Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Fernwärmeleitung auf dem Flurstück FlNr. 350 Gemarkung Gerolsbach (Kohlstatt)
3 Vorlage der Jahresrechnung 2021
4 Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2021
5 Prüfung der Jahresrechnung 2021
6 Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 mit Anlagen
7 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021- 2025
8 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2022
9 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Forstweg"
10 Bauleitplanung
10.1 Antrag auf Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans einhergehend mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Betriebserweiterung des Sägewerk und Zimmereibetriebs auf dem Flurstück mit der Flurnummer (FlNr.) 46 Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße)
10.2 Überplanung des Außenbereichs “Ritter-Gerold-Straße“ Gerolsbach
11 Bekanntgaben / Sonstiges

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Fernwärmeleitung auf dem Flurstück FlNr. 350 Gemarkung Gerolsbach (Kohlstatt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Angefragt wird der Bau einer Hackschnitzelheizung mit den Maßen 4,60m x 8,90 m mit Fernwärmeleitung zur Versorgung der Anwesen Kohlstatt 4 und 7b.


Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2021. Die Jahresrechnung schließt wie 
folgt ab:   
Rechnungsergebnis 2021

Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
7.056.065,50 €
4.010.301,26 €
11.066.366,76  €
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
             0,00
              0,00 €
               0,00 €
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
7.056.065,50 €
4.010.301,26 €
11.066.366,76 €
Soll-Ausgaben
7.056.065,50 €
4.010.301,26 €
11.066.366,76  €
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
7.056.065,50 €
4.010.301,26 €
11.066.366,76  €
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen ./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
              0,00 €                      
              0,00 €
                0,00 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Ist-Einnahmen
7.041.145,95 €
4.095.946,75 €
11.137.092,70 €
Ist-Ausgaben
7.141.710,99 €
3.995.381,71 €
11.137.092,70 €
Ist-Überschuss (+)

+ 100.565,04 €
 0,00 €
Ist-Fehlbetrag (-)
  • 100.565,04 €

 0,00 €


Kein Beschluss, nur Kenntnisnahme.

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4. Genehmigung über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 4

Sachverhalt

Bei folgenden Haushaltsstellen sind im Laufe des Rechnungsjahres 2021 über- bzw. 
außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die lt. Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu 
genehmigen sind (überplanmäßig: über 9.250 €, außerplanmäßig über 4.625 €):
Die Ausgaben waren unabweisbar. Deckung ist gewährleistet durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeneinsparungen bei den angegebenen Haushaltsstellen.

Beschluss

Die über-/und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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5. Prüfung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2021 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur 
örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind 
auf ihre Verpflichtung zur gründlichen, gewissenhaften und sachgerechten Wahrnehmung der 
Prüfung aufmerksam zu machen. Sie sind auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit (Art. 20 Abs. 1 
GO) und zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) hinzuweisen.


GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 soll vom gesamten Gemeinderat durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis: 2  : 10

GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Ja.

Beschluss

Die vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2021 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur 
örtlichen Rechnungsprüfung überwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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6. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 mit Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 6

Sachverhalt

Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung vom 08.03.2022 wurden seitens der 
Fraktionen/Gruppierungen keine Fragen gestellt. Sollten zwischenzeitlich noch Fragen 
entstanden sein, bitte diese bis Montag, 11.04.2022, 10:00 Uhr schriftlich an 
r.hoeger@gerolsbach.de richten. 

Der Haushaltsplan 2022 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde 
empfohlen, den Haushaltsplan 2022 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende 
Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2021 
– 2025 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den 
Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung 
erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab. 
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende 
Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
wird hiermit festgesetzt; er schließt im  

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 6.967.500 € 
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         4.217.900 € 
ab. 

 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 
wird auf 0,00 € festgesetzt. 

 

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 
2.472.400 € festgesetzt. 

 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.: 
1. Grundsteuer         a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)         320 v.H. 
                         b) für die Grundstücke (B)                                 320 v.H. 
2. Gewerbesteuer                                                                 320 v.H 

 

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 
Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt. 

 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Antrag GRM Stefan Maurer:
Auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe für Strom soll die Gemeinde im Jahr 2022 verzichten (Aussetzung   Konzessionsabgabe)

Abstimmungsergebnis: 2 : 10 

GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Ja.

Anmerkung:
Die Konzessionsabgabe ist ein Teil des Strompreises. Die Kommunen erheben sie von den Energieversorgern als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege. Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Auf die Gemeinde Gerolsbach entfallen ca. 93.000,- € aus der Konzessionsabgabe Strom. Bei einem Verzicht kommen nach Einschätzung lediglich etwa ein Drittel den örtlichen Stromkunden zugute. Der restliche Abgabenerlass entfalle auf den örtlichen Netzbetreiber bzw. die anderen Stromanbieter. 
Ein Verzicht auf die Konzessionsabgabe verstößt gegen das Kommunalrecht (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 i. V. Art. 75 Abs. 3 Satz 1 GO - Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung; Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 05.12.2013 - RN 5 K 12.1797). Dementsprechend muss eine Gemeinde diese Grundsätze nicht nur dann in den Blick nehmen, wenn sie selbst Geld ausgibt, sondern auch wenn ihr die Möglichkeit der Einnahmeerzielung eingeräumt wird. Weiter ist zu beachten, dass bei einem Verzicht nur ein geringer Teil des Geldes bei ortsansässigen Bürgern und Unternehmen ankommen würde und somit keine Förderung für die örtliche Bevölkerung vorliegt. 
Der gestellte Antrag ist rechtswidrig.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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7. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021- 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Vorstellung Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 – 2025.
 

Beschluss

Dem Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 – 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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8. Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens wurde im Finanzausschuss vorberaten.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, dem Wirtschaftsplan 2022 unverändert zuzustimmen.

Beschluss

Dem Wirtschaftsplan 2022 wird unverändert zugestimmt. Weisungen werden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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9. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Forstweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 9

Sachverhalt

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Forstweg“ (Flurnummer 270/8 Gemarkung Gerolsbach) erschließt die verschiedene Grundstücke (u.a. Arztpraxis und Wohnhaus), die an der bestehenden Forststraße liegen. Die Straße ist hergestellt und erlangt die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Gerolsbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

Beschluss

Die Forststraße (gemeindlicher Teil), bestehend aus der Flurnummer 270/3 Gemarkung Gerolsbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt:        Abzweigung Münchener Straße/Forstweg (Kreisstraße) westlich bei Fl.Nr. 270/3 Gmkg. Gerolsbach
Endpunkt:        nordöstlich bei Fl.Nr. 270/11 Gmkg. Gerolsbach
Länge:        0,065 km (Straße wurde noch nicht vermessen)
Straßenbaulast:        auf gesamter Länge – Gemeinde Gerolsbach
Widmungsbeschränkungen:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 10
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10.1. Antrag auf Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans einhergehend mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Betriebserweiterung des Sägewerk und Zimmereibetriebs auf dem Flurstück mit der Flurnummer (FlNr.) 46 Gemarkung Gerolsbach (Ritter-Gerold-Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 10.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.03.2022 (Eingang 29.03.2022) beantragt die örtliche Firma Sägewerk/Zimmerei Johann Felber e.K. vertreten durch Herrn Richard Felber ein Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) für die Erweiterung des Firmengeländes einzuleiten.  

Hierbei soll das Grundstück mit der Flurnummer 46 Gemarkung Gerolsbach im südöstlichen Teilbereich überplant werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Änderungsverfahren des gemeindlichen Flächennutzungsplans einhergehend mit der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Gerolsbach „An der Ritter-Gerold-Straße“ einzuleiten.

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 46 (Teilfläche) Gemarkung 
Gerolsbach.
Das Planungsgebiet wird als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.  

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Planungsbüro, entsprechende Entwurfspläne auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Bevor entsprechende Schritte eingeleitet werden, ist mit der Firma Sägewerk/Zimmerei Johann Felber e.K., Gerolsbach ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10.2. Überplanung des Außenbereichs “Ritter-Gerold-Straße“ Gerolsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 10.2

Sachverhalt

BGM Seitz erläutert die Situation. Im Außenbereich der Ritter-Gerold-Straße liegen bereits seit über zwei Jahrzehnten Planungen für eine Regenrückhaltung auf Eis. Daher sollten Überplanungsmöglichkeiten in diesem Bereich wieder aufgegriffen und der jetzigen Zeit angepasst werden.  


Beschluss

Überplanungsmöglichkeiten sollen in diesem Bereich wieder aufgenommen und  mögliche Verfahren geprüft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und Oliver Eisert stimmten mit Nein.

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11. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 04. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö 11

Sachverhalt

Es erfolgten keine Bekanntgaben / Anfragen.

Datenstand vom 13.07.2022 16:26 Uhr