Bauleitplanung Berghofen - Erlass einer Außenbereichssatzung / Ortsabrundungssatzung / Einbeziehungsatzung -
Antrag auf Vorbescheid durch Herrn Florian Deubler
Daten angezeigt aus Sitzung:
2017/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 24.01.2017
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Bürgermeister Herrnreiter informiert den Gemeinderat darüber, dass zwischenzeitlich von der Unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde, dass der o. g. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzwohnhauses, Bauantrags-Nr. 2015/064 in der Sitzung vom 04.08.2015 vom Gemeinderat behandelt, nicht genehmigungsfähig ist.
Es wurde auch mitgeteilt, dass auch durch Herrn Landrat Dreier eine Genehmigung nicht erreicht werden kann.
Nach Aussage von Herr Staudenhöchtl könnte in Berghofen Baurecht geschaffen werden, in dem die Gemeinde eine Einbeziehungs- oder Entwicklungssatzung (Außenbereichs- oder Ortsabrundungsatzung) erlässt. Dies wurde Herrn Deubler von der Unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt. Bisher ist Herr Deubler jedoch nicht an die Gemeinde herangetreten bezüglich Erlass einer entsprechenden Satzung.
Die gesamte Ortschaft Berghofen und ein weiter Umkreis hiervon liegt im Wasserschutzgebiet für die Trinkwasserversorgung Mittlere Vils Aham. Der Geltungsbereich wurde mit Rechtsverordnung der zust. Rechtsbehörde, Landratsamt Landshut, vom 09.01.2014 festgelegt (sh. beiliegenden Plan).
Vorab ist mit dem Wasserwirtschaftsamt, sowie mit dem Landratsamt, abzuklären, ob aufgrund der Ausweisung als Wasserschutzgebiet überhaupt eine weitere Bebauung zulässig ist.
Der Gemeinderat ist einstimmig der Meinung, dass für Herrn Deubler eine Lösung gefunden werden sollte, es jedoch nicht zu empfehlen sei, für Berghofen einen Bezugsfall zu schaffen
, da dies ansonsten auch für andere Gebiete gelten müsse.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für Berghofen keine Außenbereichs- oder Ortsabrundungssatzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.02.2017 07:38 Uhr