Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplätze - Am Erlinger Bach 3 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Erlinger Bach“.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem); die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Nachbargrundstücke stehen zum Zeitpunkt der Antragstellung im Eigentum der Gemeinde Aham. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück mit der Fl. Nr. 268/6 verkauft. Da jedoch die Käufer noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, wurde auf die Unterschrift verzichtet. 

Die Antragstellerin beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,49 m. Gemäß Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von 6 m, gemessen ab natürlichem Gelände bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut an der Traufseite oder bis zum Abschluss der Wand, zulässig. Aufgrund der Geländegegebenheiten ergibt sich eine Wandhöhe von 6,49 m ab tiefstem Geländepunkt. Da es sich außerdem um ein Fertighaus handelt, kann die Konstruktion des Hauses nicht verändert werden. Daher wird die beantragte Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe benötigt.
- Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse um 0,50 m. Die Terrassentiefe wurde bereits auf ein Mindestmaß von 3 m reduziert. Um diese erreichen zu können, wir die Überschreitung der Baugrenze um 0,50 m beantragt. 
- Überschreitung der Baugrenze mit 3. Stellplatz. Der Bebauungsplan Am Erlinger Bach setzt 3 Stellplätze je Wohnung fest. Aufgrund der Situierung von Wohnhaus, Garage und Carport ist es nicht mehr möglich den 3. Stellplatz innerhalb des Baufensters unterzubringen. Daher ist eine Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze notwendig. 

Der Gemeinderat berät die beantragten Befreiungen. Grundsätzlich wurde vereinbart, keine Befreiungen in neuen Baugebieten zuzulassen.  
Hinsichtlich der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen mit der Terrasse wird jedoch empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da die Terrasse nicht überdacht ist und damit augenscheinlich keinerlei Gründen der Allgemeinheit widerspricht und städtebaulich vertretbar ist. Auch die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit dem 3. Stellplatz kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen die Errichtung eines dritten Stellplatzes innerhalb der Baugrenzen kaum ermöglich. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Die beantragten Befreiungen
- Überschreitung der zulässigen Wandhöhe
- Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse
- Überschreitung der Baugrenze mit dem 3. Stellplatz
zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr