Datum: 19.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Unterstellplatz für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flurstück FlNr. 21 der Gemarkung Klenau (Außenbereich: bei Klenau)
3 Antrag auf Umnutzung von einer landwirtschaftlich privilegierten zu einer unprivilegierten Halle und Erweiterung des Weihers für Damwild auf dem Flurstück FlNr. 1006/1 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Kleinhub)
4 Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 1154/0 der Gemarkung Strobenried (Außenbereich: Spielberger Weg)
5 Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes in vermietbare Lagerräume auf dem Flurstück (FlNr.) 181 der Gemarkung Klenau (Außenbereich: Arnsried)
6 Bauleitplanung
6.1 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplan in Strobenried "Südlich der Hauptstraße", Gemarkung Strobenried; Aufstellungsbeschluss
6.2 Beschlussfassung über eine Veränderungssperre nach den §§ 14ff BauGB für den Bebauungsplanbereich "Südlich der Hauptstraße"; Gemarkung Strobenried
6.3 Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage im Gemarkungsbereich Gerolsbach (nähe Fürholzen/Forstern); Grundsätzlicher Umgang mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
7 Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindebereich Gerolsbach
8 Antrag Schützenverein Bavaria Gerolsbach e. V. - Erstattung der aktuellen Verbesserungsbeiträge Wasser/Abwasser
9 Weitere Beteiligung am LEADER-Projekt (LAG Pfaffenhofen); Sonstige Informationen
10 Bekanntgaben / Sonstiges
10.1 Zusätzliches Verwaltungspersonal
10.2 Übersicht Bauanträge 2021
10.3 Auswertung der Innenentwicklungspotenziale
10.4 Pfarrgemeinderatswahlen 2022 werden im Rathaus abgehalten
10.5 Wiedereröffnung Corona-Testzentrum in Gerolsbach
10.6 Bürgerbefragung - Vorgehen zur Auswertung

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Unterstellplatz für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flurstück FlNr. 21 der Gemarkung Klenau (Außenbereich: bei Klenau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund persönlicher Beteiligung nahm GRM Stephan Hailer an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Umnutzung von einer landwirtschaftlich privilegierten zu einer unprivilegierten Halle und Erweiterung des Weihers für Damwild auf dem Flurstück FlNr. 1006/1 der Gemarkung Gerolsbach (Außenbereich: Kleinhub)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt


.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück (FlNr.) 1154/0 der Gemarkung Strobenried (Außenbereich: Spielberger Weg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt



Folgende Fragen wurden gestellt:
  1. Ist es möglich eine Doppelgarage mit den Maßen 8x8m zu bauen?
  2. Ist es möglich einen Hauswirtschaftsraum mit Schmutzschleuse mit den Abmessungen von 5x5m zu bauen?
  3. Ist es möglich ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25 Grad zu bauen?
  4. Ist es möglich das EG zu mauern und das 1. OG in Massivholzbauweise zu errichten?
  5. Ist es möglich die Einfahrt zu vergrößern?
  6. Benötigt man eine eigene Hausnummer?
  7. Wir ddie Grundstücksgröße vom LRA festgelegt?
  8. Kann ohne Keller gebaut werden?
  9. Kann eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden?
  10. Kann ein Holzhaus gebaut werden?

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes in vermietbare Lagerräume auf dem Flurstück (FlNr.) 181 der Gemarkung Klenau (Außenbereich: Arnsried)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt



Anzahl Nutzungseinheiten: 2 Stück

Nutzflächen:
Lager 1:                        258,470m²
Lager 2:                            13,620m²
Summe Nutzungseinheit 1:        272,090m²

Lager 3:                          136,700m²
Lager 4:                          12,190m²
Summe Nutzungseinheit 2:        148,890m²

Nachgewiesene Stellplätze:        6 Stück

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplan in Strobenried "Südlich der Hauptstraße", Gemarkung Strobenried; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 vorgestellt sind für die Flurnummer 27 und 27/1 Gemarkung [Gmkg.] Strobenried (Hauptstraße 5) umfangreiche Umplanungen des bestehenden Gebäudes (ehemalige Wirtschaft) angedacht. Konkret wird eine Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaft in eine große Beherbergungsanlage angestrebt. Das Hauptgebäude (FlNr. 27 Gmkg. Strobenried) und Nebengebäude/Parkplätze (FlNr. 27/1 Gmkg. Strobenried) befinden sich in Mitten des Ortes Strobenried (132 Einwohner). 
Die angedachte Beherbergungsanlage soll ca. 25 Gästezimmern, Etagenduschen und -WC`s mit einer möglichen Belegung von ca. 60 Personen erhalten (Bereits im Vorfeld wurde das Gebäude illegal als Beherbergungsunterkunft für sog. Gastarbeiter genutzt; Beleg Begehung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr vom 20.07.2020). 
Die aufgezeigte Planung einer solchen Beherbergungsanlage ist für einen solch kleinen Ort zu überdimensioniert und könnte nur in reduzierter Form städtebaulich verträglich eingebunden werden.

