Datum: 11.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Vorstellung Frau Claudia Förschler, Wildlebensraumberatung Landwirtschaftsamt Pfaffenhofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Frau Förschler hat sich im Sommer 2020 zusammen mit Bürgermeister Seitz und 3. Bürgermeister Schaipp die gemeindlichen Flächen angesehen und stellt nun mögliche Umsetzungsmaßnahmen vor.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat Frau Förschler abgesagt.
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3. Vorstellung der Gebührenbedarfsberechnung der Wasserversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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3 |
Sachverhalt
Herr Pinkert von der beauftragten Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz erläutert die Gebührenbedarfsberechnung.
Eine rege Diskussion entsteht.
GRM Isabell Steurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll wie bisher beibehalten und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.
Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis 4 m3/h 40,00 Euro/Jahr
Bis 10 m3/h 100,00 Euro/Jahr
Ab 10 m3/h 160,00 Euro/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis 2,5 m³/h 40,00 Euro/Jahr
Bis 6 m³/h 100,00 Euro/Jahr
Ab 10 m³/h 160,00 Euro/Jahr
Die Verbrauchsgebühr wird von bisher 0,66 €/m³ auf 1,37 €/m³ (Netto) festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags anzupassen.
Abstimmungsergebnis: 3 : 14
Anmerkung: Mit Ja stimmen GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim und GRM Oliver Eisert.
GRM Stefan Maurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die veranschlagte kalkulatorische Verzinsung soll von 1,- % auf 0,- % festgesetzt und die Verbrauchgebühren entsprechend angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: 1 : 16
Anmerkung: Mit Ja stimmte GRM Stefan Maurer.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vorgestellten Varianten der Gebührenbedarfs-berechnung und stimmt den nachfolgend aufgeführten Gebührensätzen zu.
Bei der Grundgebühr wird analog zur Mustersatzung des Bay. Gemeindetages eine weitere Stufe eingeführt.
Die neue Grundgebühr wird erhöht und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis 4 m3/h 60 €/Jahr (bisher 40,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h 150 €/Jahr (bisher 100,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h 240 €/Jahr (bisher 160,00 Euro/Jahr)
Über 16 m³/h (neu) 290 €/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis 2,5 m³/h 60 €/Jahr (bisher 40,00 Euro/Jahr)
Bis 6 m³/h 150 €/Jahr (bisher 100,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m³/h 240 €/Jahr (bisher 160,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h (neu) 290 €/Jahr
Die Verbrauchsgebühr wird von bisher 0,66 €/m³ auf 1,24 €/m³ (Netto) festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmen GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim, GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer.
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4. Vorstellung der Gebührenbedarfsberechnung der Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt
Herr Pinkert von der beauftragten Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz erläutert die Gebührenbedarfsberechnung.
Eine rege Diskussion entsteht.
GRM Isabell Steurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll wie bisher beibehalten und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.
Bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis 4 m3/h 36,00 Euro/Jahr
Bis 10 m3/h 48,00 Euro/Jahr
Bis 16 m3/h 60,00 Euro/Jahr
Über 16 m³/h 72,00 Euro/Jahr
Bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis 2,5 m³/h 36,00 Euro/Jahr
Bis 6 m³/h 48,00 Euro/Jahr
Bis 10 m³/h 60,00 Euro/Jahr
Über 10 m³h 72,00 Euro/Jahr
Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,38 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,20 €/m³ auf 4,11 €/m³ festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen
Abstimmungsergebnis: 2 : 15
Anmerkung: Mit Ja stimmen GRM Isabell Steurer und GRM Wilhelm Reim.
GRM Oliver Eisert stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll um 50% erhöht und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis 4 m3/h 54 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h 72 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h 90 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 16 m³/h 108 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis 2,5 m³/h 54 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 6 m³/h 72 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m³/h 90 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h 108 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,38 €/m² und die Schmutzwassergebühr entsprechend erhöht.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen
Abstimmungsergebnis: 1 : 16
Anmerkung: Mit Ja stimmte GRM Oliver Eisert.
GRM Stefan Fottner stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die veranschlagte kalkulatorische Verzinsung soll von 1,- % auf 0,- % festgesetzt und die Verbrauchgebühren entsprechend angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: 10: 7
Anmerkung: Mit Nein stimmte GRM Oliver Eisert, GRM Wilhelm Reim, GRM Isabell Steurer, BGM Martin Seitz, GRM Albert Zaindl, GRM Peter Wörle und GRM Xaver Schaipp.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den nachfolgend aufgeführten Gebührensätzen zu.
Die Satzung wird analog der Mustersatzung des Bay. Gemeindetages um die Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss ergänzt.
Die neue Grundgebühr wird erhöht und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis 4 m3/h 60 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h 80 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h 100 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 16 m³/h 120 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis 2,5 m³/h 60 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 6 m³/h 80 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m³/h 100 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h 120 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,35 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,20 €/m³ auf 3,74 €/m³ (Die Kalkulationszinsfestsetzung auf 0,- % ist hier berücksichtigt) festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim und GRM Stefan Maurer.
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5. Berechnung der Herstellungs- und Verbesserungsbeitragssätze für die Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
|
ö
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|
5 |
Sachverhalt
Aufgrund der dargelegten Gebührenkalkulation und der beschlossenen Investitionen sollen nach den endgültigen Investitionskostenermittlungen die Herstellungs- und Verbesserungsbeitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung neu kalkuliert werden.
Im Bereich Wasserversorgung sollen folgende derzeit bekannte Maßnahmen Berücksichtigung finden:
- Elektrotechnische Ertüchtigung Zentrale Wasserversorgung
- Erneuerung Pfaffenhofener Str.
- Erneuerung Hausanschluss öffentl., Pfaffenhofener Str.
- Erneuerung Wilhelmstraße
- Erneuerung Einsassen
- Wasserleitungserneuerung 2021+ 2022
- Entsprechende Ingenieurleistungen
Der auf die Bürger umzulegende Aufwand errechnet sich nach Abzug der Fördermittel gem. RZWas.
Im Bereich Abwasserentsorgung sollen folgende derzeit bekannte Maßnahmen Berücksichtigung finden:
- Sanierung Mischwasserkanal Aichacher Str.(Teilbereich):
- Erneuerung Kanal Hofmark 2020
- Renovierung + Erneuerung lt. Gesamtkanalsanierungskonzept
- Zentrale Kläranlage
- Entsprechende Ingenieurleistungen
Der auf die Bürger umzulegende Aufwand errechnet sich nach Abzug des Straßenentwässerungs-anteils und der Fördermittel gem. RZWas.
Beschluss
Das Kommunalunternehmen wird beauftragt die Herstellungs- und Verbesserungsbeitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu überrechnen. Die entsprechenden Bedarfsberechnungen sollen an ein externes Büro vergeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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6. Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2019 und Stellungnahme der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2019 wurde vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2019 wird bekannt gegeben. Die Verwaltung nimmt zu den Feststellungen im Prüfungsbereich Stellung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Prüfungsberichts und der Stellungnahme der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Feststellung der Jahresrechnung 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschlusses festgestellt.
Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:
Rechnungsergebnis 2019
|
Verwaltungshaushalt
|
Vermögenshaushalt
|
Gesamthaushalt
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Soll-Einnahmen
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6.899.356,10 €
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7.900.816,11 €
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14.800.172,21 €
|
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
15,00
|
0,00 €
|
15,00 €
|
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
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6.899.341,10 €
|
7.900.816,11 €
|
14.800.157,21 €
|
Soll-Ausgaben
|
6.899.341,10 €
|
7.900.816,11 €
|
14.800.152,21 €
|
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
|
6.899.341,10 €
|
7.900.816,11 €
|
14.800.157,21 €
|
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
|
|
|
Feststellung des Ist-Ergebnisses
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
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6.915.050,64 €
|
8.031.109,93 €
|
14.946.160,57 €
|
Ist-Ausgaben
|
7.029.634,92 €
|
7.916.525,65 €
|
14.946.160,57 €
|
Ist-Überschuss (+)
|
|
+ 114.584,28 €
|
0,00
|
Ist-Fehlbetrag (-)
|
-114.584,28
|
|
0,00 €
|
Beschluss
Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschlusses festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Entlastung der Jahresrechnung 2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
11.11.2020
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Jahresrechnung 2019
Beschluss
Zur Jahresrechnung 2019 wird mit den im Beschluss vom 14.04.2020 festgestellten Ergebnissen Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
BGM Martin Seitz hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung dieses TOP`s nicht teilgenommen (Art. 49 GO).
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9. Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
11.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die aktuelle Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach versagt seinen Dienst. Eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht rentabel.
In Zusammenarbeit mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach wurden drei Angebote für eine neue Tragkraftspritze (PFPN) eingeholt. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote wurden dabei besprochen.
Nach Auswertung aller Kriterien ist festzustellen, dass das kostenmäßig geringfügig teurere Modell (Mehrpreis 135,41 €, Brutto (Gesamt: 15.072,29 €) am wirtschaftlichsten darstellbar ist (Neben den Anschaffungskosten wurden Kriterien auf Wartungsintervalle, Wartungsstandorte und Bedienbarkeit begutachtet).
Beschluss
Es wird empfohlen die benötigte Tragkraftspritze zu einem Kaufpreis in Höhe von 15.072,29 €, Brutto von der Firma Ziegler, Giengen anzuschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 395 der Gemarkung Strobenried (Ortsrandlage Strobenried)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
10. Sitzung des Gemeinderates
|
11.11.2020
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Beschluss
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben.
Wird keine Genehmigung des Vorhabens in Aussicht gestellt, kann auf Antrag ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Nutzungsänderung und Sanierung zu einem Beherbergungsbetrieb auf dem Grundstück Flurnummer 27 Gemarkung Strobenried (Hauptstraße 5)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
|
11.11.2020
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte das ehemalige Gasthaus Dafelmaier in Strobenried in eine Beherbergungsstätte mit 25 Gästezimmern, Etagen-WC`s, Etagen Nasszellen und Aufenthaltsräume um Nutzen. Somit sollen 55 Gästebetten aufgeteilt in 25 Gästezimmern in dieser Beherbergungsanlage entstehen. Auf dem Grundstück sollen 37 Stellplätze ausgewiesen werden, wobei derzeit 36 eingezeichnet sind (Die Mindestparkplatzanzahl nach GaStellV Nr. 6.3 ist erfüllt).
Nutzfläche: (UG/EG/OG/DG) 797,63 m²
Umbauter Raum: (Hauptgebäude) 3.631,30 m³
Einschätzung:
Bereits im 3. Quartal 2019 wurde von Gemeindeseite an das Landratsamt Pfaffenhofen gemeldet, dass die ehemalige Wirtschaft als Beherbergungsunterkunft verwendet wird. Diese bis dato bestehende Nutzung ist planabweichend zur Baugenehmigung.
Bei der beantragten Nutzungsänderung handelt es sich nach gemeindlicher Einschätzung um einen Sonderbau (abschließende Prüfung erfolgt durch das Landratsamt).
Die beantragte Nutzungsänderung für das Objekt in mitten des Ortes Strobenried erscheint aus städtebaulicher Sicht überdimensioniert und als nicht genehmigungsfähig.
Trotz dieser Einschätzung sollte die Gemeinde planungssichernde Schritte (Zurückstellung § 15 BauGB oder Veränderungssperre § 14 BauGB) -nach Abstimmung mit dem Landeratsamt- prüfen.
