Nutzungsänderung von bestehenden Nebengebäuden in ein Wohnhaus - Wendeldorf 9 . Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2020/07. Sitzung Gemeinderat Aham, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine solche Beeinträchtigung ist augenscheinlich nicht ersichtlich. Die äußere Gestalt des Bestandsgebäudes wird nicht verändert. Das Bestandsgebäude wurde als Nebengebäude gebaut und soll nun als Wohnhaus geändert werden.
Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
Die Versorgung mit Frischwasser und die Ableitung des Schmutzwassers sind ebenfalls gesichert.
Die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht erforderlich, da das bestehende Gebäude bautechnisch nicht geändert wird.
Der Gemeinderat berät die Angelegenheit eingehend.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2021 14:59 Uhr