Der weitere Breitbandausbau in der Gemeinde scheitert derzeit am Willen der Deutschen Telekom; Ausbauangebote innerhalb eines Förderverfahrens abzugeben.
Zwischenzeitlich haben sich auch die Förderverfahren nachhaltig dahingehend verändert, als zum einen die Breitbandförderung des Bundes ausgeweitet und eine Ko-Finanzierungsrichtlinie des Freistaates Bayern auferlegt wurden.
Mit diesen beiden Verfahren ist es nun möglich, von der wirtschaftlichen Deckungslücke, die regelmäßig durch die Breitbandanbieter ausgewiesen wird, ca. 90-95 % über diese Zuwendungen gedeckt zu bekommen.
Allerdings, so die Erfahrungen der letzten beiden Jahre, ist das Ausbaugebiet einer einzelnen Gemeinde, wie Aham, zu klein.
Demzufolge hat man sich vor ca. 6 Wochen im Markt Geisenhausen getroffen, zusammen mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landshut. Dort wurde, zusammen mit den seitens der Gemeinden beteiligten Ingenieurbüros ausgelotet, inwieweit eine kommunale Zusammenarbeit denkbar erscheint.
Darauf folgend wurde im Landratsamt Landshut eine Versammlung einberufen unter Beteiligung mehrerer Gemeinden, der atene Kom, der beteiligten Planer sowie des Landrates des Landkreises Landshut.
Alle Beteiligten waren sich in der Grundaussage einig, dass nur über eine kommunale Zusammenarbeit ein weiterer Ausbau des Glasfasernetzes möglich sein wird. Nur durch eine kommunale Zusammenarbeit wird das Versorgungsgebiet entsprechend groß, so dass es eventuell nicht nur für die Deutsche Telekom sondern auch für die M-net interessant wäre, dieses Gesamtgebiet zu erschließen. Die M-net versorgt bereits Teile in Vilsbiburg, Geisenhausen und Loiching und ist damit bereits quasi vor Ort.
Letzten Endes hat sich der Breitbandpate der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, Geschäftsstellenleiter Klaus Hoffmeister, dazu bereit erklärt, die verwaltungstechnische Federführung im Falle einer kommunalen Zusammenarbeit zu übernehmen und eine entsprechende Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auszuarbeiten.
Voraussetzung für den Abschluss dieser Zweckvereinbarung ist jedoch die Übertragung der freiwilligen Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Aham auf die Verwaltungsgemeinschaft Gerzen. Hierzu dient die heutige Beschlussfassung.
Sofern alle 4 Gemeinden diese Aufgabe auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen, kann diese mit den weiteren interessierten Gemeinde Adlkofen, Markt Geisenhausen und der Gemeinde Niederaichbach eine entsprechende Zweckvereinbarung abschließen, welche dann durch die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung abzusegnen wäre.
Insgesamt kann mit dieser kommunalen Zusammenarbeit ein Anschlussgebiet von rund 885; nicht-oder unterversorgten Haushalten erschlossen werden, sofern im Rahmen des Förderverfahrens entsprechende Angebote von Netzbetreibern eingehen würden.
Vom Vorsitzenden werden die Vorteile der Zweckvereinbarung erläutert, diese ist im Hinblick auf ein Bieterverfahren und einen eventuell steigernden Wettbewerb der Netzbetreiber sinnvoll. Eine erneute Markterkundung durch die Firma Corwese kann ggfs. je nach Bedarf stattfinden. Gemeinderatsmitglied Ehrenhofer-Zettler stellt fest, dass ein Mitspracherecht in Bezug auf den Anbieter trotz Zweckvereinbarung mit o. g. Gemeinden gegeben sein sollte. Hier verweist der Vorsitzende auf das Vergabeverfahren, welches grundsätzlich dem preiswürdigsten Bieter die Zusage erteilt.
Der Gemeinderat ist einhellig d
er Auffassung, dass die Investition des Breitbandausbaus unabdingbar und zukunftsorientiert ist.