Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Antrag auf Errichtung neuer Dachgauben und Erhöhung der bereits vorhandenen Gauben auf dem Flurstück FlNr. 432 Gemarkung Klenau (Außenbereich: Voglhof)
3 Antrag auf Errichtung einer neuen Wohneinheit im Nebengebäude der Flurnummer (FlNr.) 432 Gemarkung Klenau (Außenbereich: Voglhof)
4 Antrag auf Errichtung eines Blockbohlenhauses mit zugehörigen Stellplätzen auf dem Flurstück FlNr. 595 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Eisenhut)
5 Erlass der 1. Einbeziehungssatzung Strobenried "Ost"; Aufstellungsbeschluss
6 Bundestagswahl am 26.09.2021
7 Vorlage der Jahresrechnung 2020
8 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben aus dem Jahr 2020
9 Prüfung der Jahresrechnung 2020
10 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 mit Anlagen
11 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024
12 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2021
13 Bekanntgaben / Sonstiges
13.1 Möglicher Erlass einer Spielplatzsatzung - Vorschläge der Fraktionen und Gruppierungen
13.2 Straßensanierung Harreßer Weg
13.3 Klagemitteilung des Bay. Verwaltungsgericht München gegen die Gemeinde Gerolsbach - Verwaltungsstreitsache Stefan Breyer wegen Bürgerbegehren Gerolsbach
13.4 Sand- und Kiesgrube bei Riedern - Ablaufplanung
13.5 Vogelnistkästen gegen Eichenprozessionsspinner

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Errichtung neuer Dachgauben und Erhöhung der bereits vorhandenen Gauben auf dem Flurstück FlNr. 432 Gemarkung Klenau (Außenbereich: Voglhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Wohnfläche:                 109,77 m²
Bruttorauminhalt:         406,71 m³

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Errichtung einer neuen Wohneinheit im Nebengebäude der Flurnummer (FlNr.) 432 Gemarkung Klenau (Außenbereich: Voglhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Grundfläche:                  140,03 m²
Geschossfläche:          360,17 m²
Bruttorauminhalt:        1106,58 m³

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung eines Blockbohlenhauses mit zugehörigen Stellplätzen auf dem Flurstück FlNr. 595 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Eisenhut)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Folgende Fragen werden gestellt:


Beschluss

Das gemeindliche Einverständnis wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Erlass der 1. Einbeziehungssatzung Strobenried "Ost"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 in Aussicht gestellt, soll für einen Teilbereich des Grundstückes mit der Flurnummer 395 Gemarkung Strobenried eine Einbeziehungssatzung erlassen werden (siehe Entwurfsskizze). 
[Anmerkung: Die Beschlussfassung vom 14.07.2020 ist aufgrund der ermittelten Sachlage obsolet.] 

Zielsetzung ist es, auf einer bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägten Außenbereichsfläche die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen. Durch einzelne Festsetzungen soll sich das Vorhaben in den vorhandenen Bestand einpassen. 




Der Eigentümer bzw. Antragsteller hat bereits im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung  abgegeben.

Beschluss

Für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried (Teilflächen der Flurnummer 395 - siehe Entwurfsskizze) wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bundestagswahl am 26.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 6

Sachverhalt

       Wahlberechtigte im Gemeindegebiet:                ca. 2.900 Personen
  1. Einteilung der Wahlbezirke

Wahlbezirk 1        Gerolsbach                                        
Grundschule Gerolsbach, Schulstr. 5, 85302 Gerolsbach
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017 1.390 Wahlberechtigte _ 648 Urnenwähler)

       Wahlbezirk 2 Alberzell                                         
Dorf- und Schützenheim Alberzell, Petershausener Str. 2,85302 Alberzell
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017 397 Wahlberechtigte _ 210 Urnenwähler)

Wahlbezirk 3 Junkenhofen/Klenau                                 
Dorfheim Junkenhofen, Flurweg 19, 85302 Junkenhofen
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017 356 Wahlberechtigte _ 173 Urnenwähler)

