Datum: 20.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 49 "Nähe Raiffeisen"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
2.1 |
Sachverhalt
BGM Seitz erläutert den aktuellen Sachstand und die bereits erfolgten Schritte.
zum Seitenanfang
2.1.1. Ergänzende Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss vom 23.03.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
2.1.1 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 wurde die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB für das Gebiet Gerolsbach Nr. 49 „Nähe Raiffeisen“, einhergehend mit Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde die Verfahrensart abgestimmt und man kam zu der Erkenntnis, dass das Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann. Konkret heißt das, eine Flächennutzungsplanänderung (FlNP) muss vorab nicht durchgeführt werden (FlNP wird im Wege der Berichtung angepasst). Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung wäre nicht zwingend erforderlich; wird jedoch zur ausreichenden Würdigung der Umweltbelange ergänzend erstellt und den Unterlagen beigefügt. Eine Frühzeitige Bürgerbeteiligung ist nicht durchzuführen (nur eine Auslegung notwendig).
Diese Vorgehensweise wurde vorab dem Landratsamt mitgeteilt, es wurden keine Bedenken geäußert.
Beschluss
Der Aufstellungsbeschluss 23.03.2022 wird konkretisiert, als Verfahrensart wird ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Geltungsbereich und die Art ihrer baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet und Sondergebiet) bleiben unverändert. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Flächennutzungsplanänderungsverfahren muss nicht erfolgen. Die Beschlussfassung vom 23.03.2022 wird daher im Teilbereich b) (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und angestrebte 20. FlNP-Änderung) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
zum Seitenanfang
2.1.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
2.1.2 |
Sachverhalt
Die Entwurfsplanungen (Unterlagen wurden vorab versandt) zum Bebauungsplan Nr. 49 „Nähe Raiffeisen“ mit folgenden Unterlagen
- Planzeichnung mit Festsetzungen durch Planzeichen, Hinweise durch Planzeichen und Verfahrensvermerke vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
- Festsetzung durch Text vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
- Begründung vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
- Als gesonderter Teil der Begründung: Umweltbericht nach §2a BauGB vom 20.07.2022 (Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Norbert Einödshofer)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Oktober 2021 (ÖFA - Ökologie Fauna Artenschutz, Roth)
- Verträglichkeitsuntersuchung vom 16.04.2021 (CIMA Beratung + Management GmbH)
- Bericht zur Baugrund- und orientierenden Schadstoffuntersuchung vom 28.04.2021 (NICKOL & PARTNER AG)
- Verkehrsuntersuchung vom 07.06.2022 (VLi Verkehrsplanung Link)
- schalltechnische Untersuchung vom 08.07.2022 (C. Hentschel Consult Ing.-GmbH)
werden von Herrn Eichenseher, Architekt und Herrn Einödshofer, Landschaftsplaner vorgestellt und erläutert.
Anmerkungen:
GRM Isabell Steurer hat folgende Anregungen:
- Es soll schriftlich fixiert werden, dass mindestens ein KFW-40 Standard bei den zu errichteten Gebäuden eingehalten wird (Hinweis: Wird im städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen)
Es soll ein Maximum an PV-Dachflächenanlagen errichtet werden (Hinweis: Wird im städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen)
Es soll eine Grauwassernutzung verpflichtend aufgenommen und die Installation einer Zisterne für die Garten-/Grünanlagenbewässerung berücksichtigt werden (Hinweis: Dieses Thema muss im Zuge der weiteren Planungen erörtert und diskutiert werden)
Eine entsprechende ortsnahe Ersatzpflanzung von Bäumen soll berücksichtigt werden (Hinweis: Unabhängig von dieser Planung sind punktuelle Baumpflanzungen im Gemeindegebiet angedacht.)
GRM Stefan Maurer
- Findet den Bauabschnitt Sondergebiet (SO1 + SO2) in Ordnung. Der Abschnitt Allgemeines Wohngebiet (WA) sollte nicht realisiert und zurückgestellt werden.
GRM Gerti Schwertfirm
- Der angedachte Baustil im Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird als unpassend gesehen, besonders die Flachdächer. Es wird angeregt ein Baumodell (3-D-Modell) für das Baugebiet anfertigen zu lassen.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 20.07.2022
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert und GRM Gerti Schwertfirm.
zum Seitenanfang
2.2. Zwischenbericht zum Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 „Alberzell Ost“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
2.2 |
Sachverhalt
Im Nachgang zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (22.12.2021 bis 31.01.2022) einhergehend mit dem Rücklauf entsprechender Stellungnahmen der TÖB fanden zahlreiche Gespräche statt. Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen/Änderungsansätze zu den Entwurfsplanungen
Bauabschnitt 1
Änderung der Planungen zur sog. „Lehmhalle“
Im Zuge der Optimierung der Zufahrtssituation in das Untergeschoss (von Nordosten aus) und in das Erdgeschoss (vom Betriebshof von Südwesten aus) sowie der Forderung nach einer möglichst geschlossenen Fassade zum Betriebshof hin (um Lärmabstrahlung nordwestlich gelegenen Wohnnutzungen zu minimieren), soll der Baukörper um wenige Meter nach Süd-Ost verschoben werden.
Eine Zufahrt vom Untergeschoss der Lehmhalle zum Betriebshof, soll südlich der Lehmhalle in der 1. Bauphase als Rampe im Gelände gleich zusammen mit der temporären Eingrünung angelegt werden. Somit kann der Betriebshof nach Süden hin besser eingegrünt werden, bevor er in einer 2. Bauphase durch eine weitere Halle nach Südosten hin abgeschlossen wird.
Ursprüngliche Planung
Überarbeitete Planung
Bauabschnitt 2
Der Vorhabenträger hat im Zuge der aktuellen Entwicklungen nun auch überlegt, auf dem Areal im bisherigen Bauabschnitt 2 Freiflächen-Photovoltaikanlagen (blaue Fläche) als Zwischennutzung zu errichten, bevor im BA 2 weitere Hallen entstehen.
Somit könnte das Areal im Sinne der Energiewirtschaft und Nachhaltigkeit sinnvoll zwischengenutzt werden.
Zudem würde dann die, für den BA 2 erforderliche Ortsrandeingrünung bereits zeitgleich mit der Bauphase 1 errichtet, so dass die Flächen jetzt schon qualitätvoll nach Süden und Westen hin eingegrünt werden. Im Zuge der Überplanung soll der Umgriff an die bestehende Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 358/4 im Westen angepasst werden. Die Eingrünung/Ausgleichsfläche wird um ca. 15 m nach Westen erweitert und im Zuschnitt angepasst.
Für die Nutzung der Flächen mit Photovoltaikmodulen wird nunmehr auch ein Blendgutachten erstellt, um die Verträglichkeit der Anlagen mit der südwestlich angrenzenden Wohnbebauung zu prüfen. Dieses soll dann den Unterlagen zum Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung beigegeben werden.
Ursprüngliche Planung:
Überarbeitete Planung
Weiteres Vorgehen:
Nach detaillierter Ausarbeitung der Entwurfsplanung, der Anpassung der schalltechnischen Untersuchung und der Neuerstellung des Blendgutachtens soll, voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im September, dem Gemeinderat der neue Entwurf des Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Billigung vorgelegt werden.
In der Sitzung sollen dann auch die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden behandelt und abgewogen werden, so dass im Anschluss die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu den geänderten Entwürfen beschlossen werden kann.
Zur Kenntnisnahme
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Nutzungsänderung der Speicherräume zweier Mehrfamilienhäuser in insgesamt 4 abgeschlossene Wohnungen auf den Flurstücken FlNr. 1341 und 1341/1 der Gemarkung Gerolsbach (Sonnleitenring)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 30.06.2022 wird die Nutzungsänderung der Speicherräume zweier Mehrfamilienhäuser in insgesamt vier abgeschlossene Wohnungen am Sonnleitenring beantragt.
Anzumerken ist, dass bereits mit Antrag vom 22.05.2018 ein Tekturplan zu einem der o. g. Mehrfamilienhäuser eingereicht wurde, mit dem der Antragssteller bereits einen Dachgeschossausbau (2 Wohnungen) und die Befreiung zu Festsetzungen des Bebauungsplans einreichte (Beschlussfassung 11.06.2018).
Die geplanten Wohnungen im Dachgeschoss wurden vom Landratsamt Pfaffenhofen als nicht genehmigungsfähig eingestuft (Beachte noch laufendes Gerichtsverfahren M 9 K 18.6067)
Nach kursorischer Durchsicht sind im aktuellen Antrag folgende Punkte aufgefallen:
- Aktuell wiederspricht der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 28 SO Pferde (3. Änderung) in folgenden Punkten:
- Zwei Vollgeschosse (VG) als Höchstmaß ohne Dachausbau (es sind bereits zwei VG vorhanden)
- Die Geschossflächenzahl ist überschritten
- Die Grundflächenzahl ist überschritten
- Grünordnungsplan/Pflanzplan liegt nicht vor bzw. wurde nicht umgesetzt
- Zweifelhaft ist, ob eine gemeinsame Beantragung der beiden Grundstücke/Gebäulichkeiten zulässig ist
- Die Stellplätze können nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Erläuterungen zu möglichen Stellplätzen auf dem Grundstück und im Baugebiet „Riederner Äcker“ sind nicht nachvollziehbar (siehe Anhang)
- Die Aussagen/die Berechnungen, dass das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss gesehen wird, werden angezweifelt
- Die Pläne zu den Abstandsflächenübernahmen können nicht nachvollzogen werden. Es befinden sich bereits Gebäude in den aufgeführten Abstandsflächen
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports auf dem Flurstück (FlNr. 1381) der Gemarkung Gerolsbach (Erweiterung Sonnleitenring)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Mit Antrag im Freistellungsverfahren vom 31.03.2022 wurde der Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports beantragt. Nach kursorischer Durchsicht und einiger nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43 „Erweiterung Sonnleitenring“ wurde der Freistellungsantrag mit der Bitte um Behandlung im Genehmigungsverfahren an das Landratsamt weitergeleitet.
Zwischenzeitlich wurden neue Planunterlagen eingereicht. Aufgefallen ist weiterhin, dass der Baubewerber ein zu allen Seiten gemauertes „Carport“ (Ähnlich einer Garage ohne Tor) ohne einen Stauraum von 5m plant (Bei einem Carport ist der Stauraum nicht zwingend).
Der Bebauungsplan unterscheidet zwischen Garagen und Carports. Bei der Festsetzung bezüglich des Stauraums (5 m) werden nur die Garagen herangezogen.
Aus Gemeindesicht bestehen erhebliche Bedenken, dass das Vorhaben einem „Carport“ entspricht. Vielmehr ist es als Garage zu sehen (§1 Abs. 1 Satz 1GaStellV) und somit muss ein entsprechender Stauraum eingehalten werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
zum Seitenanfang
5. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Nachtragshaushalt 2022 wurde in der Finanzausschusssitzung vom 12.07.2022 vorberaten.
(Änderungen gegenüber Finanzausschuss, siehe eigene Anlage).
Der Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investi-tionsprogramm 2021 – 2025 zuzustimmen.
Beschluss
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
|
|
und damit der Gesamtbeitrag des
Haushaltsplanes
(einschl. der Nachträge)
|
|
|
erhöht um Euro
|
vermindert um Euro
|
Gegenüber
bisher
Euro
|
auf nunmehr
Euro
verändert
|
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
|
775.800
775.800
|
|
6.967.500
6.967.500
|
7.743.300
7.743.300
|
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
|
186.700
186.700
|
|
4.217.900
4.27.900
|
4.404.600
4.404.600
|
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 2.472.400 € um 360.000 € erhöht und damit auf 2.832.400 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
zum Seitenanfang
6. Änderung des Finanzplanes und Investitionsprogramms für die Jahre 2021 bis 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
6 |
Beschluss
Dem geänderten Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
zum Seitenanfang
7. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens für das Jahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Änderungen gegenüber Finanzausschuss, siehe eigene Anlage
Beschluss
Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens Gerolsbach für das Jahr 2022 als Anlage zum Haushaltsplan 2022 wird zugestimmt. Weisungen werden nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben / Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Dorferneuerung Schachach und EIsenhut - Seminar in Thierhaupten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
informativ
|
8.1 |
Sachverhalt
Wie bereits in der GR-Sitzung am 17.06.2020 beschlossen, wurden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen Schachach und Eisenhut über eine Infoveranstaltung zu einer möglichen Dorferneuerung informiert. Grundsätzlich bestand großes Interesse, sodass bereits 2020 ein Termin für das Info-Seminar an der der Schule für Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten gebucht wurde. Aufgrund der dann einsetzenden Corona-Pandemie musste der erste Seminartermin, sowie seither noch zwei weitere immer wieder abgesagt/verschoben werden.
