Datum: 15.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bestätigung - Vergabe der Erneuerung der Sektionaltore (Feuerwehrhaus Gerolsbach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Sitzung vom 20.02.2024 besprochen, werden die Sektionaltore der Freiwilligen Feuerwehr Gerolsbach erneuert.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit einer Angebotssumme von 32.465,- € abgegeben.
Beschluss
Es wird bestätigt, dass der Auftrag für die o.g. Erneuerung an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis über 32.465,- € vergeben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vergabe der Alarmanlage des Bauhofs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Alarmanlage des Bauhofs muss erneuert werden. Es wurden insgesamt vier Firmen angeschrieben. Uns wurde nur ein Angebot von der Firma Wintermayr aus Gerolsbach unterbreitet.
Beschluss
Der Auftrag für die o.g. Alarmanlage wird an die Firma Wintermayr GmbH aus Gerolsbach vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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4 |
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4.1. Erlass einer Außenbereichssatzung Gerolsbach Nr. 1 "Lichthausen"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 16.11.2021 und nochmalig am 22.11.2023 beschlossen das Verfahren für Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Lichthausen“ anzustoßen.
Beim Ortsteil Lichthausen handelt es sich um einem bebauten Bereich im Außenbereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Ziel der Planung ist es, durch die Außenbereichssatzung den Ortsteil zukunftsfähig weiterzuentwickeln und eine verträgliche Wohnbebauung zu ermöglichen.
Daher wird durch den Erlass der Außenbereichssatzung bestimmt, dass hier Wohnzwecken und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist eng an die bestehende Bebauung gebunden.
Folgende nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit werden in der Satzung getroffen:
- es sind nur Einzelhäuser zulässig
je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig
es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig
Wohngebäude sind mit einer maximalen Grundfläche GR von 200 m² zulässig
als Dachform sind nur gleichgeneigte, symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 22-45° und nicht glänzenden Dachziegeln oder Betondachsteinen in den Farben Rot und Braun zulässig
Dachaufbauten in Form von Gauben, Zwerchgiebeln, Quergiebeln und dergleichen sind erst ab einer Dachneigung von 38° zulässig, die Gesamtbreite der Dachaufbauten je Dachseite darf max. 1/3 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite betragen
je Wohngebäude sind Photovoltaik-Module mit mindestens 20 m² Fläche zu errichten, sie sind in gleicher Neigung wie das Dach zu installieren, bzw. in die Dachfläche zu integrieren
prägende bestehende Laubbäume sind zu erhalten
Werden bei Neuerrichtung von Wohngebäuden Grundstücke neu herausgemessen, so muss die Mindestgrundstücksgröße je Wohngebäude mindestens 800 qm betragen.
Diese Bestimmungen orientieren sich an der vorhandenen Baustruktur, so dass sich mögliche Neubauvorhaben in die Eigenart in den ländlich geprägten Ortsteil Lichthausen einfügen werden.
Das mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs beauftragte Architekturbüro WipflerPLAN aus Pfaffenhofen hat einen Entwurf gefertigt (wurde übersandt).
Der Großteil der Anwohner hat sich zwischenzeitlich mittels städtebaulichen Vertrags verpflichtet, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich im Ortsteil Lichthausen (Gemarkung Gerolsbach) eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen.
Der ausgearbeitete Planentwurf der Außenbereichssatzung Gerolsbach Nr. 1 „Lichthausen“ (Umgriff siehe Planentwurf) in der Fassung vom 15.05.2024, wird gebilligt.
Die Außenbereichssatzung ist gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Außenbereichssatzung zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. Erlass einer Außenbereichssatzung Gerolsbach Nr. 2 "Labersberg"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 14.03.2023 und nochmalig am 22.11.2023 beschlossen das Verfahren für Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Labersberg“ anzustoßen.
Beim Ortsteil Labersberg handelt es sich um einem bebauten Bereich im Außenbereich, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Ziel der Planung ist es, durch die Außenbereichssatzung den Ortsteil zukunftsfähig weiterzuentwickeln und eine verträgliche Wohnbebauung zu ermöglichen.
Daher wird durch den Erlass der Außenbereichssatzung bestimmt, dass hier Wohnzwecken und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ist eng an die bestehende Bebauung gebunden.
Folgende nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit werden in der Satzung getroffen:
- es sind nur Einzelhäuser zulässig
je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig
es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig
Wohngebäude sind mit einer maximalen Grundfläche GR von 200 m² zulässig
als Dachform sind nur gleichgeneigte, symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 22-45° und nicht glänzenden Dachziegeln oder Betondachsteinen in den Farben Rot und Braun zulässig
Dachaufbauten in Form von Gauben, Zwerchgiebeln, Quergiebeln und dergleichen sind erst ab einer Dachneigung von 38° zulässig, die Gesamtbreite der Dachaufbauten je Dachseite darf max. 1/3 der Länge der jeweiligen Gebäudeseite betragen
je Wohngebäude sind Photovoltaik-Module mit mindestens 20 m² Fläche zu errichten, sie sind in gleicher Neigung wie das Dach zu installieren, bzw. in die Dachfläche zu integrieren
prägende bestehende Laubbäume sind zu erhalten
Werden bei Neuerrichtung von Wohngebäuden Grundstücke neu herausgemessen, so muss die Mindestgrundstücksgröße je Wohngebäude mindestens 800 qm betragen.
