Vom Vorsitzenden wird o.g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Aham, Deckblatt Nr. 1, genauer im Sattlerweg.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser ist lt. dem Wasserzweckverband Mittlere Vils ebenfalls gesichert, da die Wasserleitung in der Straße verläuft.
Die Entwässerung ist derzeit nicht gesichert. Nach einem Gespräch des 1. Bürgermeisters Herrnreiter und dem Ingenieurbüro Preiss & Schuster ist ein Anschluss des Grundstücks an das Kanalnetz der Gemeinde möglich. In diesem Zusammenhang würden auch gleich die in diesem Bereich noch nicht angeschlossenen Grundstücke erschlossen werden. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 104.000
Euro brutto für die Erstellung des Schmutzwasserschachtes mit Ablaufleitung. Die bereits vorhandene Regenwasserableitung müsste noch bis zum dem Straßengraben am Hagschneiderweg verlängert werden.
Die zu bebauenden Grundstücke befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Aham, Deckblatt Nr. 1.
Lt. dem Bebauungsplan ist für diese Grundstücke lediglich eine Bebauung mit Erdgeschoss zulässig. Die Antragsteller planen eine Bebauung mit einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Die Baugrenzen werden mit dem Wohngebäude voraussichtlich nicht überschritten, da zwischen den Grundstücken eine durchgehende Baugrenze verläuft. Jedoch werden voraussichtlich folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten:
- Dachgauben unzulässig, geplant sind zwei Dachgauben bzw. Zwerchgiebel
- Traufhöhe ab gewachsenem Boden nicht über 3,50 Meter, geplant sind ca. 6,30 Meter
- Überschreitung der Baugrenzen mit den geplanten Carports mit Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder und Mülltonnen.
Nachbarunterschriften wurden von den Bauherren noch nicht eingeholt. Es soll erst die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.
Gemeinderatsmitglied Rackerseder meint, dass ein zusätzlicher Wohnraum an sich zu befürworten sei, jedoch das Gebäude sehr hoch geplant ist. 1. Bürgermeister Jens Herrnreiter wirft ein, dass dies auch nur ein Antrag auf Vorbescheid sei und eine Prüfung durch das Landratsamt auch noch erfolgen müsse.