Neuer Seminartermin ist Freitag, 09.09.2022 (ab ca. 14 Uhr) bis Samstag, 10.09.2022 (bis ca. 16 Uhr).
Aktuell nehmen 10 Teilnehmer aus den beiden Ortsteilen teil, die Buchung wurde in den letzten Wochen fest gemacht. Aktuell gehen wir von der festen Durchführung des Seminars aus.
Durch die SDL Thierhaupten wurde angeregt, dass auch Vertreter der Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinderäte) am Seminar teilnehmen sollten.
zum Seitenanfang
8.2. Ökologische Mahd des kommunalen Straßen- und Wegebegleitgrüns
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.2 |
Sachverhalt
Die Untere Naturschutzbehörde teilt nachfolgendes mit:
Die aktuellen Berichte über einen Rückgang der Insekten um 70 % in anderen Teilen Deutschlands sind auch in Bayern mit großer Sorge aufgenommen worden. Die Staatsregierung hat dazu dem Landtag einen Bericht zum Rückgang der Insekten- und Vogelfauna in Bayern übermittelt, der vorliegende Daten und Kenntnisse über die Erhaltungssituation von Insekten und Vögeln zusammenfasst, mögliche Ursachen für Bestandstrends darstellt und Maßnahmen zum Schutz dieser Tiergruppen vorschlägt.
Der Straßenbau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Denn die Grünflächen entlang von Straßen und Wegen sind Rückzugsorte für viele Insektenarten, die in der Fläche durch die intensive Landnutzung kaum mehr geeignete Lebensräume finden. Gute Voraussetzungen also, um dort die Artenvielfalt, speziell unsere heimischen Insekten, besonders zu fördern. Zudem können auf den Straßenböschungen Lebensräume von Pflanzen und Tieren miteinander vernetzt werden.
Die Art der Pflege, also Häufigkeit, Zeitpunkt und Arbeitsverfahren, beeinflussen die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren des Straßenbegleitgrüns.
Wichtige Zielsetzungen sollten daher sein:
- Erhaltung und Erhöhung des Lebensraum- und Nahrungsangebots
- Erhaltung und Erhöhung des Strukturreichtums
- Erhaltung und Förderung von geschützten/gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
- Minimierung der Tier- und Pflanzensamenverluste bei den Pflegegängen durch abschnittsweise Pflege
- Mindestmahdhöhe 10 cm, Verzicht auf Absaugen
- Verzicht auf Mulchen und/oder
- kurzzeitiges Liegenlassen des Mähguts bis zum Abtransport, sodass Kleintieren die Möglichkeit gegeben wird abzuwandern und Samen ausfallen können
Die Art der Pflege muss jedoch selbstverständlich auch die Aspekte Sicherstellung der Funktion des Straßenbegleitgrüns für die Straße, Verkehrssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit des Straßenbetriebsdienstes berücksichtigen.
zum Seitenanfang
8.3. Aktuelle Energiekrise - Maßnahmen in der Gemeinde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.3 |
Sachverhalt
Wie in aller Munde ist, hat der völkerrechtswidrige Überfall auf die Ukraine unmittelbare Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland. Städte wie München, Nürnberg oder Augsburg schließen Schwimmbäder, senken die Beckentemperaturen oder wollen nachts Ampeln und Beleuchtungen abschalten. Daher stellt sich die Frage, welche Maßnahmen werden in unserer Gemeinde umgesetzt oder eingeplant um Energie zu sparen?
Hierzu kann man ausführen, dass das Thema Energiegewinnung und –einsparungen bereits seit Jahren sehr hoch angesiedelt ist. So wurden bereits viele Projekte, trotz zahlreicher Widrigkeiten, umgesetzt.
Strom:
Ausstattung gemeindliche Dächer mit PV-Anlagen im Jahr 2008 + 2012 + 2019
Energieeffiziente Kläranlage im Jahr 2012
Errichtung Bürgerwindräder im Jahr 2015
Elektrotechnische Ertüchtigung Wasserversorgung im Jahr 2018
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (Prozess läuft seit 2009)
Wärme:
Energetische Sanierung KiGa Kunterbunt im Jahr 2009
Umstellung Heizung von Öl auf Pellets der Kindergärten im Jahr 2010
Neubau Rathaus inkl. Einbau Luft-Wärmepumpe im Jahr 2012
Sanierung Grundschule mit Energetischer Optimierung und Fernwärmeanschluss von 2019 bis 2021
Fernwärmeanschluss Bauhof im Jahr 2020
Private Engagement:
3 Fernwärmenetzbetreiber
2 Weitere Fernwärmenetze sind in Planung
2 Biogasanlagen
Zahlreiche PV-Dächer
Weitere Anregungen von GRM Isabell Steurer sind:
- Die LED-Straßenbeleuchtung soll weiter gedimmt werden (siehe Versuch in Singenbach)
Hinweis: Diesbezüglich steht die Gemeinde bereits in Kontakt mit den Bayernwerken
- Weiterer Ausbau der Windenergie
Hinweis: Eine entsprechende Prüfung wurde bereits eingeleitet. Hierbei zeigte sich, dass der Transport des Stroms problematisch ist (Netzanschlusspunk). In unserem Gemeindegebiet gibt es keine 110-kV-Leitungen die für den Stromtransport nötig wären (Derzeitiger Genehmigungszeitraum für eine 110-kV-Leitung ca. 10 Jahre!)
Aus gemeindlicher Sicht kann man nur durch solches Engagement und die Umsetzung örtlicher Projekte eine sinnvolle Energieeinsparung und Reduzierung der Energieabhängigkeit“ herbeiführen. Hierfür müssten aber auch weitere Anreize durch die Gesetzgeber geschaffen werden.
zum Seitenanfang
8.4. Sachstandsbericht zu aktuellen gemeindlichen Bauprojekten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.4 |
Sachverhalt
- Straßensanierungsmaßnahmen
Räumliche Erweiterung Mittagsbetreuung
zum Seitenanfang
8.5. Kinderbetreuung - Voraussichtliche Kinderbetreuungsplätze für 2022/2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.5 |
Sachverhalt
zum Seitenanfang
8.6. Wasserrechtsverfahren - Zutageförderung von Trinkwasser aus den Brunnen I und II Gerolsbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.6 |
Sachverhalt
Eine Verlängerung der Wasserrechtlichen Genehmigung zur Zutageförderung des Trinkwassers, einhergehend mit einer Entnahmemengenerhöhung von derzeit 200.000 m³/Jahr auf 230.000 m³/Jahr wurde im Sept. 2019 beantragt. Bis dato ist diese Verlängerung noch nicht ausgesprochen, weil unter anderem aktuell ein Widerspruch eines privaten Grundstücksbesitzers vorliegt.
zum Seitenanfang
8.7. Termine / Corona-Testzentrum Gerolsbach / Dank
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach)
|
07. Sitzung des Gemeinderates
|
20.07.2022
|
ö
|
|
8.7 |
Sachverhalt
Termine:
Bürgerfest 23./24.07.2022
Endspurt „Stadtradeln“ bis 24.07.2022
Bürgerversammlung 28.07.2022 ab 19.00 Uhr im Dorfheim Junkenhofen
Testzentrum:
Unser Testzentrum hat ohne feste Öffnungszeiten offen. Testungen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 08445 9289-22 möglich.
Hinweis: es werden nur kostenlose Tests durchgeführt (z.B. für Altenheim-/Krankenhausbesuch)
Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer
Die KDBH bedanken sich für die finanzielle Unterstützung
Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr