Datum: 20.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2023
3 Vorlage der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für 2023
4 Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2023
5 Prüfung der Jahresrechnung 2023
6 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 mit Anlagen
7 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027
8 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmen Gerolsbach für das Jahr 2024
9 Europawahl am 09.06.2024 - Einteilung Wahllokale
10 Anpassung der Gebührensatzung der Mittagsbetreuung
11 Anpassung der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung
12 Anpassung der Gebührensatzung der Kindertagesstätten
13 Anpassung der Benutzungssatzung der Kindertagesstätten
14 Gemeinsamer Antrag mit der Gemeinde Aresing auf Errichtung eines Geh- und Radwegs zwischen Gerolsbach und Aresing entlang den Kreisstraßen PAF7 und ND6
15 Städtebauliche Entwicklung Strobenried Nord
16 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der FFW Gerolsbach
17 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der FFW Singenbach
18 Errichtung einer Grundwassermessstelle in Alberzell durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt - Nutzungsvertrag
19 Ausbau/Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Eisenhut bis Saulbach - Abschluss Ingenieurvertrag
20 Bekanntgaben / Sonstiges
20.1 Vorabinformation zur möglichen Errichtung von Plakatwänden für Wahlwerbung - Antrag Gruppierung Bündnis90/Grüne und Fraktion Freie Wähler
20.2 Ramadama-Aktion am 02.03.2024

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das Wirtschaftsjahr 2023

Geschäftsführer Herr Xaver Koller erläutert die aktuelle wirtschaftliche Situation (hierzu wurden bereits im Vorfeld Unterlagen versandt).  

Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Brutto-Stromerzeugung 2023                20,175 Mio kWh        (+ 3,105 Mio kWh)        
(Vergleich 2022                                  17,070 Mio kWh)

Planwert                                        16,095 Mio kWh
(Bisheriger Spitzenwert 2019  18,180 Mio kWh)
                       

Vorläufige GuV 2023
Umsatzerlöse/Stromertrag                        1.821        T€        (2022        2.950 T€)
Planerlöse - Wirtschaftsplan                1.432 T€        (Überschreitung 389 T€)
Vorläufiger Jahresüberschuß                   437 T€        (2022 1.316 T€)



Finanzkraft – CashFlow 2023                1.420 T€        (2022 2.313 T€)
daraus zu bedienen:
  • Zins/Tilgung Projektfinanzierung        774 T€
  • Zinszahlung BEG (822 T€ - 3%)          25 T€

= Liquiditätsüberschuss                        621 T€



Die wichtigsten Zahlen aus der vorläufigen GuV 2023:                        2022
Umsatzerlöse                                        1.821 T€                             2.950 T€
Zinserträge                                                  32 T€                               8 T€
Vergütung Nordex                                           13 T€                            ---  T€
(Verfügbarkeit Vollwartungsvertrag)
Abschreibung auf Sachanlagen                        843 T€                           843 T€
Vollwartungsvertrag Nordex                        226 T€                           207 T€
Zinsaufwand Bankverbindlichkeiten                140 T€                           155 T€
Grundstückskosten                                          55 T€                             88 T€
Techn. Betriebsführung                                    34 T€                             63 T€
Zuführung Rückstellung Rückbaukosten             26 T€                             26 T€
Unterhalt Wege/Wiederaufforstung                         6 T€                             11 T€
Strombezug/Eigenverbrauch                             15 T€                             15 T€
Versicherungen                                              13 T€                             13 T€
Inspektionen/TÜV Prüfung                                          7 T€                               6 T€
Beratungs-/Abschlusskosten                              11 T€                             12 T€
Kosten Geschäftsführung                                       8,2 T€                             7,4 T€
Erlösabschöpfung/Übergewinnsteuer                     --- T€                           19,5 T€
Gewerbesteuer                                             52 T€                            158 T€
Vorläufiger Jahresüberschuß                           437 T€                         1.316 T€




Entwicklung Darlehensstand Projektfinanzierung (Ursprungs-DA  10,0 Mio €)
31.12.2023                                5.983 T€
31.12.2022                                6.616 T€
Tilgung                                   633 T€



Entwicklung flüssige Mittel/Guthabensaldo Bank:
31.12.2023                                2.077 T€
31.12.2022                                   2.700 T€
-zusätzlich Forderungen/ Darlehen an Gesellschafter          844 T€  (2022: 844 T€)

Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 503 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre

Technische Verfügbarkeit der Anlagen        2023   98,8 %
                                                       2022         95,5 %
                                                       2021         98,1 %
                                                       

Das Jahr 2023 war ein sehr gutes Windjahr mit einem Spitzenwert in der Stromerzeugung seit der Inbetriebnahme der Anlagen im Jahr 2015.
Die Stromerzeugung lag um rund 3 Mio kWh höher als 2022. 
Die Markpreise an der Strombörse haben sich 2023 wieder normalisiert. 
Die Monatsmarktwerte lagen in 11 Monaten unter der EEG-Vergütung von            8,90 Cent/kWh (Februar 10,6 Cent/kWh).
Der Jahresüberschuß 2023 mit vorläufig 437 T€ ist ebenfalls Bestwert (Das Jahr 2022 mit einem JÜ von 1.316 T€ wegen der exorbitant gestiegenen Strompreise   war bekanntlich ein Einmaleffekt).
Seit 2016 war der bisherige höchste Jahresüberschuss im Wirtschaftsjahr 2019 mit 175 T€.

Zur Kenntnisnahme

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3. Vorlage der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2023. Die Jahresrechnung schließt wie 
folgt ab:   
Rechnungsergebnis 2023

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
8.299.678,46 €
4.567.601,03 €
12.867.279,49 €
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
             19,00
              0,00 €
               0,00 €
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
8.299.659,46 €
4.567.601,03
12.867.260,49 €
Soll-Ausgaben
8.299.659,46 €
4.567.601,03
12.867.260,49
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
8.299.659,46 €
4.567.601,03
12.867.260,49 €
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
              0,00 €                      
              0,00 €
                0,00 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Ist-Einnahmen
8.279.811,72 €
4.681.472,19 €
12.961.283,91 €
Ist-Ausgaben
8.413.530,62 €
4.547.753,29 €
12.961.283,91 €
Ist-Überschuss (+)

+ 133.718,90 €
 0,00 €
Ist-Fehlbetrag (-)
  • 133.718,90 €

 0,00 €

Anlage: Rechenschaftsbericht für 2023.
Zur Kenntnisnahme

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4. Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Bei nachfolgenden Haushaltsstellen sind im Laufe des Rechnungsjahres 2023 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die lt. Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu genehmigen sind (überplanmäßig: über 9.250 €, außerplanmäßig über 4.625 €):

HHSt.
Bezeichnung
Ausgaben
Ansatz
Über-/außerplanmäßig
Deckung HHSt.
Verwaltungshaushalt:




2111.5200
Bewirtschaftung Grundstücke - Reinigung Mittagsbetreuung
11.222,82 €
0,00 €
11.222,82 €
9000.0030
2130.7130
Zuweisungen/Zuschüsse Schulverbandsumlage
264.000,00 €
215.000,00 €
49.000,00 €
9000.0030
2900.6390
Kosten der Schülerbeförderung
100.568,98 €
90.000,00 €
10.568,98 €
9000.0030
4640.6720
Erstattung von Ausgaben von Gemeinde - Fremdkindergärten
117.992,67 €
66.600,00 €
51.392,67 €
9000.0030
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
184.271,00 €
164.100,00 €
20.171,00 €
9000.0030






Vermögenshaushalt:










6300.9515
Tiefbaumaßnahme BG Aichmühle
25.264,21 €
10.000,00 €
15.264,21 €
9100.3000
6300.9516
Tiefbaumaßnahme BG Sonnleitenring
75.325,93 €
0,00 €
75.325,93 €
9100.3000
8800.9320
Erwerb von Grundstücken
49.864,72 €
20.000,00 €
29.864,72 €
9100.3000
Erläuterungen:
















Erläuterung zu den Deckungshaushaltsstellen:



9000.0030
Gewerbesteuer




9100.3000
Zuführung v. VwH





Die Ausgaben waren unabweisbar. Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bei den angegebenen Haushaltsstellen.

Beschluss

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5. Prüfung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2023 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind auf ihre Verpflichtung zur gründlichen, gewissenhaften und sachgerechten Wahrnehmung der Prüfung aufmerksam zu machen. Sie sind auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 20 Abs. 1 GO) und zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) hinzuweisen.

Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer:
Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 soll vom gesamten Gemeinderat durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis: 1 : 14


GRM Stefan Maurer stimmten mit Ja.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2023 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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6. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 mit Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Die im Nachgang zur Finanzausschusssitzung vom 14.02.2024 seitens der Fraktionen/Gruppierungen gestellten Fragen wurden beantwortet. Die Fraktionen/Gruppierungen, die noch keine zusätzlichen Fragen gestellt haben, wurden per Mail aufgefordert Ihre Fragen bis 08.03.2024 zu stellen. Die darauf eingegangenen Fragen wurden bis 12.03.2024 beantwortet.

Der Haushaltsplan 2024 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Im Nachgang vorgenommene Änderungen wurden den Fraktionen/Gruppierungen mitgeteilt (es gab keine Rückmeldung dazu). Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2024 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2023 – 2027 zuzustimmen.
Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab. 
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird hiermit festgesetzt; er schließt im  

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 8.590.900 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         7.335.100 € 
ab. 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 
wird auf 0,00 € festgesetzt. 
 
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 
675.000 € festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.: 
1. Grundsteuer         a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)         320 v.H. 
                         b) für die Grundstücke (B)                                 320 v.H. 
2. Gewerbesteuer                                                                 320 v.H 
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 
Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nach dem Vortrag durch Kämmerer Andreas Koller gaben der Erste Bürgermeister und jede Fraktion und Gruppierung Ihre Statements zum Haushalt ab. 
GRM Stefan Maurer nahm dies zum Anlass und verunglimpfte durch ketzerische und verleumderische Aussagen den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung. 

Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Peter Wörle
Die Verwaltung soll prüfen inwieweit ein Gemeinderatsmitglied Stefan Maurer in öffentlichen Gremiumssitzungen das Recht hat Unwahrheiten und denunzierende Äußerungen zu verbreiten. 
Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss

Der vorgelegten, erläuterten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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7. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Der als Anlage zur Verfügung gestellte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027 wurde abschließend besprochen.

Beschluss

Dem Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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8. Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmen Gerolsbach für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 8

Sachverhalt

Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens wurde abschließend besprochen. 

Beschluss

Dem Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2024 wird unverändert zugestimmt. Weisungen an den Verwaltungsrat werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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9. Europawahl am 09.06.2024 - Einteilung Wahllokale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 9

Sachverhalt

  1. Einteilung Wahlbezirke

Im Gemeindegebiet sind für die Europawahl circa 3.200 Personen wahlberechtigt. Für die Europawahl am 09.06.2024 werden folgende Wahlbezirke gebildet:
Wahlbezirk 1:
Gerolsbach (Gesamtes Gemeindegebiet)
(2. Obergeschoss)
Rathaus Gerolsbach, Hofmarkstr. 1
85302 Gerolsbach

Briefwahlbezirk 
Gerolsbach (Gesamtes Gemeindegebiet)
(2. Obergeschoss)
Rathaus Gerolsbach, Hofmarkstr. 1
85302 Gerolsbach

  1. Festlegung Erfrischungsgeld

Das Erfrischungsgeld pro Wahlhelfer wird auf 40,- € festgesetzt

Beschluss

Mit der Einteilung der Wahlbezirke und der Festsetzung des Erfrischungsgeldes herrscht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Anpassung der Gebührensatzung der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 10

Sachverhalt

Satzungsentwurf wurde übersandt

Hier die wesentlichsten Änderungen der Satzung kurz zusammengefasst:
  • Der Gebührensatz wurde neu berechnet und gerechter gestaltet. Es sind feste und verbindliche Tage zu buchen. Die Gebühren sind der Länge der Buchungszeit entsprechend angepasst. Gleiches gilt für die Essensgebühren.
  • Bei Erhöhung der Buchungszeit wird eine Gebühr von 10,00 € (wie im KiGa) fällig
  • Die Höhe der Essensgebühr wird entsprechend der gebuchten Pauschale abgerechnet (keine Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung)
  • Die Gebühren werden für elf Monate erhoben – August wird ausgenommen
  • Die Bezahlung der Gebühr erfolgt ausschließlich über das Einzugsverfahren
  • Die Essensgebühr wird (wie bereits die Betreuungsgebühr) auch bei tariflichen Änderungen entsprechend der Lohnkostensteigerung angepasst
Die aufgeführten Änderungen sind nicht abschließend.

Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Beschluss

Dem Erlass der neuen Gebührensatzung der Mittagsbetreuung in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekanntzugeben, so dass diese zum 01. September 2024 in Kraft treten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Wilhelm Reim stimmten mit Nein.

