Anpassung von Straßenwidmungen - Abstufungen aufgrund überörtlicher Rechnungsprüfung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Zeit vom 24.11.2014 bis 23.02.2015 wurde die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2003 mit 2013 durchgeführt. Dabei wurde unter anderem das Straßenbestandsverzeichnis beanstandet.

Nachstehend aufgeführte Straßen sind im Straßenbestandverzeichnis als Gemeindeverbindungstraßen geführt, obwohl sie nach ihrem derzeitigen Ausbauzustand und insbesondere der verkehrsrechtlichen Bedeutung nicht mehr den Anforderungen einer Gemeindeverbindungstraße gerecht werden:

Gemarkung Aham:
- Schweibingerstraße
- Zellmeierstraße (ab dem nicht ausgebauten Bereich dem Anwesen Nöham 11)
- Berghofenerstraße

Gemarkung Loizenkirchen:
- Hitzenberger Straße über Hannsmal

Gemarkung Neuhausen:
- Haagerstraße

Die oben genannten Straßen sind lt. der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Landshut als öffentliche Feld- und Waldwege abzustufen. Dem Gemeinderat werden hierzu entsprechende Luftbilder vorgestellt.

Gemäß dem Textteil zum Flurbereinigungsplan der Flurneuordnung Flussraum Vils aus dem Jahr 2018 wurde der Teil der Berghofenerstraße im Bereich des Schlosses Aham zur Ortsstraße gewidmet. Zudem wurde die Haager Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Daher ist der Teil der Berghofener Straße am Schloss Aham gemäß der Flurbereinigung zur Ortsstraße abzustufen. Die Haager Straße ist nicht als öffentlicher Feld- und Waldweg abzustufen.

Des Weiteren wird in den Feststellungen der Rechnungsprüfung die Gemeindestraße Nr. 3 (Moosberger Straße) aufgeführt. Diese wurde jedoch bereits im Jahr 1997 zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.

Im Gemeinderat stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Aham dann, trotz Abstufung, die Räum- und Streupflicht im Winter wahrnehmen muss. Hier erläutert 1. Bürgermeister Herrnreiter, dass der Winterdienst trotzdem im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten wahrgenommen wird. Weiterhin werden Überlegungen geäußert, ob sich der Unterhaltsaufwand der Gemeinde Aham durch die Abstufung verringert. 1. Bürgermeister Herrnreiter erläutert, dass die Straßen bereits zum aktuellen Zeitpunkt keine Gemeindeverbindungsstraßen mehr sind und dass die Abstufung lediglich ein formeller Akt ist. Durch die Beschlussfassung wird das Straßenbestandsverzeichnis mit den örtlichen Gegebenheiten in Einklang gebracht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, gemäß den Feststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung folgende Gemeindeverbindungsstraßen zu öffentlichen Feld- und Waldwegen abzustufen:

Gemarkung Aham:
- Schweibingerstraße
- Zellmeierstraße (ab dem nicht ausgebauten Bereich dem Anwesen Nöham 11)
- Berghofenerstraße für die Teilstrecke der Fl. Nr. 64/3

Gemarkung Loizenkirchen:
- Hitzenberger Straße über Hannsmal

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Textteils zum Flurbereinigungsplan Flurneuordnung Flussraum Vils aus dem Jahr 2018 die Haager Straße und den Teil der Berghofener Straße am Schloss Aham nicht als öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 13:43 Uhr