Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges i.V.m. der Schülerbeförderungsverordnungen besteht für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4, ab einem Schulweg von mehr als 2 km, und für Kinder ab der Jahrgangsstufe 5, ab einem Schulweg von mehr als 3 km, ein Beförderungsanspruch (§2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV).
In der Gemeinde Aham gibt es die Grundschule Aham, Am Lerchenfeld 2, 84168 Aham, dadurch gilt hier nur: Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4, ab einem Schulweg von mehr als 2 km.
Aufgrund der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen von 2003 bis 2013 wurden die gemeldeten Kinderdaten der Schuljahre 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013 stichprobenhaft geprüft.
Dabei fiel auf, dass einige Kinder gemeldet wurden, welche eigentlich keinen Anspruch auf Beförderung gehabt hätten, da ihr Schulweg unter 2 km lag.
Diese Kinder kamen aus verschiedenen Weilern der Gemeinde Aham.
Unter anderem aus Engkofen, Guntendorf und Wendeldorf.
Dem Gemeinderat werden hierzu entsprechende Luftbilder vorgestellt, welche schon vorab im RIS hochgeladen wurden.
Die überörtliche Prüfung gab den Anstoß, ob die Schulwege, in den oben genannten Fällen, als besonders gefährliche Schulwege anerkannt werden sollen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 SchBefV).
Dadurch würde der Beförderungsanspruch für die Kinder auch bei kürzeren Wegstrecken anerkannt werden.
Als besonders gefährlicher Schulweg wird
- unübersichtliches und unwegsames Gelände – dazu zählen auch wetterbedingte Erschwernisse -
- überwiegend verkehrsreiche Straße - ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen -
- sowie keine Sicherung durch Ampel, Zebrastreifen, Straßenbeleuchtung, etc.
eingestuft.
Die oben genannten Fälle wurden von der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen untersucht und folgende Feststellungen gemacht:
1. Engkofen zur Grundschule Aham
Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 200 m) – Engkofen (ca. 100 m) – ST2083
(ca. 400 m) – Vilstalstraße (ca. 500 m).
Die Kinder müssen auf diesem Weg, die Staatstraße ST2083 überqueren und entlang der Staatsstraße - ohne einen Gehweg – zur Grundschule Aham laufen.
Auf dieser Straße gibt es keine Straßenbeleuchtung, Gehweg, Ampel oder Zebrastreifen, welche die Querung und den Fußweg erleichtern würden.
Es ist zu beraten, ob es nicht zu Gefährlich ist, ein Kind der Jahrgangsstufe 1 bis 4, an einer vielbefahrenen Staatstraße ohne Straßenbeleuchtung und Querungshilfen zur Grundschule gehen zu lassen.
2. Guntendorf zur Grundschule Aham
Der Schulweg verläuft entlang der Kreisstraße LA44 (ca. 670 m) –Hauptstraße (ca. 970 m) – Vilstalstraße (ca. 50 m).
Die Kinder müssen auf dem Weg zur Grundschule, zweimal die vielbefahrene Kreisstraße LA44 Queren. Querungshilfen wie eine Ampel oder ein Zebrastreifen sind nicht vorhanden.
Entlang der Kreisstraße LA44 verläuft zwar ein Gehweg, dieser ist aber zwischen Guntendorf und Höhe Kläranlage Aham nicht beleuchtet.
Auf der Hauptstraße ist nur teilweise ein Gehweg vorhanden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aham soll hierzu beraten, ob es nicht zu gefährlich ist, Kinder der Jahrgangsstufe 1 bis 4 an einer vielbefahrenden Kreisstraße LA44, mit teilweise nicht ausgeleuchtetem Gehweg, und fehlenden Querungshilfen zur Grundschule gehen zu lassen.
3.1 Wendeldorf zur Grundschule Aham, Alt. 1
Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 250 m) – Wendeldorf (ca. 600 m) – Kohlstatt (ca. 700 m).
Diese Alternative führt über einen unbefestigten nicht ausgeleuchteten Weg zur Grundschule Aham. Der Weg ist bei guter Witterung begehbar, jedoch gibt es auf diesem Weg keinen Winterdienst und er liegt im Hochwassergebiet.
3.2 Wendeldorf zur Grundschule Aham, Alt. 2
Der Schulweg verläuft von Engkofen nach Neuhausen (ca. 90 m) – Wendeldorf (ca. 200 m) – von Wendeldorf nach Eichmühle (ca. 550 m) – Wendeldorfer Straße (ca. 470 m) – Vilstalstraße
(ca. 450 m).
Diese Alternative führt größtenteils über Gemeindeverbindungsstraßen, welche jedoch unbeleuchtet sind. Die vielbefahrene Vilstalstraße, muss ohne Querungshilfen überquert werden.
Der Gemeinderat soll beraten, inwieweit die Alternative 1 oder 2 von Kindern der Jahrgangsstufe 1 bis 4, als möglicher Schulweg benutzt werden kann oder ob beide Alternativen als zu gefährlich anzusehen sind.