Bauleitplanung - Komplan Ingenieurgesellschaft, Herr Bauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/07. Sitzung Gemeinderat Aham 26.07.2017 ö beschließend 2

Protokoll / Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jens Herrnreiter führt in diesen Tagesordnungspunkt ein mit der Vorstellung des Planers, Herrn Bauer, vom Ingenieurbüro Komplan aus Landshut.
Er stellt fest, dass es, um möglichst zügig neues Bauland zu erhalten, nun zwingend erforderlich sei, in die sogenannte Bauleitplanung einzutreten. Hierfür sind nun für die heutige Sitzung erste Vorentwürfe von möglichen Baulandentwicklungen zu beraten und planerisch auf den Weg zu bringen.
Für die weiteren Ausführungen übergibt 1. Bürgermeister Herrnreiter an Herrn Bauer.

Anhand einer vorbereiteten Präsentation, die im Ratsinformationssystem zum Tagesordnungspunkt hinterlegt ist, erläutert Herr Bauer die wesentlichen Inhalte von Bauleitplanung, also dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. Beide Pläne sind während ihrer Ausstellungsphase vielen Fachstellen vorzulegen, deren Stellungnahmen sind anschließend in die Planungen einzuarbeiten.

In den Folgemonaten wird jeweils detailliert zu den einzelnen Planungsschritten informiert werden, sodass sich die heutige Information auf die wesentlichen Grundlagen beschränken kann.
Selbstverständlich ist es zwingend notwendig die Eingriffe in Natur und Landschaft über Grünordnungsplanungen bzw. landschaftspflegerische Begleitplanungen zu untersuchen.

An dieser Stelle ist Gemeinderätin Fuchs in der Sitzung anwesend.

Für eine Flächennutzungsplanneuaufstellung, so Herr Bauer, sollte wenigstens ein Zeitraum von zwei Jahren in Ansatz gebracht werden, bedarf die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes doch der detaillierten Aufnahme von Fauna und Flora sowie der Einarbeitung der Wünsche und Interessen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange.

Für die Planungen ist ein Zeithorizont von ca. 15 Jahren zu Grunde zu legen, d.h., dass die Flächennutzungsplanung auf ca. 15 Jahre in die Zukunft gerichtet werden sollte. Selbstverständlich könne der Flächennutzungsplan jederzeit mit sogenannten Deckblättern geändert werden.

Auf Anfrage von Gemeinderat Rackerseder, warum der bestehende Flächennutzungsplan, der offensichtlich schon weit über 30 Jahre alt sei, nicht bereits längst geändert sei, informiert Herr Hoffmeister,
dass dieser mittlerweile mit neun Deckblättern an die jeweilige notwendige Entwicklung angepasst wurde.

Zum jetzigen Zeitpunkt, so Herr Hoffmeister, ergibt sich aufgrund der jüngsten Änderungen des Baugesetzbuches die Option, konkrete Bebauungspläne im Innenbereich zu entwickeln, a nschließend den bestehenden Flächennutzungsplan hierzu anzupassen bzw. den neu zu erstellen den Flächennutzungsplan auf diese Bauleitplanung auszurichten.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

Datenstand vom 12.09.2017 07:47 Uhr