Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport - Aufeld 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2021/02. Sitzung Gemeinderat Aham 15.03.2021 ö beschließend 3.5

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Aufeld.

Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Loizenkirchen – Aufeld werden beantragt:
- Abweichung der zulässigen Dachform. Zulässig sind gemäß Bebauungsplan Satteldächer mit 25° Dachneigung. Beantragt wird ein Walmdach mit einer Dachneigung 25° und 30°. Der Antragsteller begründet dies im Bau mit einem Systemhaushersteller. Das zu bauende Haus verfügt standardmäßig über ein Walmdach. Für ein unmittelbar angrenzendes Wohnhaus (Hauptstraße 38a), das ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Aufeld liegt, wurde für ein Walmdach bereits eine Baugenehmigung erteilt.
- Abweichung der zulässigen Dacheindeckung. Zulässig sind Biberschwanzziegel oder Pfannen in dunkelbraun. Beantragt werden Betondachsteine in der Farbe Granit. Von der Farbe der Art und Farbe der Dacheindeckung wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt.

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Abweichung der zulässigen Dachform
  • Abweichung der zulässigen Dacheindeckung
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2021 08:51 Uhr