Am 09.11.2020 wurden eine Unterschriftenliste der Strobenrieder Bevölkerung gegen die geplante Nutzungsänderung vorgelegt. Diese wird auch dem Landratsamt Pfaffenhofen weitergeleitet.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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12. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
|
11.11.2020
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2020 angekündigt soll eine neue Hundesteuersatzung (in Anlehnung der neuen Mustersatzung) erlassen werden (Unterlagen wurden versandt). Im Vorfeld haben die verschiedenen Fraktionen/Gruppierungen Vorschläge zur Ausgestaltung übersandt:
Bündnis 90/die Grünen (Mail vom 28.09.2020):
40,- € (für den ersten Hund)
55,- € (für den zweiten Hund)
55,- € (für jeden weiteren Hund)
20,- € (Züchterhunde / 25,- € weitere Züchterhunde)
650,- € (für Kampfhunde)
Die Hundesteuersätze sollen alle 2 Jahre auf dem Prüfstand und im Gemeinderat behandelt werden, so dass die Aufwendungen durch die Hundesteuereinnahmen neutralisiert werden.
UB-Gruppierung (Mail vom 04.10.2020):
Es wird kein Handlungsbedarf für eine Erhöhung der Hundesteuersätze gesehen.
Die Personalkosten für die Leerung der Hundetoiletten wird als zu hoch eingeschätzt. Es wird vorgeschlagen einen geringfügig Beschäftigten für die Entleerungsintervalle einzustellen. Weiter wird eine detailliertere Kostenaufschlüsselung, wie bis dato vorgelegte, gefordert.
Nach Recherche in der Gemeindeverwaltung könnten Personalkosten bei Einstellung eines geringfügig Beschäftigten für die Entleerungsintervalle der Hunde-WC in Höhe von 3.000 bis 4.000 € eingespart werden.
Im Vorfeld wurde von GRM Oliver Eisert ein Antrag auf Aufstellung zweier weiterer Hundetoiletten (Erste Einfahrt Riederner Äcker / Höhe Riedern) gestellt.
CSU-Fraktion (Mail vom 09.10.2020)
50,- € (für den ersten Hund)
60,- € (für den zweiten Hund)
60,- € (für jeden weiteren Hund)
Keine Angaben (Züchterhunde / keine Angaben weitere Züchterhunde)
650,- € (für Kampfhunde)
Die Hundesteuer soll jährlich Anhand eines Index (z.B. Inflationsausgleich oder Lohngleitindex) angepasst werden. Die Verwaltung soll hierbei einen praktikablen und umsetzbaren Vorschlag erarbeiten
Anmerkung Gemeindeverwaltung: Eine Indexgestaltung bei einer Aufwandssteuer ist nicht möglich.
(Begründung: Dies betrifft die Grundprinzipien des Steuerrechts. Die Hundesteuer ist eine zulässige örtliche „Jahres-Aufwandssteuer“. D. h. bei der Festsetzung der Hundesteuer kann zwar von Art. 12 KAG Gebrauch gemacht werden, wonach in Bescheiden über Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmt werden kann, dass sie auch für folgende Zeitabschnitte gelten sollen, jedoch würde eine Regelung wie vorgeschlagen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßen. Danach müssen Eingriffe in die Rechte des Bürgers genau vorhersehbar und berechenbar sein; wobei die Berechenbarkeit im vorliegenden Fall bedeutet, dass sich der exakte Steuersatz unmittelbar aus der Satzung ergeben muss.)
Die aktuell laufenden Kosten belaufen sich auf ca. 13.700 Euro/ Jahr verteilt auf 260 Hunde im Gemeindegebiet. Das entspricht aktuellen laufenden Kosten von ca. 53 Euro pro Hund und Jahr.
Das Aufstellen von Hundetoiletten ist ein Service der Gemeinde an die Hundebesitzer um ihren Pflichten besser nachkommen zu können. Sie entbinden die Hundebesitzer jedoch nicht von Ihrer Pflicht.
FW-Fraktion (Mail vom 03.11.2020)
45,- € (für den ersten Hund)
50,- € (für den zweiten Hund)
50,- € (für jeden weiteren Hund)
25 € (Züchterhunde / keine Angaben weitere Züchterhunde)
750,- € (für Kampfhunde)
Neben der Änderung der Hundesteuersätze soll die Satzung inhaltlich gleichbleiben. Die Hundesteuersätze sollen alle sechs Jahre überarbeitet werden (sprich in jeder neuen Wahlperiode).
(Allgemeine Anmerkung Gemeindeverwaltung: (Hunde-)Steuer = ist eine Geldleistung die ohne Gegenleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden die den gesetzlichen Besteuerungstatbestand erfüllen (hier Art. 3 KAG). Im Gegensatz zu Beiträgen/Gebühren muss bei Steuern keine Kostendeckung erfolgen.)
Satzungstext:
In der neuen Mustersatzung sind verschiedene Kriterien für Steuerermäßigungen (Hunde auf Einöden / Berufsjägern / etc. – Gelb hinterlegt) aufgeführt. Steuerermäßigungen waren in dieser Form in der aktuell gültigen Satzung nicht aufgeführt. Weiter soll zukünftig kein Steuersatz für Züchterhunde mit aufgenommen werden (Züchterhunde obliegen in der neuen Satzung, den allgemeinen Steuersätzen)
Beschluss
Die Hundesteuersätze werden ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
Von 25,- € (für den ersten Hund) auf 45,- €
30,- € (für den zweiten Hund) auf 55,- €
30,- € (für jeden weiteren Hund) auf 55,- €
12,50 € (Züchterhunde / 15,- € weitere Züchterhunde) entfällt (Anlehnung an Mustersatzung)
500,- € (für Kampfhunde) auf 650,- €
Der in der Anlage zu diesem TOP aufgeführte Satzungstext (inklusive Ergänzung der festgesetzten Steuersätze) in der Fassung vom 11.11.2020 wird hiermit gemäß Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als S a t z u n g beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.10.2006 außer Kraft.
Die Hundesteuersätze sollen in jeder neuen Gemeinderatswahlperiode (alle 6 Jahre) neu überprüft und ggf. neu festgesetzt werden.
Die beantragten zwei weiteren Hundetoiletten (GRM Oliver Eisert) werden, an den vorgeschlagenen Standorten, aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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13. Beauftragung eines Ingenieurbüros für Planungsleistungen zur Ausarbeitung einer entsprechenden städtebaulichen Entwicklung (Bauleitplanung) für die Flurnummern 5; 7 und 247/24 Gemarkung Gerolsbach (Gelände an der Raiffeisenbank Gerolsbach)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
|
ö
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|
13 |
Sachverhalt
Für die Planungsleistungen zur Entwicklung des Geländes an der Raiffeisenbank Gerolsbach (Flurnummern 5; 7 und 247/24 Gemarkung Gerolsbach) wurden 3 Ingenieurbüros zur Honorarangebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote wurden vorgelegt, das wirtschaftlichste Honorarangebot legte das IB Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen vor. Dieses umfasst folgende Leistungen:
- Städtebauliches Struktur-/Entwurfskonzept
- Flächennutzungsplanänderung (Teilbereich)
- Grünordnung, Umweltbericht und Eingriffsregelung
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Externe Einholung von Angeboten (Bsp.: Bodengutachten, Lärmschutzgutachten, dgl.)
- Zusammenfassende Erklärung
- Nebenkosten
- § 19 HOAI „Leistungsbild Bebauungsplan“ (Honorarzone II Mindestsatz)
Bruttohonorar 34.457,02 €, Brutto (inkl. 3 Nachlass)
Bevor in das entsprechende Bauleitplanverfahren eingestiegen wird bzw. die Planungsleistungen vergeben werden, muss vorab ein städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) mit der Raiffeisenbank ArGe e. G. abgeschlossen werden.
Beschluss
Das IB Eichenseher Ingenieure, Pfaffenhofen wird mit den Planungen zur Ausarbeitung einer städtebaulichen Entwicklung auf den Grundstücken mit den Flurnummern 5; 7 und 247/24 Gemarkung Gerolsbach, wie vorgestellt, beauftragt.
Vorab ist mit der Raiffeisenbank ArGe e. G. ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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14. Beitritt des angedachten Landschaftspflegeverband auf Landkreisebene
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der angedachte Landschaftspflegeverband auf Landkreisebene verfolg zukünftig nachstehende Ziele.
- Erhaltung, Pflege, ggf. Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung
Erhaltung reizvoller Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und Artenreichtum
Offenhaltung der Kulturlandschaft und Mitwirkung bei entsprechenden Flurbereinigungsverfahren
Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen sowie Pflege und Entwicklung von Biotopverbundsystemen
Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten und anderen geförderten Gebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen im Auftrag der Naturschutzverwaltung
Förderung von naturraumbezogenen Landnutzungskonzepten mit dem Ziel einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Landschaft
Verbreitung und Förderung der Idee des gleichberechtigten Zusammenwirkens zwischen Landnutzern, Naturschutzverbänden und politischen Mandatsträgern
Fachliche Qualifizierung der in Naturschutz und Landschaftspflege Tätigen
Mitwirkung bei der Umsetzung von Ausgleichs‐ und Ersatzmaßnahmen nach Bundes‐ und Landesnaturschutzgesetz
Mitwirkung bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien, insbesondere Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie
Dazu berät informiert und unterstützt der Verband Landwirte und Flächennutzer, berät land‐ und forstwirtschaftliche Unternehmen zur naturschutzfachlichen Optimierung der Bewirtschaftung, arbeitet mit anderen Landkreisen, benachbarten Städten und Gemeinden, Behörden, Verbänden, Landwirten, Flächennutzern, dem öffentlichen Handel und Gewerbe zusammen und wirkt durch Öffentlichkeitsarbeit, Information und Interaktion.
Weitere Unterlagen wurden versandt.
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach bekundet, dass eine Beteiligung an dem Landschaftspflegeverband auf Landkreisebene, auf Grundlage der vorgestellten Rahmenbedingungen, erfolgen soll. Wobei eine maximale finanzielle Beteiligung von 0,55 €/pro Einwohner in Aussicht gestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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15. Neuerstellung eines landkreisweiten Energienutzungsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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15 |
Sachverhalt
Der Landkreis Pfaffenhofen bittet um eine Interessensbekundung, ob sich unsere Kommune an der landkreisweiten Erstellung des Energienutzungsplans beteiligen möchte.
Für jede einzelne Kommune würden die relevanten Daten erhoben und Maßnahmenkataloge ausgearbeitet. Die Daten und Ergebnisse würden des Weiteren landkreisweit aggregiert, um den gemeindeübergreifenden Blick zu wahren.
Die Kosten belaufen sich laut einer Ersteinschätzung insgesamt auf etwa 120.000 €, nach Abzug der Förderung durch das StMWi verbleiben 36.000 €. Dieser Betrag würde – wie von Landrat Gürtner vorgeschlagen – zur Hälfte vom Landkreis übernommen, die andere Hälfte würde nach Einwohnerzahlen anteilig auf die teilnehmenden Kommunen verteilt. Beteiligten sich alle Kommunen, wären pro Kommune Kosten in Höhe von etwa 15 Cent je Einwohner zu veranschlagen.
Sobald Interessenbekundungen dem Landkreis vorliegen, werden die Ausschreibungsunterlagen durch den Landkreis vorbereiten.
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach bekundet Interesse an dem landkreisweiten Energienutzungsplan. Einer Kostenbeteiligung von 15,- Cent /pro Einwohner wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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16 |
Sachverhalt
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16.1. Information - Einbruch im Rathaus und benachbarter Sparkasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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16.1 |
Sachverhalt
Durch den Einbruch wurde nur im Bereich der Gemeindeverwaltung ein Sachschaden in Höhe von circa 7.500 € verursacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gemeindegebiet kürzlich wieder ein verdächtiges KfZ gesichtet und entsprechend die Polizei informiert wurde. Es soll diesbezüglich ein Hinweis im nächsten Bürgerblatt erfolgen.
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16.2. Aktuelle Corona-Situation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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10. Sitzung des Gemeinderates
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11.11.2020
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ö
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16.2 |
Sachverhalt
- Aktuelle Zahlen werden vorgetragen
- Kindergartensituation
Datenstand vom 13.01.2021 11:31 Uhr