Neubau eines Ersatzwohnhauses - Nähe Eichmühle - Antrag auf Vorbescheid


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird o. g. Antrag auf Vorbescheid dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), genauer in Eichmühle.

Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Bestätigung über die Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
Die Ableitung des Schmutzwassers kann über die vorhandene Kleinkläranlage für das Anwesen Eichmühle (Wasserrechtsbescheid für 10 Einwohnerwerte) erfolgen.
Die Versorgung mit Frischwasser wird derzeit mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils abgeklärt.

Das Vorhaben liegt im Flurbereinigungsgebiet „Flussraum Vils“. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ein Lageplan des Amts für ländliche Entwicklung, mit den voraussichtlich neuen Grenzen, liegt dem Antrag bei.

Nachdem die Hofstelle Eichmühle größtenteils im Überschwemmungsgebiet der Vils liegt, wurde im Vorfeld bereits vom Wasserwirtschaftsamt Landshut eine entsprechende Stellungnahme angefordert. Lt. dieser Stellungnahme liegt nicht die gesamte Hofstelle im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Vils. Wie im beiliegenden Lageplan Überschwemmungsgebiet ersichtlich, plant der Antragsteller eine Bebauung außerhalb des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets. Eine derartige Bebauung steht nicht im Konflikt mit wasserwirtschaftlichen Belangen und wäre zumindest aus wasserwirtschaftlicher Sicht möglich.

Das geplante Vorhaben wurde vom Antragsteller bereits mit der Unteren Bauaufsicht des Landratsamtes Landshut, vorbesprochen. Von dieser Seite wurde eine Beantragung als Ersatzwohnhaus angeregt.

Das Bauvorhaben wird intensiv im Gemeinderat beraten, vor allem im Hinblick auf die grundsätzliche Entscheidung im Gemeinderat, den § 35 BauGB streng auslegen zu wollen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den o.g. Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr