Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerbefragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Vor knapp einen Jahr am 23.02.2021 beschloss der Gemeinderat eine Bürgerbefragung anzustoßen.
Mit Feuereifer gingen Mitglieder der FW- CSU-Fraktion und der Grünen-Gruppierung das Projekt an und erstellten mit professioneller Hilfe einen übersichtlichen Fragebogen. Dieser wurde in Eigenregie an alle gemeindlichen Haushalte verteilt. Jeder Mitbürger bekam hierdurch die Gelegenheit sich mit gemeindlichen Themen auseinander zu setzen. Wie die Rücklaufquote von 35% bestätigt, interessieren sich sehr viele was vor Ort passiert. Nach der finalen Auswertung der Fragebögen können wir im Gemeinderat unsere Schlüsse ziehen und werden die Erkenntnisse in unsere zukünftige Gremiumsarbeit mit einfließen lassen.
Herzlichen Dank für Euer Engagement!
Weitere Erläuterungen werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe vorgetragen
Video 1: Einleitung und Vorstellung der Arbeitsgruppe aus dem Gemeinderat
Video 2: Vorstellung von Frau Prof. Fromm und Frau Finkler und Generelle Informationen zur Umfrage
Video 3: Zusammen Leben in Gerolsbach
Video 4: Ortsentwicklung in Gerolsbach
Video 5: Anmerkungen und weitere Schritte
Vielen Dank nochmal an Frau Prof. Fromm und Frau Finkler von der Technischen Hochschule Nürnberg, Isabell Steuer, Alfred Höpp, Martin Winter und Albert Zaindl von der Arbeitsgruppe aus dem Gemeinderat und natürlich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die an der Umfrage teilgenommen haben.
Anmerkungen und Fragen?
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3. Antrag auf Vorbescheid; Bau eines Mast-Rinderstall Roundhouse auf dem Flurstück (FlNr.) 599/11 der Gemarkung Strobenried (Außenbereich: Spielberger Weg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Folgende Fragen wurden zum Vorbescheid eingereicht:
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Flurstücken FlNr. 631 und 725 der Gemarkung Alberzell (Außenbereich: Garbertshausen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Fragen zum Vorbescheid:
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Vorstellung Erweiterungsplanung am bestehenen Feuerwehrgerätehauses Strobenried um einen zusätzlichen Fahrzeugstellplatz mit begehbarer Dachterasse auf Flursückt FlNr. 8/2 Gemarkung Strobenried (Hauptstraße 10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Um den beengten Platzverhältnissen entgegenzuwirken und Raum für die potenzielle Stationierung eines zweiten Einsatzfahrtzeuges zu gewährleiten, beabsichtigt die Freiwillige Feuerwehr die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses um einen zusätzlichen Fahrzeugstellplatz mit begehbarer Dachterrasse.
Die Außenabmessungen des Anbaus sind dabei mit einer Länge von 9,99m in Nord-Südrichtung und einer Breite von 6,00m in Ost-Westrichtung. Die ursprüngliche Gebäudebreite von 9,99m hingegen bleibt unverändert.
Für die Erweiterung ist ebenfalls eine liniengelagerte Stahlbetondecke auf Mauerwerkwänden geplant. Dieses Dach soll als begehbare Dachterrasse genutzt werden. Zur Vermeidung abhebender Ecken erfolgt hier eine konstruktive Ausbildung einer Stb.-Attika.
Beschluss
Der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Strobenried wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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6 |
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6.1. Aufstellung der 1. Einbeziehungssatzung Strobenried "Ost"; Behandlung der eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der Öffenltichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie Empfehlung des Satzungsbeschlusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Verfahren gemäß § 13 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
- STELLUNGNAHMEN BEHÖRDEN UND SONSTIGER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken oder Hinweise abgegeben:
- Landratsamt Pfaffenhofen, Kommunalaufsicht, v. 28.10.2021
- Landratsamt Pfaffenhofen, Tiefbau, v. 27.10.2021
- Landratsamt Pfaffenhofen, Denkmalschutzbehörde, v. 16.11.2021
- Deutsche Post AG, v. 26.11.2021
- Staatliches Bauamt Ingolstadt, v. 27.10.2021
- Planungsverband Region Ingolstadt, v. 28.10.2021
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, v. 29.11.2021
- Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, v. 01.12.2021
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, v. 02.12.2021
- Gemeinde Scheyern, v. 03.12.2021
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken oder Hinweisen abgegeben:
- Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung, Stellungnahme vom 24.11.2021
Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:
- Die städtebauliche Erforderlichkeit ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen.
Erläuterung:
Für die Einbeziehungssatzung sind Anforderungen u. a. nach § 1 Abs. 3 bis 7 BauGB zu erfüllen;
u. a. ist die städtebauliche Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB nachzuweisen. Auch wäre nachzuweisen, dass die Einbeziehungssatzung mit einer städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist (vgl. § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Trotz der in der Region Ingolstadt vorhandenen dynamischen Entwicklung (siehe Regionalplan 10, B III, 1.1) ist bei der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen in der Begründung darzulegen, dass eine städtebauliche Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes durchgeführt wurde und keine Potentiale der Innenentwicklung bestehen. Darüber hinaus sollte der tatsächliche Wohnbaubedarf der Gemeinde aufgezeigt und der analysierte Siedlungsdruck dargelegt werden. Es wird dabei im Hinblick auf eine wohl geringe Anzahl an Wohneinheiten an dieser Stelle schwierig, mit der „Deckung von Wohnraumbedarf“ zu argumentieren. Die Potenziale für eine Wohnbebauung müssten dabei immer im Rahmen einer gesamtgemeindlichen Würdigung betrachtet werden. Die vorliegende Erläuterung in der Begründung unter Kapitel 5. Anlass und Ziel der Planung ist daher noch nicht ausreichend und muss ergänzt werden.
- Bei der Wahl des Verfahrens ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB gegeben sind.
Erläuterung:
Der § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.“ (Die Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung; in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger; BauGB Kommentar; Rn. 115; 05/2017). Es reicht demgemäß „[…] nicht aus, dass die einzubeziehenden Flächen an den Innenbereich grenzen.“ (Die Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung; in: Ernst, Zinkahn, Bielenberg; BauGB Kommentar; Rn. 117; 05/2017).
Für die Planung muss das Anbindegebot gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) gegeben sein; dies ist durch die angrenzende Bebauung der Fall. Bei der geplanten Einbeziehung der einzelnen Außenbereichsfläche in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils (Innenbereich) reicht es im Gegensatz zum Anbindegebot nicht aus, dass die einzubeziehenden Flächen an den Innenbereich grenzen. Es müsste vielmehr eine sachliche und räumliche Prägung des angrenzenden Bereichs durch bauliche Nutzung auf die in Rede stehende Außenbereichsfläche gegeben sein. Dies ist nach Ansicht der Fachstelle hier nicht der Fall.
Die gegenständliche Fläche befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Strobenried. Im Norden befindet sich ein Wohnhaus. Die wesentliche Prägung erfolgt aber durch die im Süden und Osten des gegenständlichen Satzungsentwurfes befindlichen landwirtschaftlichen Flächen sowie durch die westlich befindlich große Gartenfläche. Eine sachliche und räumliche Prägung des angrenzenden Bereichs auf die in Betracht kommenden Außenbereichsflächen ist nach Ansicht der Fachstelle nicht gegeben.
Darüber hinaus bestehen für die Bebauung der gegenständlichen Fläche zudem ortsplanerische Bedenken. Die gegenständliche Fläche ragt dabei in den Außenbereich hinein und ist von drei Seiten landwirtschaftlich bzw. durch freie Flächen geprägt.
Auch wenn durch die oben angeführten Punkte zur planungsrechtlichen Stellungnahme für das Vorhaben eine realistische Umsetzung durch die Fachstelle derzeit nicht gesehen wird, werden zur Vollständigkeit die ortsplanerischen Punkte mit aufgeführt:
- Die Bauleitplanung muss Planungssicherheit gewährleisten und die Umsetzung des Planvorhabens für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar darstellen. Aus den Planunterlagen sollen sich die Geländehöhen ergeben (vgl. § 1 Abs. 2 PlanZV). Bei der Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sind gemäß § 18 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen.
Erläuterung:
Aus den negativen Erfahrungen einzelner Gemeinden durch fehlende geeignete Geländeschnitte und um die Planung für alle am Verfahren Beteiligten (z. B. Gemeinderat, Bauherr, Nachbarn, Planer, Verwaltung) rechtsverbindlich umzusetzen, sind Regelungen für eine eindeutige und rechtssichere Umsetzung unabdingbar. Daher wird angeregt, aussagekräftige Gelände- bzw. Gebäudeschnitte in der Planung entsprechend als Festsetzung zu treffen.
- Aufgrund bestehender Rechtsprechung zur Regelungsdichte in Bezug auf Einbeziehungs- und Ergänzungssatzungen wird angeregt, diese in der gegenständlichen Satzung zu überprüfen und ggf. zu reduzieren.
Erläuterung:
Eine regelkonforme Einbeziehungssatzung, deren Flächen durch die benachbarte Bebauung geprägt ist, benötigt nur wenige Festsetzungen, da sich alle anderen Fakten aus der umgebenden (Wohn-)bebauung ergeben. Dabei wird „… die Satzung umso eher zu Bedenken Anlass geben, je höher ihre Regelungsdichte ist und je mehr sie die Funktion eines Bebauungsplans übernimmt“ (siehe dazu EZBK/Söfker, 140. EL Oktober 2020, BauGB § 34 Rn. 121). Es wird daher und u. a. aufgrund in diesem Zusammenhang vorhandener Rechtsprechung angeregt, die Satzung diesbezüglich zu überprüfen und z. B. einzelne Festsetzungen ggf. aus der Satzung herauszunehmen.
- Es wird angeregt, die gegenständliche Erschließungsstruktur zu überdenken.
Erläuterung:
Die Erschließung läuft dem Ziel einer kompakten Siedlungsstruktur entgegen. Derartige schlauchförmige Erschließungen befördern eine weitere Zersiedelung der Landschaft. Es wird daher angeregt, die gegenständliche Erschließungsstruktur zu überdenken.
Abwägung
Zu 1: Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung dient dazu, die Errichtung eines Wohnhauses auf dem elterlichen Grundstück zu ermöglichen. Die Gemeinde Gerolsbach befürwortet die kleinräumige Schaffung von Baurecht für die nachfolgende Generation vor Ort ausdrücklich, um auch in kleineren ländlich geprägten Ortsteilen junge Bauwerber vor Ort halten zu können. Somit werden auch gewachsene soziale Strukturen erhalten und deren Fortbestand gefördert. Eine Betrachtung vorhandener Potenziale für eine Wohnbebauung im gesamten Gemeindebereich ist somit nach Auffassung der Gemeinde Gerolsbach nicht veranlasst.
Zu 2: Eine sachliche und räumliche Prägung des angrenzenden Bereichs auf die einzubeziehenden Außenbereichsflächen ist nach Ansicht der Gemeinde Gerolsbach gegeben, so dass an der Einbeziehungssatzung weiterhin festgehalten wird.
Durch die getroffenen Festsetzungen zur baulichen Gestaltung wie auch zur Eingrünung wird die künftige Bebauung gestalterisch in den Ortsrand eingebunden.
Zu 3: Nach Ansicht der Gemeinde Gerolsbach sind durch die getroffenen Festsetzungen, auch in Bezug auf die durch Geländevermessung bereits ermittelten Höhen des Urgeländes, vollkommen ausreichend, die städtebauliche Situation einschätzen zu können. Die Erstellung von Gelände- bzw. Gebäudeschnitten wird daher als unverhältnismäßig angesehen, folglich kann darauf verzichtet werden.
Zu 4: Die getroffenen Regelungen dienen nach Auffassung der Gemeinde Gerolsbach dazu, das Vorhaben städtebaulich wie landschaftlich in den Ortsrand zu integrieren. Daher werden die getroffenen Festsetzungen als angemessen angesehen und beibehalten.
Im Übrigen wird angemerkt, dass üblicherweise sonst von der Fachstelle bei der Aufstellung von Satzungen explizit sehr detaillierte Festsetzungen, etwa zur baulichen Gestaltung gefordert werden.
Zu 5: Eine andersartige Erschließung der rückwärtig liegenden Bauparzelle ist nach Ansicht der Gemeinde Gerolsbach aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht möglich. Bereits für die bestehende Wohnbebauung auf der Fl.Nr. 395/4 wird die Fl.Nr. 395/5 als Zufahrt genutzt.
Angesichts der Sicherung der Zufahrtswege wird jedoch angeregt, auch die GFL2-Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit zu sichern. Die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung sind unter Punkt 13 daher redaktionell anzupassen.
Beschluss
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung - wird zur Kenntnis genommen. Unter Punkt 13 der Festsetzungen werden die festgesetzten Flächen mit dinglich zu sicherndem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL1 und GFL2 zusammengefasst, sie sind zugunsten der Allgemeinheit zu sichern. Die Planzeichnung der Einbeziehungssatzung, die Festsetzungen unter Punkt 13 und Begründung werden redaktionell angepasst.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Abfallwirtschaftsbetrieb, Stellungnahme vom 26.10.2021
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Abfallsammelbehältnisse sind an der Lindenstraße zur Abholung bereitzustellen.
Die Zufahrtsstraße zum geplanten Bauvorhaben kann von den Sammelfahrzeugen nicht befahren werden.
Abwägung
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb - ist zur Kenntnis zu nehmen. Es wird in der Satzung darauf hingewiesen, dass Abfalltonnen an der Lindenstraße zur Abholung bereitzustellen sind.
Beschluss
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm – Abfallwirtschaftsbetrieb - wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 24.11.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerolsbach hat in seiner Sitzung vom 20.04.2021 bzw. 13.10.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Strobenried Nr. 1 „Ost“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Durch die Planung werden Teilflächen der Flurstücksnummern 395 und 395/5 der Gemarkung Strobenried, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried einbezogen. Die Gemeinde Gerolsbach möchte mit der Aufstellung der o.g. Satzung die Errichtung eines Wohnhausen am südöstlichen Ortsrand ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Strobenried, zwischen der Staatsstraße St2045 im Süden und der Lindenstraße im Norden. Im Norden und Westen grenzen bestehende Wohnbebauung und landwirtschaftliche Hofstellen an, nach Süden und Osten befindet sich landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker- und Grünlandflächen).
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerolsbach (vom 14.11.1983) stellt den planungsgegenständlichen Bereich als gemischte Baufläche, bzw. Grünfläche dar.
Nach Auskunft Herrn Kohl befindet sich im südlichen Teil der Flurnummer 395 eine Maschinenhalle und eine weitere Halle als Brennholzlager. Die Hallen gehören zum landwirtschaftlichen Anwesen auf der Hofstelle mit der Flurnummer 16. Der Hof wird noch im Nebenerwerb (Ackerbau) betrieben. Auf der Flurnummer 15/1 werden nur noch eine kleine Anzahl an Schafe als Hobby gehalten. Auf der Flurnummer 14 besteht eine Maschinenhalle die als Unterstellhalle verpachtet ist. Es bestehen keine größeren Tierhaltungsbetriebe in der näheren Umgebung. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der umliegenden Flächen mit Lärm und Geruch aus der Landwirtschaft vor allem zur Erntezeit gerechnet werden muss. Diese Immissionen sind hinzunehmen.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehungssatzung Nr. 1 Strobenried „Ost“ der Gemeinde Gerolsbach. Folgender Hinweis ist mit aufzunehmen:
Hinweis:
Auf Lärm- und Geruchsimmissionen aus der umliegenden Landwirtschaft - vor allem zur Erntezeit - wird hingewiesen und diese sind als ortsüblich anzusehen.
Abwägung
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Immissionsschutzbehörde – ist zur Kenntnis zu nehmen. In den Hinweisen der Satzung ist bereits folgender Hinweis enthalten:
„Bedingt durch die Ortsrandlage ist bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen, auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen, zu rechnen.“
Es wird vorgeschlagen, diesen redaktionell um folgenden Satz zu ergänzen:
„Es wird insbesondere auf Lärm- und Geruchsimmissionen aus der umliegenden Landwirtschaft - vor allem zur Erntezeit – hingewiesen, diese sind als ortsüblich anzusehen“
Beschluss
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Immissionsschutzbehörde – wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis Nr. 4 der Satzung wird redaktionell um folgenden Satz ergänzt:
„Es wird insbesondere auf Lärm- und Geruchsimmissionen aus der umliegenden Landwirtschaft - vor allem zur Erntezeit – hingewiesen, diese sind als ortsüblich anzusehen“
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
- Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 24.11.2021
- Die Gemeinde Gerolsbach möchte mit der Aufstellung der Innenbereichssatzung die Errichtung eines Wohnhauses am östlichen Ortsrand ermöglichen. Durch die Planung werden die Voraussetzungen für die Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) geschaffen. Hintergrund ist die Bauvoranfrage für ein Wohnhaus, das aufgrund der Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist. Die Planung sieht die Bebauung mit einem Einzelhaus zur Wohnhausnutzung vor. Durch die Planung wird der Ortsrand von Strobenried nach Osten hin baulich arrondiert und soll mit einer 5 m breiten lockeren Eingrünung aus Laubbäumen und Hecken dauerhaft landschaftlich gefasst werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 1. Einbeziehungssatzung Strobenried „Ost“ mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 15.02.2022 als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, wenn die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen sowie der Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht durch Eintragung von Dienstbarkeit und Reallast in das Grundbuch nachgewiesen wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6.2. Freiflächen Photovoltaikanlagen (FPV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
|
|
6.2 |
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde ein Grundsatzbeschluss zu Freiflächen Photovoltaikanlagen (FPV) gefasst. Zwischenzeitlich wurden weitere Anträge auf Überplanung eingereicht und ein Antrag zurückgenommen.
Die nachfolgenden zu behandelten Anträge sind wie folgt auf die Gemarkungsbereiche aufgeteilt:
Gemarkung Alberzell es liegt kein Antrag vor
Fläche nach Grundsatzbeschluss circa 6,63 ha
Gemarkung Gerolsbach es liegt ein Antrag vor (GRS 19.01.2022)
Umzäunte Fläche ca. 11,2 ha / Modulfläche 5,7
Fläche nach Grundsatzbeschluss circa 23,82 ha
Gemarkung Klenau es liegt ein Antrag vor
Umzäunte Fläche ca. 5,7 ha / Modulfläche 3,9 ha
Fläche nach Grundsatzbeschluss circa 7,26 ha
Gemarkung Singenbach es liegen zwei Anträge vor
Angegebene Fläche 1,61 ha +
Umzäunte Fläche 10,1 ha/Modulfläche 5,7 ha
Fläche nach Grundsatzbeschluss circa 8,30 ha
Gemarkung Strobenried es liegt kein Antrag vor
Fläche nach Grundsatzbeschluss circa 12,97 ha
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6.2.1. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf dem Flurstück mit der Flurnummer 15 Gemarkung Klenau (nordwestlich von Klenau)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
|
ö
|
|
6.2.1 |
Sachverhalt
Ein Gemeindebürger stellt mit Schreiben vom 21.01.2022 den Antrag auf Errichtung einer FPV auf dem Flurstück mit der Flurnummer 15 Gemarkung Klenau.
Folgende Eckpunkte wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro MHB Montage GmbH vorgelegt:
Weitere Unterlagen wurden übersandt
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des eingereichten Antrages die Planungen mit den bereits eingereichten Anträgen abzustimmen. Nach Auswertung kann ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik - Sonstiges Sondergebiet § 11 Abs. 2 BauNVO) eingeleitet werden.
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Franz-Xaver Schaipp stimmte mit Nein.
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6.2.2. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf dem Flurstück mit der Flurnummer 120 Gemarkung Singenbach (Südlich von Singenbach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
|
ö
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|
6.2.2 |
Sachverhalt
Ein Gemeindebürger stellte mit Schreiben vom 24.01.2022 den Antrag auf Errichtung einer FPV auf dem Flurstück mit der Flurnummer 120 Gemarkung Singenbach.
Im Antragsschreiben ist folgende aufgeführt:
„ Für das örtliche Firmenareal am Ort benötigen wir einen Energiebedarf, welchen sich durch die eigenen Dachflächen alleine nicht decken lässt. Wir wollen die vorhandenen Ressourcen in verantwortungsvoller Weise nutzen und somit einen Teil der benötigten Energie selbst durch Sonnenenergie herstellen. Die Wiese mit mit der Flurnummer 120 Gemarkung Singenbach aht eine Fläche von ca. 1,91 ha, hiervon würden wir auf ca. 1,61 ha gerne eine Freiflächen Solaranlage (Photovoltaik oder Warmwasser) errichten. „
D.h. die gewonnene Energie soll direkt am Ort Singenbach verbraucht werden.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des eingereichten Antrages die Planungen mit den bereits eingereichten Anträgen abzustimmen. Nach Auswertung kann ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik - Sonstiges Sondergebiet § 11 Abs. 2 BauNVO) eingeleitet werden.
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Franz-Xaver Schaipp stimmte mit Nein.
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6.2.3. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf den Flurstücken mit den Flurnummern 579, 602 und 574 Gemarkung Gerolsbach (nähe Duckenried)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
02. Sitzung des Gemeinderates
|
15.02.2022
|
ö
|
|
6.2.3 |
Sachverhalt
Ein Gemeindebürger stellt mit Schreiben vom 26.01.2022 den Antrag auf Errichtung von FPV auf den Flurstücken mit den Flurnummern
579 ca. 9,10 ha
602 ca. 7,47 ha
574 ca. 1,88 ha
jeweils der Gemarkung Singenbach.
Folgende Eckpunkte wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro MHB Montage GmbH vorgelegt:
Weitere Unterlagen wurden übersandt
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des eingereichten Antrages die Planungen mit den bereits eingereichten Anträgen abzustimmen. Nach Auswertung kann ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik - Sonstiges Sondergebiet § 11 Abs. 2 BauNVO) eingeleitet werden.
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Franz-Xaver Schaipp stimmte mit Nein.
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7. Straßensanierungsarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
.
zum Seitenanfang
7.1. Vergabe Schulsiedlung Gerolsbach LOS 1: Bergern-, Herzog-, Ludwig- und Karlstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
02. Sitzung des Gemeinderates
|
15.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Sachverhalt
Wie in der GR-Sitzung am 13.10.2021 beschlossen, wurde für die Straßensanierungsarbeiten der Schulsiedlung Gerolsbach, hier LOS 1 Bergern-, Herzog-, Ludwig- und Karlstraße, eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 9 Angebote gingen ein.
Nach Prüfung der Gebote stellte sich das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme über 521.171,10€ Brutto heraus.
Beschluss
Der Auftrag für die o. g. Straßensanierungsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 521.171,10€ Brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.2. Vergabe Schulsiedlung Gerolsbach LOS 2: Schul- und Drei-Linden-Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
02. Sitzung des Gemeinderates
|
15.02.2022
|
ö
|
|
7.2 |
Sachverhalt
Wie in der GR-Sitzung am 13.10.2021 beschlossen, wurde für die Straßensanierungsarbeiten der Schulsiedlung Gerolsbach, hier LOS 2 Schul- und Drei-Linden-Straße, eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 9 Angebote gingen ein.
Nach Prüfung der Gebote stellte sich das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme über 551.895,62 €, Brutto heraus.
Beschluss
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel, werden die o. g. Straßensanierungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 551.895,62 €, Brutto vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag endgültig zu erteilen, sobald der Haushalt 2022 verabschiedet wurde. Entsprechende Bindefristverlängerung für die Angebote wurden angefordert und bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.3. Vergabe Blumensiedlung Singenbach: Rosen-, Nelken-, Tulpen-, Astern-, Narzissen- und Fliederstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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beschließend
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7.3 |
Sachverhalt
Wie in der GR-Sitzung am 13.10.2021 beschlossen, wurde für die Straßensanierungsarbeiten der Blumensiedlung Singenbach eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden 15 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 9 Angebote gingen ein.
Nach Prüfung der Gebote stellte sich das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme über 617.778,86 € Brutto heraus.
Beschluss
Der Auftrag für die o. g. Straßensanierungsarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter zum Angebotspreis von 617.778,86 € Brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens durch die Gemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt
Wie in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 mitgeteilt sollten Änderungsvorschläge für die Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens aus dem Jahr 1999 von allen Gemeinderatsfraktionen/-Gruppierungen eingebracht werden. Alle Gemeinderatsfraktionen/-Gruppierungen haben Vorschläge abgegeben.
Diese wurden entsprechend ausgewertet.
Die Grüne und UB-Gruppierung haben Ihre Vorschläge auf Grundlage der gemeindlichen Richtlinien aus dem Jahr 1999 aufgebaut.
Die FW- und CSU-Fraktion haben eine eigenständige Fassung erarbeitet.
(Unterlagen mit Anmerkungen wurden versandt.)
Die Vorschläge wurden ausgewertet und eine Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens durch die Gemeinde in der Fassung vom 15.02.2022 erarbeitet.
Beschluss
Die in der Anlage zu diesem TOP aufgeführte überarbeiteten Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens durch die Gemeinde Gerolsbach in der Fassung vom 15.02.2022 werden beschlossen.
Diese Richtlinien werden ortsüblich bekannt gemacht und treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens durch die Gemeinde Gerolsbach vom 28.04.1999 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Gemeindliches Feuerwehrwesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Überarbeitung des gemeindlichen Feuerwehrbedarfsplans - Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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9.1 |
Sachverhalt
Die Gemeinden haben nach Art. 1 Bay. Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet werden.
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfefristen eingehalten werden können, ist es wichtig, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte erfassen, die Situation analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.
Struktur einer Feuerwehrbedarfsplanung
- Ziele der Feuerwehrbedarfsplanung
Durchführung der Gefährdungsanalyse
Durchführung der Risikoanalyse
Bestimmung des Schutztzieles
Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzzieles
- Beschreibung IST-Situation
- Vorschlag einer SOLL-Struktur entsprechend der Schutzzielbestimmung
Zusammenfassung
Eine solche Bedarfsplanung wurde in unserem Gemeindegebiet letztmalig im März 2015 erarbeitet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden in den letzten Jahren auch zahlreiche Investitionen getätigt. Die Bedarfsplanung soll nunmehr fortgeschrieben werden
Nunmehr wurde federführend vom Landkreis Pfaffenhofen (Brandschutzdienststelle) eine gemeinsame Ausschreibung zur Erstellung von Feuerwehrbedarfsplänen für 11 Gemeinden und den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm durchgeführt und ausgewertet.
Der Kostenanteil für unsere Kommune beziffert sich auf 8.547,18 €, Brutto
Zur Information:
Im Angebotspreis ist ein 15% Nachlass inkludiert, wenn alle 11 Gemeinden einen Bedarfsplan erstellen lassen
Der Vertrag zur Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wird direkt zwischen der Gemeinde und dem Ingenieurbüro geschlossen
Die Bindungsfrist für das Angebot gilt bis 28.02.2022.
Beschluss
Für das Gemeindegebiet Gerolsbach kann ein Feuerwehrbedarfsplan, mit den aufgezeigten Eckdaten, beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9.2. Antrag auf Zuschuss für Ausbildungskosten zum Rettungssanitäter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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9.2 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt
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10. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Erfolgreicher Überwachungsaudit Informationssicherheits-Management (ISIS 12)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Bereits im November 2021 fand das Überwachungsaudit des gemeindlichen Informations-Sicherheitsmanagements (ISIS12) statt.
Gesamteinschätzung:
Die Auditorin empfiehlt der Zertifizierungsinstanz der DQS für das Regelwerk ISIS12 Version 2.1 die Aufrechterhaltung der Zertifizierung.
Die Gemeinde Gerolsbach hat mit gutem Erfolg mit der Einführung des ISIS12-Standards begonnen und innerhalb eines Jahres wesentlich verbessert. Der Informationssicherheitsprozess ist durchgehend und strukturiert implementiert. Die Vorgehensweise bei der Implementierung von ISIS12, die gesichteten Dokumente und Nachweise zeigen weiterhin ein angemessenes Verständnis des Informationssicherheitsmanagements. Eine gute Weiterentwicklung des Managementsystems Umsetzung der Empfehlungen des letzten Audits Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister und allgemein ein hohes Engagement des ISMS Teams inkl. Geschäftsleitung.
Was ist ISIS12?
ISIS12 ist ein Standard unter den Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS). Beliebt ist das ISMS vor allem deshalb, weil es in seinen konkreten zwölf Schritten klare Handlungsan-weisungen bietet. Eine Zertifizierung wird durch die beiden anerkannten Zertifizierungsstellen datenschutz cert GmbH und DQS GmbH mit lizensierten und speziell ausgebildeten Auditoren angeboten.
ISIS12 umfasst zwölf Schritte
Leitlinie erstellen
Mitarbeiter sensibilisieren
Informationssicherheitsteam aufbauen
IT-Dokumentationsstruktur festlegen
IT-Servicemanagement-Prozess einführen
Kritische Applikationen identifizieren
IT-Struktur analysieren
Sicherheitsmaßnahmen modellieren
Ist-Soll vergleichen
Umsetzung planen
Umsetzen
Revision
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10.2. Klagerücknahme in Sachen Einziehung "Brandstweg" (M 2 K 18.3633) und in Sachen Straßenbaulast Weg Richtung Hil (M 2 K 20.1482) nähe Hilm; Rücknahme Petition "Unterhalt öffentlich gewidmeter Feld- und Waldwege in Gerolsbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
|
ö
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10.2 |
Sachverhalt
Die Rechtsnachfolger der Klägerin teilen mit, dass diese die laufenden Klageeinreichungen bzw. Petition zurücknehmen.
- Klage gegen die Einziehung des sog. „Branstweg“ aus dem Jahr 2018. Somit ist dieser Weg eingezogen.
Klage wegen Unterhalt/Straßenbaulast eines nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg nähe Hilm aus dem Jahr 2020
Petition beim Bay. Landtag mit dem Betreff „Unterhalt öffentlich gewidmeter Feld- und Waldwege in Gerolsbach“ aus dem Jahr 2017
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10.3. Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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02. Sitzung des Gemeinderates
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15.02.2022
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ö
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10.3 |
Sachverhalt
Mittagsbetreuung
Aufgrund der aktuellen Anmeldungen zur Mittagsbetreuung an Grundschule muss voraussichtlich eine räumliche Erweiterung.
Kindergarten
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage musste letzte Woche eine Gruppe nur im „Notbetrieb“ aufrechterhalten.
An dieser Stelle muss man ein großes Lob an unser gesamtes Betreuungspersonal aussprechen werden. Trotz der erschwerten Corona-Bedingungen wird eine super Arbeit geleistet!
Datenstand vom 13.04.2022 14:34 Uhr