Diese Bestimmungen orientieren sich an der vorhandenen Baustruktur, so dass sich mögliche Neubauvorhaben in die Eigenart in den ländlich geprägten Ortsteil Lichthausen einfügen werden.
Das mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs beauftragte Architekturbüro WipflerPLAN aus Pfaffenhofen hat einen Entwurf gefertigt (wurde übersandt).
Der Großteil der Anwohner hat sich zwischenzeitlich mittels städtebaulichen Vertrags verpflichtet, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich im Ortsteil Labersberg (Gemarkung Gerolsbach) eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen.
Der ausgearbeitete Planentwurf der Außenbereichssatzung Gerolsbach Nr. 2 „Labersberg“ (Umgriff siehe Planentwurf) in der Fassung vom 15.05.2024, wird gebilligt.
Die Außenbereichssatzung ist gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Außenbereichssatzung zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Aktuelle Informationen Kreisverkehrneubau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Aktueller Baustand
Einweihungsfeier
Getaltungs-/Pflanzvorschlag Kreisverkehrmitte
Beschluss
Der vorgestellte Gestaltungsvorschlag für die Kreisverkehr-Mitte wird akzeptiert. Auf Grundlage dieser Planung kann eine Ausschreibung für die Arbeiten erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Änderung Straßenbeleuchtung im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Im Zuge des Umbaus des Knotenpunktes St 2084/PAF7 zu einem Kreisverkehr in der Ortsmitte von Gerolsbach muss auch die Straßenbeleuchtung geändert werden. Die Bayernwerke AG haben nachfolgendes Angebot hierfür unterbreitet:
Die Kosten für den Ersatz- bzw. Umbau der Straßenleuchten muss die Gemeinde eigenständig tragen (Bayerische Straßen- und Wegegesetz / Vereinbarung mit LRA/Staatlichen Bauamt vom 13.10.2023 GRB vom 11.12.2018)
Die Umbaukosten beziffern sich auf 26.648,67 €, Brutto
Beschluss
Die Auftragsvergabe für die Neuausrichtung der Straßenbeleuchtung im Zuge des Umbaus des Knotenpunktes St 2084/PAF7 zu einem Kreisverkehr in der Ortsmitte von Gerolsbach wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik - Förderzusage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Im Dezember 2022 (Beschlussfassung 22.11.2022) wurden Förderanträge für die restliche Umstellung (9%) der gemeindlichen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik gestellt. Nachdem im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes eine Förderung mit Bescheid vom 25.07.2023 ausgesprochen wurde (Bewilligungszeitraum bis 31.08.2024), liegt nunmehr die Co-Förderzusage im Rahmen der KlimaKomFör (Freistaat) vor (Bescheid vom 15.04.2024).
Nach 16 Monaten kann nunmehr ein Auftrag für die Umrüstung erteilt, eine Förderverlängerung beim Bund beantrag, die Arbeiten eingetaktet, die Abrechnungen geprüft, gezahlt und ein Verwendungsnachweis (VN) eingereicht werden. Und wenn alles passt, wurde bereits angekündigt, dass die Fördergelder (KlimaKomFör) frühestens 2026 ausbezahlt werden.
Die Umrüstung der restlichen Straßenleuchten auf LED-Technik wurde am 07.05.2024 beauftragt. Die Kosten beziffern sich auf 31.198,83 € (Förderung: Bund: 20%,- € Land: 70%).
Zur Information
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8. Errichtung einer Dach-Photovoltaikanlage auf dem Dorfheim in Singenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Antrag des Schützenvereins „Frisch Auf“ Singenbach vom 07.05.2025
„ Unser Schützenverein überlegt seit längerem, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Nun gibt es eine Förderung vom Freistaat im Rahmen der Sportstättenförderung. Diese würden wir gerne in Anspruch nehmen.
Dazu bräuchten wir von der Gemeinde die Zustimmung, dass wir eine PV-Anlage auf dem Dach des Dorfheimes montieren und betreiben dürfen. Diese Anlage ist rein auf Eigenverbrauch optimiert und wird auf der Westseite (Hofseite) des Dorfheimes montiert.
Eckdaten der Anlage:
7,48 kWp
10,2 kWh Speicher
Wir würden uns freuen, wenn wir eine Zustimmung bekommen und wenn wir den Antrag zur Mai-Sitzung noch besprechen können. „
Beschluss
Dem Antrag des Schützenvereins wird zugestimmt. Eine Dach-PV-Anlage kann eigenständig installiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Albert Zaindl wurde aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO)
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9. Straßensanierung Gemeindeverbindungsstraße - Abzweig Kreisstraße PAF7 nach Schachach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 27.09.2023 beschlossen, laufen derzeit die Voruntersuchung zur o.g. Straßensanierung.
Unter anderem wurde der Straßenentwässerungskanal untersucht. Es stellte sich heraus, dass ca. 30% der untersuchten Kanäle eine zeitnahe Sanierung (Zustandsklasse 3-5) bedürfen, ca. 70% sind im guten Zustand (Zustandsklasse 0-2). Bei den 30 untersuchten Anschlussleitungen sind 6 sanierungsbedürftig (Zustandsklasse 3-5), 24 sind in einem guten Zustand (Zustandsklasse 0-2).
Die Sanierungskosten umfassen eine partielle Sanierung von insgesamt 9 Haltungen und 5 Leitungen. Weiterhin inbegriffen ist eine mögliche Inlinersanierung von einer Anschlussleitung. Eine erste Kostenschätzung dieser Maßnahmen beziffert sich auf circa 27.000,- €, Brutto.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren für die aufgezeigten Sanierungsmaßnehmen durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Mögliche Erweiterung des Windparks Gerolsbach (Gröbner Forst)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG betreibt seit dem Jahr 2015 einen Windpark mit drei Windenergieanlagen im Gröbner Forst. Es besteht die Möglichkeit diesen Windpark auf Staatsgrund (Bay. Staatsforsten) zu erweitern (eine Anlage).
Anmerkung: GRM Stefan Maurer erscheint zur Sitzung.
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach befürwortet eine Windparkerweiterung am aufgezeigten Standort. Grundvoraussetzung ist eine (mittelbare) [Mehrheits-]Beteiligung der Kommune an der Erweiterung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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11. Verbesserungsmaßnahmen am Gerolsbach - Möglicher Umbau des Sohlabsturz im Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Im Bachverlauf des Gerolsbach ist auf Höhe „Sedelanger“ ein Sohlabsturz vorhanden (siehe nachstehend - rote Kennzeichnung).
Nach Rücksprache könnte der Absturz fischpassierbar umgebaut werden. Voraussetzung hierfür ist ein Genehmigungsverfahren gemäß §§ 68 WHG. Daher muss als erster Schritt ein Planungsbüro, für die Aufstellung einer Genehmigungsplanung zum Wasserrechtsverfahren, beauftragt werden. Das Genehmigungsverfahren (Bescheid) ist wiederum Voraussetzung für eine Förderung
Das Vorhaben könnte nach Beauftragung in das Förderprogramm 2025 aufgenommen (G3ö) und sobald der Wasserrechtsbescheid vorliegt das Förderverfahren eingeleitet werden. Da es sich bei dem Absturzumbau um einen ökologischen Ausbau handelt und die Maßnahme der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient, könnte das Vorhaben (G3ö) mit bis zu 90 % gefördert werden.
Um die weiteren Schritte einzuleiten, wurde vom Landschaftsarchitekt Norbert Einödshofer, Scheyern eine Honorarkostenschätzung für die benötigen Planungen mit folgenden Eckdaten eingeholt.
Erstellung Objektplanung (Leistungsbild § 39 HOAI) Leistungsphasen 1 bis 9
ca. 11.300,- €, Brutto
Besondere Leistungen (wasserrechtliche Plangenehmigung)
ca. 3.400,- €, Brutto
Nebenkosten
ca. 500,- €, Brutto
Nicht in den aufgeführten Honorarkosten beinhaltet sind weitere Gutachten / Hydraulische Berechnungen.
Beschluss
Der Sohlabsturz soll wie vorgestellt fischpassierbar umgebaut werden. Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. kann den Planauftrag an ein leistungsfähiges Planungsbüro vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
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12. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12 |
zum Seitenanfang
12.1. Gemeinde APP
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Die Gerolsbacher App benutzen derzeit 595 Personen (15,3 % der Einwohner). Hiervon nutzen 516 Personen die Push-Benachrichtigungsfunktion.
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12.2. LEADER-Förderung; Themenspielplatz "Natur und Wasser" in Singenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Der Leader-Förderantrag wurde final im März (als einer der ersten im LAG-Gebiet) eingereicht. Nach aktueller Information kann mit einer Förderbewilligung im Juli 2024 gerechnet werden.
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12.3. Aktuelle gemeindliche Baustellenberichte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12.3 |
Sachverhalt
- Einkaufsmarkt (Vollsortimenter) ggf. Eröffnung im März 2025
- GVS Gerolsbach – Wolfertshausen kurz vor der Fertigstellung
- Gemeindestraße Alberzell – Sportgelände – Wüstersberg kurz vor der Fertigstellung
- Baugebeit „Am Eichet“ Feinasphaltierung ist abgeschlossen
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12.4. Bürgerblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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3. Sitzung des Gemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12.4 |
Sachverhalt
Gestaltung von parteilichen Texten/Inserate/Nachrufe
Datenstand vom 22.07.2024 17:31 Uhr