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11. Anpassung der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 11

Sachverhalt

Satzungsentwurf wurde übersandt

Hier die wesentlichsten Änderungen der Satzung kurz zusammengefasst:
  • Anmeldung läuft ausschließlich über das zuständige Personal der Gemeindeverwaltung
  • Bei Erhöhung der Buchungszeit wird eine Gebühr von 10,00 € (wie im KiGa) fällig
  • Jedes Jahr wird nach der Schuleinschreibung, mit Hilfe des Schulmanagers, das Informationsschreiben und die notwenigen Unterlagen zur Aufnahme in der Mittagsbetreuung verteilt (voraussichtlich Ende März). Vorherige Anmeldungen sind nicht möglich!
  • Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahrs kann i. d. R. nur bei Umzug erfolgen
  • Die Höhe der Essensgebühr wird entsprechend der gebuchten Pauschale abgerechnet (keine Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung)

Die aufgeführten Änderungen sind nicht abschließend.

Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Beschluss

Dem Erlass der neuen Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekanntzugeben, so dass diese zum 01. September 2024 in Kraft treten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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12. Anpassung der Gebührensatzung der Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 12

Sachverhalt

Satzungsentwurf wurde übersandt

Hier die wesentlichsten Änderungen der Satzung kurz zusammengefasst:
  • Die Bezahlung der Gebühr erfolgt ausschließlich über das Einzugsverfahren
  • Das Mittagessen kann jeweils zum Wochenstart (montags) bis 08:30 Uhr im Voraus für einzelne Tage/die laufende Woche abbestellt werden
  • Die Essensgebühr wird (wie bereits die Betreuungsgebühr) bei tariflichen Änderungen entsprechend der Lohnkostensteigerung ggf. jährlich angepasst
  • Das neue Gebührenmodell wird aufgezeigt (das bereits seit September 2023 gilt)
Die aufgeführten Änderungen sind nicht abschließend.

Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Beschluss

Dem Erlass der neuen Gebührensatzung der Kindertagesstätten in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekanntzugeben, so dass diese zum 01. September 2024 in Kraft treten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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13. Anpassung der Benutzungssatzung der Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 13

Sachverhalt

Satzungsentwurf wurde übersandt

Hier die wesentlichsten Änderungen der Satzung kurz zusammengefasst:
  • Anmeldung läuft ausschließlich online
  • Eine Abmeldung während dem laufendem Kindergartenjahr erfolgt nur bei Umzug
  • Abmeldung zum Ende des Kindergartenjahrs muss bis 30.04. erfolgen (vorher: 31.05.) 
  • Kinder dürfen nicht mehr alleine nach Hause gehen, sondern sind von berechtigten Personen abzuholen (die Personen sind im Betreuungsvertrag zu hinterlegen)
  • Krippenkinder sind bis 11:30 Uhr abzuholen, wenn kein Mittagessen gebucht wird
Die aufgeführten Änderungen sind nicht abschließend.
Die neue Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Beschluss

Dem Erlass der neuen Benutzungssatzung der Kindertagesstätten in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekanntzugeben, so dass diese zum 01. September 2024 in Kraft treten kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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14. Gemeinsamer Antrag mit der Gemeinde Aresing auf Errichtung eines Geh- und Radwegs zwischen Gerolsbach und Aresing entlang den Kreisstraßen PAF7 und ND6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 14

Sachverhalt

Die Gemeinden Gerolsbach und Aresing regen den Neubau eines landkreisübergreifenden Geh- und Radweges entlang der Kreisstraßen PAF 7 und ND6 als Verbindung zwischen den beiden Hauptorten Aresing und Gerolsbach an.


Die viel befahrene Straße mit einer Gesamtlänge von ca. 5,4 km beginnt in Aresing am Bestandswerk der Firma Bauer, verläuft anschließend durch den Gröbner Forst, an den Gerolsbacher Weilern Weichselbaum, Schardling und Stockhausen vorbei und führt schließlich in den Ort Gerolsbach. Die Fahrbahn ist in Teilbereichen relativ schmal, hat einige unübersichtliche Kurvenbereiche und wird insbesondere durch den Schwerlastverkehr, große landwirtschaftliche Fahrzeuge, die Linienbusse des ÖPNV sowie die Berufspendler zum S-Bahn-Anschluss in Petershausen intensiv genutzt. Daher ist aktuell die Fortbewegung mittels Fahrrads oder E-Bike mit einem hohen Gefahrenpotenziel verbunden.

