Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von Wohnungen für sozial bedürftige Menschen auf dem Flurstück (FlNr.) 776 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schachach)
3 Antrag auf Neubau einer offenen Güllegrube Durchmesser 24m in Stahlbeton auf dem Flurstück (FlNr.) 379 Gemarkung Gerolsbach (Leithen: Außenbereich)
4 Antrag auf Neubau einer Garage mit Abriss der bestehenden Garage auf dem Flurstück (FlNr.) 724 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schachach)
5 Antrag auf Anbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker auf dem Flurstück (FlNr.) 611 Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Mammertshausen)
6 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 538 der Gemarkung Singenbach (Außenbereich: Dallach)
7 Gewässerrenaturierung Gerolsbach - Pflanz- und Saatarbeiten - Weitere Pflanzarbeiten
8 Antrag GRM Stefan Maurer - Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die einheimische Bevölkerung
9 Erneuerung Straßenbeleuchtung "Blumensiedlung" Singenbach
10 Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt Ingolstadt) und den Gemeinden Aresing und Gerolsbach über den Bau, den Unterhalt und die Verkehrssicherung eines kombinierten Geh- und Radweges von Strobenried nach Oberlauterbach an der Staatsstraße 2045
11 Zuschussantrag Kirchenverwaltung Oberlauterbach
12 Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet
13 Bekanntgaben / Sonstiges
13.1 Aktuelle Coronasituation
13.1.1 Neues Schnell-Testzentrum in Singenbach
13.2 Wasserleitungserneuerung - Kreuzung St-Andreas-Straße/Hofmarkstraße
13.3 Bericht aus dem Schulverband Mittelschule Scheyern
13.4 Gemeinde-/Stadtradeln Aktion - Zeitraum 05.07. bis. 25.07.2021
13.5 Vorschlag - Gemeinde(Rad)-Rundfahrt am 10. oder 24.07.2021

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von Wohnungen für sozial bedürftige Menschen auf dem Flurstück (FlNr.) 776 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schachach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das bereits bestehende Gebäude (schraffiert im Lageplan), welches derzeit als Lager genutzt wird, soll derart umgebaut werden, dass 4 Wohnungen zuzüglich Gemeinschafts- und Hobbyraum zur gemeinsamen Nutzung für ca. 12 Personen entstehen. Der Umbau erfolgt im Rahmen eines privaten sozialen Wohnungsbaus.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Neubau einer offenen Güllegrube Durchmesser 24m in Stahlbeton auf dem Flurstück (FlNr.) 379 Gemarkung Gerolsbach (Leithen: Außenbereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau einer Garage mit Abriss der bestehenden Garage auf dem Flurstück (FlNr.) 724 Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Schachach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Anbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker auf dem Flurstück (FlNr.) 611 Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Mammertshausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück (FlNr.) 538 der Gemarkung Singenbach (Außenbereich: Dallach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt


Folgende Fragen werden gestellt:
  • Situierung des Wohngebäudes und der Garage
  • Höhenentwicklung: u + E + D
  • Dachneigung 42°
  • Kniestock: 50cm 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Gewässerrenaturierung Gerolsbach - Pflanz- und Saatarbeiten - Weitere Pflanzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der GR-Sitzung vom 23.02.2021 wurden die Pflanz- und Saatarbeiten für die ökologische Umgestaltung des Gerolsbachs zum Angebotspreis von 25.809.28 € Brutto an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Es wurde festgestellt, dass im Bereich der Kläranlage sowie in den Wiesenflächen entlang des Gerolsbachs einige Bäume verendet sind. Zudem standen die Pflanzarbeiten im Rahmen des Baugebiets Aichmühle noch aus.
Für die Pflanz- und Vegetationstechnischen Arbeiten an Kläranlage, Baugebiet Aichmühle und Wiesenflächen entlang des Gerolsbach unterbreitete das ausführende Unternehmen ein Nachtragsangebot in Höhe von 6.782,19 € Brutto. 
Da die Pflanzen frühzeitig bestellt werden mussten und die Arbeiten bereits Mitte/Ende April starteten, wurde das Nachtragsangebot angenommen.

Beschluss

Die Vergabe der o. g. Pflanzarbeiten in Höhe von 6.782,19 € an den Bieter wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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8. Antrag GRM Stefan Maurer - Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die einheimische Bevölkerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Mit Mail vom 08.03.2021 stellt GRM Stefan Maurer nachfolgenden Antrag.

„Sehr geehrte Damen und Herren, 
gerne verschriftliche meine bereits mehrfach in der Sitzung vorgetragene und in den Medien nachzulesende Begründung für den Antrag, in Gerolsbach das „Einheimischenmodell“ wieder anzuwenden und konkretisiere diesen weiter.
(Anmerkung siehe hierzu Mail vom 08.03.2021 der Kommunalaufsicht Pfaffenhofen)

BEGRÜNDUNG:
In Gerolsbach werden in einer Art „Baulandbeschaffungsmodell“ die meisten Grundstückseigentümer dazu „gezwungen“ einen Teil der Fläche an die Gemeinde abzutreten, damit es als Bauland ausgewiesen wird. 
(Anmerkung: Welcher Zwang wird ausgeübt? / Welcher Vorschlag wird zur Grundstücksbeschaffung unterbreitet?)
Diese so erlangten Grundstücke werden dann von der Gemeinde ohne gerechte und überschaubare Kriterien abgegeben. Nach dem „Windhundprinzip“, frei nach dem Motto, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, also wer zuerst davon erfährt.
(Anmerkung: Vor Vergabe einzelner gemeindlicher Bauparzellen in den jeweils ausgewiesenen Baugebieten wurden in Gemeinderatssitzungen die Verkaufspreis- und Vergabekriterien festgelegt. Sinngemäße Anwendung fand jeweils der Beschluss vom 25.07.2011 (BG „Bauchwiesen“). Dieser wurde bis dato noch nie beanstandet.)
Bei dieser Art der Gerolsbacher Baulandvergabe entsteht der Eindruck von Selbstbedienung und Spezlwirtschaft. Diesen Eindruck soll durch ein ehrliches, gerechtes und transparentes Baulandvergabemodell, wie es eines in Gerolsbach schon mal gab, entgegengewirkt werden. 
(Anmerkung: Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (Nr. 2006/4271) gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2007 und die Ausweitung des Verfahrens im Jahr 2011 und letztendlich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.05.2013 ist das besagte Baulandvergabemodell nicht mehr rechtskonform)
Deshalb sollen die vorhandenen Grundstücke nach einem Punktesystem vergeben werden. Dabei spielen neben dem finanziellen vor allem auch die persönliche und familiäre Situation eine Rolle, z.B. Kinder. 
Deshalb sollen die Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die einheimische Bevölkerung wie folgt aktualisiert, weiterentwickelt und für alle im Gemeindeeigentum bebaubaren Grundstücke angewendet werden. 
(Anmerkung: Bei der Gewichtung ist zu beachten, dass als Zugangskriterium die Ortsansässigkeit alleine nicht zählt. Zugangskriterien: Vermögens- und Einkommensobergrenzen; Gewichtung: Ortsbezugskriterien max. 50 % // Sozialkriterien min. 50%)  
  • Alle Grundstücke werden durch öffentlichen Aushang sowie im Bürgerblatt und auf der Gemeinde-Homepage mindestens 6 Monate ausgeschrieben, bevor die ersten Grundstücke vergeben werden. Der Bewerbungszeitpunkt wird nicht berücksichtigt.

(Anmerkung: Ab welchen Zeitpunkt [ab Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Satzungsbeschluss, Erschließung, etc.]

  • Die Beträge in Mark, werden 1:1 durch Euro ersetzt. 