Von Gemeindeseite wird die angestrebte Nutzungsänderung zur gewachsenen Ortsstruktur von Strobenried kritisch gesehen. Es ist zu befürchten, dass der intakte dörfliche Charakter durch einen Beherbergungsbetrieb dieser Größe zerstört wird. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein entsprechender Bebauungsplan für das beschriebene Plangebiet aufgestellt werden. Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplans soll es sein, die vorhandene dörfliche Struktur auf den Grundstücken, sowie die Entwicklung der Bestandsgebäude und der umfassenden Freiflächen zu sichern und geordnet unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung städtebaulich zu entwickeln.
Nachstehend ist der Geltungsbereich des angestreben Bebauungsplans aufgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Südlich der Hauptstraße“.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Flurnummern 10/5; 1163; 27; 27/1; 28; 30; 32/2; 36; 37/6; 38; 38/1; 57; 113/4; 170; 171/1 und 73 jeweils der Gemarkung Strobenried 

Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Osten: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Süden: Staatsstraße FlNr. 396/1  
Im Westen: Kreisstraße FlNr. 248/3 
jeweils der Gemarkung Strobenried 

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Dorfgebiet (MD - § 5 BauNVO) festzusetzen. 
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung BP Nr. 48 Strobenried „Südlich der Hauptstraße“.
Die Verwaltung wird angewiesen eine entsprechende Entwurfsplanung erstellen zu lassen. Die Entwurfsplanung wird nach Ausarbeitung dem Gemeinderat vorgelegt, um die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange abstimmen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

zum Seitenanfang

6.2. Beschlussfassung über eine Veränderungssperre nach den §§ 14ff BauGB für den Bebauungsplanbereich "Südlich der Hauptstraße"; Gemarkung Strobenried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Wie im vorangegangenen Tagesordnungspunkt ausgeführt, wird der Planbereich Strobenried „Südlich der Hauptstraße“ per einfachen Bebauungsplan geordnet. Als sog. Sicherungsmittel für die Planung soll eine Veränderungssperre erlassen werden. 
Diese Sicherung ist notwendig, damit die Planung nicht dadurch vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dass während des Planungsvorganges vollendete Tatsachen geschaffen werden, indem bauliche Anlagen errichtet oder die Grundstücke in einer Weise verändert werden, die den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes widersprechen. Die Erhaltung einer ungehinderten Planungsmöglichkeit, entsprechend den Planungszielen, muss durch eine Veränderungssperre gesichert werden.
Es liegt ein Bauantrag vor, der aus Sicht der Gemeinde derzeit nicht genehmigungsfähig ist und auch den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegensteht bzw. die geplanten Festsetzungen erschwert bzw. unmöglich macht. 
Der Gemeinderat kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen darüber entscheiden, ob und welches Instrumentarium zur Sicherung der Planung angewandt werden soll - Veränderungssperre nach § 14 BauGB oder Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB, ist die Veränderungssperre zu wählen. 
Eine Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB würde zur Sicherung der Planung nicht ausreichen, da: 
Ein Bauantrag höchstens 12 Monate zurückgestellt werden kann und andererseits das Bebauungsplanverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann; 
Eine solche Zurückstellung die genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigefreien Veränderung an Grundstücken und baulichen Anlagen nicht erfasst. 

Inhalt der Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist, dass
1. Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen; 
2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. 
Nach § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre im Einzelfall und im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die formelle Voraussetzung für den Beschluss der Veränderungssperre ist durch den vom Gemeinderat in heutiger Sitzung gefassten Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) des Bebauungsplanes Strobenried „Südlich der Hauptstaße“ gegeben. Das für den Beschluss der Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung ist vorhanden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Planbereich des künftigen Bebauungsplanes „Südlich der Hauptstaße“. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist hinreichend bestimmt.
Angesichts des anhängigen Bauantrags ist auch ein Sicherungsbedürfnis gegeben,  vgl. dazu auch Söfker in FS Weyreuther, 377 (379 f.) und BVerwG Urt. v. 19.2.2004 – 4 CN 16.03.

Beschluss

Mit der aufgeführten Begründung wird folgende Satzung über eine Veränderungssperre nach den §§ 14ff BauGB beschlossen. 

Satzung

über eine Veränderungssperre nach §§ 14 ff BauGB für den Bebauungsplanbereich „Dorfmitte-Strobenried“, Gemarkung Strobenried 

Für den Bebauungsplanbereich Strobenried „Südlich der Hauptstraße“ wird aufgrund von § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Hauptstraße“, Gemarkung Strobenried hat der Gemeinderat am 19.01.2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 

§ 2
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Hauptstraße“, Gemarkung Strobenried wird eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen und festgesetzt. 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.



Die Veränderungssperre umfasst die nachstehenden Grundstücke der Gemarkung Strobenried Flurnummern 10/5; 1163; 27; 27/1; 28; 30; 32/2; 36; 37/6; 38; 38/1; 57; 113/4; 170; 171/1 und 73 

Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Osten: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Süden: Staatsstraße FlNr. 396/1  
Im Westen: Kreisstraße FlNr. 248/3 
jeweils der Gemarkung Strobenried 

§ 3
In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 2) dürfen 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4
(1) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind und Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 
(2) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde.

§ 5
Sie tritt nach § 17 BauGB außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, sonst nach Ablauf von zwei Jahren seit Ihrem Inkrafttreten. Diese Frist kann um ein Jahr, und wenn besondere Umstände es erfordern, um bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängert werden. Wenn danach die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen, kann die Veränderungssperre erneut beschlossen werden.


§ 6
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt am einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu 
machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

zum Seitenanfang

6.3. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage im Gemarkungsbereich Gerolsbach (nähe Fürholzen/Forstern); Grundsätzlicher Umgang mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6.3

Sachverhalt

  1. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage im Gemarkungsbereich Gerolsbach (nähe Fürholzen/Forstern)
Zwei Gemeindebürger haben in Zusammenarbeit mit dem Büro MHB Montage GmbH ein Konzept für die Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen bei Fürholzen und Forstern eingereicht. 
Folgende Eckpunkte sind in dem Konzept angegeben:

Bei Fürholzen

Bei Forstern




Insgesamt:
Geplante installierte Leistung:                ca. 13,9 MW
Ertrag:                                        ca. 34.800.000 kWh/Jahr
CO² - Einsparung:                                ca. 16.300.000 kg/Jahr
Beanspruchte-Fläche (umzäunt):                ca. 26,15 ha

(Weitere Unterlagen wurden übersandt)

BGM Seitz erläutert ausführlich die Antragssituation und die bis dato bereits erfolgten gemeindlichen Schritte für die lokale Energiewende. 

GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt und ein Anliegerversammlung abgehalten werden. 
Abstimmungsergebnis:  1 : 16 
Mit Ja stimmte GRM Stefan Maurer. 

Verschiedene Statements werden von den GRM`s abgegeben. Unter anderem wird auf den Flächenverbrauch hingewiesen - der einen Entzug der landwirtschaftlichen Fläche darstellt. Auch sollten noch mehr Anstrengungen erfolgen Dachflächen mit PV-Anlagen zu bestücken.
Um eine rechnerische CO²-Neutraliätit im Gemeindegebiet zu erreichen, sind Freiflächen-PV-Anlagen (FPV) nötig. Weiter ist es begrüßenswert, dass heimische Investoren die FPV planen und betreiben möchten. 

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik) auf Grundlage des eingereichten Konzeptes einzuleiten. 
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.

Abstimmungsergebnis: 13 : 4 
Mit Nein stimmten GRM Stefan Fottner, GRM Peter Wörle, GRM Franz-Xaver Schaipp und GRM Stefan Maurer.



  1. Grundsätzlicher Umgang mit Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Wie bekannt ist unsere Gemeinde Gerolsbach seit Jahren bestrebt erneuerbare Energiequellen zu erschließen und zu fördern. Bereits vor rund zehn Jahren wurde ein Verfahren für eine Freiflächen Photovoltaikanlage eingeleitet, scheiterte aber an den damaligen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Um eine zukünftige Orientierung für Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet und eine vernünftige Koexistenz der Landwirtschaft gestalten zu können wird nachstehendes vorgeschlagen:

Grundsätzlich können bis ein Prozent der gesamten Gemeindefläche für Freiflächen Photovoltaikanlagen verwendet werden. Diese Flächen sollen sich je Gemarkungsbereich aufteilen. Somit ergibt sich nachstehender Flächenwert:

Gemeindefläche:                        5.898 ha                circa 1% (F-PV)        circa 58,98 ha

Gemarkung Alberzell                          663 ha                circa 1% (F-PV)          circa 6,63 ha

Gemarkung Gerolsbach                2382 ha                circa 1% (F-PV)        circa 23,82 ha

Gemarkung Klenau                          726 ha                circa 1% (F-PV)         circa  7,26 ha

Gemarkung Singenbach                  830 ha                circa 1% (F-PV)          circa 8,30 ha 

Gemarkung Strobenried                1297 ha                circa 1% (F-PV)        circa 12,97 ha

Beschluss

Im Gemeindegebiet können bis zu ein Prozent der gesamten Gemeindefläche mit Freiflächen Photovoltaikanlagen bestückt werden, wobei eine Aufteilung je Gemarkungsbezirke erfolgt.    Sollte diesbezüglich der Gesetzgeber neue Vorgaben beschließen wird dieser Grundsatzbeschluss entsprechend überarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRm Stefan Fottner, GRM Peter Wörle, GRM Franz-Xaver Schaipp und GRM Stefan Maurer.

zum Seitenanfang

7. Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindebereich Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 13.10.2021 vorbesprochen hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Förderprogramm nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt. 
Das integrale Konzept zum Risikomanagement soll der Gemeinde Gerolsbach die Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge vor Gefahren an Gewässern III. Ordnung und bei wild abfließendem Wasser aufzeigen. 
Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei sollen sowohl technischen Schutzmaßnahmen als auch nichttechnische Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet werden.
Im Rahmen des Förderprogrammes werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtkosten werden auf ca. 125.000,00 € geschätzt. 
Nach den Förderbestimmungen erfolgt immer ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt über die wesentlichen Fragen bzgl. Umfang und Inhalte des Konzeptes. Dieses Gespräch sowie ein Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen, sind Voraussetzung für einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Beschluss

Es wird ein Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ erarbeitet und kann nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt eingereicht werden. 
Nach einer Zusage wird der Gemeinderat informiert und kann das entsprechende Vorhaben ausschreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag Schützenverein Bavaria Gerolsbach e. V. - Erstattung der aktuellen Verbesserungsbeiträge Wasser/Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.11.2021 (Eingang 29.11.2021) beantragt der Schützenverein Bavaria Gerolsbach e. V. die Erstattung der aktuell bekanntgemachten Verbesserungsbeiträge im Bereich Wasserversorgung (424,85 €) und Abwasserentsorgung (384,24 €).

Eine Erstattung der Beiträge wird unter anderem dadurch begründet; der Schützenverein unterhält ein eigenes Gebäude (analog Schützenverein in Alberzell), andere Vereine haben Ihre Vereinsstätten meist nur gepachtet. Somit fallen nur bei diesen beiden Schützenvereinen Beiträge an. 

Nachrichtlich; Verbesserungsbeitrag Schützenverein Alberzell -  Wasser 2.213,76 € / Abwasser 1.929,07 €).

Beschluss

Die Gemeinde übernimmt die aufgeführten Verbesserungsbeiträge für die Schützenvereine in Gerolsbach und Alberzell. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Weitere Beteiligung am LEADER-Projekt (LAG Pfaffenhofen); Sonstige Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Die LAG Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wird auch in der kommenden Förderperiode (2023 bis 2027) fortbestehen. 
Wie bereits im Gemeinderat behandelt soll über die LAG ein konkretes Projekt im Gemeindegebiet durchgeführt werden. Aufgrund dessen und der weiteren Möglichkeiten kommunale/interkommunale Projekte durchzuführen, ist der Vorschlag den Beschluss vom 13.03.2019 aufzuheben und sich weiterhin als Vereinsmitglied der LAG Lkr. Pfaffenhofen zu beteiligen. 
Der Mitgliedsbeitrag für die neue Förderperiode ab 2023 beziffert sich auf 0,40 € pro Einwohner (Die aktuelle Förderperiode ist nicht davon betroffen. Ebenso ändert sich nichts an der Finanzierung der aktuellen Förderperiode. Alle Landkreiskommunen sind auch im Jahr 2022, wie bereits im Jahr 2021, beitragsfrei gestellt.)  

Aktuelle Informationen der LAG wurden übersandt.

Beschluss

Die Gemeinde beteiligt sich (über die aktuelle Förderperiode hinaus) als Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V. an der neuen LEADER-Förderperiode ab 2023. Der Beschluss vom 13.03.2019 (TOP 3) wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Zusätzliches Verwaltungspersonal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Im Dezember wurde eine Stellenausschreibung für die Finanzverwaltung im Rathaus geschaltet. Welche Beweggründe stehen dahinter:
Vergleich:
Jahr 2008
Verwaltung:                4 Vollzeitstellen         2 Teilzeitstellen (30 Std.)
HH-Volumen:                4 Mio. € - Verw.HH / 1,4 Mio. € - Verm.HH
KU:                        in Gründung
Beteiligungen:                keine

KiGa-Personal:        12 Kindergärtnerinnen
                       86 Kinder (4 Gruppen) / 12 Krippenkinder (1 Gruppe)

Bauhof-Personal:        4 Arbeiter

Personal-Gesamt:        40 Personen

Jahr 2021
Verwaltung:                6 Vollzeitstellen         1 Teilzeitstelle (25 Std.)
                                               2 Minijober
HH-Volumen:                6,6 Mio. € - Verw.HH / 3,6 Mio. € - Verm.HH
KU:                        8,8 Mio. €
Beteiligungen:                Windkraft Gerolsbach / Energie GmbH

KiGa-Personal:        29 Kindergärtnerinnen
                       169 Kinder (7 Gruppen) /35 Kinder (3 Gruppen)

Bauhof-Personal:        5 Arbeiter / 1 Minijober

Personal-Gesamt:        72 Personen

zum Seitenanfang

10.2. Übersicht Bauanträge 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Übersicht 

zum Seitenanfang

10.3. Auswertung der Innenentwicklungspotenziale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10.3

Sachverhalt

Wie bereits 2018 wurden in 2021 alle Eigentümer von Baulücken in Gerolsbach und Ortsteilen bezüglich der zukünftigen Nutzung Ihrer Grundstücke angeschrieben.
Im Vergleich zu Juni 2018 konnten 9 Baulücken geschlossen werden.
Von insgesamt 80 angeschriebenen Personen erhielt die Gemeindeverwaltung 31 Rückmeldungen.

zum Seitenanfang

10.4. Pfarrgemeinderatswahlen 2022 werden im Rathaus abgehalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10.4

Sachverhalt

Die Pfarrgemeinderatswahlen 2022 werden im Rathaus abgehalten, da im Pfarrheim eine Außengruppe des Kindergarten „Villa Kunterbunt“ untergebracht ist und somit eine räumliche Einschränkung herrscht. 
Pfarrgemeinderatswahl finden am 19./20.03.2022 in der Zeit von18:00 Uhr bis 20:00 Uhr bzw. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

zum Seitenanfang

10.5. Wiedereröffnung Corona-Testzentrum in Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10.5

Sachverhalt

Ab Dienstag, den 18.01.2022 können sich wieder alle Bürgerinnen und Bürger dienstags und donnerstags von 18:30 – 19:30 Uhr testen lassen. Für Sondertestungen steht Frau Steinbüchler (08445 9289-22 oder t.steinbuechler@gerolsbach.de) als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieses Mal aber nicht im Dorf- und Schützenheim Singenbach, sondern am Bauhof (Bauhofstraße 2). Das Schnelltestzentrum wird wie zuvor als Kooperation zwischen den Feuerwehren Gerolsbach, der Gemeinde Gerolsbach und dem BRK betrieben. Herr Bürgermeister Seitz ist froh, dass sich wieder so viele ehrenamtliche Helfer finden die allen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten schaffen mehr am sozialen Leben teilzunehmen.

zum Seitenanfang

10.6. Bürgerbefragung - Vorgehen zur Auswertung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 10.6

Sachverhalt

Die Auswertung der Fragebögen soll voraussichtlich in der Februarsitzung vorgestellt werden. Hierfür soll die Sitzung früher beginnen. 

Datenstand vom 13.04.2022 14:35 Uhr