Datum: 19.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Gerolsbach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
2 Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 und Stellungnahme der Verwaltung
3 Feststellung der Jahresrechnung 2021
4 Entlastung der Jahresrechnung 2021
5 Bauleitplanung
5.1 Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet - Grundsatzbeschuss zur Flächenausweisung
5.2 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach (Freiflächen Photovoltaikanlagen); Aufstellungsbeschluss
5.3 20. Änderung des Flächennutzugsplans der Gemeinde Gerolsbach, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 50) für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“; Aufstellungsbeschluss
5.5 Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet "Solarpark Klenau", Billigungs- und Auslegungsbeschuss
5.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 51) für das Sondergebiet "Solarpark Forstern"; Aufstellungsbeschluss
5.7 Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Sondergebiet "Solarpark Forstern", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5.8 Vorhabenbezogner Bebauungsplan (Nr. 52) für das Sondergebiet "Solarpark Duckenried"; Aufstellungsbeschluss
5.9 Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebeit "Solarpark Duckenried", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens sowie Bekanntgabe der aktuellen Förderbeanspruchung 2022
7 Vorsorgemaßnahmen bei einen möglichen flächendeckenden Stromausfall
8 Anschaffung von Ausstattungsgenstände für die Feuerwehr (Wärmebildkamera)
9 Bekanntgaben / Sonstiges
9.1 Radverkehrskonzept Landkreis Pfaffenhofen
9.2 Ramadama 2022
10 Aktuelle Baumaßnahmen

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1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben genannte Niederschrift keine Einwendungen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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2. Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Rechnungsprüfung 2021 und Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 wurde vom zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung wird bekannt gegeben. Die Verwaltung nahm zu den Feststellungen im Prüfungsbereich Stellung.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des Prüfungsberichts und der Stellungnahme der Verwaltung.

Zur Kenntnisnahme

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschlusses festgestellt.

Die Jahresrechnung schließt wie folgt ab:



VwH
VmH
Gesamt
Soll-Einnahmen
7.056.065,50
4.010.301,26
11.066.366.,76

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

0,00
0
0,00

Summe bereinigter Soll-Einnahmen

7.056.065,50
4.010.301,26
11.066.366,76




Soll-Ausgaben
7.056.065,50
4.010.301,26
11.066.366,76
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
7.056.065,50
4.010.301,26
11.066.366,76

Beschluss

Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Art. 102  Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Jahresabschluss festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Jahresrechnung 2021

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Gerolsbach für das Jahr 2021 wird mit im Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2022 festgestellten Ergebnissen der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein. Anmerkung: BGM Martin Seitz war wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 GO).

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5. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5
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5.1. Freiflächen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet - Grundsatzbeschuss zur Flächenausweisung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2022 (TOP 6.3 B) wurde nachstehendes festgelegt:
„Grundsätzlich können bis ein Prozent der gesamten Gemeindefläche für Freiflächen Photovoltaikanlagen verwendet werden. Diese Flächen sollen sich je Gemarkungsbereich aufteilen. „
Aktuell liegen 6 Antrage für die Errichtung von PV-Freiflächen-Anlagen vor. Hinzu kommt noch die Überplanung eines Teilbereichs im Rahmen des BP Nr. 46 „Alberzell Ost“. 

Somit ergeben Sie nachfolgende Flächen:

Gemeindefläche:                5.898 ha        circa 1% (F-PV)        circa 58,98 ha

                       Gemarkung (ha)        1%-Regelung                beantragte Flächen (ha)
Gemarkung Alberzell          663                 circa 6,63 ha                 
       Konkret in Planung (BP Nr. 46 „Alberzell-Ost“)                circa 0,4 ha (Modulflächen)
       Antragstellung         bei Einsassen                                circa 1,8 ha (Modulflächen)
       Antragstellung Süd-westlich von Alberzell                        Grundstücksflächen 6,26 ha
Gemarkung Gerolsbach        2.382                 circa 23,82 ha                
       Konkret in Planung bei Forsten                                circa 10,97 ha (Modulflächen)
Gemarkung Klenau                  726                 circa  7,26 ha                 
       Konkret in Planung                                                 circa 5,35 (Modulflächen)
Gemarkung Singenbach          830                 circa 8,30 ha                  
       konkret in Planung bei Duckenried                                ca. 11,7 ha Modulflächen 
       konkret in Planung bei Süd-westlich von Singenbach         ca. 1,6 ha Modulflächen
Gemarkung Strobenried        1.297                 circa 12,97 ha                keine Anträge vorhanden

Aktuell liegen Anträge über Freilfächen-Modulflächen von 31,82 ha vor (ein Antrag wurde nicht differenziert aufgeführt und es liegen nur Angaben über die Gesamtgrundstücksflächen vor). 
Wie anhand der Aufteilung erkennbar ist gibt es Überschreitungen in der Gemarkung Singenbach. 

Antrag zur Geschäftsordnung durch GRM Stefan Maurer.
In den geplanten Baugebieten (Freiflächen PV-Anlagen) sollen nur AGRI-PV-Anlagen (=Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion) einhergehend mit Energiespeicher-Anlagen akzeptiert werden. 

Abstimmungsergebnis: 1 : 14 
GRM Stefan Maurer stimmte mit Ja.

Beschluss

Die aktuelle Flächenaufstellung wird zur Kenntnis genommen. Die Flächenüberschreitungen im aufgeführten Gemarkungsbereich wird akzeptiert. Der Beschluss vom 19.01.2022 wird daher im Teilbereich (Aufteilung auf Gemarkungsbereiche) korrigiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.2. 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach (Freiflächen Photovoltaikanlagen); Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 19.01.2022 und 15.02.2022 beschlossen nach Vorprüfungen der eingegangenen Anträge entsprechende Bauleitplanverfahren für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durchzuführen. Drei Antragsteller legten nunmehr konkrete Planunterlagen vor. 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerolsbach widerspricht den Darstellungen der geplanten vorhabenbezogenen Bebauungspläne (VBP) Nr. 50, Nr. 51 und Nr. 52. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind, ist im Folgenden eine planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Die betreffenden Bereiche sollen im Flächennutzungsplan im Parallelverfahren in Sonderbauflächen (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden. Siehe nachstehende Übersicht.
Änderungsbereich 1 (Gemarkung Klenau)
Änderungsbereich 2 (Gemarkung Gerolsbach)

Änderungsbereich 3 (Gemarkung Singenbach)


Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst daher drei Änderungsbereiche 

Die Planbearbeitung wird vom Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisen-
bahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim durchgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den Flächennutzungsplan in drei Bereichen zu ändern, für die konkrete Anträge zur Aufstellung von vor­habenbezogenen Bebauungsplänen vorliegen.
Diese Änderung wird als 20. Änderung geführt und erfolgt parallel zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne.
Der Änderungsbereich 1 (Gemarkung Klenau) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 50 für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“ und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 15, Gmkg. Klenau, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 6,54 ha.
Der Änderungsbereich 2 (Gemarkung Gerolsbach) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 51 für das Sondergebiet „Solarpark Forstern“ und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 360, 1015/12, 1024, 1026, 1028, 1029 und 1029/2, Gmkg. Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 21,92 ha.
Der Änderungsbereich 3 (Gemarkung Singenbach) ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des VBP Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 574, 579 und 602, Gmkg. Singenbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 18,74 ha.
Für alle drei Änderungsbereiche ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ geplant. Derzeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan für alle drei Änderungsbereiche Flächen für die Landwirtschaft dar.
Der Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.3. 20. Änderung des Flächennutzugsplans der Gemeinde Gerolsbach, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.3

Sachverhalt

Wie im vorhergehenden TOP  5.2 behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten und  hierzu einen Aufstellungsbeschluss gefasst.  
Folgende Vorentwurfsunterlagen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach wurden übersandt.
  • Planblatt
  • Begründung

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung der 20. FNP-Änderung in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich­keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch­geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt­machung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 50) für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Wie in der vorhergehenden Tagesordnung behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen (19. Januar 2022 und 15. Februar 2022) die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-anlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet „Solarpark Klenau“ 
mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Solarpark Klenau“ umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 15, Gmkg. Klenau, Gemeinde Gerolsbach, und wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 901 (Teilfläche = Tf.), Gemarkung Unterweilenbach, Gemeinde Aresing
  • im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 901 (Tf.), Gemarkung Unterweilenbach, Gemeinde Aresing
  • im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 14, Gemarkung Klenau, Gemeinde Gerolsbach
  • im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 16, Gemarkung Klenau, Gemeinde Gerolsbach.

















Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,54 ha, hiervon sind ca. 5,35 ha für die Ausweisung als Sondergebiet vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.5. Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet "Solarpark Klenau", Billigungs- und Auslegungsbeschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
  • Satzungsentwurf
  • Begründung
  • saP 
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes Nr. 50 für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durch­zuführen.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich­keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch­geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt­machung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 51) für das Sondergebiet "Solarpark Forstern"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.6

Sachverhalt

Wie in der vorhergehenden Tagesordnung behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen (19. Januar 2022 und 15. Februar 2022) die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-anlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 für das geplante Sondergebiet „Solarpark Forstern“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 für das Sondergebiet „Solarpark Forstern“ umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 360, 1015/12, 1024, 1026, 1028, 1029 und 1029/2 der Gemarkung Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach, und hat eine Größe von ca. 21,92 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 337/2 (Teilfläche = Tf.) und 367 (Tf.)
  • im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 359/1, 354/2, 353/3, 322 und 320
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 676/2 (Tf.), 1015/10, 375/3, 374, 370/5 und 370/3
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 368 und 368/1.
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Gerolsbach, Gemeinde Gerolsbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 21,92 ha, hiervon sind ca. 10,97 ha für die Ausweisung als Sondergebiet vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.7. Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 Sondergebiet "Solarpark Forstern", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.7

Sachverhalt

Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
-        Satzungsentwurf
-        Begründung
-        saP 
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 51 für das Sondergebiet „Solarpark Forstern“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich-keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch-geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt-machung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.8. Vorhabenbezogner Bebauungsplan (Nr. 52) für das Sondergebiet "Solarpark Duckenried"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.8

Sachverhalt

Wie in der vorhergehenden Tagesordnung behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen (19. Januar 2022 und 15. Februar 2022) die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-anlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 für das geplante Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ hat drei Teilbereiche und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 574, 579 und 602 der Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach und hat eine Größe von ca. 18,47 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Teilbereich 1 (Fl.-Nr. 574, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 1,89 ha
  • im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 574/2
  • im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 560/2 (Teilfläche = Tf.)
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 560/2 (Tf.) und 575 (Tf.)
  • im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 566/2 (Tf.)
Teilbereich 2 (Fl.-Nr. 602, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 7,47 ha
  • im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 575 (Tf.)
  • im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 597 (Tf.)
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603 und 603/2
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 548 (Tf.) und 570.
Teilbereich 3 (Fl.-Nr. 579, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 9,11 ha
  • im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 575 (Tf.)
  • im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 581 (Tf.)
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 586 und 580
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 591 (Tf.) und 598.
Alle Grundstücke liegen in der Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden.
Für die Ausweisung als Sondergebiet sind ca. 10,66 ha vorgesehen, davon in Teilbereich 1 ca. 1,44 ha, in Teilbereich 2 ca. 5,68 ha und in Teilbereich 3 ca. 4,53 ha.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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5.9. Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebeit "Solarpark Duckenried", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.9

Sachverhalt

Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
-        Satzungsentwurf
-        Begründung
-        saP 

Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich-keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch-geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt-machung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

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6. Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens sowie Bekanntgabe der aktuellen Förderbeanspruchung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Anpassung unter Punkt 5 – Antragstellung (siehe Anhang).
Aktuelle Förderbeanspruchung (Übersicht wurde übersandt)

Es wird angeregt die freiwilligen Förderrichtlinien regelmäßig im Gemeinderat zu evaluieren. 

Beschluss

Die Richtlinien zur Förderung des Vereinslebens werden wie aufgeführt angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vorsorgemaßnahmen bei einen möglichen flächendeckenden Stromausfall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Aus aktuellen Anlass hat unter anderem das Landratsamt Pfaffenhofen mitgeteilt. 

Ein flächendeckender längerfristiger (mind. 72 Stunden) Stromausfall im Landkreis Pfaffenhofen dürfte die Kriterien einer Katastrophe im Sinne des Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) erfüllen. In solch einem Fall ist das Landratsamt Pfaffenhofen als Untere Katastrophenschutzbehörde für die Gesamtleitung des Einsatzes im Landkreis zuständig. 

Die ersten 72 Stunden ist jeweils die Gemeinde zuständig die örtliche kritische Infrastruktur im Rahmen Ihrer Möglichkeiten aufrecht zu erhalten. 

Das Landratsamt erarbeitet derzeit einen Sonder-Katastrophenschutzplan „Stromausfall“ (Vorstellung der Planungen Ende Oktober 2022). 
Die Aufgaben des Landratsamtes als Untere Katastrophenschutzbehörde werden sich jedoch in einem solchen Fall schwerpunktmäßig auf die Versorgung der Gemeinden, der Hilfsorganisationen und der Kritischen Infrastruktur mit Kraftstoff z.B. zum Betrieb von Notstromaggregaten, Einsatzfahrzeugen etc. beschränken. Hierzu wurde im Landratsamt ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Dazu kommt die Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den Gemeinden und der Katastrophenschutzbehörde.

Der weitaus größte Teil der Aufgaben zur Krisenbewältigung bei einem flächendeckenden längerfristigen Stromausfall wird jedoch auf die Gemeinden zukommen! Wie die Versorgung mit Trinkwasser, die Abwasserentsorgung, die Einrichtung von Wärmestuben und Anlaufstellen für Bürger etc. 

Die Gemeinden sind im Falle eines Blackouts die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung. Der Erste Bürgermeister ist daher der Einsatzleiter in einem auf Gemeindeebene zu etablierenden Krisenstab. 

Wie bereits berichtet verfügt unsere Gemeinde bereits seit längerer Zeit über Stromaggregate (Stationäres bei der Wasserversorgung / Mobiles am Standort Kläranlage) ein weiteres wurde bereits im April 2022 in Auftrag gegeben (Auslieferung voraussichtlich 1. Quartal 2023. Darüber hinaus wurden bereits das Rathaus und die Grundschule entsprechend für die Notstromversorgung umgerüstet. Auch die örtliche Tankstelle wurde entsprechend für eine Notstromversorgung umgerüstet. Weitere gemeindliche Gebäude werden zeitnah umgerüstet.
Bauhof Gerolsbach: Besichtigt wird als nächstes umgebaut
Feuerwehr Singenbach: folgt
Feuerwehr Alberzell: folgt
Feuerwehr Strobenried: folgt
Feuerwehr Junkenhofen: folgt
Feuerwehr Schachach: folgt

Unabhängig davon wurde vom Landkreis in Abstimmung mit der Gemeinde die örtliche Tankstelle entsprechend für eine Notstromversorgung umgerüstet, so dass durch diese Teile des südlichen Landkreises mit Benzin und Diesel versorg werden können. In dem Zusammenhang wird ein weiteres Stromaggregat (EZG 80/4 – Zapfwellenstromerzeuger) bezogen, dass dem Landkreis zur Verfügung gestellt wird (Auslieferung 1. Quartal 2023 – Kosten 11.794,99 €). Vorfinanzierung durch die Gemeinde Gerolsbach.

Zur Kenntnisnahme

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8. Anschaffung von Ausstattungsgenstände für die Feuerwehr (Wärmebildkamera)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Für die gemeindlichen Feuerwehren sollen 3 Wärmebildkameras beschafft werden:
Zwei für das neue Fahrzeug HLF der FFW Gerolsbach
Eine für die FFW Klenau-Junkenhofen
Für die 3 Wärmebildkameras wurden 3 Angebote eingeholt. Zwei Angebote wurden abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot beziffert sich wie folgt:
3 Stück   Wärmebildkamera LEADER TIC 4.3   Einzelpreis 4.380,- €   Gesamtpreis   13.140,- €

Hinweise: 
Eine Förderung für die Anschaffung der Wärmebildkameras wird nicht in Aussicht gestellt.
Durch die Anschaffung der Wärmebildkameras erfolgen überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1300.9350 (Brandschutz, Erwerb von beweglichen Sachen ins Anlagevermögen, Ansatz 50.000, verfügt mit dieser Investition 66.566,86 EUR). Diese können aber aufgrund durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 1300.5200 (Brandschutz, Geräte, Ausstattungsgegenstände, Ansatz 15.000 EUR, noch verfügbar 11.155 EUR) und 1300.6550 (Brandschutz, Sachverständigen- und Gerichtskosten, Ansatz 13.500, noch verfügbar 13.500 EUR)  kompensiert werden. 

Beschluss

Der Erste Bürgermeister o. V. i. A.  wird ermächtigt die Wärmebildkameras wie aufgeführt zeitnah zu beschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben / Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 9
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9.1. Radverkehrskonzept Landkreis Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Über das Kommunalunternehmen Struktur (KUS) wird derzeit ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Pfaffenhofen erarbeitet. Aktuell werden die Entwürfe des Netzplans sowie die Standorte der multimodalen Verknüpfungspunkte und Fahrradabstellanlagen erstellt. An dieser Stelle wurden von Gemeindeseite weitere örtliche Angaben eingebracht. Nach Auswertung der Angaben findet eine Befahrung statt.

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9.2. Ramadama 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 9.2
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10. Aktuelle Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 10
Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr