Datum: 23.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2021
3 Behandlung der Empfehlungen aus der Bauausschusssitzung vom 10.03.2022
3.1 Städtebaulichen Entwicklung (Bauleitplanung) für die Flurnummern 5; 7 und 247/24 Gemarkung Gerolsbach (Gelände an der Raiffeisenbank Gerolsbach); Vorstellung Entwicklungskonzept und Aufstellungsbeschluss
3.2 Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf den Flurstücken mit den Flurnummern 441 und 505 Gemarkung Alberzell (nähe Einsassen)
3.3 Zukünftige Straßenausbau - und sanierungsarbeiten
3.4 Bauliche Erweiterung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gerolsbach
4 Gemeinschaftszweckvereinbarung - Räumliche Erweiterung der Mittagsbetreuung an der Grundschule
5 Bürgerfest - Kirchenzug mit Fahnenabordnung
6 Bekanntgaben / Sonstiges
6.1 Solidarität mit der Ukraine
6.2 Teilnahme am STADTRADELN 2022 - Voraussichtlicher Zeitraum 04.07. bis 24.07.2022
6.3 Wiedereröffnung des Regelparteiverkehr im Rathaus - ab 01.04.2022 geplant
6.4 Judas-Feuer und Maibaum 2022
6.5 Förderprogrammaufnahme - Ökologischer Ausbaus des Gerolsbach in Singenbach
6.6 Anbringung von weiteren Nistkästen zur Eindämmung der Eichenprozessionsspinner
6.7 Ferienpass 2022
7 Antrag zur Tagesordnung bzw. auf Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer: Aunahme eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes auf die öffentliche Tagesordnung

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 1

Sachverhalt

Anmerkung:
Im Protokoll bei der Person GRM Stefan Maurer wurde „unentschuldigt abwesend“ vermerkt. Nach Recherche konnte festgestellt werden, dass GRM Maurer neun Minuten vor Sitzungsbeginn über die allgemeine Gemeinde-Mailadresse mitgeteilt hat nicht zur Sitzung zu erscheinen. Diese kurzfristige Mitteilung kann als entschuldigt gewertet werden.

Beschluss

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Geschäftsführer Herr Franz Xaver Koller erläutert die Ergebnisse der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG aus dem letzten Geschäftsjahr:
Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung
Brutto-Stromerzeugung 2021                15,120 Mio kWh        (2020  17,145 Mio kWh)
Planwert                                        16,095 Mio kWh
                       Unterschreitung     -  0,975 Mio kWh        (2020 + 1,050 Mio kWh)
                                                -   6,05 %                (2020 + 6,5 %)

Vorläufige Bilanz 2021
Umsatzerlöse/Stromertrag                        1.546 T€        (2020        1.493 T€)
Planerlöse                                        1.432 T€        (Überschreitung 114 T€)
Jahresüberschuß                                   139 T€        (2020 61 T€)

Finanzkraft – CashFlow 2021                1.162 T€        (2020 1.097 T€)
daraus zu bedienen:
  • Zins/Tilgung Projektfinanzierung        774 T€
  • Entnahme für Annuität KU                  92 T€
  • Zinszahlung BEG (822 T€ - 3%)          25 T€
  •  -dto.-                    (412 T€ - 2,5%)          10 T€

= Liquiditätsüberschuß                261 T€

Die wichtigsten Zahlen aus der GuV zur vorl. Bilanz 2021:                Vorjahr
Abschreibung auf Sachanlagen                843 T€                                844 T€
Vollwartungsvertrag Nordex                191 T€                                207 T€
Zinsaufwand Bankverbindlichkeiten        171 T€                                186 T€
Grundstückskosten                                  46 T€                                  45 T€
Techn. Betriebsführung                          32 T€                                  31 T€
Zuführung Rückstellung Rückbaukosten   26 T€                                   26 T€
Unterhalt Wege/Wiederaufforstung             7 T€                                   22 T€
Strombezug/Eigenverbrauch                   13 T€                                   13 T€
Versicherungen                                   13 T€                                   13 T€
Inspektionen/TÜV Prüfung                             7 T€                                   13 T€
Beratungs-/Abschlusskosten                   15 T€                                   10 T€
Kosten Geschäftsführung                             7 T€                                     7 T€

Entwicklung Darlehensstand Projektfinanzierung (Ursprungs-DA  10,0 Mio €)
31.12.2021                        7.236 T€
31.12.2020                        7.842 T€
Tilgung                           606 T€

Entwicklung flüssige Mittel/Guthabensaldo Bank:
31.12.2021                           650 T€        
      1.                1.083 T€

-zusätzlich Forderungen/ Darlehen an Gesellschafter          1.261 T€ (2020: 483 T€)

Darüber hinaus besteht eine Rücklage mit 500 T€ als Kapitaldienstreserve für Windschwankungen bzw. schwächere Windjahre

Kummulierte Planwerte Umsatzerlöse/Stromertrag aus 1. Wirtschaftsplan 2015:
                       2015 – 2021                8.388 T€
Istwerte laut Bilanz        2015 – 2021                8.954 T€
                       Mehrerlös                   566 T€        (in 6 vollen Betriebsjahren)

Technische Verfügbarkeit der Anlagen        2021  98,1 %
                                                       2020        98,4 %
                                                       2019        98,9 %
                                                       

Das Jahr 2021 war in ganz Deutschland ein windschwaches Jahr. Die Stromerzeugung lag dadurch um rund 1 Mio kWh unter dem Planwert.
Das konnte aber durch höhere Marktpreise an der Strombörse kompensiert werden. In den Monaten Sept. – Dez. 2021 waren die Marktwerte jeweils über der garantierten Vergütung von 8,90 Cent/kWh.
Der Jahresstart 2022 ist erfreulich. Wie im Monatsbericht ersichtlich liegt die Stromerzeugung Jan./Febr. bei  5,180 Mio kWh und damit um 1,477 Mio kWh über dem Planwert von 3,701 Mio kWh.  
Nach 6 vollen Betriebsjahren kann ein Mehrerlös von rd. 560 T€ zu den Planwerten aus dem 1. Wirtschaftsplan 2015 verbucht werden.

Im laufenden Jahr 2022 kommt eine durch den Gesetzgeber vorgegebene größere Investition auf uns zu. Die vorhandene Signalbeleuchtung mit Blinklicht bei den Anlagen muss auf eine sogenannte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung umgestellt werden. Die Umrüstung muss bis 31.12. erfolgt sein – Kosten ca. 80 T€).

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3. Behandlung der Empfehlungen aus der Bauausschusssitzung vom 10.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3
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3.1. Städtebaulichen Entwicklung (Bauleitplanung) für die Flurnummern 5; 7 und 247/24 Gemarkung Gerolsbach (Gelände an der Raiffeisenbank Gerolsbach); Vorstellung Entwicklungskonzept und Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 vorgestellt, strebt die Raiffeisen ArGe e. V. eine gemeinsame Entwicklung der oben genannten Flächen an. Hierbei soll eine wohn- als auch eine gewerbliche Nutzung der bisher unbebauten Grundstücke in unmittelbarer Nähe der Bankgeschäftsstelle Gerolsbach erfolgen.
Die Gemeinde ist grundsätzlich mit diesem Vorhaben einverstanden und beabsichtigt, für das Gebiet entsprechende Planungen einzuleiten. Aufgrund dessen wurden bereits zahlreiche Vorarbeiten geleistet und ein erstes Entwurfskonzept erarbeitet (siehe übersandte Unterlagen)

Bauleitplanung:
Die zu überplanenden Flächen (Grundstücke mit den Flurnummer 5; 7 und 247/24 jeweils der Gemarkung Gerolsbach) sind derzeit als „Gemischte Bauflächen“ im gemeindlichen Flächennutzungsplan deklariert.


Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, für eine Neuansiedlung eines Supermarktes, Gewerbe und Wohnbebauung auf den besagten Flächen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich. Ebenso ist die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann dies im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplanverfahren erfolgen.

Der Bebauungsplan soll nicht als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt werden. Anstelle eines Durchführungsvertrages können entsprechende Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB) abgeschlossen werden. In diesen können neben den allgemeinen Festsetzungen nach § 9 BauGB, auch Regelungen zur Grundstücksnutzung, Befristungen und Bedingungen, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, dgl. geregelt werden. 
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und umfasst folgende Grundstücke:
Grundstücke mit den Flurnummer 5; 7; 247/24, 73/3 (Teilfläche); 247/22 und 175/15 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Gerolsbach
(siehe beiliegenden Lageplan)

Konzept:
Bauabschnitte (siehe Lageplan Bauabschnitte) 
Bauabschnitt 1 - Gebäude Einzelhandel 
- EG Einzelhandel (Supermarkt) mit Backshop/Tagescafé 
- 1. OG mit nicht störendem Gewerbe (vorzugsweise Zahnarztpraxis
- 2. OG Wohnen mit kleinen Wohneinheiten 

Bauabschnitt 2 - Südosten der Quartiersbebauung 
- Baukörper Süd-Ost 1 mit gewerblicher Nutzung im EG (vorzugsweise Apotheke 
und /oder Physiotherapeut) und altersgerechten Wohnungen in den 
Obergeschossen 

 Bauabschnitt 3 - Nordwesten der Quartiersbebauung 
- Wohnungsbau

Die zeitliche Staffelung der Ausführung wird mit Fristen für Beginn bzw. Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

Weitere Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplans 
- Elektroladeinfrastruktur; insbesondere im Bereich Einzelhandel 
- Begrünte Flachdächer 
- Pflicht PV-Anlagen 
- Regenwasserbewirtschaftung

Sonstige Anregungen (ggf. Festsetzungen / Regelungen im städtebaulichen Vertrag)
  • Bewahrung eines dörflichen Charakters (Bebauungsdichte, Bauform, dgl.)
  • Einrichtung Carsharing (Elektromobilität)
  • Fernwärmeanschluss aller Gebäude
  • Vorgabe eines KfW-40 Standards für die zur errichteten Gebäude 
  • Festsetzung der Fassadengestaltung (Bsp. Anteil Holz, dgl.)

Beschluss

Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:
a)        die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB für das Gebiet Gerolsbach „Nähe Raiffeisen“, einhergehend mit Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB.  

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummer 5; 7 (Teilfläche); 247/24, 73/3 (Teilfläche); 247/22 und 175/15 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Gerolsbach. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung BP Nr. 49 Gerolsbach „Nähe Raiffeisen“
Das Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO und Sondergebiet gem. § 11 BauNVO ausgewiesen.  
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten. 

b)        Für die Grundstücke mit den Flurnummern 5; 7 (Teilfläche); 247/24, 73/3 (Teilfläche); 247/22 und 175/15 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Gerolsbach wird das Parallelverfahren zur 20. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes eingeleitet. 
Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Hr. Maurer und Hr. Eisert stimmten mit Nein.

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3.2. Antrag auf Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage auf den Flurstücken mit den Flurnummern 441 und 505 Gemarkung Alberzell (nähe Einsassen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Eine Gemeindebürgerin stellt mit Schreiben vom 01.03.2022 den Antrag auf Errichtung einer FPV auf den Flurstücken mit der Flurnummern 441 und 505 Gemarkung Alberzell.


Folgende Eckpunkte wurden in Zusammenarbeit mit dem Büro Hallertauer Handelshaus GmbH, Mainburg vorgelegt:

-          Fläche: 10.000 m² + 13.000 m² = 23000 m²
-          Ertrag: ca. 1.999,800 kWp
Weitere Detaildaten werden noch übersandt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des eingereichten Antrages die Planungen mit den bereits eingereichten Anträgen abzustimmen. Nach Auswertung kann ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (Freiflächenphotovoltaik - Sonstiges Sondergebiet § 11 Abs. 2 BauNVO) eingeleitet werden.
Vorab müssen weitere Detailplanungen eingereicht und ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag zwischen den Bauherren und der Gemeinde vereinbart werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Hr. Maurer und Hr. Schaipp stimmten mit Nein.

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3.3. Zukünftige Straßenausbau - und sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Allgemein:
Die Anlagenteile von Straßen sind unter den Einwirkungen von Klima und Verkehr einem Ermüdungs- und Verschleißprozess ausgesetzt, der langfristig zu ihrer vollständigen Zerstörung führen kann. Bei Innerortsstraßen wird diese Entwicklung durch Straßenaufbrüche der Leitungsträger (Versorger) häufig noch beschleunigt. Verschleiß und Zerstörung werden durch Erhaltungsmaßnahmen verlangsamt bzw. behoben.

Projekte für 2023
Neben den bereits beschlossenen Straßensanierungsmaßnahmen (Beschlussfassung vom 15.02.2022) muss der Sanierungsprozess weiter fortgesetzt werden. Aufgrund dessen sind nachfolgende Straßenausbau- und Sanierungsarbeiten für das Jahr 2023 angedacht:

Ausbau
Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Gerolsbach – Wolfertshausen (ca. 2,4 km)

Für diesen Ausbau wird eine Zuwendung beantragt. Bereits im Jahre 2015 wurde für den Ausbau der Straßen Förderzusagen gemacht, aufgrund von schwierigen Grundstücksverhandlungen konnte die Maßnahme aber nicht durchgeführt werden. Mittlerweile konnte der Grunderwerb abgeschlossen werden – ein herzlicher Dank geht an alle Eigentümer, die Grund für dieses wichtige Projekt zur Verfügung stellen.

Fein-Asphaltierungsarbeiten

Siedlungsgebiet Aichmühle und Erweiterung Sonnleitenring, Gerolsbach
Siedlungsgebiet Brünnlfeld und Am Eichet, Alberzell
Siedlungsgebiet Bachwiesen, Singenbach
Straßensanierung
Straße Zum Sportplatz nach Wüstersberg, Alberzell/Junkenhofen
Diese Projekte sollen bereits in die aktuellen Haushaltsplanungen (Verpflichtungsermächtigungen) bzw. Finanzplanungen berücksichtigt werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt:
Die aufgeführten Straßenausbau- und Sanierungsarbeiten einzuplanen und die Arbeiten im Jahr 2023 durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Hr. Maurer und Hr. Eisert stimmten mit Nein.

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3.4. Bauliche Erweiterung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Aktuell liegen 77 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung vor, bis dato wurden bis zu 60 Kinder betreut. Wie bereits letztes Jahr angedacht (GRS 20.01.2021), aber aufgrund der zurück gezogenen Anmeldungen zurückgestellt, muss eine räumliche Erweiterung der Mittagsbetreuung vorangetrieben werden. Erschwerend für einen zügigen Erweiterungsbau sind Kriterien einer möglichen überörtlichen Förderung. 

Aktueller Stand:
Letztes Jahr wurde bereits eine bauaufsichtliche Genehmigung erteilt (28.07.2021). Aktuell wurden die Gespräche mit der Architektin Frau Schlecht wieder fokussiert und im Vorfeld bereits konkrete Kriterien für eine zeitnahe Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erarbeitet.
Rohbau
Massivbauweise, entweder Dämmziegel mit Holzfassade, oder Stahlbeton gedämmt mit Holzfassade (mit evtl. auch Stahlbetondach), oder Dämmziegel verputzt. Hinsichtlich Gestaltung wird als bewusster Absatz zum Bestand eine Holzfassade wie in der Genehmigungsplanung empfohlen herangezogen. Alternativ kann eine kostengünstige Variante mit verputzten Ziegelwänden gewählt werden. 
Statik-Berechnungen sind bereits beauftragt. 
Bodenplatte mit Aufkantung, Dämmung innenseitig
Rohbauarbeiten werden inkl. Erdbauarbeiten und erforderlicher Umbauarbeiten ausgeschrieben 
Fenster: 
Holz-Alu Fenster gleiche Bauart wie neue Fensterfassaden der Klassenzimmer, inkl.
Holzfensterbretter als Sitzbretter vor den Fenstern; 3-Scheiben Verglasung; 
Bodenbelag: 
Linoboden wie Bestandsgebäude 
Funktionale Heizungsausschreibung: 
Heizlastberechnung, FB Heizung, Umbau im Bestandsgebäude (Rückbau Heizkörper im Übergangsbereich), Anschluss an Bestand; die geplanten Maßnahmen sollen inkl. Gebäudeplan textlich zusammengefasst werden, die Firmen sollen das Angebot selbstständig erstellen; Waschbecken sollen nicht zur Ausführung kommen; 
Maler: 
Selbe Farbzusammensetzung wie Sanierung Bestandsgebäude, außen farblich abgesetzt zum 
Bestand (farbig), innen weiß; 

Spengler: 
Metalldach beschichtet, mit Mehrpreis für Edelstahlausführung; (längere Haltbarkeit) 
Akustik: 
Es soll ein Angebot für eine Schallschutzberechnung bei IBN Bauphysik angefragt werden; im Raum steht Lignotrend Holz oder Lochakustikdecke; plus evtl. weitere erforderliche Maßnahmen; 
Glasdurchgang: 
Eigene Ausschreibung
Kostenschätzung:        ca. 420.000 € 

Erweiterungsbau ohne Förderung
Letztes Jahr war angedacht, wie bereits bei der Sanierung der Grundschule, dass mittels einer sog. Inhouse-Vergabe das gemeindliche Kommunalunternehmen mit den Planungs- und Erweiterungsarbeiten beauftragt wird.  Demnach könnte die Gemeinde unmittelbar dem KUG den Planungs- und Bauauftrag -ohne eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung mit Submission durchführen zu müssen- erteilen. Das KUG wiederum ist nicht an die VOB/A gebunden und kann damit im Regelfall schneller und (wohl) günstiger bauen. Hierzu bedarf es eines Abschlusses eines Vertrages, hier in Form einer Zweckvereinbarung. Diese Vorgehensweise war ohne überörtlicher Förderungen angedacht.

Fördermöglichkeit
Am 24.02.2022 wurde über den Bay. Gemeindetag mitgeteilt, dass die Richtwerte der Hochbaufördermaßnahmen (FAG-Mittel) ab 01.03.2022 erhöht werden und neben dem regulären Förderverfahren voraussichtlich im 2. Quartal 2022 ein neues Sonderförderverfahren „Ganztagsbetreuung“ mit erhöhten Fördersätzen (50% + x%) aufgelegt wird. 
Zwischenzeitlich erfolgte ein weiterer Austausch mit der Förderstelle. Grundsätzlich ist festzuhalten: „Für die Mittagsbetreuung sind nur niedrige Bedarfswerte anzusetzen, grundsätzlich 1 m² je Teilnehmenden, bis zu 1,5 m² bei einer entsprechenden Begründung. Ohne Begründung könnten aktuell maximal 4 m² (insgesamt für die Maßnahme) anerkannt werden. ….  
Sollte die Umstellung auf ein offenes Ganztagsangebot geplant sein und die Gemeinde sich entsprechend verpflichten, können bis zu 2,5 m² je Teilnehmenden anerkannt werden, dies jedoch auch mit entsprechender pädagogischer Begründung.“
Eine Baumaßnahme die bereits begonnen hat kann nicht gefördert werden.
Bei Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit kann aktuell kein Auftrag vergeben werden und es müsste für das Schuljahr 2022/2023 eine Zwischenlösung gefunden werden. 

Beschluss

Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss empfiehlt
Die Leistungsverzeichnisse sollen auf Grundlage der aufgeführten Eckpunkte vorbereitet und zeitnah versandt werden. Zuwendungsmöglichkeiten werden nicht in Anspruch genommen.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Gemeinschaftszweckvereinbarung - Räumliche Erweiterung der Mittagsbetreuung an der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 bzw. 20.01.2021 die räumliche Erweiterung der Mittagsbetreuung beschlossen. Die voraussichtlichen Kosten werden auf 420.000 € beziffert. Mit Mehrkosten muss aufgrund der täglich steigenden Baustoffpreise gerechnet werden.

Wie bereits bei der Sanierung der Grundschule soll mittels einer sog. Inhouse-Vergabe das gemeindliche Kommunalunternehmen mit den Planungs- und Erweiterungsarbeiten beauftragt werden.  Demnach erteilt die Gemeinde unmittelbar dem KUG den Planungs- und Bauauftrag ohne eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung mit Submission durchführen zu müssen. Das KUG wiederum ist nicht an die VOB/A gebunden und kann damit im Regelfall schneller und (wohl) günstiger bauen.

Hierzu bedarf es des Abschlusses eines Vertrages, hier in Form einer Zweckvereinbarung (siehe beiliegenden Entwurf).

Dem LRA Pfaffenhofen a.d. Ilm wurde der Entwurf mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Stellungnahme vorgelegt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Beschluss

Der Zweckvereinbarung (Anlage) wird zugestimmt. Der Vorstand wird beauftragt und ermächtigt, zweckdienliche Änderungen vorzunehmen und die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Hr. Maurer und Hr. Eisert stimmten mit Nein.

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5. Bürgerfest - Kirchenzug mit Fahnenabordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Sofern die Infektionsschutzmaßnahmen es zulassen ist dieses Jahr wieder ein Bürgerfest geplant. In diesem Rahmen könnte auch wieder ein Kirchenzug mit Fahnenabordnung stattfinden. Der Gottesdienst findet am Sonntag-Vormittag den 24. Juli 2022 statt. Im Anschluss ist wie gewohnt ein gemeinsames Weißwurstfrühstück angedacht. 

Vereine mit Ansprechpartner (insgesamt 19):
Frauenbund Oberlauterbach (Andrea Steinbüchler), FFW Alberzell (Robert Schmid), FFW Gerolsbach (Johannes Lacher), FFW Klenau-Junkenhofen (Peter Wörle), FFW Schachach (Werner Domes), FFW Singenbach (Fabian Eichner), FFW Strobenried (Andreas Kohl), Kath. Burschenverein Klenau-Junkenhofen (Tobias Wörle),  Krieger- und Soldatenverein Alberzell (Manfred Pschida), Krieger- und Soldatenverein Gerolsbach (Christoph Schmidmeier), Krieger- und Soldatenverein Klenau-Junkenhofen (Bernhard Ettl), Krieger- und Soldatenverein Oberlauterbach-Strobenried (Hans Dieter Vogl), Kriegerverein Singenbach (Erich Weisser), Obst- und Gartenbauverein Gerolsbach (Michael Maurer), Schützenverein „Bavaria“ Gerolsbach (Matthias Schaipp), Schützenverein „Eichenlaub“ Junkenhofen (Daniel Wörle), Schützenverein „Frisch-Auf“ Singenbach (Albert Zaindl), Schützenverein „Frischauf-Schützenlust“ Alberzell (Stephanie Höpp), Schützenverein „Jennerwein“ Oberlauterbach (Hermann Bachhuber)

Beschluss

Das Bürgerfest 2022 soll, soweit es die Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, stattfinden. Einer Begleitung des Kirchenzugs durch Fahnenabordnungen der gemeindlichen Vereine am 24.07.2022 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6
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6.1. Solidarität mit der Ukraine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.1

Sachverhalt

In fast allen Gesellschaftsschichten fanden seit Kriegsbeginn in der Ukraine Friedensbekundungen statt. #StandWithUkraine war oftmals zu lesen. Ein wichtiges, ein richtiges und ein mutmachendes Signal in schwerer Zeit. Wir hoffen, dass die Solidarität noch genauso groß ist, wenn noch mehr Flüchtlinge in Deutschland ankommen und verteilt werden. 

Von Gemeindeseite wurden bereits Feuerwehrausrüstungsartikel für die Ukraine gespendet. Ein herzlicher Dank geht an die Organisatoren der Feuerwehr Gerolsbach.
Zudem wurde eine Sammelaktion im Feuerwehrhaus ins Leben gerufen, ein herzlicher Dank geht auch hier an die Organisatoren und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger für die zahlreichen Sachspenden. 

Auch das Hilfsangebot für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen ist groß, mittlerweile leben 12 Kriegsflüchtlinge in Gerolsbach und es wurden 9 Wohnungen für die Unterbringungen von privater Seite angeboten. 


Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, das Sitzungsgeld des Monats März an die Ukrainehilfe zu spenden. Auch die Aufwandsentschädigung der Bürgermeister Fr. Schwertfirm und Hr. Schaipp für den Monat März wird gespendet. Bürgermeister Seitz verdoppelt die zusammengekommene Spendensumme. 

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6.2.  Teilnahme am STADTRADELN 2022 - Voraussichtlicher Zeitraum 04.07. bis 24.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.2

Sachverhalt

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6.3. Wiedereröffnung des Regelparteiverkehr im Rathaus - ab 01.04.2022 geplant

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.3

Sachverhalt

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6.4. Judas-Feuer und Maibaum 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Die Judas-Feuer und das Maibaumaufstellen können unter Einhaltung der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. 

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6.5. Förderprogrammaufnahme - Ökologischer Ausbaus des Gerolsbach in Singenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.5

Sachverhalt

Die beantragte Förderung wurde vom WWA Ingolstadt genehmigt, die Maßnahme kann umgesetzt werden.

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6.6. Anbringung von weiteren Nistkästen zur Eindämmung der Eichenprozessionsspinner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 6.6

Sachverhalt

Bereits in den letzten drei Jahren wurden vom Bauhof einige Vogelnistkästen im Gemeindegebiet angebracht, um mit natürlichen Feinden die Eichenprozessionsspinner vorzubeugen.
Die Singvögel sollen die Raupen des Prozessionsspinners „verspeisen“ und so die Ausbreitung derer vermeiden. 

Da sich die Nistkästen als sehr  wirksam herausgestellt haben, werden auch Heuer wieder 100  Stück angefertigt – ein Teil davon  durch unsere Grundschüler im Werkunterricht. 
Weitere mögliche Eichenbäume können gerne an die Gemeindeverwaltung oder den Bauhof gemeldet werden. 

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6.7. Ferienpass 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö informativ 6.7

Sachverhalt

Der Gerolsbacher Ferienpass soll Heuer wie in gewohnter Weise durchgeführt werden. Alle Vereine und auch private Anbieter sind herzlich eingeladen, wieder aktiv mit einem Programmvorschlag teilzunehmen. Anmeldungen werden bis 30.04.2022
Bei der Gemeindeverwaltung oder dem Jugendbeauftragten Peter Popfinger entgegengenommen.

Starten wird das Ferienprogramm wieder Anfang August.

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7. Antrag zur Tagesordnung bzw. auf Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer: Aunahme eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes auf die öffentliche Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der TOP aus der Nicht-Öffentlichen-Sitzung soll in der Öffentlichen –Sitzung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Hr. Maurer stimmt mit Ja.

Datenstand vom 13.04.2022 14:33 Uhr