Errichtung eines Carport - Feldstraße 1, Loizenkirchen - Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham, 30.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/01. Sitzung Gemeinderat Aham 30.01.2018 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports aus Holz.

Fl. Nr. 1829/17 und Fl. Nr. 1829/18, beide Gemarkung Loizenkirchen
Die Erschließung ist gesichert.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen, mit einer Wandhöhe von maximal 3,00 Metern, mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, verfahrensfrei möglich. Der beantragte Carport weist eine Fläche von exakt 50 m² auf und könnte somit verfahrensfrei errichtet werden. Auf den Baugrundstücken ist jedoch der Bebauungsplan Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, gültig, welcher Baugrenzen festsetzt. Das geplante Vorhaben liegt größtenteils außerhalb der Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Bauherren begründen den Antrag mit der Unterbringung der Kraftfahrzeuge der Bewohner der Anwesen Feldstraße 1 und Eichenstraße 6a. Diese müssten ansonsten am Straßenrand der Feldstraße oder der Eichenstraße parken.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Gemeinderat berät die beantragte Befreiung eingehend.

In diesem Zusammenhang beantragt Frau Gertrud Grötzinger noch eine Bordsteinabsenkung im Bereich Ihres Grundstücks Feldstraße 1 als Zufahrt in den Carport. In der Sitzung vom 05.05.2015 (TOP 2.1) wurde vom Gemeinderat bereits eine Bordsteinabsenkung für Herrn Martin Huber im Bereich des Grundstücks Eichenstraße 6a entlang der Feldstraße genehmigt.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Dreifaltigkeitsfeld, Deckblatt Nr. 2, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Bordsteinabsenkung von Frau Gertrud Grötzinger im Bereich der Zufahrt des Carport auf Ihrem Grundstück Feldstraße 1 statt zu geben. Sämtliche Kosten die im Rahmen der Bordsteinabsenkung anfallen, sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2018 08:17 Uhr