(Anmerkung: Welche Beträge sollen 1  : 1 umgerechnet werden)

  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Summen der positiven Einkünfte aus jeder Einkommensart) des Antragstellers darf im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Antragstellung € 70.000,- nicht übersteigen (Einkommensobergrenze). Erfolgt der Erwerb durch Partner, sind die Einkünfte zu addieren, in diesem Fall darf der Gesamtbetrag der Einkünfte € 140.000,- nicht übersteigen. Die Einkommensobergrenze erhöht sich für jedes im Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt des Antragstellers lebende und dort mit Hauptwohnsitz gemeldete kindergeldberechtigte Kind um jeweils € 7.000,-.

(Anmerkung: Hierzu gibt es einen Grundsatz - Der Bewerber darf maximal ein Einkommen _ Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines durchschnittlichen Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde erzielen. Erfolgt der Erwerb durch ein Paar, erfolgt die Berechnung auf Basis der addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. Aktuell: 49.000 € Einzelperson bzw. 98.000 € Paar)

  • Interessenten mit mehr als 200.000 Euro Vermögen werden nicht berücksichtigt.

(Anmerkung: Grundsatz - Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen. Sie dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde sein. Immobilieneigentum außerhalb der Gemeide wird als Vermögen angerechnet.)
  • Sollten Grundstücke im Rahmen dieses Modells innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Ausschreibung keine berechtigten Personen bewerben, können die Grundstücke zum Marktpreis (nach öffentlicher Ausschreibung) auch an andere Interessenten abgegeben werden. Dabei sind Bürger der Gemeinde Gerolsbach zu bevorzugen.

(Anmerkung: Es muss an dieser Stelle bewusst sein, dass hierdurch eine Bevorratung von Baugrundstücken erfolgen kann und entsprechend Kapital gebunden wird)

  • Es können auch Personen berücksichtigt werden, welche noch keine 15 Jahre in Gerolsbach ansässig sind. Bei diesen Personen werden pro Jahr, in dem sie weniger als 15 Jahren in Gerolsbach gemeldet sind, 8 Punkte abgezogen.

(Anmerkung: Der Wohnsitzbezug darf auf maximale 5 Jahre ausgedehnt werden)

  • Alternativ zur Ortsansässigkeit können pro Jahr der Erwerbstätigkeit in Gerolsbach 3 Punkte angerechnet werden.

(Anmerkung: Sozialkriterien sind in dem Vorschlag zu gering)

Der Vorschlag des GRM Stefan Maurer ist unstimmig und in Teilen nicht rechtskonform.

Zum Vergleich und zur Veranschaulichung wurden die Richtlinien der Stadt Pfaffenhofen an die Gemeinderatsmitglieder übersandt. 


Erster Bürgermeister Martin Seitz unterbreitet den Vorschlag, dass diese komplexe Thematik in den Fraktionen/Gruppierungen vorbesprochen werden sollte. Wenn danach entsprechende Richtlinien erstrebt werden, könnte, wie von GRM Isabell Steurer vorgeschlagen, ein Arbeitskreis aus Gemeinderatsmitgliedern zur Ausgestaltung der Richtlinien gebildet werden.  


GRM Maurer beharrt auf eine Abstimmung über seines (teilweise) nicht rechtskonformen  Vorschlag

Beschluss

Der vorstehend aufgeführte Vorschlag „Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die einheimische Bevölkerung“ soll für die gemeindliche Bauplatzvergabe angewandt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.

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9. Erneuerung Straßenbeleuchtung "Blumensiedlung" Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Narzissenstraße, Asternstraße und Tulpenstraße (siehe Übersichtsplan als Anlage) unterbreitet die Bayernwerk AG nachstehendes Angebot:

Narzissenstraße:          6.903,08€ Brutto

Asternstraße:                  6.903,08€ Brutto

Tulpenstraße:                  6.903,08€ Brutto

Kosten gesamt:         20.709,24€ Brutto

Beschluss

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Blumensiedlung Singenbach wird wie vorgestellt beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.