Wahlbezirk 4 Singenbach                                         
Dorfheim Singenbach, Klenauer Str. 2c, 85302 Singenbach
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017 371 Wahlberechtigte _ 197 Urnenwähler)

Wahlbezirk 5 Strobenried                                         
FFW Haus Strobenried (Feuerwehrhalle), Hauptstr. 10, 85302 Strobenried
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017 191 Wahlberechtigte _ 130 Urnenwähler)

Wahlbezirk 6  Briefwahl  I
Grundschule Gerolsbach, Schulstr. 5, 85302 Gerolsbach

Wahlbezirk 7  Briefwahl  II
Grundschule Gerolsbach, Schulstr. 5, 85302 Gerolsbach

Wahlbezirk 8  Briefwahl  III (optional)
Grundschule Gerolsbach, Schulstr. 5, 85302 Gerolsbach
(Aufgrund der Anforderung einer repräsentativen statistische Auswertung (Wahlstatistikgesetz - WStatG)  von Briefwählern muss ggf. ein dritter Briefwahlbezirk installiert werden.)
(Anmerkung: Bundestagswahl 2017  856 Stimmen wurden per Briefwahl abgegeben.)

  1. Festlegung Zehrgeld

Für die Wahlhelfer wird ein Zehrgeld in Höhe von 40,- € festgelegt (Vergleich Bundestagswahl 2017  = 30,- €)

  1. Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Bundestagswahl 
Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters gilt für die Wahl des Deutschen Bundestages am 26.09.2021 für das Wahlgebiet Gerolsbach. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung folgende Besetzung vorgeschlagen:
       Wahlleiter:                        Thomas Kreller
       Stellvertreterin:                Claudia von Suckow
Die Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters werden der Aufsichtsbehörde angezeigt.

Beschluss

Den aufgeführten Vorschlägen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Vorlage der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2020. Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:  
Rechnungsergebnis 2020


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
6.865.009,90 €
2.810.911,96 €
9.675.921,86 €
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
             0,00
              0,00 €
               0,00 €
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
6.865.009,90 €
2.810.911,96 €
9.675.921,86 €
Soll-Ausgaben
6.865.009,90 €
2.810.911,96 €
9.675,921,86 €
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
6.865.009,90 €
2.810.911,96 €
9.675,921,86 €
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
              0,00 €                      
              0,00 €
                0,00 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Ist-Einnahmen
6.893.948,69 €
2.925.496,24 €
9.819.444,93 €
Ist-Ausgaben
6.979.594,18 €
2.839.850,75 €
9.819.444,93 €
Ist-Überschuss (+)

+ 85.645,49 €
 0,00 €
Ist-Fehlbetrag (-)
  • 85.645,49 €

             0,00 €


Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme.

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8. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben aus dem Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen sind im Laufe des Rechnungsjahres 2020 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die lt. Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu genehmigen sind (überplanmäßig: über 9.250 €, außerplanmäßig über 4.625 €):


Die Ausgaben waren unabweisbar. Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen bei den angegebenen Haushaltsstellen.

Beschluss

Die über-/und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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9. Prüfung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind auf ihre Verpflichtung zur gründlichen, gewissenhaften und sachgerechten Wahrnehmung der Prüfung aufmerksam zu machen. Sie sind auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 20 Abs. 1 GO) und zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) hinzuweisen.


Antrag GRM Stefan Maurer:
Die örtliche Rechnungsprüfung soll für das Jahr 2020 vom gesamten Gemeinderat durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis:        2 : 14 

GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.

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10. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 mit Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung wurden die noch offenenFragen der Fraktionen/Gruppierungen bereits beantwortet. Sollten zwischenzeitlich noch weitere Fragen hinzugekommen sein, bitte diese bis Montag, 19.04.2021, 10:00 Uhr schriftlich an r.hoeger@gerolsbach.de richten.
Der Haushaltsplan 2021 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2021 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2020 – 2024 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt; er schließt im 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                6.421.100 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.619.500 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.200.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        320 v.H.
                       b) für die Grundstücke (B)                                320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                320 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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11. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 11

Sachverhalt

Vorstellung Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 – 2024.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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12. Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 12

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens wurde im Finanzausschuss vorberaten. Die Veränderungen gegenüber der letzten Finanzausschusssitzung wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugeschickt. Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Wirtschaftsplan 2021 unverändert zuzustimmen.

