Bebauungsplan "Sattlerweg" Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Aham“ Deckblatt Nr. 3 (Sattlerweg) fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern des Planungsgebietes statt.


Auf Basis dieses Gesprächs wurde der bisherige Planungsentwurf weiterentwickelt und auch ein Entwurf der textlichen Festsetzungen durch das Ingenieurbüro KomPlan angefertigt. Herr Bauer vom Ingenieurbüro erläutert dem Gemeinderat den Inhalt eingehend.
Wichtig ist, dass auch das nördlich gelegene Grundstück, auf welchem ebenfalls bisher bereits Baurecht besteht, im Hinblick auf den südlichen Abschnitt nun weiter entwickelt wird. Dies bedeutet, dass auf beiden Bauparzellen zwei Vollgeschosse ermöglicht werden, was in diesem Planungsbereich allerdings unproblematisch ist. Die entsprechenden Schemaschnitte werden im Gemeinderat erläutert, die Wandhöhen liegen bei rund 7,50 m. Maximal 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätze werden auf dem südlich gelegenen Grundstück untergebracht werden können; mögliche Verschattungswirkungen auf Nachbargrundstücke sind durch den Baukörper und der jetzt vorgesehenen Baugrenze ausgeschlossen.

Zusätzlich ist mit den Grundstückseigentümern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Kostenübernahme und Durchführung des Bauleitplanverfahrens und der Erschließung anzufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Aham“ Deckblatt Nr. 3 (Sattlerweg) vom 05.09.2017 zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr die Möglichkeit der Äußerung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu geben. Im Anschluss daran sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Aham und den Grundstückseigentümern anzufertigen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr