Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung (Tagesordnung).
Der TOP 4 des nichtöffentlichen Sitzungsteils sollen in der öffentlichen Sitzung behandelt werden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 11
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.
Anmerkung: Zur Abstimmung wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt.
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2. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Stallung) und Betriebsleiterwohnhaus auf dem Flurstück (FlNr.) 801/6 der Gemarkung Gerolsbach (Schachach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Fragen zum Antrag auf Vorbescheid:
- Situierung der Gebäude
- Höhenentwicklung des Stallgebäudes und des Betriebsleiterwohnhauses
- Dachneigung der geplanten Gebäude
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der Kreisstraße PAF 7 (Westlicher Ortsausgang Gerolsbach)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Pfaffenhofen teilt mit, dass im Rahmen einer Überprüfung die Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD) auf der Kreisstraße PAF-7 Richtung Aresing verschoben werden muss. Aufgrund der tatsächlichen Bebauung soll die Ortsdurchfahrtsgrenze auf Höhe der „zweiten“ Einfahrt zur Siedlung Riederner Äcker versetzt werden.
Die entsprechende Versetzung muss mit Zustimmung der Gemeinde vom Landratsamt Pfaffenhofen bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
Auswirkungen:
- Das Anbauverbot (Außenbereich) von 15 Metern zur Kreisstraße entfällt.
- Die Gemeinde ist innerhalb der OD alleinig für den Gehweg verantwortlich
Unabhängig von der OD muss das Ortsschild betrachtet werden. Über den Standort des Ortsschildes kann, nach Einhaltung der entsprechenden Richtlinien, die Gemeinde eigenständig bestimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße PAF-7 in Gerolsbach um einen Verknüpfungsbereich von Abschnitt 120, Station 0,095 bis Station 0,248 zu erweitern. Die Ortsdurchfahrtsgrenze von Gerolsbach (PAF-7) setzt sich künftig wie folgt zusammen. Verknüpfungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,095 bis Abschnitt 120, Station 0,248 (neu); Erschließungsbereich: Abschnitt 120, Station 0,248 bis Abschnitt 120, Station 0,565 (bestehend).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Anschaffung Zapfwellenstromerzeuger für Katastrophenschutz im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Katastrophenschutzes sollen im laufenden Jahr alle Feuerwehrhäuser und das Rathaus mit einem Notstromschalter ausgerüstet werden. Im Falle eines länger andauernden Stromausfalls soll dadurch in jedem Ortsteil das Feuerwehrhaus bzw. Dorfheim als Erstanlaufstelle/Versammlungsstätte für den Ernstfall dienen.
Um eine externe Notstromeinspeisung sicherstellen zu können, sind neben Umrüstarbeiten in den einzelnen Objekten auch geeignete Notstromaggregate vorzuhalten (keine Aggregate aus den Löschfahrzeugen!).
Bereits 2019 wurde ein geeignetes Notstromaggregat für die Kläranlage Gerolsbach angeschafft. Da dieses bei einem mehrtägigen Stromausfall nicht ausreichen wird, wurden Angebote für die Anschaffung eines 2. Aggregates (baugleich) eingeholt.
Die Anschaffung gestaltet sich aufgrund der aktuellen Situation sehr schwierig. Viele Hersteller können aufgrund fehlenden Materials nicht produzieren. Bei einigen Anbietern muss mit täglichen Preissteigerungen und Lieferzeitänderungen gerechnet werden.
Der günstigste Bieter konnte eine 14-tägige Preisbindung garantieren, Lieferung Ende des Jahres. Der Angebotspreis für den Zapfwellenstromerzeuger beträgt 10.769,50€ brutto. Bereits hier ist eine deutliche Preissteigerung zum Kauf in 2019 ersichtlich.
Aus o. g. Gründen wurde die Anschaffung innerhalb der Preisbindungsfrist getätigt.
Beschluss
Die Anschaffung des Zapfwellenstromerzeugers zum Angebotspreis über 10.769,50€ brutto an den günstigsten Bieter wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Straßenerneuerung GVS Gerolsbach - Wolfertshausen - Ergänzung Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Ergänzend zum Ingenieurvertrag vom 28.02.2012 (Beschlussfassung vom 27.02.2012 TOP 31b) unterbreitet das IB WipflerPlan mbH nachfolgende Leistungen:
Die Vertragsergänzung beinhaltet zusätzlich die Leistungsphasen 3 und 4 (bzgl. Umplanung der GVS im Ortsteil Finkenzell) und die Anpassung an die HOAI 2021 (siehe Honorarermittlung).
Gesamthonorarkostenschätzung (inkl. Altvertrag, Bauvermessung, SiGeKo) 124.034,25 €, Brutto
Beschluss
Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt ergänzend zum Ingenieurvertrag vom 28.02.2012 die zusätzlichen Leistungen Firma Wipfler Plan mbH, Pfaffenhofen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.
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6. Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement - Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.01.2022 beschlossen soll ein Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für den Gemeindebereich Gerolsbach erstellt werden.
Nach weiterer Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt werden die eingehenden Förderanträge gesammelt und Anfang 2023 ans Staatsministerium Umwelt und Verbraucherschutz eingereicht. Mit einem Zuwendungsbescheid ist daher nicht vor Mitte 2023 zu rechnen. Die Vergabe des Vorhabens darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Aufgrund dessen erscheint es sinnvoll einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist zusätzlich zu dem bereits gefassten Beschluss (GRB) eine weitere Beschlussfassung durchzuführen, in der nachfolgendes bestätigt wird.
Die Gemeinde bestätigt, dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,
- der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach stellt im Zusammenhang mit der Förderbeantragung zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement (Beschlussfassung vom 19.01.2022) einen Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Hierbei wird nachfolgendes bestätigt und zur Kenntnis genommen.
- Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden
Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids dar
Eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz
Der Antragsteller hat das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen
Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Umsetzung Feuerwehrkonzept - Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Auf Grundlage des beschlossenen Feuerwehrkonzepts aus dem Jahr 2015 (GRB 22.05.2015 TOP 76.) soll eine Ersatzbeschaffung des alten Feuerwehrfahrzeuges LF16/12 der FF Gerolsbach erfolgen (Neues Fahrzeug: Hilfeleistung-Löschgruppenfahrzeug HLF20 gemäß DIN 14530-27).
Hierfür wurde aktuell eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibung wurde in 5. Lose unterteilt
Los 1 - ALLRAD-FAHRGESTELL für HLF 20 (Allrad zuschaltbar)
Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau für HLF 20
Los 3: Beladung für HLF 20
Los 4: Beladung für HLF 20 Rettungsgeräte
Los 5: Beladung für HLF 20 Wärmebildkamera
Zur Angebotsabgabe am 27.04.2022 lagen 2 Angebote vor. Die Angebote wurden durch Mitglieder der FF Gerolsbach und der Brandschutzdienststelle des Landkreises geprüft.
Los 1 - FAHRGESTELL - ein Bieter Angebotssumme: 147.775,-- €
Los 2 - Feuerwehrtechnischer Fahrzeugaufbau - ein Bieter Angebotssumme: 251.329,-- €
Los 3: Beladung für HLF 20 - ein Bieter Angebotssumme: 93.996,15 €
Los 4: Beladung für HLF 20 Rettungsgeräte - kein Angebot
Los 5: Beladung für HLF 20 Wärmebildkamera - ein Bieter Angebotssumme: 11.677,-- €
Bieter 1 bot auf die Lose 3 und 5; Bieter 2 bot auf die Lose 1 und 2
Mit Bescheid vom 18.05.2022 (Eingang 19.05.2022) wurde eine Projektförderung in Höhe von 119.000 € bewilligt.
Die Bieter erklärten, dass mit einer Fertigstellung im Jahr 2024 gerechnet werden kann.
Beschluss
Die Aufträge für die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeugs (LF16/12) der FF Gerolsbach, wie obenstehend aufgeführt, kann beauftragt werden. Der Erster Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8 |
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8.1. Kanalsanierungsmaßnahmen 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Im Kanalbereich wurden in allen angeschlossenen Ortsteilen Arbeiten durchgeführt. Grundlage war ein ausgearbeitetes Gesamtsanierungskonzept, dass auf Basis von Kanal-TV- Untersuchungen erstellt wurde. Neben Kanalerneuerungen (ca. 0,2 Kilometer), –Renovierungsarbeiten (ca. 1,5 Kilometer) und Verpressungen wurden auch Schachtsanierungen durchgeführt. Insgesamt wurden im letzten Jahr, in das 47 Kilometer umfassende gemeindliche Kanalnetz, Investitionen in Höhe von circa 1 Mio. € getätigt. Mit Schreiben vom 22.04.2022 teilt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mit, dass hierfür eine Zuwendung in Höhe von 452.933,50 € in Aussicht gestellt wird.
In den letzten dreißig Jahren wurden in die Abwasserentsorgung ca. 13,7 Mio. Euro investiert.
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8.2. Zentrale Kläranlage Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.05.2022 teilt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mit, dass im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht die Kläranlage Gerolsbach am 22.03.2022 begutachtet wurde.
Bei der Überwachung wurden keine Mängel festgestellt. Die Anforderungswerte wurden bei der Probenahme alle eingehalten.
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8.3. Verkehrsschau 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
Am 04.05.2022 fand die diesjährige Verkehrsschau statt (siehe Protokoll).
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8.4. Offizielle Geh- und Radwegeröffnung Gerolsbach - Eck/Jetzendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.4 |
Sachverhalt
Ein gelungenes gemeinschaftliches Straßenbauprojekt fand mit der offiziellen Eröffnungsfeier einen würdigen Abschluss.
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8.5. Örtliche Ukraine-Hilfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.5 |
Sachverhalt
Aktuell sind ca. 25 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Gemeindegebiet untergekommen. Ein sehr aktiver Helferkreis hat sich gebildet und unterstütz die Personen.
Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden.
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8.6. Aktuelle Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.6 |
zum Seitenanfang
8.6.1. Geh- und Radweg Strobenried - Waizenried (Gde. Waidhofen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.6.1 |
Sachverhalt
Die Bauarbeiten des neuen Geh- und Radweges zwischen Strobenried und Waizenried (Gde. Waidhofen) haben begonnen und werden sich über das gesamte Jahr 2022 ziehen. Mit Verkehrseinschränkungen muss gerechnet werden.
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8.6.2. Straßensanierungsmaßnehmen "Schulsiedlung" Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.6.2 |
Sachverhalt
Die Sanierungsarbeiten sind gut angelaufen alle Anwohner sind sehr verständnisvoll und arrangieren sich mit der Baustellensituation.
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8.6.3. Bauliche Erweiterung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gerolsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
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05. Sitzung des Gemeinderates
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18.05.2022
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ö
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8.6.3 |
Sachverhalt
Die Arbeiten sind angelaufen, alle Gewerke sind vergeben.
Datenstand vom 13.07.2022 16:28 Uhr