenda 2030 (Ziel 15) und in der bayrischen Biodiversitätsstrategie (2008). Im aktuellen Biodiversitätsprogramm 2030 ist zu lesen: S. 76: „4.8. Städte und Dörfer: Siedlungsbereiche und Natur erscheinen auf den ersten Blick gegensätzlich. Städte und Dörfer können jedoch artenreiche Refugien für Pflanzen- und Tierarten sein. Sie zeichnen sich oft durch ein kleinräumiges Mosaik unterschiedlichster Lebensraumtypen und einen großen Strukturreichtum aus. Typische Lebensräume sind z. B. Parkanlagen, Friedhöfe und Gärten mit altem Baumbestand und Magerwiesen, Streuobstwiesen, Gebüsch- und Heckenstrukturen. Siedlungen bieten auch Ersatz- oder zusätzliche Lebensräume für spezialisierte Arten.“ S. 78 „Handlungsbedarf: Nach wie vor ist in den meisten Städten und Dörfern Bayerns ein starkes Siedlungswachstum zu verzeichnen. Besonders wichtig ist es deshalb, bei der Siedlungsentwicklung wertvolle Grünflächen und Biotopstrukturen für Mensch und Natur zu erhalten und sie auch in Neubaugebieten vorzusehen. Kommunale Grünflächen sollten nach Möglichkeit extensiv gepflegt werden. Gewerbe- und Industrieflächen bergen ein riesiges Potenzial für die Anlage naturnaher Grünflächen. Es fehlen jedoch nach wie vor Anreize für Unternehmen, die eigenen Grundstücke entsprechend zu entwickeln.“

Die Handlungsmöglichkeiten auf kommunalen Flächen sind vielfältig und reichen von angepasster Pflege (so wenig wie möglich, so viel wie nötig), Neuanlage von Flächen bis zu einer Vernetzung von Lebensräumen. Damit flächenspezifisch angepasste Maßnahmen zukünftig geplant und nachhaltig umgesetzt werden können, ist zunächst eine Erhebung der kommunalen Flächen bezüglich ihres Zustands und ihrer bisherigen Pflege erforderlich. Diese Gesamtschau, die für Flächen in Abhängigkeit von der Nutzung (z.B. Bolzplatz, Blühfläche, Verkehrsinsel, Straßenrand, Grüngürtel mit Obstbäumen...), der Lage und weiteren Faktoren soll die Basis eines Pflegekatasters darstellen und zukünftig ein artenschutzgemäßes Pflegekonzept der Gemeinde ermöglichen.

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13.2. Geschwindigkeitsmessung am 21.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 13.2

Sachverhalt

Am 21.09.2020 wurde im Zeitraum von 07:00 – 08:30 Uhr an der Kontrollstelle Kreisstraße PAF1 Höhe Einmündung Einsassen, außerorts bei erlaubter Geschwindigkeit 60 km/h eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.

Nachfolgendes Ergebnis wurde erzielt

Durchlauf:                        39 Fahrzeuge
Anzeigen:                        0
Verwarnungen:                1
Fahrverbote:                        0
Gesamtbeanstandung:        1
Erlaubte Geschw.:                60 km/h
Schnellster:                        83 km/h
Quote:                                2,56 %

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13.3. Abkochgebot für den Ortsteil Einsassen aufgehoben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö informativ 13.3

Sachverhalt

Aufgrund einer Verkeimung im Verteilnetz Einsassen musste das Wasser, wie berichtet, bis zur Keimfreiheit abgekocht werden.  
Das Abkochgebot konnte am Freitag, 25.09.2020 aufgrund mehrfacher negativer Testergebnisse aufgehoben werden. Alle Schritte/Arbeiten wurden unter Aufsicht und in Absprache mit dem Gesundheitsamt ausgeführt

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13.4. Bürgerversammlung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö informativ 13.4

Sachverhalt

Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, den 26.11.2020 um 19 Uhr statt.

Um den Hygienevorschriften gerecht zu werden, ist dieses Jahr eine Teilnahme nur mit Voranmeldung bis zum 13.11.2020 möglich. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage/Rathaus und im Bürgerblatt erhältlich.  Verspätet eingereichte Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Der Veranstaltungsort richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen, um den vorgeschriebenen Abstand einhalten zu können.  

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13.5. Stellungnahme zur Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 13.5
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13.6. Verabschiedung Kämmerer Franz Haberer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 13.6

Sachverhalt

Unser langjähriger Kämmerer verabschiedet sich nun (fast) in den Ruhestand. Bereits ab 01.11.2020 tritt er seine wohlverdiente (Un)Ruhephase im Rahmen des Altersteilzeitmodells an. Franz bleibt aber weiterhin unserer Gemeinde treu, da er zwar ein gebürtiger Pfaffenhofener ist, aber bereits seit 1989 in Singenbach wohnhaft ist (Somit gilt er ja nun seit circa einem Jahr nicht m ehr als „Zuagroasta“).
In Singenbach gründete Franz mit seiner Frau Hedwig eine Familie und erzog 3 Kinder (Wobei zwei auch den beruflichen Weg Ihres Vater`s eingeschlagen haben). Neben seinerZahlenaffinität gilt seine große Leidenschaft der Musik. In zahlreichen Band`s war und ist Franz der Taktangeber (Schlagzeuger, Gitarrist und Sänger). Legendär sind dabei seine Auftritte am Gerolsbacher Bürgerfest vor dem Rathaus.

Beruflicher Werdegang:
Nach seiner Schulzeit (Übrigens: Im Abschlusszeugnis stand damals schon „Franz arbeitet ruhig, gleichmäßig, gewissenhaft und fleißig“) trat Franz am 01.09.1973 seine Ausbildung im öffentlichen Dienst an, genauer im Landratsamt Pfaffenhofen (Dies war noch weit vor der Gebietsreform). Seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten endete am 25.08.1976. Übrigens diese absolvierte er als 3. Bester in Bayern (Notenschnitt: 2,04 – Grundzüge der HH-Wirtschaft Note 1!!!!).
Seit 26.08.1976 ist er nun ununterbrochen in der Kommunalverwaltung tätig. Im LRA war er in den Gebieten Schülerbeförderung und Zentrale Buchungsstelle eingesetzt. Ab 01.01.1979 wechselte Franz zur Gemeindeverwaltung Gerolsbach (Zu diesem Zeitpunkt war die Gemeindeverwaltung mit nur einer Vollzeitstelle, einer Halbtagskraft und einem Auszubildenden besetzt und der Bürgermeister hieß Georg Geißler). Gleich zu Beginn seiner neuen Tätigkeit war Franz unser
Kämmerer. Noch im selben Jahr begann für Ihn der zweijährige
Angestelltenlehrgang II (Nunmehr Beschäftigtenlehrgang II) den er 1981
erfolgreich als Verwaltungsfachwirt abschloss. „In einem Schreiben vom 22.08.1979 zur Anmeldung für den AL II hieß es bereits
„Herr Haberer ist überwiegend als Kämmerer tätig und somit für die Gemeinde unentbehrlich“ Zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen absolvierte Franz, unter anderem beendete er 1997 eine 2-jährige Weiterbildung zum Verwaltungsbetriebswirt. Neben seinen Kämmereraufgaben etablierte er als Administrator die EDV in der Gemeindeverwaltung. Bis heute kümmert er sich um diese umfänglichen
Aufgaben. Seit 2008 bis Ende 2019 war Franz zusätzlich noch als Vorstand des Kommunalunternehmens tätig. Gemeindliches
In seiner nunmehr über 40-jährigen Tätigkeit in unserer Gemeinde Gerolsbach hat Franz so einiges erlebt. Unter seiner „Kämmererherrschaft“ waren drei verschiedene Bürgermeister (Georg Geißler, Josef Rieß, Martin Seitz) und zahlreiche Gemeinderatsmitglieder tätig. Steht`s war er bedacht, dass die zahlreichen Anliegen finanziert werden konnten. So viel in seiner Tätigkeitszeit der Aufbau der Zentralen Wasserversorgung, Neubau der Grundschule, die Errichtung der Dorf- und Feuerwehrheime,
Einführung der EDV, Neubau Bauhofareal, Erschließung zahlreicher Wohn- und Gewerbegebiete, D-Mark auf Euro-Umstellung, Sanierungen etliche Kilometer Straßen, Kanalleitungen, Wasserleitungen.
Anhand des Haushaltsvolumens von 1979 mit ca. 3,89 (Vw. 1,86 / Vm. 2,03) DMark bis zum Haushaltsvolumen 2020 mit ca. 11,25 Mio. Euro, +
Kommunalunternehmen kann man sehen, dass unser Franz fast eine halbe Milliarde Euro in unserer Gemeinde verwaltet hat.
Als Gründungsvorstand des Kommunalunternehmens Gerolsbach trug Franz maßgeblich an der Ausstattung der gemeindlichen Dächer mit PV, der Neubaumaßnahmen Zentrale Kläranlage und Rathaus, sowie der Errichtung der Windräder und der kürzlich abgeschlossenen Schulhaussanierung bei. Hierbei führte er ganz nebenbei die doppische Buchführung, neben der kameralen Buchführung ein. Herr Haberer ist das finanzielle Gewissen von Gerolsbach. Er verkörpert einen
aufgeschlossenen, umsichtigen, fleißigen und loyalen Angestellten, der stets bestrebt war die Gemeinde Gerolsbach voranzubringen.
Wir wünschen Franz für seinen neuen Lebensabschnitt alles Gute, viel
Gesundheit und Freude. Und wir hoffen, dass er noch eine lange Zeit mit Rat und Tat zur Verfügung steht und unseren neuen Kämmerer Roland Höger unterstützen kann.

In Anlehnung des Liedes „Schönen Gruß, auf Wiederseh'n“ der Toten Hosen
bleibt mir nur noch zu sagen:

Darum sagen wir „Auf Wiedersehn“
Die Zeit mit Dir war wunderschön!
Es ist wohl besser Jetzt zu gehen,
Wir können keine Schulden sehn
Schönen Gruß und auf Wiedersehn“
Alles Gute Franz!!

Datenstand vom 17.11.2020 07:34 Uhr