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10. Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt Ingolstadt) und den Gemeinden Aresing und Gerolsbach über den Bau, den Unterhalt und die Verkehrssicherung eines kombinierten Geh- und Radweges von Strobenried nach Oberlauterbach an der Staatsstraße 2045

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 10

Sachverhalt

Vereinbarungsentwurf wurde übersandt.

Beschluss

Der Vereinbarung zwischen den aufgeführten Beteiligten über den Bau, den Unterhalt und die Verkehrssicherung eines kombinierten Geh- und Radweg von Strobenried nach Oberlauterbach (Gde. Aresing) an der Staatstraße 2045 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Zuschussantrag Kirchenverwaltung Oberlauterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.05.2021 wurde seitens der Kath.Pfarrei St. Wenzeslaus Oberlauterbach ein Zuschussantrag für die Erneuerung der Beleuchtung (für Friedhof, Kirchplatz und Kirchenpark-platz) gestellt. Die Anbringung und Verlegung der notwendigen Kabel wird in Eigenleistung erbracht. Die Kosten für die beiden Laternenmasten mit Leuchtkopf sowie dem einzelnen Laternenkopf am Leichenhaus mit dem dazugehörigen Material belaufen sich auf ca. 5.000,00€ - 6.000,00€. Von der Gde. Aresing wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 25 % avisiert. 
Bisher wurde seitens der Gemeinde bei vergleichbaren Maßnahmen i.d.R. ein Zuschuss in Höhe von 25 % gewährt, zugleich wurde auf eine ausgewogene Pro-Kopf-Bezuschussung (je Katholik) der jeweiligen Kirchenstiftungen geachtet. Daher scheint auch in diesem Fall ein Zuschuss in Höhe von 25 % angemessen, allerdings beschränkt auf den prozentualen Anteil der Strobenrieder Katholiken an der Gesamtzahl der Katholiken der Kath. Pfarrei St. Wenzeslaus (136 von insgesamt 417 = 32,6 %)
Max. Fördersumme: 25 % aus 6.000 € = 1.500 €; davon 32,6 % = 489 €
Ausgehend von diesem Zuschuss steigt die Pro-Kopf-Bezuschussung (bei geförderten Maßnahmen seit 2002) für Strobenried von bisher 25,10 €  je Katholik auf 28,69 € je Katholik. 

Zum Vergleich:
  • Alberzell:                27,85 €
  • Junkenhofen:        22,71 €
  • Singenbach:        16,35 €
  • Gerolsbach:        31,87 €         


Empfehlung:

Die Erneuerung der Beleuchtung wird mit 32,6 % aus einem Viertel der Materialkosten (bei 6.000 € = 489 €) bezuschusst. Nach Abschluss der Maßnahme und vor Auszahlung des Zuschusses ist der Gemeinde ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 12

Sachverhalt

Wie bereits in vorangegangenen Sitzungen (11.12.2018; 15.05.2019; 14.04.2020) behandelt, bemüht sich unsere Gemeinde im Rahmen des Bay. Mobilfunkförderprogramms um einen Ausbau der Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet. 

Mit Vorbescheid vom 12.04.2021 bewilligt die Regierung der Oberpfalz vorläufig der Gemeinde Gerolsbach eine Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses bis zu einem Maximalbetrag von 500.000,- € (Förderhöchstbetrag). Der staatliche Zuschuss für dieses Vorhaben wird auf 80% der mit der abschließenden Bewilligung nach Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt.
 
