Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück (FlNr.) 556 der Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Graham)
3 Antrag auf Vorbescheid Umbau und Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flurnummer 74 Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße, Außenbereich)
4 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 923 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Lichthausen)
5 Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Anbau von Sanitärräumen auf dem Flurstück (FlNr.) 46 der Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße)
6 Bauleitplanung
6.1 Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Alberzell-Ost", Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
6.2 Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Singenbach-Rösfeld; Gemarkung Singenbach
6.3 Städtebauliche Entwicklung Lichthausen
7 Bürgerentscheid 14.11.2021; Weitere Vorgehensweise zum Bebauungsplan Nr. 47 "Singenbach Süd-West"
8 Bekanntgaben / Sonstiges
8.1 Kreisverkehr Klage gegen Planfeststellungsverfahren - Positives Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht München vom 26.10.2021
8.2 Landschaftspflegeverband Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
8.3 LAG - Allgemeine Informationen
8.4 Sachstandsbericht Kanal- und Wasserleitungssanierung
8.5 Geh- und Radweg Strobenried - Oberlauterbach
8.6 Geh- und Radweg Lichthausen - Jetzendorf (Eck)
8.7 Übersicht der Gemeinderatssitzungstermin 2022
8.8 Mittagsessen im Rahmen der Kinderbetreuung

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück (FlNr.) 556 der Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Graham)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt


..

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid Umbau und Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flurnummer 74 Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße, Außenbereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 3

Sachverhalt

Vorhaben


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 923 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Lichthausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Fragen zum Antrag auf Vorbescheid:
  1. Ist es möglich ein Einfamilienhaus mit den Maßen 10m x 12m auf das Grundstück zu bauen?
  2. Dürfte man ein Hanghaus an dieser Stelle bauen?

  1. Wäre es möglich, das Einfamilienhaus mit einem Flachdach zu bauen?

  1. Dürfte man vor dem Einfamilienhaus eine Doppelgarage bauen?



Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Anbau von Sanitärräumen auf dem Flurstück (FlNr.) 46 der Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 5

Sachverhalt

.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 6
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6.1. Aufstellung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Alberzell-Ost", Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Martin Seitz wurde von der Beratung und Abstimmung aufgrund Art. 49 Bay. Gemeindeordnung ausgeschlossen, die Sitzungsleitung für diesen TOP wurde an Zweite Bürgermeisterin Gerti Schwertfirm übertragen.
Am 24.07.2019 bzw. 18.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für o.g. Bebauungsplan vom Gemeinderat beschlossen. In der öffentlichen Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschusssitzung am 01.07.2021 wurden Vorentwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhaben der Fa. Irrenhauser & Seitz = Vorhabenträger) vorgestellt. 


Zwischenzeitlich wurde auf Basis der Vorhaben- und Erschließungspläne ein Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. Herr Karnott vom Architektur- und Ingenieurbüro WipflerPLAN stellt die Entwurfspläne (Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers und vorhabenbezogener Bebauungsplan, beide Stand: VORABZUG zur Gemeinderatssitzung 16.11.2021). Zudem stellt Herr Karnott die wesentlichen Inhalte und Festsetzungsvorschläge der schalltechnischen Untersuchung des Büro C. Hentschel Consult vor. Die Festsetzungsvorschläge und Hinweise sollen noch in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen werden.  
Im Rahmen eines ersten Ausbauabschnitts BA 1 (bestehendes Betriebsgelände und Erweiterung nach Norden und Osten) sollen ein neues dreigeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage und eine zweigeschossige Lager-, Produktions- und Maschinenhalle in Lehmbauweise errichtet werden. Die bestehende Lager- und Maschinenhalle an der Westseite des Bestandsgeländes soll aufgestockt werden, hier sollen im Obergeschoss Wohnungen für Mitarbeiter entstehen, eine Tiefgarage für diese Wohnnutzungen wird unterhalb des Betriebshofs errichtet. Im Bereich der Singenbacher Straße wird die Einfahrtssituation umgestaltet und aufgewertet, Zufahrten zur bestehenden Tankstelle, zu den Tiefgaragen und zum Betriebshof werden klar voreinander getrennt. Die Bauflächen werden nach Norden, Osten und Süden hin eingegrünt, notwendige Ausgleichsflächen und Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden geschaffen. Die Bauflächen des BA 1 werden, analog zur rechtskräftigen 19. Änderung des Flächennutzungsplans, als Mischgebiet und Gewerbegebiet festgesetzt. Gem. § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3a BauGB sind innerhalb der Bauflächen jedoch nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem noch zu schließenden Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Gerolsbach verpflichtet hat.
In einem zweiten Ausbauabschnitt BA 2 werden die die Betriebsflächen nach Süden erweitert, hier sollen weitere Maschinen- und Lagerhallen sowie Lagerflächen errichtet werden. Auch diese Bauflächen werden nach Westen, Osten und Süden hin eingegrünt, notwendige Ausgleichsflächen und Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden geschaffen. Auch hier sind nur Vorhaben gem. zu schließendem Durchführungsvertrag zulässig. 


Aus dem Gemeinderat wurde nach der ausführlichen Vorstellung verschiedene Fragen zur Planung gestellt die direkt beantwortet wurden. 

Beschluss

Entsprechend der Beschlussfassung vom 24.07.2019 bzw. 18.12.2019 wird für die Betriebserweiterung der ortsansässigen Firma Irrenhauser & Seitz (Umgriff siehe Planentwurf) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt.
Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 „Alberzell-Ost“ und des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans der Fa. Irrenhauser & Seitz, jeweils in der Fassung vom 16.11.2021. Die vorgestellten Festsetzungsvorschläge und Hinweise zum Immissionsschutz des Büro C. Hentschel Consult sind in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuarbeiten.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren weiterzuführen, als nächster Verfahrensschritt ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein. Anmerkung: BGM Martin Seitz wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).

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6.2. Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Singenbach-Rösfeld; Gemarkung Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 behandelt beschließt der Gemeinderat eine 

Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“; Gemarkung Singenbach 

mit nachfolgendem Inhalt. 

Aufgrund der §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) jeweils in der aktuell gültigen Fassung,

erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Satzung:

§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Gerolsbach über den Bebauungsplan Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“; Gemarkung Singenbach inklusive den Änderungssatzungen vom 11.09.1996 und 15.03.2010 wird aufgehoben.

§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:
Nachdem die Grundstücke im Bebauungsplangebiet bereits bebaut oder bereits überwiegend bebaut sind und sich die Bebauungsmöglichkeit aus Art. 34 BauGB („innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) ergibt sowie auch die Erschließung bereits abgeschlossen ist, erscheint es zweckmäßig, den Bebauungsplan aufzuheben.


GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Bebauungsplan Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“ soll nur in einen Teilbereich (speziell nur im Bereich der Flurnummer 251/3 Gemarkung Singenbach) aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 12 

Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Gleichzeitig billigt der Gemeinderat den oben aufgeführten Satzungsentwurf und die Begründung hierzu, jeweils in der Fassung vom 16.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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6.3. Städtebauliche Entwicklung Lichthausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 6.3

Sachverhalt

Für den Bereich Lichthausen stellen verschiedene Anwohner mit Schreiben vom 15.10.2021 (Eingang 15.10.2021) einen Antrag auf planungsrechtliche Überprüfung des Orteils, so dass eine zusätzliche Wohnbebauung möglich ist.  Lichthausen ist generell als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft. 
Nunmehr stellt sich die Frage, ob eine städtebauliche Entwicklung in Lichthausen vorangebracht werden soll. Denkbar wäre eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung) gem. § 35 Abs. 6 BauGB

Beschluss

Für den Ortsteil Lichthausen, Gemarkung Gerolsbach, soll eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt werden. In der Satzung soll für die bebauten Bereiche in Lichthausen bestimmt werden, dass für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe dienenden Vorhaben nichts entgegensteht und dadurch der Ort zukunftsfähig erhalten bleibt. Der vorgesehene Umgriff wird in einer Entwurfsplanung erarbeitet. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Vorab soll eine Anliegerversammlung durchgeführt und entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen (Städtebauliche Verträge) abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bürgerentscheid 14.11.2021; Weitere Vorgehensweise zum Bebauungsplan Nr. 47 "Singenbach Süd-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 7

Sachverhalt

Ergebnis des Bürgerentscheid
Am 14.11.2021 fand der Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ gestoppt wird?“ statt. Voraus ging ein Bürgerbegehren, dass mit 341 Unterstützerunterschriften (36 Streichungen) am 25.01.2021 im Rathaus eingereicht wurde. 
Der Abstimmungsausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 15.11.2021 das endgültige Ergebnis der Abstimmung wie folgt festgestellt:

                                       Abstimmungsberechtigte insgesamt                2.940
Gültige Ja-Stimmen                                  260
                                       Gültige Nein-Stimmen                            636
                                       Gültige Stimmen insgesamt                        896
                                       Ungültige Stimmen                                1
                                       Insgesamt abgegebene Stimmen                897

Inhaltliches Ergebnis:                        Der Bürgerentscheid ist somit mit 29% zu 71% abgelehnt. 
Die erforderliche Mehrheit von mindestens 20% der Stimmberechtigten (588) wurde mit 260 JA-Stimmen nicht erreicht.
Abstimmungsbeteiligung:                                        30,5 %
Kosten im Zusammenhang dieses Bürgerentscheids:        ca. 10.000 € (ohne Verwaltungskosten)

Zur Kenntnisnahme

Weitere Vorgehensweise zum Bebauungsplan Nr. 47 „Singenbach Süd-West“
In der Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 wurden bereits entsprechenden Beschlüsse zum o.g. Bebauungsplan gefasst. Die dingliche Sicherung der Ausgleichflächen wurde zwischenzeitlich vollzogen, so dass zeitnah die Bekanntmachung der Satzung erfolgen kann und letztendlich der Bebauungsplan rechtskräftig wird. 

Entsprechende Bauanträge auf Basis des Bebauungsplans können zeitnah gestellt und einer strukturierten Bebauung, einhergehend mit einer Verbesserung der Ist—Situation, kann zeitnah erfolgen. 

Zur Kenntnisnahme

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8. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8
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8.1. Kreisverkehr Klage gegen Planfeststellungsverfahren - Positives Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht München vom 26.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Das beklagte Planfeststellungverfahren einer Kreisverkehrsanlage (Landkreis Pfaffenhofen) im Ortszentrum von Gerolsbach ist rechtens. Die Einwände der Klägerin sind unbegründet und werden per Urteil vollumfänglich zurückgewiesen. Der Urteilsspruch fand ohne vorheriger mündlicher Verhandlung statt. 
Somit können die Ausführungsplanungen und Zuwendungsbeantragung für den dringend notwendigen Kreisverkehr im Herzen von Gerolsbach fokussiert und ein jahrelanges Planungsverfahren positiv für alle Verkehrsteilnehmer abgeschlossen werden. 
Hierfür möchte sich unsere Gemeinde für den Einsatz des Landkreises, Stellvertretend bei den Landräten Herrn Wolf, Herrn Gürtner und dem Tiefbauleiter Herrn Arthur Kraus herzlich bedanken. 

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8.2. Landschaftspflegeverband Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Der Landschaftspflegeverband Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde Anfang Oktober offiziell auf den Weg gebracht. Als 66. Landschaftspflegeverband in Bayern kann er damit bald seine Arbeit aufnehmen.

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8.3. LAG - Allgemeine Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.3

Sachverhalt

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8.4. Sachstandsbericht Kanal- und Wasserleitungssanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.4

Sachverhalt

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8.5. Geh- und Radweg Strobenried - Oberlauterbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.5

Sachverhalt

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8.6. Geh- und Radweg Lichthausen - Jetzendorf (Eck)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.6

Sachverhalt

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8.7. Übersicht der Gemeinderatssitzungstermin 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.7

Sachverhalt

Sitzungstermine 2022

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8.8. Mittagsessen im Rahmen der Kinderbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 8.8

Sachverhalt

GRM Alfred Zaindl und GRM Gerti Schwertfirm sprechen das Thema Kalkulation der Mittagsessen im Rahmen der Kinderbetreuung, aufgrund einer Pressemitteilung der UB-Gruppierung, an. 

Es wird klargestellt, dass die polemische Pressemittteilung der UB jeglicher Grundlange entbehrt. So wurde bereits im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung (2016-2018) beanstandet, dass keine ausreichende Kalkulation vorliegt und die ehemaligen Preise von 2,50 € (Kindergarten) bzw. 3,00 € (Mittagsbetreuung) pro Mittagessen neu berechnet werden müssen. In der Kalkulation wurde, wie gefordert, auch eine Abschreibung (AfA) für die Küche eingerechnet. Diese AfA-Kosten beziffern sich wie folgt:

Kindergarten:                 0,22 € /pro Essen bei 20.500 Essen jährlich
Mittagsbetreuung         0,60 €/pro Essen bei 5.750 Essen jährlich

Die neuen Gebühren betragen nunmehr 3,00 €/pro Mittagessen (Kindergarten) und 4,00 €/pro Mittagessen (Mittagsbetreuung). Diese Gebühren sind im Vergleich zu umliegenden Einrichtungen immer noch deutlich unter dem Durchschnitt.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass bei den Essen auf regionale und gesunde Produkte geachtet und seit Jahren ein überaus gutes Essen von unseren Köchinnen zubereitet wird!

Datenstand vom 21.02.2022 12:20 Uhr