Beschluss

Dem Wirtschaftsplan 2021 wird unverändert zugestimmt. Weisungen werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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13. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 13

Sachverhalt

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13.1. Möglicher Erlass einer Spielplatzsatzung - Vorschläge der Fraktionen und Gruppierungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung bekanntgegeben besteht die Möglichkeit eine sog. Spielplatzsatzung zu erlassen. Die Gemeinderatsfraktionen und –Gruppierungen wurden gebeten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

UB-Gruppierung (Mail vom 12.04.2021)
„hier unser Ergebnis für die Beschlussvorlage vom 17. März 2021 - Top 8.2 "Möglicher Erlass einer Spielplatzsatzung" Unsere Wählergruppe UB möchte keinen Erlass für die Spielplatzsatzung.„

CSU-Fraktion (Mail vom 14.04.2021)
„Viele Gemeinden und Städte haben bereits eine Satzung zur Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen. Unser Bürgermeister hat uns in der letzten Sitzung darauf hingewiesen und uns gebeten, dass wir uns über das Thema Gedanken zu machen. Das empfinden wir nicht als verantwortungslos, sondern das zeugt von Verantwortung. Ebenso sind wir in der Gemeinde gut aufgestellt was Spielplätze betrifft. Hier ist auch ein großes Dankeschön an den Bauhof und den vielen freiwilligen Helfern zu richten, die unsere Spielplätze in Schuss halten. Wie auch in den anderen gemeindlichen Bereichen wird hier stetig investiert um den Kindern bestmögliche Spielmöglichkeiten zu ermöglichen. 
Durch eine Satzung kann die Gemeinde das bestehende Recht detaillieren. Somit wird festgeschrieben welche Standards private Kinderspielplätze nach BayBO erfüllen müssen und ab wann eine eigenständige Errichtung eines Spielplatzes abgelöst werden kann. Somit ist eine solche Satzung zum Wohl der Kinder zu verstehen – Eine kinderfeindliche Politik sieht anders aus. Es macht unserer Meinung nach wenig Sinn, wenn in direkter Nachbarschaft eines öffentlichen Spielplatzes ein privater erbaut werden muss. Nur in diesem Fall ist eine Ablösung überhaupt möglich und dann unserer Meinung nach auch sinnvoll. Mit der Ablösung bezahlt der Bauwerber Geld an die Gemeinde, die das Geld wiederrum für die Pflege der bestehenden Spielplätze nutzen kann. Ebenso können wir den Vorwurf nicht stehen lassen, dass hiermit Profitoptimierung für die Bauträger betrieben wird. Der Betrag zur Ablöse soll unserer Meinung nach den tatsächlich entstehenden Kosten für einen Kinderspielplatz entsprechen. 
Allgemein würden wir eine sachorientierte Politik der UB begrüßen, statt den monatlichen Presseerklärungen (Anmerkung: Zeitungsbericht vom 10.04.2021) gespickt mit Halbwahrheiten und persönlichen Beleidigungen. 

Unser Vorschlag zur Diskussion:
  •        Die Größe der herzustellenden Kinderspielplätze ist anhand der Gesamtwohnfläche zu ermitteln. (1,5m² pro 25m² Wohnfläche – Mindestens jedoch 40m² pro Spielplatz)
  •        Wenn jede Wohnung ein eigenes Stück Garten in geeigneter Größe hat ( > 40m²) kann auf einen gemeinsamen Spielplatz verzichtet werden.
  •        Radius 300m: Wenn ein öffentlicher Spielplatz der Gemeinde Gerolsbach innerhalb dieses Radius liegt, kann eine Ablöse erfolgen. 
  •        Der Ablösebetrag wird nach folgender Formel berechnet: A = (V + KH + KU) x F; 
    • V= Verkehrswert Grundstück für Spielplatz
    • KH = Herstellungskosten pro m² Spielpatz
    • KU = Unterhaltskosten pro m² Spielplatz für 20 Jahre
    • F = Fläche die der Spielplatz laut Berechnung haben müsste
  •        Ordnungswidrigkeiten sollen mit Geldbußen bis 50.000 € geahndet werden.“

Bündnis90/Die Grünen - Gruppierung (Mail vom 20.04.2021)
„..Ein zentrales Element der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Gemeinde Gerolsbach ist die familienfreundliche Gemeindeplanung. Kinder und Jugendliche benötigen Lebensräume. Durch die wachsende Wohnungsdichte ist die Notwendigkeit von Spielgelegenheiten gegeben.
 Aus diesem Grund sind wir dafür eine Satzung zu verabschieden, die vorsieht, dass Investoren, die im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag, größere Wohnbauprojekte und Neubaugebiete realisieren, neue Spielflächen vor Ort schaffen müssen oder alternativ eine Ablösesumme zugunsten des "Spielplatzfonds" leisten. Aus Mitteln dieses "Spielplatzfonds" werden dann nahe gelegene öffentliche Spielplätze aufgewertet.
 In dem Satzungsvorschlag bitten wir zu berücksichtigen, dass größere Wohnbauprojekte von der Verwaltung auch nach §34 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichem Vertrag inkludiert sind, wie auch nach BayBO Art. 7 bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen. 
 Bei der Erreichbarkeit bitten wir um eine Höchstwegstrecke von 250 m Entfernung vom Baugrundstück zu berücksichtigen (Fußweg).
 Die erforderlichen Kinderspielplatzflächen, auch die abgelösten Flächen, müssen mit der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlagen, zu der sie gehören, bereitgestellt und nutzbar sein.
 Besten Dank.

FW-Fraktion
Grundsätzlich spricht sich die FW-Fraktion auch für eine Satzung aus, es müssen aber noch einige Regelungen eingehend diskutiert werden.


Die Vorschläge werden entsprechend ausgewertet und ein Satzungsentwurfsvorschlag erarbeitet.

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13.2. Straßensanierung Harreßer Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö informativ 13.2

Sachverhalt

Die Straßensanierungsarbeiten am Harreßer Weg werden voraussichtlich Mitte Mai durch die Firma Schweiger Straßenbau, Altomünster, ausgeführt.

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13.3. Klagemitteilung des Bay. Verwaltungsgericht München gegen die Gemeinde Gerolsbach - Verwaltungsstreitsache Stefan Breyer wegen Bürgerbegehren Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 13.3

Sachverhalt

Durch die Klageerhebung verzögert sich die in Kraftsetzung des Bebauungsplan und somit werden die festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen auf unbestimmte nicht umgesetzt. Der Antragsteller verhindert die Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen. Die Nachbarschaft kann daher von den bisherigen Planungen und Absprachen nicht profitieren, da dies durch die Klageeinreichung verhindert wird.

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13.4. Sand- und Kiesgrube bei Riedern - Ablaufplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 13.4

Sachverhalt

Der Sand- und Kiesgrubenbetreiber hat einen aktuellen Projektplan und einen Abbauplan zur Übersicht zur Verfügung gestellt.

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13.5. Vogelnistkästen gegen Eichenprozessionsspinner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö informativ 13.5

Sachverhalt

In den letzten Wochen wurden vom Bauhof einige Vogelnistkästen im Gemeindegebiet angebracht, um mit natürlichen Feinden die Eichenprozessionsspinner vorzubeugen.
Die Singvögel sollen die Raupen des Prozessionsspinners „verspeisen“ und so die Ausbreitung derer vermeiden. 

Datenstand vom 13.01.2022 13:43 Uhr