Durch den geplanten Ausbau des Werkstandortes der Firma Bauer Maschinenbau an der ND 6 am Ortseingang Aresing mit zukünftig bis zu 900 Mitarbeiter wird der Verkehr auf der Kreisstraße sicherlich weiter zunehmen. Für die Erweiterung des Werkes der Firma Bauer muss die Kreisstraße ND 6 auf Aresinger Gemeindegebiet bis zum Gröbner Forst auf einer Länge von ca. einem Kilometer komplett verlegt bzw. neu gebaut werden. Die Anlage eines Geh- und Radweges in diesem Streckenabschnitt würde sich in diesem Zuge gleich mit anbieten. 

Die Landratsämter Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm werden gebeten einen landkreisübergreifenden Geh- und Radweg entlang der Kreisstraßen ND 6 und PAF 7 in die jeweiligen Planungen mit aufzunehmen.

Die Gemeinde Aresing hat in der Sitzung am 18.03.2024 über den gemeinsamen Antrag abgestimmt. 

Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer
Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden, im Vorfeld soll mit allen möglichen betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen werden. 
Abstimmungsergebnis: 1 : 14 

GRM Stefan Maurer stimmte mit Ja .

Beschluss

Ein Geh- und Radwegbau von Gerolsbach nach Aresing entlang der Kreisstraßen PAF7 und ND6 wird befürwortet. Ein gemeinsamer Antrag mit der Gemeinden Aresing, zur Errichtung eines landkreisübergreifenden Geh- und Radweges, an die Landratsämter Pfaffenhofen a. d. Ilm und Neuburg-Schrobenhausen soll erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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15. Städtebauliche Entwicklung Strobenried Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 15

Sachverhalt

Nachdem eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhausanbaus (1 WE + Doppelgarage) auf dem Grundstück mit der Flurnummer 11/1 der Gemarkung Strobenried (St.-Leonhard-Straße 17) negativ ausfiel (Außenbereichsabgrenzung), ist der Bauwillige an die Gemeinde Gerolsbach herangetreten. 


Es könnte auf dem besagten Grundstück eine Einbeziehung erfolgen. Nachfolgend ist ein Planungsvorschlag zu finden. 


 

Beschluss

Eine städtebauliche Entwicklung an aufgezeigter Stelle soll vorangetrieben und ein entsprechendes Verfahren kann, nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, eingeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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16. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der FFW Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 16

Sachverhalt

Der langjährige Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach Herr
Thomas Daschner
stellte sich aus eigenem Wunsch nicht mehr zur Wahl. 
Der Stellvertretende Kommandant Herr Martin Gebhardt stellte sich zur Wahl als Erster Kommandant.
In der Versammlung am 04.03.2024 wurden 
Herr Martin Gebhardt als Erster Kommandant und
Herr Tobias Kaiser als Zweiter Kommandant
der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach gewählt.

Die Verwaltung hat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Kommandanten und des Stellvertreters überprüft und es gab keine Beanstandungen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Nachdem die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegen, werden
Herr Martin Gebhardt als Erster Kommandant und
Herr Tobias Kaiser als Zweiter Kommandant
der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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17. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter der FFW Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 17

Sachverhalt

Der Zweite Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Herr 
Johann Hirschberger
stellte sich aus eigenem Wunsch nicht mehr zur Wahl. 

In der Versammlung am 23.02.2024 wurden 
Herr Thomas Koller als Erster Kommandant und
Herr Maximilian Heinzlmair als Zweiter Kommandant

der Freiwilligen Feuerwehr Singenbach gewählt.

Die Verwaltung hat die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Kommandanten und des Stellvertreters erneut überprüft und es gab keine Beanstandungen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Nachdem die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und jeweils das Benehmen des Kreisbrandrates vorliegen, werden
Herr Thomas Koller als Erster Kommandant und
Herr Maximilian Heinzlmair als Zweiter Kommandant
der Freiwilligen Feuerwehr Singenbach bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Thomas Koller war wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO)

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18. Errichtung einer Grundwassermessstelle in Alberzell durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt - Nutzungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 18

Sachverhalt

Die Gemeinde Gerolsbach, als Grundstückseigentümer, gestattet dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt IN), auf dem Grundstück mit der Flurnummer 74 Gemarkung Alberzell eine Grundwassermessstelle einzurichten und regelmäßig Grundwassermessungen durchzuführen (siehe rote Eintragung). 


Die Gestattung wird auf unbestimmte Zeit kostenfrei erteilt. Die Pflege, Unterhaltung der Messstelle obliegt dem Betreiber. Etwaige Schäden (Flurschäden) die durch die Errichtung entstehen können, müssen vom Wasserwirtschaftsamt ausgeglichen werden. 

Beschluss

Der Errichtung einer Grundwassermessstelle auf dem besagten Grundstück durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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19. Ausbau/Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Eisenhut bis Saulbach - Abschluss Ingenieurvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 19

Sachverhalt

In der GBUA-Sitzung am 19.09.2023 wurden ein Straßensanierungskonzept vorgestellt, in diesem ist die o.g. Ausbau- und Sanierungsmaßnahme aufgeführt. 
Für diese Arbeiten unterbreitet das Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen einen Ingenieurvertragsentwurf mit folgenden Eckdaten.
Kostenannahme (Nettobaukosten):                        circa                 550.000 € (Netto)
  1. Abschnitt Eisenhut – Gerenzhausen
    Vollausbau mit Verbreiterung der Fahrbahn auf ca. 5,0 m auf einer Länge von ca. 400 m einschl. ggf. Anpassungen am Durchlass des Gerolsbach:
    Baukosten netto ca. 380.000,- €

Gemäß den Angaben der Förderstelle an der Regierung von Oberbayern ist für den ersten Abschnitt bis Gerenzhausen eine Förderung nach RZStra denkbar. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. ca. 40 – 50 % der zuwendungsfähigen Brutto-Baukosten.
  1. Abschnitt Gerenzhausen – Saulbach
    Deckschichterneuerung ohne Verbreiterung mit ggf. Schadstellenbeseitigungen auf einer Länge von ca. 900 m und Errichtung einzelner Ausweichbuchten:
    Baukosten netto ca. 170.000,- €

Honorarkostenschätzung auf Grundlage §§ 45 ff HOAI 2021 (Verkehrsanlagen) und örtliche Bauüberwachung:
Stufe 1         (Lph. 1 bis 4)                                                circa 23.100,- €, Brutto
Stufe 2                (Lph. 5 bis 9)        inkl. ört. Bauüberwachung                circa 40.400,- €, Brutto
Vermessung:
(Planungsbegleitende Verm. + Bauvermessung):                        circa 8.950,- €, Brutto
SiGeKo:                                                                circa 4.350,- €, Brutto

Beschluss

Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt den Ingenieurvertrag für die vorgestellten Straßenausbau- und sanierungsarbeiten zu vergeben (Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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20. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 20
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20.1. Vorabinformation zur möglichen Errichtung von Plakatwänden für Wahlwerbung - Antrag Gruppierung Bündnis90/Grüne und Fraktion Freie Wähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 20.1

Sachverhalt

Die Gemeinderatsgruppierung Bündnis 90/Grüne und Gemeinderatsfraktion FW haben mit Schreiben vom 11.02.2024 einen Antrag auf Errichtung von einheitlichen Wahlplakatständer/-wände gestellt. 
Aufgrund dessen wurden in Abstimmung mit dem gemeindlichen Bauhof erste Richtpreisangebote für 5 Standorte (Gerolsbach, Singenbach, Klenau, Junkenhofen und Alberzell) eingeholt.
  • Für eine Plakatwand (8 Plakate DINA1, circa 4,5 m²) ist mit Kosten von circa 2.500 €, Brutto zu rechnen, für 5 Standorte = ca. 12.500 €, Brutto

  • Auf-/Abbaukosten und ggf. Kontrollen durch den Bauhof. Hier kann man pro Plakatwand von circa 10 Stunden (390,- €) + Arbeitsgerät ausgehen 

  • Lagerung der Plakatwände. Eine Lagerstätte müsste in einer gemeindlichen Liegenschaft bereitgestellt werden

Eine gemeindliche Plakatierungsverordnung liegt derzeit nicht vor, diese muss zwingend vor einer möglichen Anschaffung von Plakatwänden erlassen werden.
Ein reger Ausstauch für und wider von Plakatwänden entsteht. 

Beschluss

Das Thema Anschaffung und Aufstellung von Plakatwänden soll weiterverfolgt und detaillierter ausgearbeitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Fottner, GRM Martin Winter und GRM Wilhelm Reim stimmten mit Ja.

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20.2. Ramadama-Aktion am 02.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 20.2

Sachverhalt

Ein herzlicher Dank gilt an die unzähligen Helfer der Ramadama-Aktion. Diese sinnvolle Landschaftspflegeaktion sensibilisiert die Bevölkerung zur Achtsamkeit und verbindet. So beteiligten sich auch ortsansässige Geflüchtete. 

Datenstand vom 22.07.2024 17:29 Uhr