Förderfähig: 
Aufwendungen für den Bau der Infrastruktur (u.a. Mast, Fundament, Stromanbindung, Leerrohre, Zuwegung)

Nicht Förderfähig: 
die Antennenanlage und andere aktive Infrastruktur, Grunderwerb einschl. Grundpacht, Datenanbindung, Begleichung der Stromrechnung, Ausstattung mit Sendetechnik und der Wartung der Sendetechnik)

Baunebenkosten werden mit 18 % gefördert

Vermietet die Zuwendungsempfängerin den geförderten Gegenstand, reduziert der Einnahmeüberschuss aus dem laufenden Betrieb aus der Nutzungsdauer von sieben Jahren die zuwendungsfähigen Ausgaben (= weniger Zuschuss!)

Alle Kosten müssen von der Gemeinde vorfinanziert werden.

Beachte: Die Mobilfunkversorgung, ist wie die Breitbandversorgung, keine ursächliche Aufgabe der Gemeinde!

Mögliche Standorte:

Gemarkungsbereich Strobenried




Gemarkungsbereich Klenau:



Trotz Markterkundung und die bis dato negativen Aussagen zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau von Funkstandorten der drei Anbieter, wurde für den Gemarkungsbereich Klenau Mitte April eine Mitteilung für einen eigenwirtschaftlicher Ausbau im Siedlungsgebiet Junkenhofen unterbreitet. Von Gemeindeseite wurde erwidert, dass der vorgeschlagene Standort abgelehnt und ein Standort zwischen Junkenhofen und Klenau favorisiert wird (Eine Rückantwort erfolgte bis dato noch nicht).


Gemarkungsbereich Gerolsbach
Von Gemiendeseite wurde ein Ausbau am Ortsende von Gerolsbach (Richtung Euernbach)   vorgeschlagen (Dachantenne). Von der Förderstelle kam die Aussage, dass dieser Standort nicht förderfähig ist (keine „weißen“ Flecken). Verhandlungen über einen eigenwirtschaftlichen Ausbau werden angestrebt.

Beschluss

Die Förderzusage wird zur Kenntnis genommen. Weitere Konzeptionen für die aufgezeigten Standorte im Gemarkungsbereich Strobenried und Klenau sollen mit externer Unterstützung des bereits involvierten Beratungsbüros IK-T, Regensburg erarbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13
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13.1. Aktuelle Coronasituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.1

Sachverhalt

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13.1.1. Neues Schnell-Testzentrum in Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.1.1

Sachverhalt

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13.2. Wasserleitungserneuerung - Kreuzung St-Andreas-Straße/Hofmarkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.2

Sachverhalt

An der Hofmarkstraße wurde aufgrund der derzeit laufenden Straßenbauarbeiten ein neues Wasserkreuz eingebaut. Das alte war nur noch schwer funktionsfähig und schon recht alt, so dass in Abstimmung mit unserem Wasserwart und externe ein Austausch empfohlen wurde. Die Einbauarbeiten an sich verzögerten sich aufgrund des schlechten Untergrunds, so dass ein entsprechender Bodenaustausch inkl. Fundamenteinbau durchgeführt werden musste.

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13.3. Bericht aus dem Schulverband Mittelschule Scheyern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.3

Sachverhalt

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13.4. Gemeinde-/Stadtradeln Aktion - Zeitraum 05.07. bis. 25.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.4

Sachverhalt

Bereits zum dritten Mal nimmt unsere Kommune am Wettbewerb STADTRADELN teil. Die Seite   https://www.stadtradeln.de/gerolsbach ist bereits eingerichtet und Anmeldungen möglich. 

Letztes Jahr waren wir im Landkreis Pfaffenhofen mit über 30.000 geradelten KM bezogen auf unsere Einwohnerzahl führend. Dieses tolle Ergebnis zu bestätigen oder gar zu toppen soll wieder Ansporn für den neuen Wettbewerb 2021 sein.

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13.5. Vorschlag - Gemeinde(Rad)-Rundfahrt am 10. oder 24.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 19.05.2021 ö 13.5

Sachverhalt

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Datenstand vom 13.01.2022 13:45 Uhr